Hallo an alle,
ich bin in Vorbereitung meiner Wanderung auf dem GR221 auf Mallorca gerade auf folgenden interessanten Link gestoßen - für mich sieht es so aus, als ob gerade eine gesetzliche Regelung für den GR 221 gefunden wurde, hier erst einmal der Link:
http://www.conselldemallorca.net/?&id_parent=444&id_class=532&id_section=15489&id_son=15491
Leider kann ich kein Wort spanisch...kann hier jemand vielleicht die Dokumente kurz überfliegen und mitteilen, was das genau bedeutet?
Interessant finde ich vor allen Dingen die Anlage 2, welche detaillierte Karten im Maßstab 1:5000 von der gesamten Strecke zu enthalten scheinen! Damit sollten selbst die noch nicht markierten Teilstrecken gut zu laufen sein (wenn man sich denn den Papierberg (209 Seiten!) mitnehmen möchte).
Weiterhin wurde der offizielle Wegverlauf des GR 221 offensichtlich bis Formentor verlängert und beträgt jetzt 173 km (ohne Alternativrouten).
Hier die im Dokument 3 auf Seite 6 aufgeführten Etappen:
Les etapes de la Ruta de pedra en sec són les següents:
Etapa 1: Port d’Andratx – Coma d’en Vidal ................................... 28,344 km
Etapa 2: Coma d’en Vidal - Esporles ............................................. 19,458 km
Etapa 3: Esporles – Can Boi ......................................................... 21,905 km
Etapa 4: Can Boi - Muleta ............................................................. 11,208 km
Etapa 5: Muleta - Tossals Verds ................................................... 27,448 km
Etapa 6: Tossals Verds - Son Amer .............................................. 15,411 km
Etapa 7: Son Amer - Pollença ....................................................... 17,748 km
Etapa 8: Pollença - Formentor ...................................................... 31,462 km
Was mich persönlich insbesondere im Hinblick auf meine anstehende Wanderung interessieren würde - bedeutet das verabschiedete Gesetz nun, dass der eingezeichnete Weg auch von den Privatgrundstücksbesitzern akzeptiert wird/werden muss?!? Laut den Karten scheint nämlich die Strecke zwischen Estellencs und Banyalbufar über das Grundstück zu führen, welches seit Jahren gesperrt sein und zu einem großen Umweg führen soll...
Also wie gesagt, wenn hier irgendjemand spanisch kann, wäre ich über weitere Infos zum Inhalt der Dokumente und deren Anwendbarkeit auf die Wanderungen dankbar.
Katrin
ich bin in Vorbereitung meiner Wanderung auf dem GR221 auf Mallorca gerade auf folgenden interessanten Link gestoßen - für mich sieht es so aus, als ob gerade eine gesetzliche Regelung für den GR 221 gefunden wurde, hier erst einmal der Link:
http://www.conselldemallorca.net/?&id_parent=444&id_class=532&id_section=15489&id_son=15491
Leider kann ich kein Wort spanisch...kann hier jemand vielleicht die Dokumente kurz überfliegen und mitteilen, was das genau bedeutet?
Interessant finde ich vor allen Dingen die Anlage 2, welche detaillierte Karten im Maßstab 1:5000 von der gesamten Strecke zu enthalten scheinen! Damit sollten selbst die noch nicht markierten Teilstrecken gut zu laufen sein (wenn man sich denn den Papierberg (209 Seiten!) mitnehmen möchte).
Weiterhin wurde der offizielle Wegverlauf des GR 221 offensichtlich bis Formentor verlängert und beträgt jetzt 173 km (ohne Alternativrouten).
Hier die im Dokument 3 auf Seite 6 aufgeführten Etappen:
Les etapes de la Ruta de pedra en sec són les següents:
Etapa 1: Port d’Andratx – Coma d’en Vidal ................................... 28,344 km
Etapa 2: Coma d’en Vidal - Esporles ............................................. 19,458 km
Etapa 3: Esporles – Can Boi ......................................................... 21,905 km
Etapa 4: Can Boi - Muleta ............................................................. 11,208 km
Etapa 5: Muleta - Tossals Verds ................................................... 27,448 km
Etapa 6: Tossals Verds - Son Amer .............................................. 15,411 km
Etapa 7: Son Amer - Pollença ....................................................... 17,748 km
Etapa 8: Pollença - Formentor ...................................................... 31,462 km
Was mich persönlich insbesondere im Hinblick auf meine anstehende Wanderung interessieren würde - bedeutet das verabschiedete Gesetz nun, dass der eingezeichnete Weg auch von den Privatgrundstücksbesitzern akzeptiert wird/werden muss?!? Laut den Karten scheint nämlich die Strecke zwischen Estellencs und Banyalbufar über das Grundstück zu führen, welches seit Jahren gesperrt sein und zu einem großen Umweg führen soll...

Also wie gesagt, wenn hier irgendjemand spanisch kann, wäre ich über weitere Infos zum Inhalt der Dokumente und deren Anwendbarkeit auf die Wanderungen dankbar.

Katrin
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