Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • digitalesnegativ
    Anfänger im Forum
    • 28.09.2012
    • 42
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
    Im mitteleuropäischen Raum wird das Waffentragen im zivilisatorischen Kontext eben als Affront verstanden, weil man hier Waffen auf wenige Berechtigte beschränkt hat oder eben in Form von Werkzeugen toleriert. Das normale Alltagsleben benötigt keine Waffen.
    Naja nach meiner Auffassung handelt es sich bei einem Taschenmesser aber definitiv um keine Waffe sondern um ein kleines Werkzeug (das sieht im übrigens auch der deutsche Gesetzgeber genau so). Und selbst das Tragen von Taschenmesser die eindeutig Werkzeugcharakter haben wird immer häufiger als anstößig empfunden.
    Ist das eine Gesellschafts- und Kulturfrage? Ja, sicher auch, nur Frage ich mich wo die große Toleranz und Freiheit die unsere Gesellschaft ausgemacht hat (und die wir ja in der Welt nur allzuoft versucht haben durchzusetzen) dann im alltäglich bei diesen kleinen Dingen bleibt. Wir verschiffen besten Gewissens tausende Tonnen an Panzern, Kampfflugzeugen, Sturmgewehren und verschenken U-Boote in alle Welt und hier beäugen Mitmenschen mit einem Schweizer Messer skeptisch- für mich ist das einfach eine Doppelmoral.
    Hier sind doch vorrangig Outdoorbegeisterte rum die ihr Familienleben haben, sicher einen höheren Teil Akademiker- also nicht gerade die Gesellschaftsgruppe die in marodierenden Gangs durch die Straßen ziehen und vor denen man Angst haben müsste. Also wenn jemand ob aus Prinzip oder Liebhaberei mit einem Taschenmesser durch die Gegend zieht- so what? Muss man dann hier Unterstellungen vom schlimmsten vornehmen?
    Übrigends, wer Messer aufgrund von Kriminalstatistiken entziehen will der müsste zunächst einmal sämtliche Küchenmesser aus Privathaushalten verbannen- damit passieren die meisten Gewalttaten mit gefährlichen Gegenständen.

    Kommentar


    • Homer
      Freak

      Moderator
      Liebt das Forum
      • 12.01.2009
      • 17319
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      ich würde mich freuen, wenn wir in diesem thread mal wieder zum ausgangsthema praktische erfahrungen mit kontrollen zurückkehren könnten, statt hier über die ungerechtigkeit der bösen welt im allgemeinen und der gesetzgebung im besonderen zu philosophieren
      420

      Kommentar


      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 13193
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Hallo,

        in dem thread Tarp: Urlaub im Wald hat Fritsche folgende Frage gestellt:

        Aus dem Gedächtnis aus unserer Regionalzeitung von vor ein paar Monaten: Im Nachbarort hat eine Frau Ladendiebstahl begangen. Es wurde anschließend ein Schweizer Messerchen in ihrer Handtasche gefunden. Es war damit kein einfacher Ladendiebstahl mehr, sondern irgendwas mit dem Adjektiv "bewaffnet". Kein Witz.

        Aber vielleicht kann Ditschi uns weiterhelfen was es damit auf sich hat.
        Ich habe ihm da OT geantwortet, finde aber , es gehört hier hin, wo es von Messerfreunden besser gefunden wird.

        Nein, kein Witz.

        Die Strafe für einen einfachen Diebstahl nach § 242 StGB lautet auf Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe.
        Also keine gesetzliche Mindeststrafe. Bei einen Ersttäter gäbe es wohl für einen einfachen Ladendiebstahl eine mäßige Geldstrafe.

        Hat der Dieb ein einfaches Taschenmesser in der Tasche, sieht die Sache ganz anders aus, selbst wenn er das Messer zur Durchführung des Diebstahls garnicht benutzen wollte.
        Das Taschenmesser ist keine Waffe, wohl aber ein " gefährliches Werkzeug" nach § 244 Abs 1 Ziff. 1 a StGB.
        Das hat dramatische Folgen, denn jetzt ist die Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten!
        Der Gesetzgeber sieht den Grund für die Strafverschärfung in der abstrakten Gefährdung, die sich alleine schon in dem Mitführen einen solchen Gegenstandes manifestiert.

        Hier auszugsweise die Norm, Hervorhebung durch mich:

        (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

        1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter
        a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,



        Der BGH hat in einfaches Taschenmesser da eingestuft und sagt dazu in 3 StR 246/07:

        Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.

        Wer also mit einem Ladendiebstahl liebäugelt, sollte vorher die Taschen leeren.

        Das Interessante daran ist, daß sich hier das ansonsten erlaubte Mitführen eines Messers strafverschärfend auswirkt, weil die Begehung einer Staftat ( Ladendiebstahl) und die Aufdeckung als psychische Ausnahmesituation gesehen wird, in der ein Täter dazu neigen könnte, von dem gefährlichen Gegenstand Gebrauch zu machen, selbst wenn er dies garnicht vorhatte
        ( sogenannte abstrakte Gefährdung).

        Gruß Ditschi
        Zuletzt geändert von Ditschi; 12.10.2012, 08:35.

        Kommentar


        • dfens
          Dauerbesucher
          • 13.12.2010
          • 721
          • Privat

          • Meine Reisen

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Wer also mit einem Ladendiebstahl liebäugelt, sollte vorher die Taschen leeren.
          Ot: Das hilft wohl nur, wenn man nicht Taschenmesser klaut
          Some people just need a high five.
          In the face.
          With a chair.

          Kommentar


          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 13193
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Das hilft wohl nur, wenn man nicht Taschenmesser klaut
            OT.
            Ein scharfsinniger Hinweis. Dann lieber Koffer klauen. Wenn sie die durchsuchen, finden sie nichts.
            Ditschi

            Kommentar


            • Iring
              Gesperrt
              Erfahren
              • 07.03.2012
              • 348
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Aufpassen das es kein Vertreterkoffer von Victorinox ist !!

              Kommentar


              • Wanderling
                Neu im Forum
                • 13.10.2012
                • 5
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Bisher wurde ich noch nicht kontrolliert. Und ich hoffe, das es auch so bleiben wird. Ich bin mir nicht sicher, was es dann alles für Bemängelungen an meinem "Werkzeug" geben wird.
                hagebaubaumarkt shop

                Kommentar


                • dfens
                  Dauerbesucher
                  • 13.12.2010
                  • 721
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Das Taschenmesser ist keine Waffe, wohl aber ein " gefährliches Werkzeug" nach § 244 Abs 1 Ziff. 1 a StGB.
                  Das hat dramatische Folgen, denn jetzt ist die Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten!
                  Der Gesetzgeber sieht den Grund für die Strafverschärfung in der abstrakten Gefährdung, die sich alleine schon in dem Mitführen einen solchen Gegenstandes manifestiert.

                  (...)

                  Das Interessante daran ist, daß sich hier das ansonsten erlaubte Mitführen eines Messers strafverschärfend auswirkt, weil die Begehung einer Staftat ( Ladendiebstahl) und die Aufdeckung als psychische Ausnahmesituation gesehen wird, in der ein Täter dazu neigen könnte, von dem gefährlichen Gegenstand Gebrauch zu machen, selbst wenn er dies garnicht vorhatte
                  ( sogenannte abstrakte Gefährdung).

                  Gruß Ditschi
                  Noch mal OT: Ditschi, gilt das für andere Situationen, in denen man mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte, z.B. bei einer körperlichen Auseinandersetzung, gleichermassen? Dass das mitführen eines Taschenmessers die Ausgangslage ändert, selbst wenn es gar nicht "benutzt" würde? Danke und Gruss
                  Some people just need a high five.
                  In the face.
                  With a chair.

                  Kommentar


                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13193
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Noch mal OT: Ditschi, gilt das für andere Situationen, in denen man mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte, z.B. bei einer körperlichen Auseinandersetzung, gleichermassen? Dass das mitführen eines Taschenmessers die Ausgangslage ändert, selbst wenn es gar nicht "benutzt" würde? Danke und Gruss
                    Hallo,
                    zunächst hat der BGH mit seinem Taschenmessern als gefährliches Werkzeug nur eine Entscheidung zu § 244 ( Diebstahl mit Waffen) getroffenen.
                    Es gibt aber weitere Strafrechtsnormen, in denen sich das Mitführen oder die Benutzung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges gleichlautend strafverschärfend auswirkt. Spontan fallen mir ein die gefährliche Körperverletzung § 224 StGB und der schwere Raub § 250 StGB.
                    Bei der Körperverletzung ist nicht das Mitführen, sondern die Benutzung strafverschärfend. Da habe ich keine Zweifel, daß die Verwendung eines Messers, welches auch immer, eine gefährliche Körperverletzung darstellt.
                    Beim schweren Raub ist die Formulierung die gleiche wie beim Diebstahl mit Waffen.
                    Ohne es jetzt geprüft zu haben, könnte ich mir vorstellen, daß man die BGH-Rechtsprechung zum Mitführen eines Taschenmessers übertragen kann.
                    Bitte sieh es mir nach, daß ich jetzt nicht das ganze StGB durchforste nach weiteren Normen, in denen das Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges relevant wird. Das wäre eine Heidenarbeit.
                    Gruß Ditschi

                    Kommentar


                    • Iring
                      Gesperrt
                      Erfahren
                      • 07.03.2012
                      • 348
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      @ dfens,

                      das mit dem Körperlichen Konflikt ist eine komplizierte Sache die Dir niemand so einfach Beantworten wird oder kann. Bei einer Wirtshaus Hauerei in Hintertupfendingenskirchen wo jeder einen Nicker in der Krachledernen hat, wird das wohl anderst bewertet als bei einem Übergriff in der Großstadt U- Bahn wo sich eine Horde Jugendlicher falsch angewasguggstdu fühlt. Wie mit dem Beispiel des Jägers und der Vorgehaltenen Waffe. Ist der Richter ein Alt 68er Vegetarier der Ehrenpräsidennt des Tierschutzes ist, oder ein Alter Burschenschaffter mit Schmiss - 35 Jahresjagdscheinen und Jägerclub Präsident. Man liest ja manchmal von den "Urteilen" die kein normaler Mensch mehr nachvollziehen kann.

                      Kommentar


                      • blue0711
                        Alter Hase
                        • 13.07.2009
                        • 3621
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zu dem Mitführen nur mal noch ne Anmerkung: Bei der angeführten BGH-Entscheidung ging es um ein am Gürtel geführtes Messer, das bei einem Diebstahl auch als Werkzeug benutzt wurde (Abschneiden der Etiketten).
                        Ich glaub auch Ditschi stimmt mir zu, das man das nicht ohne weiteres auf jeden Fall übertragen kann, bei dem das Messer zB. in einem verschlossenen Rucksack liegt.

                        Zumindest an Argument dafür, die Dinger nicht jederzeit zugriffsbereit rumzutragen, solange man sie nicht braucht.

                        Kommentar


                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 13193
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Ich glaub auch Ditschi stimmt mir zu, das man das nicht ohne weiteres auf jeden Fall übertragen kann, bei dem das Messer zB. in einem verschlossenen Rucksack liegt.
                          Weiß nicht. Frag den BGH: " ... bei sich führt :::" heißt es da.

                          Ich denke mal, wenn der Täter das Messer so bei sich führt, daß er es nur unter größter Mühe hervorholen und als latentes Nötigungsmittel einsetzen könnte, dann vielleicht nicht § 244 ?? Erscheint mir sehr theoretisch.

                          Gruß Ditschi

                          Kommentar


                          • markrü
                            Alter Hase
                            • 22.10.2007
                            • 3468
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                            Zumindest an Argument dafür, die Dinger nicht jederzeit zugriffsbereit rumzutragen, solange man sie nicht braucht.
                            Naja, wenn man einen Diebstahl plant, wäre es auf dem Weg zum Ausübungsort schon blöd, mit einem Einhandmesser erwischt zu werden. Für den Lebenslauf wäre das vielleicht aber insgesamt eher positiv. Während des Diebstahls wiederum wäre es wohl erst mal egal, ob man mit Einhand- oder anderem (Taschen-) Messer erwischt wird.
                            Wahrscheinlich wäre das eher noch ein guter Grund, keinen Diebstahl zu begehen...

                            Das entfernt sich allerdings immer mehr von 'Outdoor'.

                            BTT: Ich bin noch nie hinsichtlich des Führens eines Messers kontrolliert worden.

                            Gruß,
                            Markus
                            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                            Kommentar


                            • Ingwer
                              Alter Hase
                              • 28.09.2011
                              • 3237
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                              BTT: Ich bin noch nie hinsichtlich des Führens eines Messers kontrolliert worden.

                              Gruß,
                              Markus
                              Hi,
                              man wird ja, in meinen Augen, auch nur beim Eintritt in gesicherte öffentliche Räume kontrolliert. Das heißt bei Fußballspielen und Flughäfen. Wo keine Sicherung notwendig ist, dort auch keine Kontrolle (außer man läuft eben sehr auffällig mit einem martialisch anmutenden Messer durch die Öffentlichkeit).


                              Grüße

                              Kommentar


                              • Hannes37902
                                Gerne im Forum
                                • 14.11.2012
                                • 72
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                In Deutschland wurde ich noch nie kontrolliert,



                                In Israel hatte ich zwar meist (aus gewohnheit) ein Schweizer Messer in der Tasche, aber das wurde bei den Kontrollen (und die sind da richtig häufig!) i.d.R. nicht beachtet. Die suchen eher "richtige" Waffen

                                Außerdem hat man mit europäischen Aussehen bei kontrollen eh nen Vorteil dort.




                                Grüßla
                                Hannes

                                Kommentar


                                • Ultraheavy
                                  Alter Hase
                                  • 06.02.2013
                                  • 3186
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Bin noch nie kontrolliert worden, zumindest nicht auf Outdoorwaffen;)


                                  Mitführen von Messern beim Ladensdiebstahl: bewaffneter Mundraub?
                                  Ich glaub, ich schlaf am Stock

                                  Kommentar


                                  • LeFidele
                                    Neu im Forum
                                    • 08.03.2013
                                    • 1
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Mal ne kleine Frage vielleicht weiß das ja hier jemand:
                                    Ich bin Gärtner und führe auch öfter ein Einhandklappmesser mit mir, würde ich dann damit Kontrolliert werden, wäre das ein berechtigtes Interesse ? Kann mir kaum vorstellen das man einem Gärtner sein Messer weg nimmt Bloss sicher bin ich mir da eben lange nicht.
                                    mfg LeFidele

                                    Kommentar


                                    • Ditschi
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 20.07.2009
                                      • 13193
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Mal ne kleine Frage vielleicht weiß das ja hier jemand:
                                      Ich bin Gärtner und führe auch öfter ein Einhandklappmesser mit mir, würde ich dann damit Kontrolliert werden, wäre das ein berechtigtes Interesse ? Kann mir kaum vorstellen das man einem Gärtner sein Messer weg nimmt Bloss sicher bin ich mir da eben lange nicht.
                                      mfg LeFidele
                                      Bei der Arbeit , auf dem Weg zur Arbeit , von der Arbeit nach Hause oder von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle sicher kein Problem, wenn Du glaubhaft machen kannst, daß das Messer Dein Gärtner- Handwerkszeug ist.
                                      Aber Sonntags in der Fußgängerzone oder bei allen sonstigen Gelegenheiten, die mit dem Beruf zeitlich und örtlich in keinem Zusammenhang stehen, ist es doch egal, was Du von Beruf bist. Da gehst Du das gleiche Risiko wie jeder andere auch.
                                      Ditschi

                                      Kommentar


                                      • GHL
                                        Gerne im Forum
                                        • 02.04.2011
                                        • 52
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                        Naja, wenn man einen Diebstahl plant, wäre es auf dem Weg zum Ausübungsort schon blöd, mit einem Einhandmesser erwischt zu werden.
                                        Aber auch nur dann, wenn man den Kontrolleur in seine Pläne und dessen bevorstehender Ausführung einweiht.

                                        Gruß
                                        Gerhard

                                        Kommentar


                                        • Rechno
                                          Gerne im Forum
                                          • 21.03.2013
                                          • 59
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
                                          Das wäre dann aber wieder berechtigtes Interesse. "Ich führe das Messer bei mir, weil ich gleich im Anschluß damit einen Laden überfallen will."

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X