Die "Gästekarte"
Hallo
Die Gästekarte für den Glaskogen ist in einer juristischen
Grauzone angesiedelt.
Laut "Allemansrätt" darf der reine Zutritt zur Natur nicht
mit Gebühr belegt werden, auch nicht mit Gästekarte.
Allerdings dürfen eventuell Parkplätze oder angelegte
Übernachtungsplätze mit Gebühr belegt werden.
Im Glaskogen haben die das so gemacht:
Die Übernachtung in den Unterständen, Zeltplätzen usw.
kostet (d.h. man muss die Gästekarte vorweisen können)
An allen nicht ausgewiesenen Stellen herrscht Zeltverbot.
Wer allerdings in das Glaskogen-Gebiet nur für einen
Tagesausflug ohne Übernachtung rein will, der müsste
nach schwedischem Recht von der Gästekarte befreit sein,
weil er ja die ausgewiesenen einrichtungen nicht in
Anspruch nimmt, sondern das Gebiet am gleichen Tag
wieder verlässt.
Ich kann mich aber mal schlau machen, wie die das
geregelt haben. Ich will nämlich nicht, dass hier genau
wie in USA allmählich "Nationalparkgebühren" eingeführt
werden. Das wäre das Ende des Allemansrätt.
Gruss
Odin
Hallo
Die Gästekarte für den Glaskogen ist in einer juristischen
Grauzone angesiedelt.
Laut "Allemansrätt" darf der reine Zutritt zur Natur nicht
mit Gebühr belegt werden, auch nicht mit Gästekarte.
Allerdings dürfen eventuell Parkplätze oder angelegte
Übernachtungsplätze mit Gebühr belegt werden.
Im Glaskogen haben die das so gemacht:
Die Übernachtung in den Unterständen, Zeltplätzen usw.
kostet (d.h. man muss die Gästekarte vorweisen können)
An allen nicht ausgewiesenen Stellen herrscht Zeltverbot.
Wer allerdings in das Glaskogen-Gebiet nur für einen
Tagesausflug ohne Übernachtung rein will, der müsste
nach schwedischem Recht von der Gästekarte befreit sein,
weil er ja die ausgewiesenen einrichtungen nicht in
Anspruch nimmt, sondern das Gebiet am gleichen Tag
wieder verlässt.
Ich kann mich aber mal schlau machen, wie die das
geregelt haben. Ich will nämlich nicht, dass hier genau
wie in USA allmählich "Nationalparkgebühren" eingeführt
werden. Das wäre das Ende des Allemansrätt.
Gruss
Odin
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