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Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können und/oder eine mechanische Arretierung haben, also nicht durch reine Federkraft offen gehalten werden, unterliegen bei uns einem Führungsverbot. Egal welche Klingenlänge.
Bei festen Messern gilt eine Klingenlänge ab 12cm als verboten.
Es sind also fast nur Messer erlaubt, die vom Aufbau und der Handhabung einem schweizer Taschenmesser entsprechen.
stimmt es, dass man frankreich keine starren messer bzw fixierbaren messer (optinel) mitnehen darf?
angeblich stemmeisen schon
sind beile erlaubt?
Da das Opinel und Laguiole (beide arretierbar) aus Frankreich stammen, halte ich das für falsch. Es müsste auch hier unter besondere straffrechtlich Vorschriften zu finden sein.
Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können und/oder eine mechanische Arretierung haben, also nicht durch reine Federkraft offen gehalten werden, unterliegen bei uns einem Führungsverbot. Egal welche Klingenlänge.
Bei festen Messern gilt eine Klingenlänge ab 12cm als verboten.
Es sind also fast nur Messer erlaubt, die vom Aufbau und der Handhabung einem schweizer Taschenmesser entsprechen.
@Saebler Ich muss dir leider widersprechen Messer die einhändig geöffnet werden können unterliegen keinem Führungsverbot verboten sind Springmesser und Buterflymesser, hier ist allerdings auch der Besitz verboten. Bei feststehenden Messern über 12cm muss ein "Bedürfnis" vorliegen, also Brauchtum, Ausübung der Jagd/ des Fischens, usw.
Peter
The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.
Einige wenige Messertypen werden vom Gesetz (WaffG Anlage 2) als verbotene Waffe eingestuft:
Fallmesser (Messer, deren Klinge beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft aus dem Griff schnellen und selbständig festgestellt werden)
Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können), Ausnahmen siehe 2.4.2
Faustmesser (Das sind Messer mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden) , Ausnahmen siehe 2.4.2
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen, also so genannte Butterfly-Messer
Messer, deren Typ im Gesetz als Waffe benannt ist und die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind. Das sind zum Beispiel Spazierstöcke mit einem Degen (sogenannte Stockdegen) oder Gürtelschnallen mit einem Dolch im Inneren.
Ich will mir selbst ein Einhandmesser bauen, aus ausgesuchten und besten Materialien.
Ich fände es nur zu cool, wenn Einhandmesser erlaubt sind, denn die sind mir wesentlich lieber als schweizer Messer.
Aber da muss man wohl mal bei der Polizei vorbeifahren und nachfragen.
Ich will mir selbst ein Einhandmesser bauen, aus ausgesuchten und besten Materialien.
Ich fände es nur zu cool, wenn Einhandmesser erlaubt sind, denn die sind mir wesentlich lieber als schweizer Messer.
Aber da muss man wohl mal bei der Polizei vorbeifahren und nachfragen.
In Deutschland sind Einhandmesser erlaubt sofern du nicht direkt darauf zugreifen kannst, also nicht in der Hosentasche und wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (Angel-/Jagdschein oder es ein Rettungsmesser ist) bekommst du keine Probleme mit der Polizei. Zum selbst bauen kann ich nur eins sagen kauf dir ein fertiges (Herbertz, Solinger,...), denn für einen Laien ist allein die Auswahl des Stahls, die fachgerechte Bearbeitung sehr schwierig.
Peter
The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.
DAnn ist man in Frankreich der Laune des Polizisten ausgeliefert?
Im großen und ganzen sind Einhandmesser leider doch recht häufig im Focus der Verbote. Auch wenn es oft an der Arretierung hängt.
Wenn man von der Verwendung als Werkzeug absieht, sind es halt doch sehr gefährliche Gegenstände. Und genau das lässt schon erahnen, wie groß die Begeisterung der Cops ist, die dich damit aufgreifen. Egal wo.
... in Frankreich ohne ein gutes Stück Käse (Baguette, Wein, Oliven etc.) unterwegs zu sein, ist ja auch aus lebensgenusspraktischen Gründen nicht empfehlenswert – und eigentlich benötigt man ein Messer vorwiegend auch zu genau diesen Zwecken!
Ohne Gerantie:
Feststehende und feststellbare Messer sind in Frankreich Waffen der 6. Kategorie ("... tous objets susceptibles de constituer une arme dangereuse pour la sécurité publique, et notamment les baïonnettes, sabres-baïonnettes, poignards, couteaux-poignards, poignard ...). Wobei es etwas unterschiedliche Meinungen gibt welche Klappmesser darunterfallen und ob die Gefaehrlichkeit automatisch angenommen werden muss: Mal wurde ein Langioule ausgenommen, da es der Nahrungsaufnahme dient, solange man es nicht "unnormal" benutzt, mal galt ein Opinel als Waffe. Der Transport von Waffen der 6. Kategorie ist ohne "motif légitime" verboten. Also gilt der gesunde Menschenverstand (des Polizisten).
Ich habe 4 Jahre in Frankreich zugebracht und mir hat das ein Flic mal so erklärt: Solange die Klingenlänge nicht die Breiter der Hand übersteigt wird das Messer in der Regel akzeptiert. Mit meinem Opinel, das ich nun schon seit 25 Jahren bei mir habe, hatte ich damals nur einmal in noch jugendlichem Alter ein Thema. Das kam aber nie zur Anzeige.
Aber auch hier liegt kein Gesetzestext zugrunde sonder basiert auf Erfahrungswerten.
Minderjaehrige duerfen (zumindest unter 16) keine Messer fuehren.
Aber wie immer sind die Polizisten eigentlich immer vernuenftig. Eine Einstellung a la cast "Dies ist mein gutes Recht" macht mehr Probleme als eine freundliche Erklaerung wozu man das Messer braucht.
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