Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12397
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Hier die Normen zum Nachlesen: Nach § 13 Abs. 6 WaffG darf ein Jäger eine Waffe auf dem Weg ins Revier nicht schußbereit führen. Das heißt, sie darf nicht geladen sein. Sie darf aber zugriffsbereit sein.
    Die Verbringung seiner Waffe z.B. zum Schießstand oder zum Büchsenmacher fällt unter § 12 Abs. 3 Ziff. 2 WaffG. Hier darf die Waffe weder zugriffs- noch schußbereit sein.
    Als Definition gilt: Schussbereit ist eine Waffe dann, wenn sie mit Munition geladen ist. Zugriffsbereit ist sie, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann ( am Mann oder an der Frau/ offen auf dem Autorücksitz). Nicht zugriffsbereit ist eine Schusswaffe, wenn diese in einem verschlossenen Koffer oder Futteral oder einem entsprechenden Behältnis im Kofferraum des Fahrzeuges transportiert wird.
    Diese Definition von " zugriffsbereit" kann m.E. auch beim Führen von Messern übernommen werden.
    Ditschi

    Kommentar


    • Markus K.
      Lebt im Forum
      • 21.02.2005
      • 7452
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Hier die Normen zum Nachlesen: Nach § 13 Abs. 6 WaffG darf ein Jäger eine Waffe auf dem Weg ins Revier nicht schußbereit führen. Das heißt, sie darf nicht geladen sein. Sie darf aber zugriffsbereit sein.
      Die Verbringung seiner Waffe z.B. zum Schießstand oder zum Büchsenmacher fällt unter § 12 Abs. 3 Ziff. 2 WaffG. Hier darf die Waffe weder zugriffs- noch schußbereit sein.
      Als Definition gilt: Schussbereit ist eine Waffe dann, wenn sie mit Munition geladen ist. Zugriffsbereit ist sie, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann ( am Mann oder an der Frau/ offen auf dem Autorücksitz). Nicht zugriffsbereit ist eine Schusswaffe, wenn diese in einem verschlossenen Koffer oder Futteral oder einem entsprechenden Behältnis im Kofferraum des Fahrzeuges transportiert wird.
      Diese Definition von " zugriffsbereit" kann m.E. auch beim Führen von Messern übernommen werden.
      Ditschi
      Hm Ditschi,
      hilf mir mal bitte kurz weiter: Dieser Satz: "zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen" aus § 13 Abs. 6 WaffG bezieht sich auch nicht auf dem Weg ins Revier?

      Eigentlich logisch, da es ja sonst Wilderei wäre...

      Dann muss ich nochmal meine Unterlagen durchwühlen und mit dem Ausbilder sprechen. Möglicherweise wurde dies auch falsch interpretiert.


      Nur damit keine Missverständnisse auftauchen: Ich lade meine Waffen erst, dann wenn ich auf dem Sitz oder Stand bin, oder das Signal zum Laden gegeben wurde.
      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

      Kommentar


      • cast
        Freak
        Liebt das Forum
        • 02.09.2008
        • 19413
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        ich schreib dir mal ne PN.
        "adventure is a sign of incompetence"

        Vilhjalmur Stefansson

        Kommentar


        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12397
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          OT: @ Marcus, es gibt für den Jäger drei verschiedene Arten, die Jagdwaffe zu führen:

          die eigentliche Jagd und die Tätigkeiten , die das Gesetz dazu rechnet: § 13 Abs. 6 Satz 1 erster Halbsatz WaffG: da darf der Jäger die Waffe uneingeschränkt führen und mit ihr schießen.

          Nach § 13 Abs. 6 Satz 1 zweiter Halbsatz darf er die Waffe nicht schußbereit ohne Erlaubnis führen bei einer Tätigkeit, die mit der eigentlich Jagd oben im Zusammenhang steht. Es ergibt sich nicht aus dem Gesetz, aber zu diesem Halbsatz wird der Weg ins Revier gerechnet.

          Nach § 12 Abs. 6 Ziff. 2 WaffG darf der Jäger die Waffe nicht schuß- und zugriffsbereit von einem Ort zum anderen führen, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfaßten Zweck erfolgt oder im Zusammenhang damit steht. Dazu zählt Transport zum Schießstand, Büchsenmacher etc. Der Zweck muß aber mit der Jagd im Zusammenhang stehen.

          Kurz: Jagd selbst: uneingeschränkt führen und schießen.
          ( enger) Zusammenhang mit der Jagd: Führen erlaubt zugriffs- aber nicht schußbereit. ( Weg ins Revier)
          ( weiter) Zusammenhang mit der Jagd = vom Bedürfnis umfaßter Zweck: Führen erlaubt , aber nicht zugriffs- und schußbereit ( Weg zum Schießstand; Büchsenmacher etc).

          Ohne Gewähr für die Richtigkeit. Habe es mir mit Text und Kommentaren auch rauspfrimeln müssen. Übersichtlich ist das nicht grade. Ich hoffe, cast kann mir zustimmen.
          Ditschi

          Kommentar


          • cast
            Freak
            Liebt das Forum
            • 02.09.2008
            • 19413
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Es ist noch ein wenig komplizierter, gehört aber nicht hierher. Ich habe das @markus verklickert.
            "adventure is a sign of incompetence"

            Vilhjalmur Stefansson

            Kommentar


            • Markus K.
              Lebt im Forum
              • 21.02.2005
              • 7452
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Hallo Ditschi und Cast,

              vielen Dank für Eure Mühe! Jetzt kann ich meinen Kollegen wieder das eine oder andere dagegenhalten.
              "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

              -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

              Kommentar


              • casper

                Alter Hase
                • 17.09.2006
                • 4940
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                .... die Bullerei ...
                OT:

                Kommentar


                • cast
                  Freak
                  Liebt das Forum
                  • 02.09.2008
                  • 19413
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?



                  So kann man sich auch outen....
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

                  Kommentar


                  • Scrat79
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 11.07.2008
                    • 12533
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    OT:
                    Zitat von cast Beitrag anzeigen


                    So kann man sich auch outen....
                    Sagt ein Jäger...
                    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

                    Kommentar


                    • MyronGaines
                      Anfänger im Forum
                      • 07.09.2013
                      • 48
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Ich habe schon versucht, es zu verdeutlichen, sage es aber noch einmal anders: ich fürchte um unsere Messerfreunde, wenn Gesetz wird, was dem Normalbürger sinnvoll erscheint: garkein Messer ! Jedenfalls nicht in der Stadt und unter Leuten. So die überwiegende Regelung in Europa.
                      Der Messerfreund, der sein Messer emotional betrachtet und um sein Spielzeug jammert, ist kein "Normalbürger". Schon hier im Forum, wo man dem Gebrauch von Messern generell viel Verständnis entgegenbringt, rufen Messerfreunde mit ihren heißen Fachdebatten um das Lieblingsspielzeug ja schon Stirnrunzeln, Lachfalten oder Spott hervor, manchmal auch Verständnis mit Augenzwinkern.
                      Deshalb mein Vorschlag: sieh bitte die Regelung, wie sie jetzt ist, eher als Privileg denn als Einschränkung , auch wenn sie Dir unsinnig erscheint. Selbstverständlich ist sie nicht. Je mehr Ihr an dem 42 a WaffG rührt und rüttelt, desto eher ist er ganz weg. Aber nicht in Eurem ( der Messerfreunde) Sinne. Mir wäre da ein umständlich formuliertes Privileg lieber als eine klares Verbot. Der Trend geht nirgendwo dahin, das Führen von Messern wieder zu erleichtern.
                      Ditschi
                      Ich glaube die wahren Messerfreunde sind die Kriminellen, die ein Messer zur Ausführung ihrer Taten bei sich führen.
                      Die sind auch von diesen Regelungen gar nicht betroffen, weil sie sich nicht darum kümmern.
                      Es wird jedenfalls kein Krimineller von seiner ohnehin verbrecherischen Absicht ablassen, weil er dazu eine Ordnungswidrigkeit begehen müsste.
                      So ist es leicht zu sehen, dass diejenigen die unter dem Gesetz leiden lediglich die ganz normalen in aller Regel gesetzeskomformen Bürger sind, die sich einschränken müssen oder auch oft unwissentlich das Gesetz brechen mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben können.

                      Kommentar


                      • woodcutter
                        Dauerbesucher
                        • 13.11.2011
                        • 660
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        OT:
                        Zitat von MyronGaines Beitrag anzeigen
                        Ich glaube die wahren Messerfreunde sind die Kriminellen, die ein Messer zur Ausführung ihrer Taten bei sich führen.
                        Da verwechselst du was, das sind wenn schon: Waffenfreunde. Und für Waffen wurde ein Gesetz geschaffen, das Waffengesetz.

                        Zitat von MyronGaines Beitrag anzeigen
                        So ist es leicht zu sehen, dass diejenigen die unter dem Gesetz leiden lediglich die ganz normalen in aller Regel gesetzeskomformen Bürger sind, die sich einschränken müssen oder auch oft unwissentlich das Gesetz brechen mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben können.
                        Bin gesetzeskonform, Bürger und Messerfreund, habe keinerlei Einschränkungen, weder für das Alltagsmesser noch für die Ausübung meiner berechtigten Interessen.

                        Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das ist doch ein alter Hut und jede Person ab 14 sollte sich in Deutschland in der Tat für seine Handlungen verantworten bzw. wird von unserem Bildungssystem auf den Umstand unweigerlich hingeführt: ich muss aktiv um die Gesetzlichkeit meiner Handlungen bemüht sein. Dummheit schützt ebensowenig vor Strafe.

                        In Zeiten des Internet mit unbegrenzten, allgegenwärtigen Informationswegen wird diese zulässige Unwissenheit im Sinne einer Uninformierheit zunehmend unglaubwürdig. Zu Recht wie ich finde.

                        Sehe das ähnlich wie oben von @Ditschi zitiert, in Deutschland genießen wir relative Narrenfreiheit, alles Feststehende (mit sinnvollem, weil gebrauchsorientiertem Klingeschliff) unter 12 cm ist erlaubt, Wahnsinn, der Blick ins Ausland zeigt doch wie weltfremd deren Regelungen sind. In Deutschland habe ich Null Probleme, für das BKA erlaubte Fallmesser führe ich den Bescheid mit, auf dem Weg zum Sport ist das lange Messer verschlossen, Null Einschränkungen für den tatsächlichen Messergebrauch.

                        Nur in den Köpfen ... findet so manche Unfreiheit statt. Und trotzdem unterstütze ich die Initiative Messer sind Werkzeuge, es muss mit realistischen Argumenten um Standpunkte gerungen werden, Freiheit ist ein hohes Gut, darum darf und muss man kämpfen, mit allen legalen Mitteln. Sei es klar Position beziehen, auch pro WaffG. Perfektion in Gesetz gegossen ist ein Ideal, die Rechtspraxis interessiert mich mehr. Ja, Tendenzen zur weiteren Einschränkungen werden hoffentlich abgewehrt. Ich will weiterhin im Urlaub, in der Ferienhütte wie am Zeltplatz mit 10 Zentimeter Klinge mein Brötchen aufschneiden dürfen anstatt mit einem 5cm SAK. Oder bei einer vorhandenen Küche meine Urlaubsküchenmesser mitnehmen und nutzen dürfen, statt vorhandene stumpfe Spaßbremsen aus der Schublade. Irgendwo hört´s auf.

                        Aber die Weltpolitik ist oft ein Treiber für innenpolitische Verschärfung, wäre uns der ganze Terror durch Extremisten erspart geblieben, jeder Bub könnte sich weiterhin Rambo Kampfmesser kaufen, einfach weil´s Spaß macht. Untauglich für den praktizierten Messerzweck, aber spaßig, dieser Spaß sollte eben aus den öffentlichen, zu kontrollierenden Räumen geschoben werden, ich kann das nachvollziehen. Doch Traditionen in Deutschland sind stark, alle "wahren Messerfreunde" sollten meiner Meinung diese regionalen, berufsständigen wie subjektiv geteilten Messertraditionen pflegen, auf die Art wie man möchte, das Gesetz erlaubt es.

                        Kommentar


                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12397
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat MyronGaines: Ich glaube die wahren Messerfreunde sind die Kriminellen, die ein Messer zur Ausführung ihrer Taten bei sich führen.
                          Die sind auch von diesen Regelungen gar nicht betroffen, weil sie sich nicht darum kümmern.
                          Es wird jedenfalls kein Krimineller von seiner ohnehin verbrecherischen Absicht ablassen, weil er dazu eine Ordnungswidrigkeit begehen müsste.
                          So ist es leicht zu sehen, dass diejenigen die unter dem Gesetz leiden lediglich die ganz normalen in aller Regel gesetzeskomformen Bürger sind, die sich einschränken müssen oder auch oft unwissentlich das Gesetz brechen mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben können.
                          Ich weiß garnicht, wie oft ich auf dieses ebenso häufig wiederholte wie falsche Argument schon eingegangen bin. Aber gerne noch einmal: der Denkfehler liegt darin, zu glauben, es gäbe auf der einen Seite einen Kriminellen mit verbrecherischen Absichten und auf der anderen Seite einen in aller Regel gesetzeskonformen Bürger. Es gibt in jeder Gesellschaft in der Tat einen Bodensatz von Intensivtätern, die man in der Tat als ( dauerhaft) kriminell bezeichnen kann. Der Prozentsatz ist aber verhältnismäßig gering, so daß wir ihn vernachlässigen können. Schaut man sich die Straftaten an, in denen es zu Verletzungen mit einem Messer kam, ist der Täter ein in aller Regel gesetzeskonformer Bürger, der in einer Krisensituation aus Panik, Furcht, Zorn, Erregung, Rache und sonst einer erheblichen emotionalen Ausnahmesituation zu einem kriminellen Messerstecher wird. Zumeist ein Ersttäter, dem es nachher schrecklich leid tut. Davor ist niemand gefeit. ( user Atlinblau hat das einmal schön ausgeführt. Du siehst, war hatten Thema das schon) . Man kann endlos streiten, welche spezial- und generalpräventive Wirkung die Normen in einzelnen haben und ob überhaupt? Sie zielen jedoch erkennbar darauf ab, zu verhindern, daß jemand in konfliktträchtigen Situation allzuschnell zu einem Messer greifen und es einsetzen kann. Damit zielen sie darauf ab, den in aller Regel gesetzeskonformen Bürger doppelt zu schützen: zu verhindern, daß er Opfer einer Messerattacke wird als auch zu verhindern, daß er Täter wird und damit kriminell. Diese Zielrichtung zumindest sollte man den Normen nicht absprechen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie greifen.

                          OT:
                          Ich glaube die wahren Messerfreunde sind die Kriminellen
                          Ich weiß zwar, was Du sagen willst, weil der Einwand altbekannt ist. Ich könnte mir aber vorstellen, daß unsere Messerfreunde hier im Forum mit der Formulierung nicht glücklich sind.

                          ...und ich hoffe, jetzt kommt nicht noch, Strafrechts- oder Owi- Normen seien wirkungslos, weil sich Täter nicht an sie halten. Es gibt welche, die sich dran halten, und es gibt welche, die sich nicht dran halten. Man sieht nur die, die sich nicht dran halten. Aber wieviele Taten wurden aufgrund der Normen nicht begangen? Die nicht begangenen Taten machen doch der Erfolg aus. Jede einzelne Tat, die verhindert wurde, ein Schicksal. Da man sie nicht sieht, sind sie schwer zu zählen. Das ist in der Kriminologie ein ganz schwieriges Forschungsfeld.


                          @ woodcutter, m.E guter Beitrag. Hat sich überschnitten. Von meiner Seite kann ich zustimmen.

                          Ditschi
                          Zuletzt geändert von Ditschi; 11.11.2015, 22:09. Grund: Ergänzung

                          Kommentar


                          • sjusovaren
                            Lebt im Forum
                            • 06.07.2006
                            • 6035

                            • Meine Reisen

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            ...und ich hoffe, jetzt kommt nicht noch, Strafrechts- oder Owi- Normen seien wirkungslos, weil sich Täter nicht an sie halten. Es gibt welche, die sich dran halten, und es gibt welche, die sich nicht dran halten. Man sieht nur die, die sich nicht dran halten. Aber wieviele Taten wurden aufgrund der Normen nicht begangen?
                            Du argumentierst so, als wäre das Führen generell verboten.
                            Real tragen die Leute, die gewohnt sind täglich ein Messer bei sich zu führen, doch weiterhin eines.
                            Entweder immer noch ihr feststellbares Einhandmesserchen, weil die Chance persönlich kontrolliert zu werden, erfahrungsgemäß verschwindend gering ist.
                            Oder sie wechseln auf ein gesetzteskonformes nichtfeststellbares Einhandmesser, ein feststellbares "Zweihand"klappmesser, oder gleich ein feststehendes Meser (gibt da ja heute genügend nette kleine Kydexscheiden, die auch das Tragen an der Kleidung ermöglichen, ohne daß etwas auffällig rumbaumelt).
                            Im Falle eines Falles könnten diese ganzen "Kriminellen in spe", die du da siehst, also eh weiterhin zum Messer greifen. Von Küchenmessern etc. im häuslichen Umfeld mal ganz abgesehen.
                            Ist die Welt jetzt sicherer geworden? Nö, nur ein Stück weniger frei.
                            Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
                            frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.


                            Christian Morgenstern

                            Kommentar


                            • derMac
                              Freak
                              Liebt das Forum
                              • 08.12.2004
                              • 11888
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              Zumeist ein Ersttäter, dem es nachher schrecklich leid tut. Davor ist niemand gefeit.
                              Dass davor niemand gefeit sei behauptest du hier zwar regelmäßig, ich halte es aber trotzdem für falsch. Bei sehr vielen Menschen ist die Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen gewalttätig zu werden IMO praktisch 0.

                              Sie zielen jedoch erkennbar darauf ab, zu verhindern, daß jemand in konfliktträchtigen Situation allzuschnell zu einem Messer greifen und es einsetzen kann.
                              Zumindest die letzte Revision des Messergesetzes zielt konkret darauf ab, gewaltbereiten Jugendlichen präventiv ihr "Lieblingsspielzeug" wegnehmen zu können. Das Gesetz wurde mit dieser Begründung geschaffen und taugt auch nicht zu viel mehr. Eigentlich taugt es IMO auch dazu kaum, weil die Zielgruppe einfach ihr "Spielzeug" anpassen wird.

                              Mac

                              Kommentar


                              • Ditschi
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 20.07.2009
                                • 12397
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat er Mac: Dass davor niemand gefeit sei behauptest du hier zwar regelmäßig, ich halte es aber trotzdem für falsch. Bei sehr vielen Menschen ist die Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen gewalttätig zu werden IMO praktisch 0.
                                Du hälst es für falsch, ich weiß es. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, weiß ich nicht. Aber meine berufliche Erfahrung sagt mir, daß in der Tat jeder gewalttätig werden kann. Man hat es nicht immer in der Hand. In der entsprechenden Situation zur falschen Zeit am falschen Ort.....
                                Ich habe ja nun Leute vor mir gehabt, die sich von sich selbst nie hätten vorstellen können, sich einmal als Täter verantworten zu müssen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es " die Kriminellen" nicht. Die meisten Straftaten geschehen aus der Mitte der Gesellschaft heraus durch Menschen wie Du und ich.

                                Zitat Sjousovaren. Ist die Welt jetzt sicherer geworden? Nö, nur ein Stück weniger frei.
                                Die Frage ist berechtigt. Die Antwort nicht. Fakt ist: wir beide wissen es nicht. Die zählst die Leute auf, die trotzdem noch mit einem erlaubten Messer heraumlaufen. Was ist mit denen, die aufgrund der Normen garkein Messer mehr bei sich hatten, es in einer entsprechenden Situation folglich nicht eingesetzt haben, wodurch diese glimpflich verlief ? Oder sie hatten ein kleineres Messer dabei, woduch die Verletzungen nicht tödlich waren? Oder sie hatten ein Zweihandmesser dabei, was bewirkte, daß das Opfer entkommen konnte, bevor die Klinge ausgefahren war? Wieviele waren es ? Wenn ich nun behaupte, 2014 sind durch den § 42 a WaffG in D 48 Menschen einer tödlichen Messerattakte entgangen? Ich kann das nicht beweisen. Könntest Du die Zahl widerlegen? Auch nicht. Klar, ist blöd, einfach so eine Zahl in den Raum zu stellen. Aber sie könnte -- per Zufall-- stimmen. Ist nicht genauso blöd, zu einfach zu behaupten, die Welt sei nicht sicherer geworden. Kein Fall? Ist 0 nicht ebenfalls eine blöde Zahl, einfach so in den Raum gestellt ?
                                Ich habe ja schon geschrieben: die Erforschung der Präventionswirkung von Normen wird von der Kriminologie betrieben, gilt aber als sehr diffizil. Auch die Erforschung des Erfolges oder Mißerfolges von Normen ist eine schwierige Wissenschaft. Ich habe da mal ein paar Semester in die Kriminologie reingehört. War mir aber zu schwierig. Aber einige von Euch wissen das ohne jegliche Gundlage alles auch so. Nö, die Normen haben keinen Erfolg. Gott, woher schöpft ihr diese Gewißheit?

                                Ditschi

                                Kommentar


                                • lina
                                  Freak

                                  Vorstand
                                  Liebt das Forum
                                  • 12.07.2008
                                  • 43057
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Mir fehlt in der Argumentation mindestens ein Zwischenschritt.

                                  Dass jeder gewalttätig werden kann, auch wenn er das, bisher begründet, von sich weist – ok.
                                  Nur bedarf es mindestens drei weiterer Gedankengänge, das mit sich getragene Messer, das bisher mit "Werkzeug" konnotiert war (Äpfel schälen, Brot schmieren, Schnitzen, etc.) zunächst einmal 1. als Waffe in Betracht zu ziehen, 2. es hervor zu holen und dann 3. es auch noch in dieser Weise zu benutzen? Vor allen diesen drei Schritten sind normalerweise Hemmschwellen. Dazu kommt, dass man überhaupt auf den Gedanken kommen muss, dass man ja etwas dabei hat, was als Waffe dienen könnte?
                                  Zuletzt geändert von lina; 12.11.2015, 10:23. Grund: Tppifehler

                                  Kommentar


                                  • inselaffe
                                    Fuchs
                                    • 23.06.2014
                                    • 1716
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von lina Beitrag anzeigen
                                    Mir fehlt in der Argumentation mindestens ein Zwischenschritt.

                                    Dass jeder gewalttätig werden kann, auch wenn er das, bisher begründet, von sich weist – ok.
                                    Nur bedarf es mindestens drei weiteren Gedankengänge, das mit sich getragene Messer, das bisher mit "Werkzeug" konnotiert war (Äpfel schälen, Brot schmieren, Schnitzen, etc.) zunächst einmal 1. als Waffe in Betracht zu ziehen, 2. es hervor zu holen und dann 3. es auch noch in dieser Weise zu benutzen? Vor allen diesen drei Schritten sind normalerweise Hemmschwellen. Dazu kommt, dass man überhaupt auf den Gedanken kommen muss, dass man ja etwas dabei hat, was als Waffe dienen könnte?
                                    Genau, und im Umkehrschluss heißt das dann genau so gut, dass mir jedes Mittel recht ist, sobald ich eine bestimmte Absicht verfolge. Das kann dann auch gerne ein Stein, Kugelschreiber, Regenschirm, die nächste Hauswand oder der Bordstein sein. Prinzipiell lässt sich nämlich mit der passenden Absicht und Kreativität unser gesamtes Umfeld als "Tatwerkzeug" umfunktionieren.

                                    Gut, die Hemmschwelle ein Messer zu zücken, wird wahrscheinlich kleiner sein, als jemandem den Schädel an der nächsten Bushaltestelle einzudrücken, aber das ist wieder eine andere Geschichte und mag ich auch nicht endgültig beurteilen können.

                                    Das Problem an der ganzen Sache ist doch ganz einfach, dass ein Teil der Bevölkerung in seiner Freiheit eingeschränkt wird, damit die Ordungsorgane einem anderen Teil der Bevölkerung das Mitführen bestimmter Gegenstände untersagen können. Dabei ist das Problem doch gar nicht der basagte Gegenstand an sich, sondern das, was der zweitgenannte Teil der Bevölkerung damit anstellt. Das steht zwar eh schon unter Strafe, juckt aber anscheinend keinen. Da muss man die Ordnungorgane aber auch verstehen, es ist ihre einzige Handhabe, dem bürgerlichen Verlangen nach "Sicherheit" nachzukommen.

                                    Unser gesellschaftliches Problem liegt allerdings nicht darin, zu viele Gegenstände griffbereit zu haben, die sich als Waffe gegen andere Menschen gebrauchen lassen, sondern in der Tatsache, dass es Indiviuen gibt, die dies überhaupt tun. Und auch wenn wir alles verböten, was irgendwie umfunktioniert werden könnte, säßen wir irgendwann im absolut leeren Raum und müssten immernoch zusehen, wie einer den anderen erwürgt. Was nun? Hände abhacken?
                                    Zuletzt geändert von inselaffe; 12.11.2015, 10:27.

                                    Kommentar


                                    • derMac
                                      Freak
                                      Liebt das Forum
                                      • 08.12.2004
                                      • 11888
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Du hälst es für falsch, ich weiß es. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, weiß ich nicht. Aber meine berufliche Erfahrung sagt mir, daß in der Tat jeder gewalttätig werden kann. Man hat es nicht immer in der Hand. In der entsprechenden Situation zur falschen Zeit am falschen Ort.....
                                      Ich habe ja nun Leute vor mir gehabt, die sich von sich selbst nie hätten vorstellen können, sich einmal als Täter verantworten zu müssen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen gibt es " die Kriminellen" nicht. Die meisten Straftaten geschehen aus der Mitte der Gesellschaft heraus durch Menschen wie Du und ich.
                                      Ich stimme dir da bei allem zu außer bei der Annahme, von deinen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung extrem wenigen) selbsterlebten Bsp. auf alle zu schließen. Das geht nicht. Fakt ist einfach, dass die Mehrheit der Bevölkerung eben nie gewalttätig wird. Da einfach damit zu begründen, dass sie eben einfach nur nicht in der entsprechenden Situation waren scheint mir bei weitem nicht ausreichend.

                                      Mac

                                      Kommentar


                                      • Ditschi
                                        Freak

                                        Liebt das Forum
                                        • 20.07.2009
                                        • 12397
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        @ lina, habe es aufmerksam gelesen und nicht ganz verstanden.

                                        Ich versuche mal, mein Wissen und meine Gedanken zu erklären:

                                        Jede zivilisierte Gesellschaft hat sich ein Waffenrecht gegeben.
                                        Das heißt, in keiner zivilisierten Gesellschaft darf einfach jeder jede Waffe führen und gebrauchen. Das wird deutlich, wenn man die Menschen fragt, ob es denn erlaubt sein soll, daß ein 12-jähriger mit einer geladenen Maschinenpistole durch die Fußgängerzone läuft und damit in die Luft ballert. Nein, das möchte niemand. Damit habe ich beispielfaft ein Extrem formuliert.

                                        Wenn man die Menschen fragt, ob es erlaubt sein soll, in der Küche ein Küchenmesser zu benutzen, obwohl es doch scharf und gefährlich ist und auch als Waffe dienen kann, dann sagen alle: ein Küchenmesser muß erlaubt sein. Das ist ein nicht wegzudenkendes Werkzeug. Das andere Extrem.

                                        Gleich, wie man die Beispiele wählt: es gibt zwei Extreme, bei denen sich alle einig sind, daß das eine verboten sein soll und das andere erlaubt sein muß. Logisch zwingend muß es dann zwischen beiden Extremen eine Grenzziehung geben.
                                        Wo soll die Grenze laufen? Jedes Waffengesetz eines jedes Land versucht, darauf eine Antwort zu finden. Die Antworten sind sich bei genauer Betrachtung alle ziemlich ähnlich, unterscheiden sich aber nach dennoch nach gesellschaftspolitischer Auffassung und politischer Mehrheit darin, daß die Grenze einmal restriktiver oder einmal liberaler gezogen wird.

                                        Das Problem jeder gesetzlichen Grenzziehung ist, daß die Grenze irgendwo verlaufen muß, daß aber keinesfalls immer rational begründbar ist, warum sie grade da verläuft, wo sie nun mal ist. Man kommt immer an einen Punkt, wo man sich fragen kann: warum so? Warum nicht dicht daneben? Darüber kann man sich dann ergebnislos die Köpfe heißreden. Ich habe auch keine Neigung, das mitzumachen. Ich kann Dir nicht sagen, warum die Grenze bei festsehenden Messern bei 12 cm verläuft. Warum nicht bei 13 cm? Oder bei 11 cm? Warum soll ein Messer mit 12 cm ungefährlicher sein als eines mit 13 cm? Natürlich gibt es für Beschränkungen auch rational Gründe. Ein großes Messer fügt in der Regel auch größere Wunden zu. Ein Zweihandmesser ist in der Regel langsamer zu bedienen als ein Einhandmesser und gibt damit dem einen Zeit zum Überlegen und dem anderen Zeit zur Flucht. Aber jede Grenziehung, nicht nur im Waffen- und Messerrecht, bringt Ungereimtheiten mit sich, die sich nicht ausräumen lassen. Die sind einer Grenzziehung immanent.

                                        Über den 42 a WaffG, unser Thema hier ( neues Waffenrecht... gemeint ist besagt Norm von 2008) , gibt es Aufregung, weil er systemwidrig ist. Darüber sind sich alle Juristen einig. Grundsätzlich gilt das Waffengesetz nur für Waffen. Es bestimmt auch qua Definition, was Waffen sind. Der Gesetzgeber darf das definieren. So auch bei Messern. Es gibt Messer, die auch schon lange vor 2008 als Waffen -- verbotene und erlaubte-- definiert waren und sind. Aber die meisten Messer sind Werkzeuge und fallen damit grundsätzlich nicht unter das Waffenrecht. Dann kommt der 42 a WaffG, und bei dem ist völlig egal, ob ein Messer Waffe oder Werkzeug ist. Es unterstellt plötzlich auch Küchenmesser und kleine Einhandmesser -- sicher keine Waffen -- dem Waffenrecht. Das beißt sich, denn plötzlich gilt das Waffenrecht auch für Gegenstände, die nach Waffenrecht garkeine Waffen sind. Bei den Anscheinswaffen, die auch unter 42 a WaffG fallen, wird es noch deutlicher: da sagt schon der Name, daß sie keine Waffen sind. Aber trotzdem werden sie vom Waffenrecht erfaßt. Im Ergebnis irritiert eben , daß plötzlich Alltagsgegenstände vom Waffenrecht erfaßt sind. Folge der Ungereimheiten einer Grenzziehung.

                                        Trotz aller Ungereimtheiten einer Grenzziehung, die niemand erklären und ausräumen kann, gibt es im Zusammenhang mit dem Messerrecht immer wieder Argumente, die aus Unkenntnis falsch sind, gleichwohl irgendwo aufgeschnappt und unreflektiert tradiert werden, so daß sie sich im net verbreiten. Insbesondere kehren sie wieder, wenn neue user hinzukommen, welche die bisherige Diskussion nicht verfolgt haben. Da finde ich es ganz gut, solchen Argumenten einmal etwas entgegenzusetzen.

                                        Eines dieser falschen Argumente haben wir schon behandelt: das Waffenrecht sei wirkunglos, diene nur den Kriminellen und gängele den braven Bürger. Blödsinn, sorry. Welche Wirkung eine Norm tatsächlich entfaltet, läßt sich nur in aufwendiger wissenschaftlicher Forschung ergründen. Es gibt Wissenschaften, die sich damit beschäftigen. Ohne deren Ergebnisse weiß es niemand. " ... das bringt doch nichts..." ist ohne wissenschaftliche Grundlage Stammtischgeschwätz.
                                        Ob die bewiesene Wirkung dann die Norm rechtfertigt, ist eine rechtspolitische Entscheidung. Da kann dann jeder mitreden.
                                        Und zur nichtexistenten Unterscheidung " hie der braver Bürger -- da der Kriminelle" habe ich mich schon geäußert.

                                        Ein anderes falsches Argument: es sei Blödsinn, bestimmte Waffen zu verbieten, weil man dann eben zu einem anderen Gegenstand greift mit ähnlicher Wirkung. Juristen unterscheiden Waffen im technischen Sinn und Waffen im nichttechnischen Sinn. Beides sind Fachbefriffe für Gegenstände, die gleichermaßen Schaden anrichten können. Die Schußwaffe ist also eine Waffe im technischen Sinn, das Nudelholz eine Waffe im nichttechnischen Sinn. Das Waffengesetz befaßt sich qua Definition nur mit Waffen im technischen Sinn (Ausnahme der systemwidrige 42 a WaffG, siehe oben). Der Gesetzgeber hat also eine Auswahl von Gegenständen, die allesamt Schaden anrichten können, als besonders gefährlich eingestuft und im Waffengesetz besonders geregelt. Folge besagter Grenzziehung.

                                        Ditschi

                                        Kommentar


                                        • Ditschi
                                          Freak

                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
                                          • 12397
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat derMac: : Ich stimme dir da bei allem zu außer bei der Annahme, von deinen (bezogen auf die Gesamtbevölkerung extrem wenigen) selbsterlebten Bsp. auf alle zu schließen.
                                          Wenn dem so wäre, hättest Du recht. Nur waren es nicht wenige eigene Beispiele. Hizukommt, daß ich auch teil hatte und noch habe an den Beispielen von Kollegen. Man tauscht sich aus und diskutiert. Weiter kommt hinzu, daß man immer dann, wenn man sich neu einem Rechtsgebiet nähert, dieses begleitet wird duch spezifische Fortbildung, also durch Vorträge und Seminare. Da diese sich an ein vorgebildetes Auditorium richten, sind sie von entsprechender wissenschaftlicher Substanz.
                                          Es ist letztlich eine Mischung aus Empirie und Wissenschaft, die mich zu meiner Meinung führt. Ich sage nicht, daß jeder kriminell werden muß, selbst in angespannten Situationen nicht. Aber ich bleibe dabei: jeder kann Täter einer Straftat werden, wenn es halt dumm läuft. Das ist eine in der Justiz alltägliche Erkenntnis.
                                          Ditschi

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X