AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Wenn das Messer original verpackt und in den vorgeschriebenen Behältnissen gesichert ist, darf man es auch durch Fußgängerzonen transportieren. Steht aber schon oben.
Gilt auch in Gegenden mit Messertrageverbot.
Wenn das Messer original verpackt und in den vorgeschriebenen Behältnissen gesichert ist, darf man es auch durch Fußgängerzonen transportieren. Steht aber schon oben.
Gilt auch in Gegenden mit Messertrageverbot.
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