Wann ist ein Messer ein "Monster"?

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    Ich hoffe nicht, Du meinst mit Pigs (Schweine) die Polizisten?
    Sonst fühle ich mich in meiner Ehre beleidigt!
    Anstand muß sein. Umstonst wird keiner von der Polizei "rausgezogen".
    Wer mit einem Messer zu einer Demo geht, verstößt gegen das Versammlungsgesetz.

    Ich bitte darum, daß dieser Post geändert oder gelöscht wird.

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    • vince
      Fuchs
      • 31.07.2006
      • 1322
      • Privat

      • Meine Reisen

      OT:
      Zitat von Schattenwolf Beitrag anzeigen
      Ich hoffe nicht, Du meinst mit Pigs (Schweine) die Polizisten?
      Sonst fühle ich mich in meiner Ehre beleidigt!
      Anstand muß sein. Umstonst wird keiner von der Polizei "rausgezogen".
      Wer mit einem Messer zu einer Demo geht, verstößt gegen das Versammlungsgesetz.

      Ich bitte darum, daß dieser Post geändert oder gelöscht wird.
      Willst du den Grund wissen? Es gab keinen! Wir sind nun mit nem älteren Bus gekommen. Das war wie so oft, Grund genug und anscheinend habe ich gegen kein Gesatz verstoßen. Das Messer blieb im Auto, ich habe es einfach in der Tasch vergessen. Aber ich will hier jetzt keine Grundsatzdiskussion zu unserer Polizei lostreten ;)

      Ps: tut mir leid wenn du dich in deiner "Ehre" verletzt fühlst, sollte kein persönlciher Angriff sein!
      Zuletzt geändert von vince; 20.01.2008, 12:21.
      Cauf Club -30Mark

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      • Shuya
        Fuchs
        • 26.12.2006
        • 1267

        • Meine Reisen

        Zitat von Schattenwolf Beitrag anzeigen
        Wer mit einem Messer zu einer Demo geht, verstößt gegen das Versammlungsgesetz.
        Wie ich das in dem Beitrag rauslese, wurde das Messer im Auto gefunden. Dort darf mans doch wenigstens lagern, während man demonstriert oder?

        Grüße
        Micha
        EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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        • Fjaellraev
          Freak
          Liebt das Forum
          • 21.12.2003
          • 13981
          • Privat

          • Meine Reisen

          Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
          Wie ich das in dem Beitrag rauslese, wurde das Messer im Auto gefunden. Dort darf mans doch wenigstens lagern, während man demonstriert oder?

          Grüße
          Micha
          Nur wie soll der Polizist wissen, dass du wenn du aussteigst um zur Demo zu gehen das Messer auch wirklich im Auto lässt?
          Von daher ist es absolut in Ordnung wenn die Polizei ein Messer einzieht dass sie als Waffe ansieht und bei der Kontrolle während der Anreise zu einer Demo entdeckt.
          Was ja in diesem Fall nicht geschehen ist.
          Sonst könnte man sich die Kontrollen ja gleich sparen, es wird wohl kaum jemanden geben der, falls bei einer Kontrolle eine Pistole gefunden werden sollte, sagt: Ja die will ich auf die Demo mitnehmen.

          Gruss
          Henning
          Es gibt kein schlechtes Wetter,
          nur unpassende Kleidung.

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          • Gast-Avatar

            Danke Fjallraev.

            Und wer sagt denn nun wirklich, ob das Messer im Auto zurückgelassen worden wäre? Ich will hier keinen etwas unterstellen.

            Aufgestoßen ist mir nur, das was jetzt Polente heißt vorher Pigs waren. Egal, wie man seine Arbeit macht, man macht sie verkehrt.

            Wenn ich so manchen Threat mit deren Posts in verschiedenen Foren lese, bin ich immer mehr dafür, daß Messer/Gabel/Schere/Licht nicht in gewisse Hände bleiben sollten.

            Wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Nicht nur immer auf die eigenen Rechte pochen, sondern die Rechte der anderen und die der Gesellschaft wahrnehmen und respektieren.

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            • Der Foerster
              Alter Hase
              • 01.03.2007
              • 3702
              • Privat

              • Meine Reisen

              To Schattenwolf: Mal eine Frage an den Insider (angeregt durch die obige Diskussion): Ich habe eigentlich immer ein Messer im Auto liegen (also nicht griffbereit/sichtbar) ist das verboten wenn ich nun mit diesem Auto zu einer Demo oder durch die Hamburger Innenstadt fahre? Ab wann fahre ich zu einer Demo, wann fahre ich nur zufällig in der Nähe in die richtige Richtung? Wie handhabt das die Polizei?
              Dankeschön schonmal für die Info!
              Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

              Kommentar


              • ich
                Alter Hase
                • 08.10.2003
                • 3566
                • Privat

                • Meine Reisen

                Zitat von Schattenwolf Beitrag anzeigen
                Wer Rechte hat, hat auch Pflichten. Nicht nur immer auf die eigenen Rechte pochen, sondern die Rechte der anderen und die der Gesellschaft wahrnehmen und respektieren.
                Wohl wahr!
                Nicht nur Fuchs sein, auch n puschigen Schwanz haben!

                Spaß im Winter und Wandern mit Kindern

                Kommentar


                • Shuya
                  Fuchs
                  • 26.12.2006
                  • 1267

                  • Meine Reisen

                  Schon klar mit den Rechten.
                  Aber darf man als Polizist einfach beliebige Personen anhalten und Kontrollieren, nur weil sie an einer Demo teilnehmen könnten? (weil sie Beispielsweise in eine Stadt fahren, wo eine Demo stattfinden wird etc)
                  Welche Rechte hat man als "Kontrollobjekt"? Was darf die Polizei und wovon hat sie die Finger zu lassen?
                  Vielleicht könnt ihr mir das ja mal erklären, bin da jetzt etwas verwirrt ob meiner Rechte UND Pflichten (was ich machen darf und was man mit mir machen darf!)

                  Grüße
                  Micha
                  EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

                  Kommentar


                  • Buck Mod.93

                    Lebt im Forum
                    • 21.01.2008
                    • 9011
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    Obwohl ich der Meinung bin da ein Messer in der Regel ein Werkzeug ist denke ich doch das man da unterscheiden muss.In Deutschland zB.ist ein Springmesser
                    welches sich zur Seite öffnet mit einer dicken breiten und gebrauchsfähigen Klinge erlaubt.Aber das eigentlich selbe Messer mit dünner stilettartiger Klinge
                    verboten.Da diese Klingenform nicht dazu geeignet ist mit dem Messer zu "arbeiten".Es spielt natürlich vom Gesetz her auch eine wichtige Rolle ob die Klinge arretierbar ist.Ist dies nicht der Fall wird das Messer meistens als "harmlos"
                    eingestuft.
                    Les Flics Sont Sympathique

                    Kommentar


                    • jackknife
                      Alter Hase
                      • 12.08.2002
                      • 2590

                      • Meine Reisen

                      Zitat von Fjaellraev Beitrag anzeigen
                      Nur wie soll der Polizist wissen, dass du wenn du aussteigst um zur Demo zu gehen das Messer auch wirklich im Auto lässt?
                      Von daher ist es absolut in Ordnung wenn die Polizei ein Messer einzieht dass sie als Waffe ansieht und bei der Kontrolle während der Anreise zu einer Demo entdeckt.
                      Was ja in diesem Fall nicht geschehen ist.
                      Sonst könnte man sich die Kontrollen ja gleich sparen, es wird wohl kaum jemanden geben der, falls bei einer Kontrolle eine Pistole gefunden werden sollte, sagt: Ja die will ich auf die Demo mitnehmen.

                      Gruss
                      Henning
                      Sehr geehrter Herr Henning, was Du da schreibst ist Bockmist. Damit werde ich also im Vorfeld schon kriminalisiert. Ich darf ein Messer mit mir führen, und wenn ein Polizist es mir im Zuge einer Kontrolle abnimmt, soll er mir erst mal die Verfügungsverordnung zu diesem Fall zeigen, weil sonst ist es Diebstahl. Denn in meinem Fahrzeug darf ich ein Messer haben und führen. Nur weil ich zufällig an einer Demo vorbeifahre, nehme ich noch nicht an der Demo teil. Noch ist es mein Grundrecht ein Taschenmesser zu haben. Ebenso mit einer Schusswaffe. Wenn ein Jäger oder Sportschütze auf dem Weg in sein Revier oder in die Sportstätte, bzw auch Waffenladen ist, darf er seine Waffen im Auto haben und dorthin verbringen. Nur weil dort eine Demo in der Nähe ist, darf man ihm die Waffen nicht abnehmen.
                      Mit solcherart Blödgeschwaffel schürst Du auch noch die weitere Reglementierung unserer Bürger, welche zum Großteil mündige, gesetzestreue Bürger sind. Du wirst jetzt schon gemolken vom Staat wie eine Eins. Rauchen darfst Du bald auch gar nicht mehr, als nächstes fällt Dein Feierabendbier unter das Drogengesetz, Bargeld wird auch bald abgeschafft ( was der Staat längst gemacht hätte, wenn er könnte) damit Du noch gläserner wirst. Deine Telefone werden abgehört, dein Computer darf nun auch einfach so mal ausspioniert werden. Zu all dem sagst Du mit Deiner Aussage also ja.
                      Ich sage dazu nein!!!
                      In England haben sie die Fehler schon gemacht, nur damit unser Staat die gleichen wiederholt. Dort wurde dem gesetzestreuen Bürger auch das Recht auf sein Taschenmesser aberkannt. Ebenso auf Faustfeuerwaffen! Dies hatte eine sofortige Zunahme der Kriminalität um sage und schreibe 10% zur Folge.
                      Der Kriminelle nimmt nämlich das Delikt des unerlaubten Waffenbesitzes als geringstes Übel billigend in Kauf. Opa wird jetzt aber verkackt, weil er für seinen 50 Jahre alten Gasrevolver keinen kleinen Waffenschein beantragt hatte, weil dieses an ihm irgendwie vorbeigegangen ist, bzw. er nicht wusste, das nach Erfuhrt so ein Schwachsinn eingeführt wurde.
                      Was hier gemacht werden soll, ist pure Gängelei unseres Staates am Bürger!
                      Wenn Du z.B. Sportschütze oder Jäger bist, gehörst Du zu den Leuten, die zigmal ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen mussten, Prüfungen dafür abgelegt haben und sicherer mit Schusswaffen umgehen, als die meisten Polizisten. Dennoch wurden diese Menschen nach der ersten Waffenrechtsnovellierung kriminalisiert, bzw in ihren Grundrechten beschnitten. Dort wurde nämlich verordnet, das man einfach so, seitens des Ordnungsamtes Haussuchungen in den Wohnungen legaler Waffenbesitzer machen kann, ohne Durchsuchungsbefehl seitens der Staatsanwaltschaft. Dieses geht aber bei einem Normalbürger nicht. Dort wurden die Grundrechte von über einer halben Million Bürger in Deutschland mal eben so mir nichts dir nichts beschnitten. Dieses entbehrt aber jeglicher Logik, wenn man sich mal mit der Kriminalstatistik auseinander setzt, die Besagt, dass nur 2% aller Delikte mit Schusswaffen durchgeführt werden. Von diesen 2% sind aber nur 0,1 mit Legalen Waffen begangen worden. Wobei in dieser Statistik auch noch die Suicide mit eingerechnet sind. Logischerweise setzt sich ein Jäger nicht mit einem Wurf vor dem Zug ein Ende, sondern säuft sich ne Pulle Whisky und nimmt seinen schönsten Revolver. Auf jedenfall geht von legalen Waffenbesitzern keine Gefahr aus, was unser Staat aber dem Volk einredet.
                      Zuletzt geändert von jackknife; 26.01.2008, 15:30.

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                      • Shuya
                        Fuchs
                        • 26.12.2006
                        • 1267

                        • Meine Reisen

                        Danke Jackknife. Danke!
                        EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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                        • Fjaellraev
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 21.12.2003
                          • 13981
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          Die Diskussion ist ja schon verdammt OT, aber da Jackknife behauptet ich schreibe Unsinn muss ich mich halt nochmal melden
                          Art. 40 Sicherstellung
                          1. Voraussetzungen

                          Die Kantonspolizei [Fassung vom 11. 3. 2007] kann eine Sache sicherstellen,
                          a um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder
                          ...
                          Art. 41
                          2. Durchführung

                          1 Der Person, bei welcher eine Sache sichergestellt wird, ist der Grund der Sicherstellung mitzuteilen.

                          2 Über die sichergestellten Sachen wird ein Verzeichnis angelegt. Den Betroffenen wird auf Verlangen eine Kopie abgegeben.

                          3 Die Sachen werden gekennzeichnet und amtlich verwahrt.
                          ...
                          Art. 43
                          4. Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses

                          1 Sobald die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind, sind die Sachen an die Person herauszugeben, bei der sie sichergestellt worden sind, wenn nicht deren Berechtigung zweifelhaft ist.
                          Dies nur ein Ausschnitt aus dem Polizeigesetz des Kantons Bern http://www.sta.be.ch/belex/d/5/551_1.html viel anders wird es auch in Deutschland nicht sein.
                          Ob es ihm jetzt passt oder nicht, die Polizei hat das Recht (und in meinen Augen auch die Pflicht) einzugreifen bevor eine Straftat begangen wird, dies gerade auch zum Schutz der Bürger die mit den ihnen zugestandenen Rechten (und dazu gehören auch Jäger und Sportschützen mit ihren Waffen) verantwortungsvoll umgehen.
                          Im Übrigen hat die Polizei ja auch ein Wegweisungsrecht, das sie durchaus als Alternative zum Einziehen der Waffe (oder was sie als solche ansieht) einsetzen kann.
                          Dem Jäger auf dem Weg zum Revier, oder dem Sportschützen auf dem Weg zum Stand, kann durchaus zugemutet werden einen kleinen Umweg zu fahren, der um die Demonstrationszone herumführt.
                          Und im Übrigen sind Polizisten auch Menschen mit denen man durchaus reden kann, wenn man sachlich bleibt und dem Beamten erklären kann weshalb man die Waffe dabei hat, findet sich in 99% der Fälle eine einvernehmliche Lösung.

                          Und jetzt back on Topic bitte

                          Gruss
                          Henning
                          Es gibt kein schlechtes Wetter,
                          nur unpassende Kleidung.

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                          • Gast-Avatar

                            Ich gebe Henning recht!

                            Polizisten handeln aufgrund ihrer rechtlichen Befugnisse gefahrenabwehrend und strafverfolgend nach den Gesetzen ihres jeweiligen Landes.

                            Bevor man herumdiskutiert, was ein Polizist tun darf oder nicht, sollte man die Vorschriften und Gesetze (z. B. Polizeiaufgabengesetz, BPOLG, VersG, WaffG, usw.) kennen.

                            Und mit kennen meine ich nicht nur die Passagen, die einem sagen was sie dürfen sondern auch die auf die jeweiligen Pflichten hinweisen.

                            Also liebe Foris, wie Henning schon sagte back to topics.

                            Kommentar


                            • jackknife
                              Alter Hase
                              • 12.08.2002
                              • 2590

                              • Meine Reisen

                              Henning, ich nenne sowas vorauseilenden Gehorsam. Füher viel das unter ...
                              Editiert vom Moderator
                              [snip] ... wir wollen mal nicht beleidigend werden. Gruss, Nam

                              Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der

                              Kommentar


                              • Jogi
                                Fuchs
                                • 11.02.2005
                                • 1065
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                Zitat von Schattenwolf Beitrag anzeigen
                                Umstonst wird keiner von der Polizei "rausgezogen".
                                OT: Das stimmt nicht! Das habe ich mit eigenen Augen schon oft genug gesehen. Und noch schlimmeres ...
                                Da wundere ich mich nicht, wenn es oft heißt:
                                Acht Cola, Acht Bier ...
                                JAG HAR KOMPISAR I SKOGEN!

                                Kommentar


                                • Alces-alces
                                  Anfänger im Forum
                                  • 10.02.2006
                                  • 25

                                  • Meine Reisen

                                  Warum verwundert es mich nach Deinem Zitat nicht, dass Du schon desöfteren Augenzeuge "übler Wilkür" wurdest .

                                  Ansonsten, siehe Link unten.
                                  Leider aus gegebenem Grund:Messer sind Werkzeuge http://www.messerforum.net/initiative/

                                  Kommentar


                                  • ROW Husky
                                    Gerne im Forum
                                    • 02.01.2008
                                    • 83

                                    • Meine Reisen

                                    Zusammenhang??

                                    Zitat von jackknife Beitrag anzeigen
                                    Wenn Du z.B. Sportschütze oder Jäger bist, gehörst Du zu den Leuten, die zigmal ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen mussten, Prüfungen dafür abgelegt haben und sicherer mit Schusswaffen umgehen, als die meisten Polizisten......

                                    ....wenn man sich mal mit der Kriminalstatistik auseinander setzt, die Besagt, dass nur 2% aller Delikte mit Schusswaffen durchgeführt werden. Von diesen 2% sind aber nur 0,1 mit Legalen Waffen begangen worden....
                                    Ob es da wohl einen Zusammenhang gibt????


                                    Akwaho
                                    In Kanada verriet mir ein Wolf ein Geheimnis!
                                    Akwahoooooo!!!!


                                    Regelmäßiger Outdoor Workshop e.V

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                                    • jackknife
                                      Alter Hase
                                      • 12.08.2002
                                      • 2590

                                      • Meine Reisen

                                      Verstehe ich nicht. Mir geht dieses satzweise aus dem Zusammenhang heraus zitieren, voll auf den Geist. Damit kann man jeden Inhalt eines Textes zerbröseln und in eine andere Aussage umformen.

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                                      • Gersprenzfischer
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                                        • 04.07.2005
                                        • 659

                                        • Meine Reisen

                                        Ich stimme Jackknifes Kernaussagen voll zu.

                                        Letztes Jahr habe ich den Verlängerungsantrag meinens Schwarzpulverscheins ein Woche zu spät abgegeben. Ich wurde von der zuständigen Behörde aufgeklärt, dass, wenn ich in diesem Moment noch Schwarzpulver daheim lägere (Erlaubterweise sind das sowieso nur noch Kleinstmengen), ich mich bereits strafbar gemacht hätte.
                                        Dann wollte er mir keinen neuen Schein ausstellen, da ich in den letzten fünf Jahren kein Schwarzpulver gekauft hatte. (Selbst bei regelmäßigen Pistolenschießen, dauert der VErbrauch eines Kilos schon ewig, das sind ca. 2.000 Schuß, eine Saison Rundenkämpfe samt Training sind ca. 400 Schuß). Ich hatte kurz vor dem vorherigen Ablauf, also vor ca. 6 Jahren 2 kg gekauft.)Ich musste also nachweisen, dass ich noch aktiv schieße. Da mein Schießinteresse aber in den letzten Jahren etwas zurückging, konnte ich nur sporadische Schießen nachweise, weshalb er mir fast keinen neuen Schein ausstellen wollte. Ich sagte ihm, dass mir 2 kg Schwarzpulver in 5 Jahren dicke reichen. Das wäre ihm egal, er genehmige immer 25kg oder gar nichts.....

                                        Soviel zum Thema Freiheit, Ämter und Waffen in Deutschland.

                                        Dazu fällt mir immer nur der amreikanische Spruch:

                                        If guns are outlawed, only outlaws will have guns ein.

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                                        • ROW Husky
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                                          • 02.01.2008
                                          • 83

                                          • Meine Reisen

                                          Zitat von jackknife Beitrag anzeigen
                                          Verstehe ich nicht. Mir geht dieses satzweise aus dem Zusammenhang heraus zitieren, voll auf den Geist. Damit kann man jeden Inhalt eines Textes zerbröseln und in eine andere Aussage umformen.
                                          Entschuldige bitte, dass ich diese 2 Punkte nicht im richtigen Kontext zitiert habe. Deshalb formuliere ich es mit meinen eigenen Worten:

                                          Könnte es sein, dass so wenig Straftaten mit "legalen" Waffen passieren, weil die Bestimmungen für Besitz, Führen und Gebrauch so streng sind???

                                          Ist ja nur mal ne Frage.
                                          ....und daß es jede Menge unsinniger Bestimmungen und Reglementierungen gibt (übrigens in jedem Rechtsstaat in dem ich bisher gelebt habe) dem wiederspreche ich sicher nicht.

                                          Akwaho
                                          In Kanada verriet mir ein Wolf ein Geheimnis!
                                          Akwahoooooo!!!!


                                          Regelmäßiger Outdoor Workshop e.V

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