Zitat von Flachlandtiroler
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Für die lokalen Verbotszonen sind aber teils andere gesetzliche Grundlagen entscheidend, hier sind oft auch gefährliche Gegenstände verboten; welche genau das sind, und welche Ausnahmeregelungen gelten, ist unterschiedlich. In der "Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen" in Bremen sehe ich z.B. keine Ausnahme, wenn du zu Fuß unterwegs und kein Anwohner bist, auch nicht für den Transport im geschlossenen Behältnis (so man denn den Eispickel als Axt oder Beil ansieht). Ob du als unbescholtener Bergsteiger eine Beschlagnahme zu befürchten hast, ergibt sich also nach Lektüre der jeweiligen Verordnung(en), plus dem Restrisiko des "individuellen Ermessens" der Vollzugsbeamten. Ist unbefriedigend, aber im momentanen Klima werden solche Kollateralschäden anscheinend im Austausch für ein subjektives Gefühl von Sicherheit oder auch nur Demonstration von Handlungsfähigkeit akzeptiert. Zumindest würde ich aber nicht erwarten, dass dir ein berechtigtes Interesse abgesprochen wird, weil Dritte Zugriff auf deinen Eispickel erlangen könnten. Aber alles IANAL.
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