Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • JonasB
    Lebt im Forum
    • 22.08.2006
    • 5342
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
    Gibt es gezielte Kontrollen?
    ich bin auf jeden Fall noch nie kontrolliert worden.
    dabei könnten sie bei mir was finden
    Nature-Base "Natürlich Draußen"

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    • DrDownhill
      Erfahren
      • 09.03.2010
      • 141
      • Privat

      • Meine Reisen

      Das ganze haben die Bremer clever eingefädelt. Wenn ich nämlich mit dem Zug nach Bremen komme, dann muss ich durch diese Zone. Folglich kann ich nicht mal ungestraft ein Taschenmesser oder Küchenmesser einführen !!! Ziemlich krass!!!
      Blog: http://tontbloggt.blogspot.com/

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      • Sabine38

        Lebt im Forum
        • 07.06.2010
        • 5368
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Zitat von DrDownhill Beitrag anzeigen
        Das ganze haben die Bremer clever eingefädelt. Wenn ich nämlich mit dem Zug nach Bremen komme, dann muss ich durch diese Zone. Folglich kann ich nicht mal ungestraft ein Taschenmesser oder Küchenmesser einführen !!! Ziemlich krass!!!
        Nee, erstens gilt das Verbot ja nur nachts und zweitens kannst du auch dann über den Hinterausgang Richtung Bürgerweiden gehen. Und dann halt ggf. einen größeren Bogen je nachdem wo du hin musst. Die wollen halt die Discomeile Waffenfrei halten.
        Uuuups... ;-)

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        • Hamme
          Erfahren
          • 03.06.2011
          • 120
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          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von krupp Beitrag anzeigen
          mich würde jetzt mehr interessieren ob bremen überhaupt solche bestimmungen
          erlassen kann ? also quasi eigenmächtig den §42 erweitern?
          hab da leider keine ahnung wieviel spielraum die einzelnen bundesländer
          oder freistaaten bei ihren verordnungen haben.
          Die Städte und Gemeinden können jederzeit im Rahmen ihrer Polizei-Verordnungen (auch Stadt- oder Gemeindeverordnung genannt - bitte nicht verwechseln mit Polizeigesetz) solche Bestimmungen erlassen. Dazu gehören auch z.B. Alkoholverbote für bestimmte Bereiche, Betretungsverbote für einzelne Personen etc etc. Ich denke mal nicht, dass ein Backpacker oder so hier in die Bredouille kommt - oder überhaupt kontrolliert wird, weil er sich im oder am Bahnhof aufhält und sein Messerchen im Rücksack hat! Zielgruppe ist hier - wie oben genannt - das Publikum der Disco-Meile, die "Eckensteher" oder freiberufliche Spezialarzneimittelverkäufer und ihre Kundschaft
          Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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          • BukitTimah
            Dauerbesucher
            • 14.08.2010
            • 995
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            OT:

            Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
            Das arme Handwerk in Bremens Innenstadt
            Was machen denn z.B. die Teppichleger...beißen die ihre Teppiche durch?
            Welcher Teppichleger arbeitet denn noch nachts? Und selbst wenn dann soll er halt vor 20 Uhr kommen und nach 8 gehen, oder sein Messer am Arbeitsplatz lassen und es tagsueber wiederholen
            New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3356
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von krupp Beitrag anzeigen
              und wenn das so einfach geht, warum hat dann damals nicht einfach berlin eigene bestimmungen erlassen statt bundesweit den 42er zu verschärfen?
              Weil
              1. man dann offiziell die 'No-Go-Areas' benennen müsste
              2. wieder Polizisten zum Kontrollieren in diese Gebiete schicken müsste
              3. die 'Zielgruppen' sich mit dem ÖPNV sehr schnell aus einer solchen Zone herausbewegen können

              Apropos ÖPNV: In Berlin kann man sich ja noch nicht einmal für ein Alkoholverbot im ÖPNV entscheiden. Der Fahrgastverband (!) wehrt sich sogar dagegen, dass fahrkartenlose Flaschensammler aus den U-Bahnhöfen verwiesen werden.

              Was soll man da noch erwarten?

              Markus
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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              • krupp
                Fuchs
                • 11.05.2010
                • 1466
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Der Fahrgastverband (!) wehrt sich sogar dagegen, dass fahrkartenlose Flaschensammler aus den U-Bahnhöfen verwiesen werden
                ka ich hoffe du meinst das jetzt ironisch oder?
                von den flaschensammlern geht doch keine gefahr aus im gegenteil
                und warum sollen die nicht sammeln was andere wegwerfen?
                traurig genug das manche nur so ihre existenz bestreiten können.
                aber hat auch nix mit dem thema zu tun, sry kapier ich grad nicht wie du das meinst,
                aber ist schon spät.
                Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

                Kommentar


                • Lieutenant Callahan
                  Anfänger im Forum
                  • 30.04.2008
                  • 25
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Absurde Menschengesetze werden befolgt, das Gesetz Gottes aber wird verachtet.
                  So ist der Mensch. Traurig, aber wahr

                  Kommentar


                  • Chemiker
                    Erfahren
                    • 10.10.2009
                    • 336
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von Lieutenant Callahan Beitrag anzeigen
                    Absurde Menschengesetze werden befolgt, das Gesetz Gottes aber wird verachtet.
                    So ist der Mensch. Traurig, aber wahr
                    OT:
                    Du meinst das Menschengesetz, das in einer netten Geschichte verpackt ist?

                    Kommentar


                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3356
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von krupp Beitrag anzeigen
                      ka ich hoffe du meinst das jetzt ironisch oder?
                      von den flaschensammlern geht doch keine gefahr aus im gegenteil
                      und warum sollen die nicht sammeln was andere wegwerfen?
                      traurig genug das manche nur so ihre existenz bestreiten können.
                      aber hat auch nix mit dem thema zu tun, sry kapier ich grad nicht wie du das meinst,
                      aber ist schon spät.
                      Wir haben wahrscheinlich ein unterschiedliches Bild von 'Flaschensammlern'. Wenn es dabei um humanitäre Gründe ginge, sollte man in strengen Wintern eher einige Bahnhöfe zum Übernachten für Obdachlose öffnen. Aber Du hast recht, das führt hier zu weit vom Thema weg.

                      Von (anderen) Schwarzfahrern geht übrigens auch keine Gefahr aus...

                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12396
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Hallo,
                        Du bist 18 Jahre alt, also erwachsen, und gehst in den Wald zum Surviveln.
                        Natürlich hast Du Dein Messer dabei.
                        Du kennst aber den § 42 a WaffG und hast Dich daher für ein feststehendes Messer entschieden mit einer Klingenlänge von 10 cm.
                        Du weißt, daß es dann auf das berechtigte Interesse nicht ankommt.
                        Du weiß auch, daß Dein Messer eine Waffe ist im Sinne von § 1 Abs 2 Ziff 2 a WaffG, weil es vom Hersteller „ seinem Wesen nach“ dazu bestimmt wurde.
                        Das macht Dir nichts, weil Du ja erwachsen bist --also mit Waffen grundsätzlich umgehen darfst --und dem § 42 a WaffG das egal ist. Der gilt für Waffen und Werkzeuge gleichermaßen.
                        Mit dem Messer alles im grünen Bereich?
                        Ja. Na klar. Was soll also passieren?
                        Im Wald triffst Du den Förster. Der deutet auf Dein Messer und fragt nach Deinem Personalausweis.
                        Den hast Du nicht dabei und fragst spöttisch zurück, warum Du wohl im Wald beim Surviveln einen Ausweis einstecken solltest?
                        Er fängt an, eine Anzeige zu schreiben.
                        Zu Recht?
                        Ja!
                        Wenn Dein Messer eine Waffe ist, bist Du beim Führen nach § 38 Abs. 1 WaffG verpflichtet, Deinen Personalausweis oder Paß mitzuführen und einem Polizeibeamten oder einer sonst zur Personenkontrolle befugten Person auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
                        Also auch dem Förster als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
                        Gem. § 53 Abs. 1 Ziff. 20 WaffG stellt es eine eigene Owi dar, den Ausweis nicht mitzuführen oder nicht oder nicht rechtzeitig auszuhändigen. Das kann mit Geldbuße bis 10 000€ geahndet werden nach § 53 Abs. 2 WaffG.

                        Auch das war nach altem WaffG anders. Da galt die Ausweispflicht nur für Schusswaffen.
                        2008 wurde auch der § 38 WaffG geändert und gilt jetzt für alle Waffen, also auch für Messer.
                        Ob das je zum Tragen kommt, ist eine ganz andere Frage. Aber gewußt?
                        Ich bin draufgekommen in der Fahrkartendiskussion im Radthread, wo es um die Ausweispflicht ging. Da wurde das Bundespersonalausweisgesetz eingestellt, nach dem jeder ja einen Ausweis haben muß. Aber muß man ihn auch immer dabei haben? Das hat mich selbst interessiert.
                        Antwort: grundsätzlich nein, aber in besonderen gesetzlichen Fällen doch.
                        Und einer davon steht im Waffengesetz und betrifft einen Teil Eurer Messer.
                        Gruß Ditschi

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                        • Aktaion
                          Fuchs
                          • 23.09.2011
                          • 1493
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Sehr interessante Darstellung!

                          Was mich weiterführend noch interessieren würde, wären die Folgen:
                          Gehen wir davon aus, eine Person jenseits des 18. Lebensjahres (dem man das Alter NICHT ansieht, denn eine Person mit offensichtlich gehobenem Lebensalter seitens des Försters dem Alter nach zu kontrolieren fände Ich schon grenzwertig schikanierend. Rechtlich jedoch bestimmt einwandfrei) kontrolliert worden ist, keinen Ausweis mitgeführt hat.
                          In der Folge wird der Förster was tun?
                          -Das Messer einziehen.
                          -Eine Anzeige verfertigen.

                          Der Outdoorer bekommt also Post von der Staatsanwaltschaft.

                          Gibt es dann einen Weg dazwischen, der mit einem nachträglichen Vorzeigen des Ausweises den Vorgang beeinflussen wird?

                          Bleibt dann der Vorwurf des unberechtigten führens bestehen, oder wird dann das Versäumniss den Ausweis mitführen zu müssen in den Vordergrund gerückt, oder von vornherein miteinbezogen.




                          Unterm Strich:

                          - Entschärft ein nachträgliches bestätigen des Alters die Situation?

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12396
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
                            Sehr interessante Darstellung!

                            Was mich weiterführend noch interessieren würde, wären die Folgen:
                            Gehen wir davon aus, eine Person jenseits des 18. Lebensjahres (dem man das Alter NICHT ansieht, denn eine Person mit offensichtlich gehobenem Lebensalter seitens des Försters dem Alter nach zu kontrolieren fände Ich schon grenzwertig schikanierend. Rechtlich jedoch bestimmt einwandfrei) kontrolliert worden ist, keinen Ausweis mitgeführt hat.
                            In der Folge wird der Förster was tun?
                            -Das Messer einziehen.
                            -Eine Anzeige verfertigen.

                            Der Outdoorer bekommt also Post von der Staatsanwaltschaft.

                            Gibt es dann einen Weg dazwischen, der mit einem nachträglichen Vorzeigen des Ausweises den Vorgang beeinflussen wird?

                            Bleibt dann der Vorwurf des unberechtigten führens bestehen, oder wird dann das Versäumniss den Ausweis mitführen zu müssen in den Vordergrund gerückt, oder von vornherein miteinbezogen.




                            Unterm Strich:

                            - Entschärft ein nachträgliches bestätigen des Alters die Situation?
                            Hallo,

                            das mit dem Alter habe ich nur reingebracht, weil Minderjährige ja grundsätzlich nicht mit Waffen umgehen dürfen

                            Für Erwachsene heißt es, daß man beim Führen einer Waffe, hier eines Messers, grundsätzlich seinen Ausweis dabei haben und auf Verlangen vorzeigen muß.
                            Hat man das nicht, ist rechtlich der Owi-Tatbestand erfüllt. Das kann man nicht nachträglich heilen.

                            Was ein Förster tatsächlich macht, weiß ich nicht. Ein Bußgeldbescheid käme von der Ordnungsbehörde, nicht von der StA.

                            Gruß Ditschi

                            Kommentar


                            • wesen
                              Fuchs
                              • 16.02.2005
                              • 2155
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Hallo,

                              trotz deiner Fachkenntnisse widerspreche ich dir, @Ditschi. Messer sind, so wie ich das Waffengesetz verstehe, nicht generell Waffen:

                              Wenn Messer nach § 1 Abs 2 Ziff 2 a WaffG generell Waffen wären, tauchten nicht in Anlage 1 zum Waffengesetz , wo diejenigen tragbaren Gegenstände, die, ohne zur Waffe bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen aufgezählt werden, eben jene Messerarten auf, die als Waffe angesehen werden.
                              (Vgl. Waffengesetz, Hervorhebung von mir.)
                              Zuletzt geändert von wesen; 18.12.2011, 16:10. Grund: Ein Komma gelöscht

                              Kommentar


                              • Aktaion
                                Fuchs
                                • 23.09.2011
                                • 1493
                                • Privat

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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                ...Hat man das nicht, ist rechtlich der Owi-Tatbestand erfüllt....
                                Entschuldigung schonmal für die vielleicht triviale Nachfrage, aber mir ist es noch nicht ganz so klar.

                                Orientiert sich die Ordnungswiedrigkeit dann an dem Umstand des nicht-mitführen des Ausweises, dem Umstand des führens einer "Waffe" ohne den entsprechenden Altersnachweis, oder sowohl als auch.

                                Klar, wenn der Umstand des fehlenden Ausweises beanstandet wird, dann hilft auch das spätere Vorzeigen nicht.
                                Dann geht es ja um die Mitführpflicht. (Wird die im übrigen immer gleich behandelt, oder Umstandsgemäß beurteilt??)

                                Wenn der Vorwurf aber lautet: "Sie hätten gedurft, konnten es nur momentan nicht nachweisen, demzufolge...", gibt es da keine Nachtragslösung?

                                Danke schonmal,

                                Aktaion

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                                • krupp
                                  Fuchs
                                  • 11.05.2010
                                  • 1466
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  hallo ditschi !

                                  das mit der ausweisspflicht in diesem bezug kannte ich zb noch nicht. thx.
                                  dachte ja zuerst die diskussion dreht sich weiter im kreis als ich gesehen hatte
                                  das wieder zu dem thema gepostet wurde...
                                  wieder was gelernt.

                                  kleiner edi noch fix:

                                  was wäre beim verlust des ausweisses? ich meine, messer dann in den see werfen ist ja auch doof.
                                  also müsste ja im normalfall nach meinem rechtsverständniss auch eine nachträgliche ausweissung
                                  (bzw zeitnah) möglich sein.
                                  das das teuer werden kann ohne frage... kennen jemanden der mal beim schwarzfahren in der bahn ohne papiere
                                  auch die polizei bezahlen musste die ihn da abgeholt hat...
                                  mir gehts nur um die grundsächlichkeit...

                                  ps ich hoffe meine einwürfe klingen für dich nich nach juristischen spitzfindigkeiten... hatte ich ja schon paar mal mit dir gemacht,
                                  mich interessiert s halt im detail

                                  (so das war der letzte edit sry)
                                  Zuletzt geändert von krupp; 18.12.2011, 17:16.
                                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                  • Ditschi
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                                    Liebt das Forum
                                    • 20.07.2009
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
                                    Entschuldigung schonmal für die vielleicht triviale Nachfrage, aber mir ist es noch nicht ganz so klar.

                                    Orientiert sich die Ordnungswiedrigkeit dann an dem Umstand des nicht-mitführen des Ausweises, dem Umstand des führens einer "Waffe" ohne den entsprechenden Altersnachweis, oder sowohl als auch.

                                    Klar, wenn der Umstand des fehlenden Ausweises beanstandet wird, dann hilft auch das spätere Vorzeigen nicht.
                                    Dann geht es ja um die Mitführpflicht. (Wird die im übrigen immer gleich behandelt, oder Umstandsgemäß beurteilt??)

                                    Wenn der Vorwurf aber lautet: "Sie hätten gedurft, konnten es nur momentan nicht nachweisen, demzufolge...", gibt es da keine Nachtragslösung?

                                    Danke schonmal,

                                    Aktaion
                                    Hallo,

                                    @ wesen, Du mußt mir nicht widerspechen. Messer sind nicht generell Waffen. Das haben weder ich noch sonst wer behauptet. Lies bitte nochmal nach. Nur einige halt, die unter § 1 Abs. 2 WaffG fallen.

                                    Hat man aber so ein Messer ( Waffe) dabei, auch völlig legal, dann muß man auch einen Ausweis dabei haben und vorzeigen können.

                                    Hat man in so einem Fall keinen Ausweis dabei, ist alleine das eine eigene Ordnungswidrigkeit.

                                    Am legalen Führen des Messers ändert das nichts. Das Fehlen des Ausweises macht das Führen des Messers nicht illegal.

                                    Gruß Ditschi

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                                    • wesen
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                                      • 16.02.2005
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      @ wesen, Du mußt mir nicht widerspechen. Messer sind nicht generell Waffen.
                                      Uff. Gut. Ich war echt irritiert.

                                      Bin ich auch immer noch, wenn ich mir deinen Post #411 angucke. (Vielleicht hab' ich aber auch einfach nur ein Brett vorm Kopf.) Warum hast du das folgende Beispiel gebracht, in dem ein feststehendes Messer offenbar allein aufgrund seiner 10 cm Klingenlänge eine Waffe sein soll?



                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      Du kennst aber den § 42 a WaffG und hast Dich daher für ein feststehendes Messer entschieden mit einer Klingenlänge von 10 cm.
                                      [...]
                                      Du weiß auch, daß Dein Messer eine Waffe ist im Sinne von § 1 Abs 2 Ziff 2 a WaffG, weil es vom Hersteller „ seinem Wesen nach“ dazu bestimmt wurde.

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                                      • Ditschi
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von wesen Beitrag anzeigen
                                        Uff. Gut. Ich war echt irritiert.

                                        Bin ich auch immer noch, wenn ich mir deinen Post #411 angucke. (Vielleicht hab' ich aber auch einfach nur ein Brett vorm Kopf.) Warum hast du das folgende Beispiel gebracht, in dem ein feststehendes Messer offenbar allein aufgrund seiner 10 cm Klingenlänge eine Waffe sein soll?
                                        Hallo @ wesen, habe ich nicht. Die 10 cm habe ich nur gewählt, um deutlich zu machen, daß man das Messer ohne Beanstandung oder legal reason nach § 42 a WaffG uneingeschränkt führen darf. Der 42 a WaffG sollte nicht stören.

                                        Die Waffeneigenschaft eines Messers hat mit § 42 a WaffG und der Klingenlänge nichts zu tun.
                                        Sie bestimmt sich nur nach § 1 Abs 2 WaffG: danach sind nur einige Messer Waffen , wenn sie " ihrem Wesen nach" dazu bestimmt sind oder im Gesetz ausdrücklich als Waffen bezeichnet werden.

                                        Ein Messer, das man nach § 42 a WaffG uneingeschränkt führen darf, kann eine Waffe sein oder nicht.
                                        Ist es eine Waffe, muß man sich ausweisen können.
                                        Hat man keinen Ausweis dabei, ist alleine das eine eigene Owi.

                                        Jetzt weiß ich nicht, wie ich das klarer ausdrücken soll?

                                        Gruß Ditschi

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                                        • Aktaion
                                          Fuchs
                                          • 23.09.2011
                                          • 1493
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Also für mich hast Du die Trennung zw. Messer/Ausweis nun nachvollziehbar dargelegt.
                                          Danke.

                                          Was mich, nachdem du das Thema schonmal angerissen hat noch beschäftigt, ist folgende, dem Threadthema evtl. nicht 100% angepasste Frage:

                                          Ich persönlch führe zu vielen (fast allen) Gelegenheiten ein E&E-Pack mit mir, in dem sich unter anderem auch eine beglaubigte Kopie meines Ausweises/Reisepasses befindet (neben den wichtigsten restlichen Unterlagen).
                                          Im Alltag habe Ich meinen Perso immer auch im Original bei mir, so ist´s nicht.

                                          Nur würde mich interessieren wie Du dieses, bzgl. Deines geschilderten Falles bewerten würdest.
                                          Einzelfallabhängig, oder müsste der Förster etc. allgemein eigentlich damit auch zufrieden gestellt sein?

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