Hi,
ich hoffe dieses Thema gab es noch nicht allzu oft. Suche ergab bei mir irgendwie nichts. Wenn es das Thema schon mal so gab wären die Links dazu nett.
Ansonsten hier mein Anliegen:
Die Versicherung des DAV hat laut HP des DAV folgenden Geltungsbereich:
Habe auch diesen § 2 gelesen. Nun ist meine Frage was genau dort im juristischen Sinne als Alpinsport verstanden wird? Impliziert dies das Vorhandensein von Höhenlagen? Oder kann damit auch Trekking in relativ flachem Gelände gemeint sein?
Desweiteren habe ich mal irgendwo gelesen, dass die weltweite Gültigkeit auch ihre Ausnahmen hat?
Einen schönen Tag wünscht euch
Ulf
ich hoffe dieses Thema gab es noch nicht allzu oft. Suche ergab bei mir irgendwie nichts. Wenn es das Thema schon mal so gab wären die Links dazu nett.
Ansonsten hier mein Anliegen:
Die Versicherung des DAV hat laut HP des DAV folgenden Geltungsbereich:
Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007)
Desweiteren habe ich mal irgendwo gelesen, dass die weltweite Gültigkeit auch ihre Ausnahmen hat?
Einen schönen Tag wünscht euch
Ulf
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