DAV-Versicherung

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  • ulfs
    Erfahren
    • 28.01.2008
    • 367

    • Meine Reisen

    DAV-Versicherung

    Hi,
    ich hoffe dieses Thema gab es noch nicht allzu oft. Suche ergab bei mir irgendwie nichts. Wenn es das Thema schon mal so gab wären die Links dazu nett.
    Ansonsten hier mein Anliegen:
    Die Versicherung des DAV hat laut HP des DAV folgenden Geltungsbereich:
    Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007)
    Habe auch diesen § 2 gelesen. Nun ist meine Frage was genau dort im juristischen Sinne als Alpinsport verstanden wird? Impliziert dies das Vorhandensein von Höhenlagen? Oder kann damit auch Trekking in relativ flachem Gelände gemeint sein?
    Desweiteren habe ich mal irgendwo gelesen, dass die weltweite Gültigkeit auch ihre Ausnahmen hat?
    Einen schönen Tag wünscht euch
    Ulf

  • Flachlandtiroler
    Freak
    Moderator
    Liebt das Forum
    • 14.03.2003
    • 30477
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Zitat von ulfs Beitrag anzeigen
    Hi,
    ich hoffe dieses Thema gab es noch nicht allzu oft. Suche ergab bei mir irgendwie nichts. Wenn es das Thema schon mal so gab wären die Links dazu nett.
    Wonach haste denn gesucht?

    http://forum.outdoorseiten.net/showt...t=versicherung
    http://forum.outdoorseiten.net/showt...t=versicherung
    http://forum.outdoorseiten.net/showt...t=versicherung

    (ok., die beiden letzten sind schon älter und in sofern vielleicht nicht mehr relevant.)

    Gruß, Martin
    Meine Reisen (Karte)

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    • ulfs
      Erfahren
      • 28.01.2008
      • 367

      • Meine Reisen

      #3
      Danke für die Antwort!
      Diese Threads habe ich auch schon vorher gelesen. Und ich fand dort keine Antwort auf meine speziellen Fragen. Das meinte ich mit nichts gefunden....;)

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      • Christine M

        Alter Hase
        • 20.12.2004
        • 4084

        • Meine Reisen

        #4
        Ich würde einfach mal beim DAV nachfragen. Nach den Bedingungen scheint mir das in der Tat nicht eindeutig zu sein - Trekking ist zwar genannt, aber als Unterfall von Bergsteigen.

        Christine

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        • wesen
          Fuchs
          • 16.02.2005
          • 2155
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
          Ich würde einfach mal beim DAV nachfragen. Nach den Bedingungen scheint mir das in der Tat nicht eindeutig zu sein - Trekking ist zwar genannt, aber als Unterfall von Bergsteigen.
          Jo, außerdem ist mir nicht klar, was genau unter "Trekking" zu verstehen ist und wo ggf. der Unterschied zum (ja offensichtlich nicht versicherten) "Wandern" (ohne "Berg-" davor ) liegt.

          Kommentar


          • Shorty66
            Alter Hase
            • 04.03.2006
            • 4883
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            soweit ich weiß deckt die versicherung auch Trekking im flachen gelände ab. Was genau steht irgendow geschrieben, sicher sgaen kann ich nur, das alles was ich mache ausser paragliden versichert ist.

            Um um die ganze welt versichert zu sein musst du aber soweit ich weiß einen "expeditionsaufschlag" zahlen und dabei auch ankündigen wohin es geht und so weiter. bin mir aber nicht ganz sicher. in europa gilt sie auf jeden fall ohne zusätzlichen aufwand.
            φ macht auch mist.
            Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

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            • stefN
              Dauerbesucher
              • 04.06.2004
              • 544

              • Meine Reisen

              #7
              Ich habe heute mal per Mail beim DAV und bei ELVIA nachgefragt in Bezug auf die Frage, ob man als Solo-Gänger auch den ASS in Anspruch nehmen kann.

              (Ist zwar nicht das Thema, das ulfs eröffnet hat, aber da der Thread-Titel so allgemein ist, dachte ich, das hier mit zu teilen - und natürlich auch die Reaktionen zu posten.)

              Grüße von
              Stefan

              Kommentar


              • ulfs
                Erfahren
                • 28.01.2008
                • 367

                • Meine Reisen

                #8
                Danke für die Antworten. Ich werde mich, da ja wohl nicht nur bei mir einige Dinge im Unklaren liegen mal direkt an den Alperverein wenden und dann das Ergebnis hier posten.
                @StefN:Wieso sollten Solo-Gänge nicht abgedeckt sein? Ich habe keine Klausel gefunden die etwas in die Richtung aussagt, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Schreib auf jeden Fall mal was dabei rausgekommen ist, denn für mich ist die Frage auch interessant!

                Einen schönen sonnigen Sonntag noch!

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                • stefN
                  Dauerbesucher
                  • 04.06.2004
                  • 544

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Deswegen:

                  "§ 3 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
                  Kein Versicherungsschutz besteht bei
                  (...)
                  4. Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässigesVerhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt;"

                  Gibt ja genügend Menschen, die eine Solo-Tour als "grob fahrlässig" oder "Außerachtlassen grundlegender anerkannter Regeln" ansehen. Wenn ELVIA auch dazu gehört ...

                  Na, mal die Antwort abwarten!

                  Grüße von
                  Stefan

                  Kommentar


                  • Christine M

                    Alter Hase
                    • 20.12.2004
                    • 4084

                    • Meine Reisen

                    #10
                    @StefN: Mal abwarten, was der DAV sagt. Ich denke aber, daß es darauf keine einfache, allgemein gültige Antwort gibt, da das zu sehr von den jeweiligen Bedingungen abhängt. Beispiel: wenn jemand alleine über einen spaltenreichen Gletscher geht, den zu dem betreffenden Zeitpunkt (in dem Zustand) kein vernünftiger Mensch ohne Seil begehen würde, dann ist das vermutlich grob fahrlässig. Geht dagegen ein erfahrener Bergsteiger bei guten Verhältnissen allein einen einfachen Hüttenzustieg, ist das ganz etwas anderes.

                    Christine

                    Kommentar


                    • stefN
                      Dauerbesucher
                      • 04.06.2004
                      • 544

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Hi,

                      hier ist die Antwort von ELVIA:

                      vielen Dank für Ihre Anfrage.

                      Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Sie auch als Solo-Gänger auf einer Berg- oder Trekking-Tour Versicherungsschutz im Rahmen des DAV genießen, sofern es sich bei dem Berg nicht um einen Expeditionsberg handelt.

                      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

                      Mit freundlichen Grüßen
                      Das so weit ...

                      Grüße von
                      Stefan

                      Kommentar

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