Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Robiwahn
    Fuchs
    • 01.11.2004
    • 2099
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Mir ist klar, das das Werkzeuge sind, aber gerade bei den Macheten bin ich skeptisch, ob das ein Polizist auch so sieht
    quien se apura, pierde el tiempo

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    • Lobo

      Vorstand
      Moderator
      Lebt im Forum
      • 27.08.2008
      • 6507
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Hallo Robert,

      klar könnte ein Polizist das anders sehen, dagegen kannst du nicht viel machen...
      Aber ich vertraue da schon auf ein gewisses Augenmaß der Polizei.

      Auch wenn es im Falle des Falles ein schwacher Trost ist, spätestens ein Richter sollte sich dann überzeugen lassen daß ein Forstwirt entsprechendes Werkzeug führen darf.

      Grüße
      Thomas

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 13191
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Hallo,

        " Machete" hatten wir schon hier gründlich diskutiert:

        http://www.outdoorseiten.net/forum/s...hlight=Machete

        Zurück zum Thema:
        Die Mitteilung von islandexperte war zwar nicht neu, aber richtig: das Auto selbst ist kein verschlossenes Behältnis.
        Jede Tasche, jeder Koffer, jede Kiste mit extra Schloß wäre es.
        Hier war es eine Reisetasche wohl ohne Schloß.
        Wie die genau verschlossenen ist, wissen wir nicht.
        Das ist die offene Frage: reicht das aus? An wen gerät man da? Zur Erinnerung da die mehrfach genannte Entscheidung des AG Kiel, in der ein verschnürter Rucksack ohne Schloß durchging.
        Zum berechtigten Interesse sind nur Spekulationen möglich: wozu nahm der TO ein Messer mit 15 cm-Klingenlänge in einer Reisetasche mit?

        Gruß Ditschi

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        • Robiwahn
          Fuchs
          • 01.11.2004
          • 2099
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Hallo,

          " Machete" hatten wir schon hier gründlich diskutiert:

          http://www.outdoorseiten.net/forum/s...hlight=Machete
          ok, danke, ich schau mal da
          quien se apura, pierde el tiempo

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          • Daddyoffive
            Fuchs
            • 24.08.2011
            • 2437
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            Die Mitteilung von islandexperte war zwar nicht neu, ...
            Mea Culpa. Habe den kompletten Thread tatsächlich nicht gelesen (inzwischen schon). Dem bisher gesagten ist m.E. eigentlich nichts hinzuzufügen. Vor allem, da es wohl den ein oder anderen user gibt, der auch einen juris-Zugang hat.
            Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
            John Eldredge
            ><>

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            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3468
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Ein PKW ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein „Behältnis“. Für § 243 StGB hat der Große Senat für Strafsachen (BGHSt 1, 163) dem natürlichen Sprachgebrauch folgend entschieden, ein „Behältnis“ ist „ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
              Dann wäre eine mit einem Schloß versehene Papiertüte besser zum Verwahren von Waffen geeignet als ein begehbarer Banktresor, weil ich die Tüte zwar zer- aber nicht betreten kann.

              Wenn man sich vergegenwärtigt, dass fast die Hälfte (143 von 314) der Abgeordneten zwischen 2005 und 2009 JuristInnen waren (Quelle), wird einem so einiges klar.

              Gruß,
              Markus
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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              • cwes
                Gerne im Forum
                • 23.06.2007
                • 55

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Eventuell hilft auch noch Punk 12.3.3.2 auf Seite 15 der WaffVwV; steht da zwar für Schusswaffen, dürfte dann für Messer m.E. erst recht ausreichen.

                Wenn die nur das Messer einkassieren: Whatever.

                Sobald sie Dir daraus eine Owi oder mehr drehen wollen: Ab zum fachlich geeigneten Anwalt; ich weiß nämlich nicht, ob Owis gegen das WaffG nicht irgendwie später mal gegen Dich verwendet werden können.

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                • Hobbyholzmann
                  Erfahren
                  • 09.03.2012
                  • 302
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Ordnungswidrigkeiten werden idR nicht in den KAN (Kriminalaktennachweis) aufgenommen.

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13191
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Wenn man sich vergegenwärtigt, dass fast die Hälfte (143 von 314) der Abgeordneten zwischen 2005 und 2009 JuristInnen waren (Quelle), wird einem so einiges klar.
                    OT:
                    Ganz klar, die anderen ( Nichtjuristen) haben sich durchgesetzt. Übrigens: wenn ich die anderen Berufe addiere, komme ich auf 288. Plus 143 = 431. Fluktuation. )
                    Im übrigen haben die guten Juristen einen anständigen Beruf.
                    Gruß Ditschi

                    Kommentar


                    • Stephan Kiste

                      Vorstand
                      Lebt im Forum
                      • 17.01.2006
                      • 6910
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      OT:
                      Ganz klar, die anderen ( Nichtjuristen) haben sich durchgesetzt. Übrigens: wenn ich die anderen Berufe addiere, komme ich auf 288. Plus 143 = 431. Fluktuation. )
                      Im übrigen haben die guten Juristen einen anständigen Beruf.
                      Gruß Ditschi
                      OT: Kenne keinen JUristen der im Handwerk arbeitet

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                      • krupp
                        Fuchs
                        • 11.05.2010
                        • 1466
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        steht da zwar für Schusswaffen, dürfte dann für Messer m.E. erst recht ausreichen
                        das kann man leider nicht so einfach übertragen.
                        bei schusswaffen regelt der waffenschein die evt ausnahme beim führunsgverbot.
                        bei messern gibt es keinen (waffenschein).
                        daher darf man zb auch keine luftdruckwaffen im öffentlichem raum "führen",
                        ähnlich zu softairwaffen über 0.5 joule, schon garnicht armbrüste (diese sind seit 2008 den schusswaffen gleichgestellt).

                        der sogeannte "kleine" waffenschein bezieht sich meines wissen zb nur auf schreckschusswaffen,
                        dh das (bei sich)führen dieser ist dann zwar erlaubt, aber es das betrifft noch lange nicht die benutzung.

                        das ganze ist ziemlich verwirrend und ich betone es grundsätzlich, ich hab auch nicht mehr ahnung als andere ^^
                        aber am bsp schreckschusswaffe sieht man es recht deutlich.
                        das führen einer schreckschusswaffe ist möglich , das führen eines fixierbaren 1hand folders in der selben
                        situation ein verstoss gegen das waffenrecht.

                        erschwerend kommt dazu das sich eine "schusswaffe" als solche relativ einfach definieren lässt.
                        daher sind die gesetze da auch recht klar formuliert.
                        bei klingenwaffen ist das wesentlich schwerer.
                        ich finde die witzigen bemerkungen hier bezüglich machete oder sichel oder hippe garnet mal so abwegig.
                        theoretisch erfüllt mMn auch eine "Sense" die aktuelle definition eines führunsgbeschränkten messers.
                        klingenlänge über 12cm genügt dabei.
                        das gesetz definiert nicht klar ab wann ein messer werkzeug oder waffe ist.
                        es sagt aber deutlich etwas über klingenlänge (fixed +12) oder gebrauch (1 händig fixierbar) aus.

                        richter machen keine gesetze.
                        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 13191
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          OT: Kenne keinen JUristen der im Handwerk arbeitet
                          OT: Es gibt selbst Juristen, die bestreiten, daß Jura eine Wissenschaft sei. Sie behaupten, es sei Handwerk.
                          Egal: Juristen leben in symbiotischer Beziehung mit Ignoranten und ernähren sich von ihnen seit Jahrtausenden.
                          Deshalb bin ich nie unvergnügt, wenn man mir nicht glaubt.
                          Gruß Ditschi

                          Kommentar


                          • Stephan Kiste

                            Vorstand
                            Lebt im Forum
                            • 17.01.2006
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            OT: Es gibt selbst Juristen, die bestreiten, daß Jura eine Wissenschaft sei. Sie behaupten, es sei Handwerk.
                            Egal: Juristen leben in symbiotischer Beziehung mit Ignoranten und ernähren sich von ihnen seit Jahrtausenden.
                            Deshalb bin ich nie unvergnügt, wenn man mir nicht glaubt.
                            Gruß Ditschi
                            OT: Solange Maurerschweis und Advokatentinte gleich teuer sind
                            hab ich ncihts dagegen

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                            • Ditschi
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                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 13191
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              richter machen keine gesetze.
                              OT: Hallo, von OT-Geflachse zu ernsthafterem OT, wenn es noch gestattet ist.

                              Das ist formell richtig, faktisch falsch. Die Rechtsprechung legt Gesetzes aus, schließt Lücken, entwickelt eigene Rechtsinstitute. Das sogenannte Richterrecht nimmt in der Rechtswissenschaft einen wesentlich breiteren Raum ein als der Wortlaut der Gesetze selbst. Fast alle Definitionen, die Jurastudenten pauken wie Vokabeln, stammen aus der Rechtsprechung.
                              Hat sich Richterrecht so verfestigt, daß es als unbestrittenes Recht im Raume steht, zieht der Gesetzgeber häufig nach und gießt es in Gesetzesform. So geschehen z.B. bei der Schuldrechtsreform von 2002. Es gibt eine Unmenge von Gesetzen, in denen der Gesetzgeber die Entscheidungen der Obergerichte fast wörtlich in ein Gesetz übernommen hat.
                              Politisch hat das durchaus Methode. Ein Gesetz ist die Statuierung einer politischen Willensbildung. Können sich die politischen Willensbilder untereinander nicht recht einigen oder sind sie konfliktscheu, überlassen sie es mit einem bewußt schwammigen Gesetzeskompromis gerne der Rechtsprechung, die Kastanien aus dem Feuer zu holen.
                              Gruß Ditschi

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                              • Jahang
                                Erfahren
                                • 14.04.2012
                                • 166
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Zurück zum Thema:
                                Die Mitteilung von islandexperte war zwar nicht neu, aber richtig: das Auto selbst ist kein verschlossenes Behältnis.
                                Jede Tasche, jeder Koffer, jede Kiste mit extra Schloß wäre es.
                                Hier war es eine Reisetasche wohl ohne Schloß.
                                Wie die genau verschlossenen ist, wissen wir nicht.
                                Wir wissen allerdings, dass sich die Tasche im Kofferraum befand. Dieser ist zwar Teil eines Autos, aber er ist i.d.R. verschlossen und ist auch nicht zum betreten gedacht. Ich denke beim zitierten Text von islandexperte drehte es sich um einen Fall, in dem ein Messer innerhalb der Fahrgastzelle gefunden wurde. ;)

                                Das Führen von Waffen setzt voraus, dass die Waffe zugriffsbereit ist. (Genauere Definition im Waffengestz vorhanden.) Das ist hier definitiv nicht der Fall.
                                Zuletzt geändert von Jahang; 21.08.2012, 18:28.
                                omnia vincit amor

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                                • krupp
                                  Fuchs
                                  • 11.05.2010
                                  • 1466
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  das sehe ich anders ditschi.
                                  mag sein das sich durch eine gewisse summe an gleichen entscheidungen zu bestimmten dingen
                                  eine art haltung bildet "in der regel wird in so einem fall auf diese art entschieden",
                                  also das man durch eine häufige auslegung zu eine art gewohnheitsrecht kommt.
                                  dennoch bleibt es dabei, richter machen keine gesetze.

                                  aktuell kann man das mal wieder (ka die wievielste anmahnung es war seit der wiedervereinigung, 2 stelliger bereich)
                                  ganz aktuell beim wahlrecht beobachten.
                                  die verfassungsrichter haben erneut darauf hingewiesen das unser aktuelles wahlrecht erhebliche mängel aufweisst.
                                  mehr können sie nicht tun.
                                  zum glück eigentlich, den natürlich dürfen richter keine gesetze machen, das wäre absurd,
                                  und das würde auch glaube keiner wollen.

                                  aber das führt am eig thema auch zu weit vorbei, obwohl es gewissen ulterhaltungswrt hat.

                                  aber was den 42er angeht ist es nicht viel anders. recht nach ermessen ^^ das kanns ja wohl nit sein.
                                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                  • krupp
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                                    • 11.05.2010
                                    • 1466
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    will mich aber nich mit dir zanken ditschi, find das was du schreibst eig immer sehr schlüssig
                                    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                    • Ditschi
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      will mich aber nich mit dir zanken ditschi, find das was du schreibst eig immer sehr schlüssig
                                      Danke. Jeder darf sich mit mir zanken. Solange er die sachliche Ebene nicht verläßt, bin ich bestimmt nicht böse.

                                      OT: Als ich ganz neu im Forum war, habe ich mich mit einem user grimmbold gefetzt. Das war heftig und mein erstes Erlebnis hier im Forum . Der ist leider jetzt in einem anderen Forum. "Leider" deshalb, weil ich ihn geschätzt habe. Der konnte denken, war nicht auf den Mund gefallen, blieb nichts schuldig, war aber immer ausgesprochen fair. Also keine Sorge.

                                      Wir wissen allerdings, dass sich die Tasche im Kofferraum befand. Dieser ist zwar Teil eines Autos, aber er ist i.d.R. verschlossen und ist auch nicht zum betreten gedacht. Ich denke beim zitierten Text von islandexperte drehte es sich um einen Fall, in dem ein Messer innerhalb der Fahrgastzelle gefunden wurde. ;)
                                      Hallo @ jahang,

                                      wie oben zitiert, hat das OLG Stuttgart ausgeführt unter Hinweis auf eine BGH-Entscheidung, daß ein PKW insgesamt vom natürlichen Sprachgebrauch her nicht als Behältnis zu bezeichnen ist.
                                      Das muß einen nicht überzeugen.
                                      Ob aber ein verschlossener Kofferraum als verschlossenes Behältnis anzusehen ist, dürfte eher davon abhängen, ob er von innen zugäglich ist oder nicht. Ganz abgeschlossenen kenne ich das nur von einigen älteren Limousinen. Die modernen PKW haben doch alle umlegbare Sitze und eine Durchlademöglichkeit. Da dürfte dann der Kofferaum Teil des Innenraumes sein.

                                      Gruß Ditschi

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                                      • Gast190520
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        [...]daß ein PKW insgesamt vom natürlichen Sprachgebrauch her nicht als Behältnis zu bezeichnen ist. [...]
                                        Die modernen PKW haben doch alle umlegbare Sitze und eine Durchlademöglichkeit. Da dürfte dann der Kofferaum Teil des Innenraumes sein.
                                        Schön, wie man den Pragmatismus, mit dem man auf der einen Seite Begründungen fabriziert, auf der anderen einfach unter den Tisch fallen lässt.

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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Schön, wie man den Pragmatismus, mit dem man auf der einen Seite Begründungen fabriziert, auf der anderen einfach unter den Tisch fallen lässt.
                                          Wer ist " man" ? Der erste Teil ist vom OLG Stuttgart, der zweite vom kleinen Ditschi. In dem Punkt mit dem "natürlichen Sprachgebrauch" überzeugt mich die Entscheidung nicht so, was aber vermutlich weder den BGH noch das OLG Stuttgart veranlassen wird, sich mir anzuschließen.
                                          Gruß Ditschi

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