Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

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  • blue0711
    Alter Hase
    • 13.07.2009
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    #21
    AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

    @beigl: Ich verstehe zumindest diesen Satz aber weitgehender:
    Der Richter führte weiters aus, dass Seilsicherung bei Schwächeren nur von ausgebildeten Führern (Führungstour, Tour mit Instruktor) angewendet werden müsse.
    Da das indirekte Rede ist, geh ich mal davon aus, dass das richtig wiedergegeben wurde.

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    • Torres
      Freak

      Liebt das Forum
      • 16.08.2008
      • 32307
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      #22
      AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

      @Flachlandtiroler

      Ob das in Zeiten von facebook und Co. noch so einfach funktioniert? Ich wäre da vorsichtig...

      @opa
      Ist mir schon klar. Aber ich fand den Fall schon typisch (auch für andere Sportarten). Man trifft sich zufällig - ey cool, lass uns doch zusammen.... Und dann passiert eben doch etwas und plötzlich steht man vor Gericht.

      In Zukunft sollte man vielleicht einmal mehr darüber nachdenken, dass man dadurch auch in Verantwortung genommen werden kann - selbst wenn nicht das große Erfahrungszertifikat an der Wohnzimmerwand schwebt. Und wenn das der Fall ist, um so mehr. Möglicherweise lässt sich das sogar auf gemeinsame Touren im Forum ausweiten, z.B. wenn in einem anspruchsvollen Umfeld ein großer Erfahrungs- und Altersunterschied besteht. Mich hat der Fall auf jeden Fall sehr nachdenklich gemacht.
      Oha.
      (Norddeutsche Panikattacke)

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      • opa
        Lebt im Forum
        • 21.07.2004
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        #23
        AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

        Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
        @beigl: Ich verstehe zumindest diesen Satz aber weitgehender:

        Da das indirekte Rede ist, geh ich mal davon aus, dass das richtig wiedergegeben wurde.
        merci vielmals. den satz hatte ich überlesen - das macht es klarer.

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        • Flachlandtiroler
          Freak
          Moderator
          Liebt das Forum
          • 14.03.2003
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          #24
          AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
          @Flachlandtiroler

          Ob das in Zeiten von facebook und Co. noch so einfach funktioniert? Ich wäre da vorsichtig...

          @opa
          Ist mir schon klar. Aber ich fand den Fall schon typisch (auch für andere Sportarten). Man trifft sich zufällig - ey cool, lass uns doch zusammen.... Und dann passiert eben doch etwas und plötzlich steht man vor Gericht.

          In Zukunft sollte man vielleicht einmal mehr darüber nachdenken, dass man dadurch auch in Verantwortung genommen werden kann - selbst wenn nicht das große Erfahrungszertifikat an der Wohnzimmerwand schwebt. Und wenn das der Fall ist, um so mehr. Möglicherweise lässt sich das sogar auf gemeinsame Touren im Forum ausweiten, z.B. wenn in einem anspruchsvollen Umfeld ein großer Erfahrungs- und Altersunterschied besteht. Mich hat der Fall auf jeden Fall sehr nachdenklich gemacht.
          Bergsteigen (und damit i.w.S. auch KST-Gehen, jedenfalls alpines) ist eine Risikosportart und fordert Eigenveranwortung.

          In Abhängigkeitsverhältnissen (Anvertraute also z.B. Kinder, Geführte etc.) sieht das anders aus, aber mir ist es ein Graus dass Bergsteigen auf diese Fälle reduziert und damit quasi auch zur Funsportart degradiert wird.
          Rufe nach Garantenhaftung von Bergkameraden nagen IMHO am Geist des Bergsteigens und leisten der Vollkaskomentalität Vorschub.

          Das "Abenteuer", eigenverantwortlich mit einer Gefahr, einem Risiko umzugehen macht einen wesentlichen Charakterzug des Bergsteigens aus.

          Wer das nicht will, vertraue sich einem Führer an oder gehe Minigolf spielen.
          Meine Reisen (Karte)

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          • dilbert1981
            Erfahren
            • 19.02.2008
            • 274
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

            Nun geht es im vorliegenden Fall aber um ein 17jähriges Opfer und es lassen sich daraus keiner Schlüsse darauf ziehen, wie die Sachlage bei einem volljährigen Opfer aussähe. Ein Minderjähriger, der von einem Erwachsenen geführt wird, muss in der Stadt wie auf am Berg davon ausgehen können, dass dieser das Risiko abschätzen kann und für Sicherheit sorgt. Eben weil Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage sind, das Risiko einer Sportart korrekt abzuschätzen - vor allem, wenn sie die Sportart noch nicht kennen.

            Oder anders gesagt: Minderjährige haben auch beim Bergsteigen zu Recht eine Vollkaskomentalität.

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            • beerlao
              Erfahren
              • 07.06.2010
              • 480
              • Privat

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              #26
              AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

              Er wurde frei gesprochen - JIPIEE

              Vollkommen zu Recht!

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              • Raphsen
                Dauerbesucher
                • 29.05.2005
                • 617

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                Bin auch froh dass er freigesprochen wurde. Würde mich noch interessieren wie das Urteil ausgegangen wäre wenn das Opfer nicht wegen einem Materialfehler verunfallt wäre sondern zb wegen falscher Bedienung des Klettersteigsets. Hätte da evtl der Begleiter mehr Verantwortung gehabt?


                übrigens, kürzlich hatten wir ein thread zum Thema:
                http://www.outdoorseiten.net/forum/s...kte-bei-Touren
                Gipfelsammlung

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                • derSammy

                  Lebt im Forum
                  • 23.11.2007
                  • 7413
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                  Zitat von dilbert1981 Beitrag anzeigen
                  Nun geht es im vorliegenden Fall aber um ein 17jähriges Opfer und es lassen sich daraus keiner Schlüsse darauf ziehen, wie die Sachlage bei einem volljährigen Opfer aussähe. Ein Minderjähriger, der von einem Erwachsenen geführt wird, muss in der Stadt wie auf am Berg davon ausgehen können, dass dieser das Risiko abschätzen kann und für Sicherheit sorgt. Eben weil Minderjährige grundsätzlich nicht in der Lage sind, das Risiko einer Sportart korrekt abzuschätzen - vor allem, wenn sie die Sportart noch nicht kennen.

                  Oder anders gesagt: Minderjährige haben auch beim Bergsteigen zu Recht eine Vollkaskomentalität.


                  17 Jährige sollen Autofahren, ggf. bald Wählen, können Kinder in die Welt setzen, müssen sich schon (längst) für einen Beruf entschieden haben .... aber da sind sie plötzlich wie (Klein)Kinder zu behandeln ...

                  So traurig der tödliche Unfall ist...aber ob jemand mit 17 oder 18 verunglückt macht für mich keinen Unterschied

                  Kommentar


                  • blue0711
                    Alter Hase
                    • 13.07.2009
                    • 3621
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                    Macht es auch nicht wirklich.
                    Der Minderjährigenschutz ist kein Schalter, da Minderjährig ja auch die komplette Zeit von Geburt bis 18 umfasst, sondern eine Übergangszeit mit mehreren Stufen. Bei Kindern (bis 13) kein Thema, da gilt das sicherlich.
                    Bei Jugendlichen von 14 bis 18, strafrechtlich sogar noch bis 21 (Heranwachsende), wird letztlich im Einzelfall entschieden, wie weit derjenige schon war.

                    Ich denke aber nicht, dass das hier eine Rolle spielte.

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                    • dilbert1981
                      Erfahren
                      • 19.02.2008
                      • 274
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                      Zitat von derSammy Beitrag anzeigen


                      17 Jährige sollen Autofahren, ggf. bald Wählen, können Kinder in die Welt setzen, müssen sich schon (längst) für einen Beruf entschieden haben .... aber da sind sie plötzlich wie (Klein)Kinder zu behandeln ...

                      So traurig der tödliche Unfall ist...aber ob jemand mit 17 oder 18 verunglückt macht für mich keinen Unterschied
                      17jähirge dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Autofahren. Rat mal, wer im Zweifelsfall mithaftet, wenn der 17jährige Fahranfänger einen Unfall baut. Gesetzlich gelten in Deutschland 17jähirge eben als minderjährig und 18jährige als volljährig. Hier im Thema geht es um einen Strafprozess. Somit ist es nicht redlich, Minderjährige und Volljährige munter in einen Topf zu werfen.

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                      • blue0711
                        Alter Hase
                        • 13.07.2009
                        • 3621
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                        Zitat von dilbert1981 Beitrag anzeigen
                        Somit ist es nicht redlich, Minderjährige und Volljährige munter in einen Topf zu werfen.
                        Es ist aber kein Strafverfahren gegen einen minderjährigen, sondern eines, bei dem es um die (maximal fahrlässige) Schädigung eines Minderjährigen geht.

                        Da liegen nochmal Welten dazwischen.

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                        • beigl
                          Fuchs
                          • 28.01.2011
                          • 1669
                          • Privat

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                          AW: Gerissenes Klettersteigset - Strafantrag gegen erwachsenen Begleiter

                          Zitat von derSammy Beitrag anzeigen


                          17 Jährige sollen Autofahren, ggf. bald Wählen
                          Bei uns können ja schon seit einiger Zeit 16jährige wählen. Offenbar weil beider der Superparteien je 1 Umfrage hatten, dass sie von den 16/17jährigen mehr Stimmen bekommen würden.
                          Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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