Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

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  • Hilde
    Erfahren
    • 07.02.2007
    • 187
    • Privat

    • Meine Reisen

    Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

    Liebe Leute,

    gerade kristallisiert sich ein Problem heraus:

    Ich gehe für ein Dreivierteljahr in die USA, um dort zu arbeiten. Bin dort auch (mit Selbstbeteiligung) versichert. Das Problem wird dann auftreten, sobald ich für einige Tage nach Deutschland zurückkomme. Meine Versicherung, die BARMER, hat mir vor einigen Wochen noch eine Lösung mit Anwartschaft etc. erzählt, jetzt heißt es "njet", denn ich bin bei den Aufenthalten weder beschäftigt noch arbeitslos.

    Hat jemand einen guten Vorschlag bzw. Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht?

    Herzlichen Dank
    So manche lieber weise ruht,
    doch mich packt schnell die Reisewut.

  • heinz-fritz
    Dauerbesucher
    • 27.06.2007
    • 912
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

    Ich bin kein Versicherungsexperte, weiß aber, daß ich zu meinen USA Zeiten mit dortiger Versicherung auch im Ausland, d.h. auch bei Aufenthalten in D versichert war.
    D.h. ich würde bei der US Versicherung nachfragen. Anwartschaft greift hier nicht, sondern heißt, daß die Versicherung über einen Zeitraum ruht, danach zu gleichen Konditionen weitergeführt werden kann.
    Bloß kein UL Bier.

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    • volx-wolf

      Lebt im Forum
      • 14.07.2008
      • 5576
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

      In diesem Thread sind viele verschiedene Versicherungen für längerfristige Auslandsaufenthalte aufgeführt.

      Die DKV hat z.B. auch einen Grundversicherungsschutz für bis zu 12 Wochen Heimaturlaub inklusive (Tarifbeschreibung DKV als pdf).

      Die ruhende Anwartsschaft der BARMER hat damit nichts zu tun (s. heinz-fritz); heisst nur, dass Du danach verpflichtet bist, wieder zu BARMER zu gahen - dafür aber heutige Konditionen erhälst.
      Zuletzt geändert von volx-wolf; 05.08.2009, 14:21.

      Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
      daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)

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      • Markus K.
        Lebt im Forum
        • 21.02.2005
        • 7491
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

        Hallo Hilde,
        bist Du angestellt oder bist Du selbstständig? Wenn Du angestellt bist, dann wende Dich an Deinen Arbeitgeber, dass er die Sozialversicherungen für Dich fortführt. Ist bis zu einem Jahr problemlos durchführbar. Darum muss sich Dein Arbeitgeber kümmern. Stichwort: Entsendung von Mitarbeitern.

        Wenn Du selbstständig bist, dann kannst Du Dich vielleicht mal an Deine örtliche IHK wenden. Falls Du keinen Draht zu denen hast, schicke mir ne PN. Ich versuche dann bei meiner IHK was aus dem Ärmel zu leiern.

        Egal ob selbstständig oder angestellt. Die IHK kann in beiden Fällen Tips geben.

        Gruss MK
        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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        • Carsten010

          Fuchs
          • 24.06.2003
          • 2074
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

          Also ich hab das jetzt schon 3x so gemacht.

          Ich war 3x je 6 Monate in den USA.

          1.)Job gekündigt
          2.)Aus der Barmer rausgeflogen
          3.)Zurückgekommen
          4.)Neuer Job
          5.)Barmer hat mich gerne wieder genommen

          In den USA war ich dann einmal 6 Monate über die AXA versichert
          und zweimal über STA-Travel, wobei das dann die Hanse Merkur ist.
          Lag in allen 3 Fällen um die 400 Euro.

          CU

          Carsten
          Eine komplette UL-Ausrüstung in einem Shop gekauft

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          • Hilde
            Erfahren
            • 07.02.2007
            • 187
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

            Zitat von Carsten010 Beitrag anzeigen
            Also ich hab das jetzt schon 3x so gemacht.

            Ich war 3x je 6 Monate in den USA.

            1.)Job gekündigt
            2.)Aus der Barmer rausgeflogen
            3.)Zurückgekommen
            4.)Neuer Job
            5.)Barmer hat mich gerne wieder genommen

            In den USA war ich dann einmal 6 Monate über die AXA versichert
            und zweimal über STA-Travel, wobei das dann die Hanse Merkur ist.
            Lag in allen 3 Fällen um die 400 Euro.

            CU

            Carsten

            Hallo,

            der Unterschied bei mir ist, dass ich zwischendurch mal für ein paar Tage in Deutschland bin, ohne arbeitslos oder arbeitend zu sein (da ja in den Staaten beschäftigt).

            Die Versicherung in den Staaten versichert mich nur dort. Habe das schon per Email erfragt, hab es aber nicht schlimm gefunden, weil ich dachte, dass das mit der Barmer schon klappt.

            Danke für die Infos; ich bin wirklich etwas ratlos und werde mich morgen systematisch durcharbeiten, auch IHK anrufen etc.

            Bei der Versicherung, die mir mein Reisebüro eventuell anbieten kann, ist das Problem, dass ich meinen Wohnsitz nicht ändere, da ich nur für ein Dreivierteljahr weggehe. (Könnte ich ggf. halt doch machen? Falls das bei 9 Monaten schon möglich ist? Alles blöd, dann krieg ich die Wahlunterlagen in die Staaten, bin aber gerade zur Bundestagswahl wieder in Deutschland.)
            Zuletzt geändert von Hilde; 05.08.2009, 18:19. Grund: nochmal was in der Korrespondenz mit der Versicherung überprüft
            So manche lieber weise ruht,
            doch mich packt schnell die Reisewut.

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            • motion
              Fuchs
              • 23.01.2006
              • 1521
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

              Ich hatte das Problem als ich aus NZ wieder kam. Aus der AOK war ich draußen und ohne Arbeit bzw. noch nich arbeitslos gemeldet nimmt dich die gesetzliche nicht auf. Über unseren Versicherungsvertreter hatte ich damals eine private KV bekommen. Das gute war dabei das mir der Beitrag sogar rückwirkend erstattet wurde, als mir die Arbeitlosigkeit für den Zeitraum unmiitelbar nach der Rückkehr anerkannt wurde.

              Gruß
              Sven
              Die Freiheit, aufzubrechen, wohin ich will.

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              • stelladimare
                Neu im Forum
                • 26.07.2008
                • 9
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                Hab ein oder zweimal im Jahr für mehrere Tage oder aber auch Wochen das selbe Problem:

                ich lebe seit einem Jahr in Italien, bin dort nur minimal-privatversichert, da man/frau die Notfallversorgung bei Bedarf eh gratis kriegt im Krankenhaus. Im Winter mach ich aber Urlaub in Deutschland , und da bin ich dann definitiv nicht versichert.

                Wenns da ne günstige flexible Möglichkeit gäbe: ich stell die Lauscher auf!!!

                Ansonsten hab ich einen Deal mit meiner ehemaligen Hausärztin, dass ich bei akuten Problemen kostenlos vorbeikommen kann....

                Saluti aus Sardinien

                Christine

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                • Sandmanfive

                  Lebt im Forum
                  • 11.04.2008
                  • 8532
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                  Soviel ich weis kann man sich auch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
                  "In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen." Loriot (1923-2011)

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                  • Hilde
                    Erfahren
                    • 07.02.2007
                    • 187
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                    Zitat von Sandmanfive Beitrag anzeigen
                    Soviel ich weis kann man sich auch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
                    Dachte ich auch, das geht aber in meinem Fall nicht (sagen die Sachbearbeiter der Barmer). Das Problem ist wohl, dass ich weder in Deutschland arbeite noch arbeitslos bin.
                    So manche lieber weise ruht,
                    doch mich packt schnell die Reisewut.

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                    • Sandmanfive

                      Lebt im Forum
                      • 11.04.2008
                      • 8532
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                      Hm, als ich vor ein paar Jahren eine Auszeit vom Job, wegen einer längeren Weiterbildung, gemacht habe ging das auch.
                      "In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen." Loriot (1923-2011)

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                      • volx-wolf

                        Lebt im Forum
                        • 14.07.2008
                        • 5576
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                        Als ich in der Schweiz gearbeitet habe, hätte ich mich auch weiterhin in Deutschland bei meiner gesetzlichen KK weiterversichern können, um einen Versicherungsschutz in D zu haben. Allerdings zu den Konditionen wie hier auch, nämlich die 14,xx% vom Schweizer Gehalt. Zusätzlich zur Schweizer KK.
                        Da habe ich mir gesagt, dass ich, falls Notfälle bei meinen Besuchen auftreten, entweder bar bezahle oder versuche schleunigst in die Schweiz zu kommen. Na ja, bei ganz schlimmen Fällen, wäre es aber nicht gegangen. Egal, ist ja gut gegangen - toi, toi, toi.

                        Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
                        daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)

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                        • Markus K.
                          Lebt im Forum
                          • 21.02.2005
                          • 7491
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                          Folgenden Link habe ich gefunden. Der könnte für den einen oder anderen interessant sein, wenn es um eine vorrübergehende Beschäftigung im Ausland geht: Entsendung von Mitarbeitern.

                          Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du selbstständig. Kannst also keinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen?

                          Gruss MK
                          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                          • Hilde
                            Erfahren
                            • 07.02.2007
                            • 187
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                            Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                            Folgenden Link habe ich gefunden. Der könnte für den einen oder anderen interessant sein, wenn es um eine vorrübergehende Beschäftigung im Ausland geht: Entsendung von Mitarbeitern.

                            Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du selbstständig. Kannst also keinen Arbeitgeber in die Pflicht nehmen?

                            Gruss MK
                            Hallo Markus,

                            nein, ich bin bislang angestellt und dann zu der Zeit meines Auslandaufenthalts nicht in Deutschland beschäftigt. Entsendung geht also nicht. Habe aber einen Anschlussvertrag. Die Anwartschaft schließe ich allerdings für den Fall ab, dass ich doch länger in den Staaten bleibe (wer weiß ...).
                            So manche lieber weise ruht,
                            doch mich packt schnell die Reisewut.

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                            • Hilde
                              Erfahren
                              • 07.02.2007
                              • 187
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                              Zitat von Sandmanfive Beitrag anzeigen
                              Soviel ich weis kann man sich auch freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
                              Hab nochmal bei der Barmer angerufen. Freiwillig versichern geht nur, wenn man den Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Ich habe zwar noch meinen ersten Wohnsitz hier, aber die Barmer sieht das trotzdem anders ...
                              So manche lieber weise ruht,
                              doch mich packt schnell die Reisewut.

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                              • Hilde
                                Erfahren
                                • 07.02.2007
                                • 187
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                                außerdem habe ich nochmal bei der Stadt angerufen und erfahren, dass ich mich anscheinend doch abmelden muss (ab einem Vierteljahr Auslandsaufenthalt). Sehr widersprüchlich und verwirrend.
                                So manche lieber weise ruht,
                                doch mich packt schnell die Reisewut.

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                                • Christine M

                                  Alter Hase
                                  • 20.12.2004
                                  • 4084

                                  • Meine Reisen

                                  #17
                                  AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                                  Ich würde mal vermuten, dass du dich freiwillig in einer privaten KV versichern kannst. Allerdings müsstest du dann vermutlich den vollen Beitrag zahlen.

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                                  • Hilde
                                    Erfahren
                                    • 07.02.2007
                                    • 187
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                                    Zur Dokumentation: Mein fittes Reisebüro hat mir für 13 Euro/10 Tage eine KV von der Europäischen Reiseversicherung verkauft, die Notfälle und med. Grundversorgung abdeckt. Bedingung ist allerdings, dass der 1. Wohnsitz nicht in Deutschland ist.

                                    Ende gut, alles gut. Hat mich viel Zeit gekostet.
                                    So manche lieber weise ruht,
                                    doch mich packt schnell die Reisewut.

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                                    • Carsten010

                                      Fuchs
                                      • 24.06.2003
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                                      #19
                                      AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                                      Danke für die Info :-)
                                      Eine komplette UL-Ausrüstung in einem Shop gekauft

                                      Kommentar


                                      • Markus K.
                                        Lebt im Forum
                                        • 21.02.2005
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                                        #20
                                        AW: Versicherungslücke während Auslandsaufenthalt

                                        Hi Hilde,
                                        ich habe mich mal schlau gemacht (sorry, dass es ein bisschen gedauert hat) und mit der IHK Lahr telefoniert. Herr Carriere hat mir folgede Tips und Links gegeben:

                                        Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist zuständig bei Entsendung von Mitarbeitern und bei Auswanderungen. Sie schicken auf Anfragen auch Infomaterial. Bei dem folgenden Link wurde schon der Suchbegriff "Auslandstätigkeit" eingegeben: BVA
                                        Sie können mit Sicherheit auch Auskunft geben, ob der Erstwohnsitz in Deutschland in Deinem Fall aufgegeben werden muss oder nicht (was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, zumal tausende Schüler und Studenten für 1 Jahr mit Work&Travel in die USA gehen.)


                                        Weiterhin ist auf der Internetseite der IHK Stuttgart folgendes interessantes zu lesen:

                                        *Entsendung ins Ausland
                                        Eine Entsendung nach dem vierten Sozialgesetzbuch (§ 4 SGB IV) setzt voraus, dass sich der Arbeitnehmer von seinem Beschäftigungsort in der Bundesrepublik in ein anderes Land begibt.

                                        * Zeitliche Begrenzung
                                        Diese muss im Voraus erfolgen. Des weiteren muss gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Auslandsaufenthalts beim entsendenden Arbeitgeber weiterbeschäftigt wird.

                                        *Pflichtversicherung auf Antrag
                                        Untersteht der Arbeitnehmer nach den o. g. Voraussetzungen nicht der deutschen Sozialversicherungspflicht, bestehen folgende Möglichkeiten, den Versicherungsschutz in Deutschland aufrechtzuerhalten:

                                        *Rentenversicherung
                                        Ist der Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt, kann der Arbeitgeber die sogenannte Pflichtversicherung für seinen Arbeitnehmer abschließen (§ 4 sechstes Sozialgesetzbuch). Hierzu muss er einen Antrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte richten. Ausführliche Informationen zur Rentenversicherung finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de

                                        Besteht keine zeitliche Begrenzung, gibt es nur die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, bei der die Beitragshöhe individuell festgelegt werden kann (§ 7 sechstes Sozialgesetzbuch).

                                        *Krankenversicherung
                                        Auch hier ist eine freiwillige Versicherung möglich (§ 9 fünftes Sozialgesetzbuch).

                                        *Pflegeversicherung
                                        Die Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung setzt einen Antrag voraus, der spätestens einen Monat nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zu stellen ist (§ 26 elftes Sozialgesetzbuch).

                                        *Unfall-/Arbeitslosenversicherung
                                        In beiden Fällen besteht keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Versicherung. Einige Berufsgenossenschaften bieten jedoch einen Auslandsunfallversicherungsschutz an.
                                        Quelle: www.stuttgart.ihk24.de

                                        Interessant dürfte der Hinweis bei der Krankenversicherung sein, dass gem. § 9 fünftes Sozialgesetzbuch eine freiwillige Versicherung möglich ist. Oftmals ist es so, dass die Sachbearbeiter solcher Konzerne in der Urlaubszeit sich ungern mit Problemen ausserhalb ihrer Kompetenz befassen. Hier lohnt es eventuell nachzuhaken.

                                        Das Gespräch mit dem Kollegen bei der Barmer steht noch aus. Versuche es heute zu führen. Ich melde mich wieder.

                                        Gruss Markus
                                        Zuletzt geändert von Markus K.; 14.08.2009, 11:43.
                                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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