Das geht jetzt zwar wieder Richtung OT, aber weiß jemand aus dem Stegreif, wie die Rechtslage in Bayern ist?
Hintergrund ist, dass ich seit einigen Jahren als TN und Leiter eines Gruppenzeltlagers (60TN+Betreuer) auf Privatgrund (kein Campingplatz) mitfahre. Beim Landkreis haben wir mal nachgefragt, wegen Feuer und Erlaubnis. Das Ende vom Lied war, dass wir für ein entsprechend großes Lagerfeuer 4!!
!! Feuerlöscher mitnehmen sollten. Erlaubnisschein etc haben wir gar nichts bekommen, hat uns aber auch keiner danach gefragt.
Nach meiner (sehr begrenzten Kenntnis) ist in Bayern das Lagern erlaubt, Zelten aber verboten.
Die Schlussfolgerung für mich wäre dann also, dass ich (wenn ich legal Zelten will) einfach vorher beim Kreis anruf, sag "ich will zelten und mache kein Feuer". Unterstützt wird die These auch dadurch, dass wir mal wegen Winterzelten auch beim Forstamt angerufen haben und die Aussage etwa war: "Nee, da wo ihr hinwollt ist Naturschutzgebiet, aber woanders ginge das schon..."
Haben die Leute in den Behörden so viel Entscheidungsfreiraum/einfach keine Ahnung/gibt's vielleicht ne neue Regelung?
Wäre nett, wenn jemand was dazu weiß.
PS. Ditschi, du musst dich jetzt nicht für mich in Bayrische Recht einlesen. Wenn keiner was weiß, dann mach ich einfach weiter wie bisher.
Hintergrund ist, dass ich seit einigen Jahren als TN und Leiter eines Gruppenzeltlagers (60TN+Betreuer) auf Privatgrund (kein Campingplatz) mitfahre. Beim Landkreis haben wir mal nachgefragt, wegen Feuer und Erlaubnis. Das Ende vom Lied war, dass wir für ein entsprechend großes Lagerfeuer 4!!

Nach meiner (sehr begrenzten Kenntnis) ist in Bayern das Lagern erlaubt, Zelten aber verboten.
Die Schlussfolgerung für mich wäre dann also, dass ich (wenn ich legal Zelten will) einfach vorher beim Kreis anruf, sag "ich will zelten und mache kein Feuer". Unterstützt wird die These auch dadurch, dass wir mal wegen Winterzelten auch beim Forstamt angerufen haben und die Aussage etwa war: "Nee, da wo ihr hinwollt ist Naturschutzgebiet, aber woanders ginge das schon..."
Haben die Leute in den Behörden so viel Entscheidungsfreiraum/einfach keine Ahnung/gibt's vielleicht ne neue Regelung?
Wäre nett, wenn jemand was dazu weiß.
PS. Ditschi, du musst dich jetzt nicht für mich in Bayrische Recht einlesen. Wenn keiner was weiß, dann mach ich einfach weiter wie bisher.
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