Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Jahang
    Erfahren
    • 14.04.2012
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Schaut Euch nochmal an, was unter "Führen" im Sinne des Waffengesetzes zu verstehen ist. Damit erübrigt sich die Diskussion m.E.

    Edit: Führen und zugriffsbereit, wie im folgenden Post beschrieben.
    omnia vincit amor

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    • HUIHUI
      Fuchs
      • 07.08.2009
      • 2140
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von krupp Beitrag anzeigen
      das kann man leider nicht so einfach übertragen.
      Im Bezug auf "zugriffsbereit" oder "nicht zugriffsbereit" ist das wohl äußerst einfach übertragbar.
      Jagdwaffen müssen auf dem Weg ins Revier/Stand/Büma ungeladen und "nicht zugriffsbereit" "transportiert" werden.
      Die Kombination "nicht zugriffsbereit" und "transportiert" vs "zugriffsbereit" und "geführt" ist in dem Kontext klar definitiert, ich halte es für äußerst nahe liegend das diese Regelung nicht extra anders für "Blankwaffen" interpretiert wird.
      Ein Futteral aus Stoff und mit kleinem Schlössken was jeder mit ner Zange in 5 Sekunden aufbekommt ist da als "nicht zugriffsbereit" und als zum Transport ausreichendes "verschlossenes Behältnis" anerkannt, dabei wird eigentlich Bundesweit ein "handelsübliches Zahlenschloss" als ausreichend akzeptiert.
      Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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      • grissini
        Erfahren
        • 31.10.2011
        • 108
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Trotz langer Suche habe ich das angesprochene Urteil des AG Kiel nicht bei juris gefunden....ich suche wohl falsch.

        Hat jemand ein AZ für mich?


        Im Übrigen wurde doch eigentlich alles gesagt.
        Dass Richter keine Gesetze machen ist, wie Ditschi ja richtig gesagt hat, formell korrekt. Auch sind die erstinstanzlich zuständigen Gerichte selbstverständlich nicht an obergerichtliche Rechtsprechung gebunden (Art. 97 I GG).

        Faktisch ist es aber so (das wurde eigentlich auch schon von Ditschi ausgeführt), dass sich die unteren Gerichte in aller Regel der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte/des BGH anschließen. Das liegt zum einen daran, dass man dort keine großes Interesse daran hat, von nachfolgenden Instanzen aufgehoben zu werden und sich schlimmstenfalls nochmal damit befassen zu müssen (=mehr Arbeit), zum anderen weil die Rechtsprechung der oberen Gerichte meist auch pragmatisch und gut durchdacht ist. Bei den Amts- und gewöhnlicherweise auch bei den Landgerichten macht sich eben ein Einzelrichter seine Gedanken zu einem Thema, während beim OLG/BGH ein ganzer Senat mit 3 (OLG) oder 5 (BGH) Richtern mit dem Problem befasst ist. Dass Amts- oder Landesgerichte entgegen früherer Rechtsprechung von OLG und BGH urteilen bleibt daher wohl die Ausnahme und (auch in der Literatur) stark umstrittenen Rechtsproblemen vorbehalten (und natürlich den Fällen, sowas soll es geben, in denen einem Spruchkörper OLG/BGH-Rechtsprechung nicht bekannt war).

        Ach und ich sehe das im Übrigen auch so, dass die Juristerei, jedenfalls außerhalb von OLG, BGH, BVerfG und irgendwelchen Lehrstühlen an der Uni ein Handwerk ist
        Wenn man weiß wo das Werkzeug in der Werkstatt hängt und wie man es benutzt, kommt man doch schon recht weit...
        Zuletzt geändert von grissini; 21.08.2012, 22:35.

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12411
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Hat jemand ein AZ für mich?
          post 342

          Gruß Ditschi

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          • grissini
            Erfahren
            • 31.10.2011
            • 108
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Super, vielen Dank.

            Kein Wunder, dass ich das nicht in juris finden konnte....


            Und damit wäre ich dann wohl auch überführt, den Thread nicht komplett gelesen zu haben

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            • cast
              Freak
              Liebt das Forum
              • 02.09.2008
              • 19415
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Jagdwaffen müssen auf dem Weg ins Revier/Stand/Büma ungeladen und "nicht zugriffsbereit" "transportiert" werden
              Falsch.

              So ist richtig:

              Jagdwaffen müssen auf dem Weg zum Stand/Büma ungeladen und "nicht zugriffsbereit" "transportiert" werden

              Auf dem Weg ins Revier werden Jagdwaffen entladen geführt.
              "adventure is a sign of incompetence"

              Vilhjalmur Stefansson

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              • Hamme
                Erfahren
                • 03.06.2011
                • 120
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von Islandexperte Beitrag anzeigen
                Auf Deine Frage gibt § 42a Abs. 3 WaffG eine Antwort:

                (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

                Das Führen von Sportgeräten ist also erlaubt.
                Vor allem, wenn es sich um Sportgeräte aus Holz handelt, die allerhöchstens als Hiebwaffe eingestuft werden können!
                Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                • Victorinoxy
                  Neu im Forum
                  • 27.09.2012
                  • 6
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Also ich bin auch noch nie in irgendeinem Sinne kontrolliert worden.
                  Weder in Deutschland noch im benachbarten Ausland (holländische Grenze ist 3 km entfernt), obwohl ich oftmals mit deutlich sichtbar eingecliptem Einhandmesser durch die Stadt renn (Benchmade)

                  Hoffe, das dass auch so bleibt...

                  Kommentar


                  • wanderODIN
                    Erfahren
                    • 24.01.2011
                    • 301
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von Victorinoxy Beitrag anzeigen
                    Also ich bin auch noch nie in irgendeinem Sinne kontrolliert worden.
                    Weder in Deutschland noch im benachbarten Ausland (holländische Grenze ist 3 km entfernt), obwohl ich oftmals mit deutlich sichtbar eingecliptem Einhandmesser durch die Stadt renn (Benchmade)

                    Hoffe, das dass auch so bleibt...
                    und genau deshalb gibt es ein Waffengesetze....finde ich nicht in Ordnung...

                    Ich habe kein Problem wenn jemand ein einhand Messer oder ein feststehendes über 12 mit auf Tour nimmt...aber in der Stadt und dann noch offensichtlich... albern....
                    .....Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich behalten....

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                    • equipman
                      Erfahren
                      • 19.12.2006
                      • 483
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                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von wanderODIN Beitrag anzeigen
                      ... aber in der Stadt und dann noch offensichtlich... albern....
                      Nö, praktisch. Egal ob in der Stadt o. im Wald, vorausgesetzt es wird als Werkzeug eigesetzt und nicht als Schwan....verlängerung oder Waffe. In dem Fall knallhart alle gesetzlichen Mittel ausschöpfen.
                      Der HERR, dein Gott, hat dein Wandern durch diese große Wüste auf sein Herz genommen.
                      5.Mose 2,7

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                      • Fritsche
                        Alter Hase
                        • 14.03.2005
                        • 2817
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von equipman Beitrag anzeigen
                        Nö, praktisch. Egal ob in der Stadt o. im Wald, vorausgesetzt es wird als Werkzeug eigesetzt und nicht als Schwan....verlängerung oder Waffe. In dem Fall knallhart alle gesetzlichen Mittel ausschöpfen.
                        Vollkomen richtig, was er macht. Er hat ein Werkzeug bei sich, welches man nicht nur im Wald ständig benötigen kann. Abgesehen davon schämt er sich nicht für sein Werkzeug - im Gegenteil, er zeigt Rückgrat, in dem er das öffentlich sichtbar trägt.

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                        • Buck Mod.93

                          Lebt im Forum
                          • 21.01.2008
                          • 9011
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                          Vollkomen richtig, was er macht. Er hat ein Werkzeug bei sich, welches man nicht nur im Wald ständig benötigen kann. Abgesehen davon schämt er sich nicht für sein Werkzeug - im Gegenteil, er zeigt Rückgrat, in dem er das öffentlich sichtbar trägt.
                          Nö vollkommen gesetzeswidrig was er macht. Leute, die dieses "Fenster" des legal reason auf eine solche Art auszunutzen versuchen, sind dann meist der Grund, warum das Gesetz noch weiter verschärft wird.
                          Das Paramilitary ist ein sehr solides arretierbares Messer. Lock Torture Tests kann man sich, wenn man will, ja auf Youtube ansehen. Wozu benötige ich ein solches Messer in der Stadt? Wer Kohle für ein Paramilitary hat, kann sich auch ein UKPK kaufen und wenn er ganz auf Nummer sicher gehen will noch das Spyderhole verschließen.

                          OT: BTW: Guns and Coffee

                          Ursprünglich stammt die Idee für dieses Patch aus den USA. Eine bekannte Coffeeshopkette verbot es ihren Kunden, die Geschäfte mit offen getragenen Pistolen zu betreten. Dies sorgte für Wirbel und es entstand eine Protestbewegung. Der Patch lässt jedoch verschiedene Interpretationen zu.


                          LG

                          Ferdi
                          Les Flics Sont Sympathique

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                          • Homer
                            Freak

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                            Liebt das Forum
                            • 12.01.2009
                            • 17071
                            • Privat

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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                            Abgesehen davon schämt er sich nicht für sein Werkzeug - im Gegenteil, er zeigt Rückgrat, in dem er das öffentlich sichtbar trägt.

                            ein derart provokativer offensichtlicher gesetzesverstoß läuft bei mir eher unter peinliche trotzreaktion.
                            420

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                            • Fritsche
                              Alter Hase
                              • 14.03.2005
                              • 2817
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von Buck Mod.93 Beitrag anzeigen
                              Wozu benötige ich ein solches Messer ....

                              Die Auslassung mit der Stadt anstatt der "..." habe ich bewusst gemacht. Denn leider ist diese Art der Argumentation eine, die zwangsweise in die vielfältigsten Verbote jedweder Art führt. Wozu brauche ich irgendwas? Das entscheidet jeder anders.
                              Was ich nicht brauche sind SUVs. Und sicher sterben durch SUVs mehr Menschen als durch Messer, zumindest bei uns. Sollen wir deshalb ("wozu benötige ich ein solches....") SUVs verbieten?? Hammerhaltung.

                              Dass du es nicht benötigst, heißt nicht, dass man es nicht benötigt. Selbst wenn man und damit niemand es benötigt, ist das und darf das nie ein Grund sein, etwas zu verbieten. Dass allermeiste benötigt "man" nicht. Was wäre das für eine Welt, in der das allermeiste verboten wäre!

                              Wenn Gesetze verschärft werden, dann sicher nicht weil irgendeiner irgendwas öffentlich trägt oder nicht. Sondern weil sich jemand anderes, der leider was zu sagen hat, trotz unzureichender Faktenlage profilieren will. Wie kam es im Vorfeld zu dem unsäglichen Führverbot? Da war unter anderem der bis dahin von mir sehr angesehene Hans-Christian Ströbele, der sagte, er könne sich keine Situation vorstellen, in der jemand in einer Stadt auch nur ein Taschenmesser brauche.

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                              • Ingwer
                                Alter Hase
                                • 28.09.2011
                                • 3237
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                                Da war unter anderem der bis dahin von mir sehr angesehene Hans-Christian Ströbele, der sagte, er könne sich keine Situation vorstellen, in der jemand in einer Stadt auch nur ein Taschenmesser brauche.
                                Ich weiß auch nicht wofür ich in der Stadt ein Taschenmesser bräuchte, für das meiste (Aufstrich verteilen, Käse schneiden, Brötchen zerteilen) reicht mir meine Ikea Family Card.

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                                • wanderODIN
                                  Erfahren
                                  • 24.01.2011
                                  • 301
                                  • Privat

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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                                  Vollkomen richtig, was er macht. Er hat ein Werkzeug bei sich, welches man nicht nur im Wald ständig benötigen kann. Abgesehen davon schämt er sich nicht für sein Werkzeug - im Gegenteil, er zeigt Rückgrat, in dem er das öffentlich sichtbar trägt.
                                  Ein einhandmesser ist ein Werkzeug???wo steht denn sowas????
                                  .....Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich behalten....

                                  Kommentar


                                  • wanderODIN
                                    Erfahren
                                    • 24.01.2011
                                    • 301
                                    • Privat

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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
                                    Ich weiß auch nicht wofür ich in der Stadt ein Taschenmesser bräuchte, für das meiste (Aufstrich verteilen, Käse schneiden, Brötchen zerteilen) reicht mir meine Ikea Family Card.

                                    Ein Taschenmesser ist aber kein einhandmesser....ein Taschenmesser kann ich bis zu einer bestimmten klingen Länge sogar mit in den Flieger nehmen
                                    .....Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich behalten....

                                    Kommentar


                                    • Buck Mod.93

                                      Lebt im Forum
                                      • 21.01.2008
                                      • 9011
                                      • Privat

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                                      Zitat von Fritsche Beitrag anzeigen
                                      Die Auslassung mit der Stadt anstatt der "..." habe ich bewusst gemacht. Denn leider ist diese Art der Argumentation eine, die zwangsweise in die vielfältigsten Verbote jedweder Art führt. Wozu brauche ich irgendwas? Das entscheidet jeder anders.
                                      Was ich nicht brauche sind SUVs. Und sicher sterben durch SUVs mehr Menschen als durch Messer, zumindest bei uns. Sollen wir deshalb ("wozu benötige ich ein solches....") SUVs verbieten?? Hammerhaltung.

                                      Dass du es nicht benötigst, heißt nicht, dass man es nicht benötigt. Selbst wenn man und damit niemand es benötigt, ist das und darf das nie ein Grund sein, etwas zu verbieten. Dass allermeiste benötigt "man" nicht. Was wäre das für eine Welt, in der das allermeiste verboten wäre!

                                      Wenn Gesetze verschärft werden, dann sicher nicht weil irgendeiner irgendwas öffentlich trägt oder nicht. Sondern weil sich jemand anderes, der leider was zu sagen hat, trotz unzureichender Faktenlage profilieren will. Wie kam es im Vorfeld zu dem unsäglichen Führverbot? Da war unter anderem der bis dahin von mir sehr angesehene Hans-Christian Ströbele, der sagte, er könne sich keine Situation vorstellen, in der jemand in einer Stadt auch nur ein Taschenmesser brauche.
                                      Dass ich schreibe, dass das Gesetz, durch sein Verhalten womöglich noch weiter verschärft wird impliziert ja nicht, dass ich die aktuelle Gesetzeslage für angemessen halte. Du schreibst, dass sich jemand, der was zu sagen hat profilieren möchte: Auch da bin ich deiner Meinung. Einen öffentlichen Anlass gibt es dafür aber in der Regel schon.
                                      Ich darf momentan ein Fixed mit 11,9cm Klingenlänge immer mit mir rum tragen, ein Spyderco Ladybug aber nicht.
                                      Die aktuelle Gesetzeslage ist also unter dem Gesichtspunkt, dass sie die Verwendung von Messern in Gewaltverbrechen einschränken soll, widersprüchlich.
                                      Das ändert aber erstens nichts daran, dass ich es für falsch halte nur aufgrund dieser Tatsache zum Gesetzesbruch aufzurufen und zweitens ändert es nichts daran, dass ich es befremdlich finde, wenn jemand mit einem Paramilitary durch die Stadt rennt.
                                      Du sagst ja zu mir: Du persönlich brauchst das vielleicht nicht, ein anderer vielleicht schon. Die Toleranz, die du gegenüber dem Paramilitary zeigst ist aber doch eben so persönlich geprägt, wie meine Abneigung. Was wäre denn gewesen, wenn er ein 20cm langes Bowie durch die Gegend tragen würde? Würdest du dann auch noch sagen: Er braucht das vielleicht andauernd? Siehst du und das Bowie befindet sich genau so weit außerhalb der gesetzlichen Grenzen, wie das Paramilitary.
                                      Les Flics Sont Sympathique

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                                      • digitalesnegativ
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                                        • 28.09.2012
                                        • 42
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Naja ein Küchen-Chefmesser mit 17 cm Klingenlänge ist auch ein Werkzeug und trotzdem sehe ich kein Grund warum dieses nicht unte §42a fallen sollte. Von Messern mit Werkzeugcharakter als Ausnahme steht nichts im Gesetz und auch nicht in den juristischen Kommentaren und es gibt dafür auch keinen BKA Feststellungesbescheid. Für mich gehört diese Rechtsauffassung auch eher in den Bereich "Urban Legends".

                                        Ich bin noch nie kontrolliert worden, weder auf der Straße noch im Auto etc. Ausgenommen natürlich an Flughäfen, Gerichtsgebäuden, aber da wird eh kaum ein vernünftiger mit einem Messer aufschlagen. Trotzdem finde ich muss man es nicht provozieren, das gibt für alle Seiten nur ungewollten Papierkrieg.
                                        Es gibt aber auch hunderte von Messern die von diesem unliebsamen Paragraph nicht betroffen sind- und so habe ich im Alltag momentan meist eine Böker Turbine II 42 oder ein Müller Linerlock dabei, gelegentlich auch mal ein Victorinox und beim Gang in den Wald ein Esee4 oder Linder Superedge 2. Alle absolut Gesetzeskonform und als EDC bzw. den Spaziergang am Abend sicher auch mehr als genug.

                                        Zum Brauchen- natürlich brauche ich in der Stadt eher selten ein Messer- aber ich brauche unterwegs mit dem Fahrrad auch selten meine Luftpumpe und trotzdem habe ich sie dabei. Einfach weil wenn ich sie mal nicht dabei hätte aber bräuchte es ziemlich blöd ist. Und so ist es auch mit dem Messer- eine Pizza oder Brötchen schneiden, Kaffeepackung öffnen, Salami schneiden Karton mit Druckerpapier öffnen- da ist es manchmal gut wenn man nicht suchend durch die Gegend rennen muss.
                                        Mich ärgert nur dass jeder der ein Messer dabei hat, sei es auch das popligste Victorinox als generell unvernünftig und potentieller Straftäter hingestellt wird. Irgendwie fehlt mir dafür jegliche rationale Grundlage und wundere mich wer da so alles mitspielt.

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                                        • Ingwer
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                                          • 28.09.2011
                                          • 3237
                                          • Privat

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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat von digitalesnegativ Beitrag anzeigen
                                          Und so ist es auch mit dem Messer- eine Pizza oder Brötchen schneiden, Kaffeepackung öffnen, Salami schneiden Karton mit Druckerpapier öffnen- da ist es manchmal gut wenn man nicht suchend durch die Gegend rennen muss.
                                          Das klappt alles auch ganz toll mit einer Nagelschere. Vorallem Baby-nagelscheren sind schön klein, leicht, haben eine abgerundete Spitze und sind ein super Messerersatz in der Stadt.

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