Rückruf "Bright Spark Campingkocher"

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  • Muecke

    Fuchs
    • 12.03.2022
    • 1225
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    Rückruf "Bright Spark Campingkocher"

    Über 6 Jahre nach dem Kauf erhielt ich eine Mail des Verkäufers mit einem Rückruf, bzw. einer Warnung zur Produktsicherheit: Der Bright Spark Campingkocher soll nicht mehr verwendet werden wegen Feuer- bzw. Explosionsgefahr. OT: (Meiner hatte sowieso schon letztes Jahr den Geist aufgegeben...)

    Hier der offizielle Rückruf:
    https://ec.europa.eu/safety-gate-ale...096951?lang=en

    Das ist zwar kein "klassischer mobiler Rucksack-Kocher", aber das Teil ist sehr verbreitet und viele haben solch einen Kocher im Auto/Wohnmobil verbaut oder nutzen ihn auf dem Campingplatz.

  • woodcutter
    Dauerbesucher
    • 13.11.2011
    • 739
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    #2
    Wie konnte der denn in Deutschland verkauft werden? In deinem Link sind ausschliesslich .de Anbieter.
    "The product does not comply with the Regulation on appliances burning gaseous fuels (GAR) nor with the European standard EN 17476"

    Komisch, wenn ich das in der risk description richtig verstehe, überhitzt die Kartusche wg. fehlendem Schutz schon von Anfang an, wie konnte man so einen Kocher überhaupt betreiben ... oder wird mit dem nur Essen warm gemacht (2-5 Minuten)?

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    • Muecke

      Fuchs
      • 12.03.2022
      • 1225
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Zitat von woodcutter Beitrag anzeigen
      Komisch, wenn ich das in der risk description richtig verstehe, überhitzt die Kartusche wg. fehlendem Schutz schon von Anfang an, wie konnte man so einen Kocher überhaupt betreiben ... oder wird mit dem nur Essen warm gemacht (2-5 Minuten)?
      Ja, das ist schon sehr schräg.
      Kocher dieser Bauart sind im Campingbereich weit verbreitet, der Bright Spark galt als guter Standard. Der wurde jahrelang -sogar für (gut belüftete) Innenräume- verkauft. Der TÜV hat ihn mir als Kocher fürs Mini-Wohnmobil abgenommen. Ich habe mit dem Teil auch "richtig" gekocht, keine stundenlang köchelnden Eintöpfe, aber durchaus länger als 5 Minuten. (Allerdings draußen, nicht im Fahrzeug!) Die Gaskartusche wird sehr kalt bei Benutzung, bisher hatte ich keine Sorge, dass der abfackeln könnte. Aber offenbar sind nun doch welche in Flammen aufgegangen.

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      • Muecke

        Fuchs
        • 12.03.2022
        • 1225
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Ich habe gerade mal nachgeschaut: Von Globetrotter über Bergfreunde bis Metro - Kocher dieser Bauart werden in Deutschland bis heute immer noch verkauft.
        Tante Google hat dazu erstaunlicherweise gar nix ausgespuckt, außer diesem Thread hier und einem einzigen Link zu einem Grill-Forum, in dem zu lesen ist, dass die niederländischen Behörden Kocher dieser Bauart bereits 2014(!) wegen Explosionsgefahr zurückgerufen haben.

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        • carsten140771
          Fuchs
          • 18.07.2020
          • 1102
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Also meiner ist im "Alpincamper" verbaut und wurde so auch als WoMo zugelassen. Allerdings schon 2019.
          Ich werde mal versuchen den genauen Typ herauszufinden. Und mir das ganze mal anschauen.

          Kennt jemand ne Alternative mit Zündsicherung?

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          • Muecke

            Fuchs
            • 12.03.2022
            • 1225
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Zitat von carsten140771 Beitrag anzeigen
            Kennt jemand ne Alternative mit Zündsicherung?
            Würde mich auch interessieren.
            Meine Überlegungen für einen Ersatz gehen momentan in diese Richtung. (Lasse mir aber gern etwas besseres empfehlen.)

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            • Bulli53
              Fuchs
              • 24.04.2016
              • 2246
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Fas OT:
              Ein wesentlicher Bestandteil von Kochern die im Wohnmobil genutzt werden dürfen ist die Zündsicherung. D. h. Wenn die Flamme ausgeblasen wird schaltet ein Ventil die Gaszufuhr ab. Daneben ist bei Fahrzeugen eine sog, Zwangslüftung, mindestens aber der Hinweis auf Lüftung erforderlich. Für festin Fahrzeugen verbaute Anlagen gibt es eine regelmäßige Gasprüfung durch einen Sachverständigen. Das hat mit Erwärmung der Kartusche erstmal nix zu tun.

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              • Trapper
                Dauerbesucher
                • 25.06.2007
                • 752
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                https://www.campingwagner.de/product...yABEgJsUPD_BwE
                ...dieser geht beim TÜV durch!

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                • Muecke

                  Fuchs
                  • 12.03.2022
                  • 1225
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von Trapper Beitrag anzeigen
                  ...dieser geht beim TÜV durch!
                  Der Bright Spark ging beim TÜV erschreckenderweise auch durch...
                  Aber bei Deinem Link ist die Dose besser belüftet, vielleicht verringert das die Gefahr tatsächlich deutlich. Campinggaz hat jedenfalls einen guten Ruf.

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                  • Muecke

                    Fuchs
                    • 12.03.2022
                    • 1225
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von Bulli53 Beitrag anzeigen
                    Fas OT:
                    Ein wesentlicher Bestandteil von Kochern die im Wohnmobil genutzt werden dürfen ist die Zündsicherung. D. h. Wenn die Flamme ausgeblasen wird schaltet ein Ventil die Gaszufuhr ab. Daneben ist bei Fahrzeugen eine sog, Zwangslüftung, mindestens aber der Hinweis auf Lüftung erforderlich. Für festin Fahrzeugen verbaute Anlagen gibt es eine regelmäßige Gasprüfung durch einen Sachverständigen. Das hat mit Erwärmung der Kartusche erstmal nix zu tun.
                    Das ist alles richtig, die Prüfpflicht gilt aber nur für fest installierte Anlagen. (Also solche, die per Leitung an der großen Gasflasche hängen.) Kartuschenkocher benötigen keine regelmäßige Prüfung.
                    Im Falle meiner Wohnmobilzulassung (Selbstausbau), hat dem TÜV bezüglich Zündsicherung ein zusätzlicher Eintrag im Fahrzeugschein gereicht, dass die Kartusche während der Fahrt entriegelt sein muss.

                    OT: In der Praxis interessiert das ja später sowieso keinen mehr und es gibt keine Kontrollen. Aber ich möchte keinen brennenden Kocher haben, daher überlege ich, ob eine andere Bauform nicht doch sinnvoller wäre.

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                    • Bulli53
                      Fuchs
                      • 24.04.2016
                      • 2246
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      2021 sind wir auf der Autobahn in A zur Gewichtskontrolle herausgezogen worden. Fahrzeug war ein VW California. Nebenbei hat der Beamte kontrolliert, ob ich das Ventil der Gasflasche während der Fahrt geschlossen hatte. Geschlossen hatte ich, weil in A regelmäßig Wohnmobile gecheckt werden. Und wenn es nur auf Überladung ist.
                      Das zu „interessiert keinen“.
                      Es interessiert sehr wohl. Besonders im Falle eines Schadens. Besonderes Interesse haben Versicherungen. Ein Fehlverhalten des Fahrzeugführers hat Einfluss auf die Leistungspflicht des Versicherers.

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                      • Muecke

                        Fuchs
                        • 12.03.2022
                        • 1225
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Ja, hab ich blöd ausgedrückt. Ich meinte den Einbau, wenn er keiner Gasprüfung unterliegt. Sprich: Welcher Kocher da genau verbaut ist. Das konkrete Modell ist ja sowieso nirgends eingetragen. Bei einem Schaden interessiert es natürlich schon, ob die Kartusche entriegelt war. (Ich habe sie grundsätzlich komplett entfernt während der Fahrt.)

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                        • tpo
                          Erfahren
                          • 19.06.2012
                          • 407
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                          #13
                          ich hatte mal mit einem geliebäugelt, der auch andere Kartuschen nimmt. Habe wiederbefüllbare kleine Propanflaschen im Camper.

                          https://www.hausundwerkstatt24.de/GA...hlauch-Softbox

                          https://www.youtube.com/watch?v=wviwjGJFdNY

                          Hatte mich aber dann nur für Flasche (1kg) mit Schnellverschluss und einen anderen Kocher "Primus Tupike " entschieden. Mit der Kombi bin ich sehr zufrieden.

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                          • Muecke

                            Fuchs
                            • 12.03.2022
                            • 1225
                            • Privat

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                            #14
                            Zitat von tpo Beitrag anzeigen
                            Hatte mich aber dann nur für Flasche (1kg) mit Schnellverschluss und einen anderen Kocher "Primus Tupike " entschieden. Mit der Kombi bin ich sehr zufrieden.
                            Der sieht gut aus! Gibts den auch mit nur einer Flamme? Allerdings ist er nur für draußen, nicht für den Einsatz im Fahrzeug geeignet. Wie hast du das bei der Womo-Zulassung gelöst? Da braucht man ja eigentlich einen Kocher für Innenräume. (Auch wenn ich praktisch nicht im Mini-Camper kochen wollen würde.)

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                            • Rollo
                              Erfahren
                              • 05.01.2010
                              • 476
                              • Privat

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                              #15
                              Die EU ist wohl ein bisschen langsam. In den Niederlanden gab es dazu schon 2014 einen nationalen "Rückruf" bzw. eine Verbraucherwarnung. (Edit: Muecke war schneller )
                              Am Ende wird das aber nur bei einer Fehlbedienung relevant, nämlich wenn zu große Töpfe oder Pfannen verwendet werden. Bei meinem Kocher steht in der Anleitung ein maximal zulässiger Durchmesser drin der drauf gestellt werden darf.
                              Aber sowas spiegelt ja den Zeitgeist wieder, Bedienungsanleitungen lesen oder selber nachdenken ist halt nicht mehr IN. Deswegen immer dran denken, keine Haustiere in der Mikrowelle trocken.
                              Cheers
                              Rollo
                              ***********************************
                              Oh, es regnet, da bleib ich heute im Büro!

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                              • carsten140771
                                Fuchs
                                • 18.07.2020
                                • 1102
                                • Privat

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                                #16
                                Zitat von Rollo Beitrag anzeigen
                                Die EU ist wohl ein bisschen langsam. In den Niederlanden gab es dazu schon 2014 einen nationalen "Rückruf" bzw. eine Verbraucherwarnung. (Edit: Muecke war schneller )
                                Am Ende wird das aber nur bei einer Fehlbedienung relevant, nämlich wenn zu große Töpfe oder Pfannen verwendet werden. Bei meinem Kocher steht in der Anleitung ein maximal zulässiger Durchmesser drin der drauf gestellt werden darf.
                                Aber sowas spiegelt ja den Zeitgeist wieder, Bedienungsanleitungen lesen oder selber nachdenken ist halt nicht mehr IN. Deswegen immer dran denken, keine Haustiere in der Mikrowelle trocken.
                                Ich denke mal, in die Richtung wird es bei mir gehen. Ich werde mal schauen wie die Temperatur der Kartusche sich entwickelt. Schließlich funktioniert das Gerät ja schon Jahre ohne Probleme.
                                Der "Alpincamper" ist so zugelassen, auch ohne Zwangsbelüftung.
                                Unterm Strich müssten dann auch Zelte eine solche haben und ganz nebenbei müsste man vor allem die Berge einzäunen um sämtliche Gefahren zu minimieren.
                                Vermutlich hat eine Fehlbedienung zu dem Rückruf geführt - eben viel zu große Töpfe.

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                                • Muecke

                                  Fuchs
                                  • 12.03.2022
                                  • 1225
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Ja, durchaus möglich, dass letztlich eine Fehlbedienung zum Rückruf führte. Allerdings gab es den Hinweis auf den max. Topfdurchmesser tatsächlich in der Bedienungsanleitung des Bright Spark und zusätzlich als Aufkleber auf dem Gerät. Daher denke ich, dass es noch weitere bauartbedingte Ursachen für den Rückruf geben könnte, die z.B. bei einem Defekt zum tragen kämen. (Oder die Menschheit verblödet doch schneller als ich dachte. Auch möglich.)

                                  Die theoretische Frage, die sich mir gerade zusätzlich stellt und hier wirds jetzt OT: ist: Für die Wohnmobil-Zulassung benötigt man eine Kochstelle im Camper. Wenn der ursprünglich abgenommene Kocher nun aber zurückgerufen wurde, wirkt sich das dann auf die Zulassung aus? Denn falls ja, müsste man den Kocher austauschen - egal, ob man den persönlich für sicher hält oder nicht. (Auch wenn es mich persönlich nicht direkt betrifft, weil ich den Bright Spark schon letztes Jahr wegen Defekt gegen einen baugleichen Kocher einer anderen Marke getauscht habe, für den es bisher keinen Rückruf gibt.)

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                                  • carsten140771
                                    Fuchs
                                    • 18.07.2020
                                    • 1102
                                    • Privat

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                                    #18
                                    Zitat von Muecke Beitrag anzeigen
                                    Ja, durchaus möglich, dass letztlich eine Fehlbedienung zum Rückruf führte. Allerdings gab es den Hinweis auf den max. Topfdurchmesser tatsächlich in der Bedienungsanleitung des Bright Spark und zusätzlich als Aufkleber auf dem Gerät. Daher denke ich, dass es noch weitere bauartbedingte Ursachen für den Rückruf geben könnte, die z.B. bei einem Defekt zum tragen kämen. (Oder die Menschheit verblödet doch schneller als ich dachte. Auch möglich.)

                                    Die theoretische Frage, die sich mir gerade zusätzlich stellt und hier wirds jetzt OT: ist: Für die Wohnmobil-Zulassung benötigt man eine Kochstelle im Camper. Wenn der ursprünglich abgenommene Kocher nun aber zurückgerufen wurde, wirkt sich das dann auf die Zulassung aus? Denn falls ja, müsste man den Kocher austauschen - egal, ob man den persönlich für sicher hält oder nicht. (Auch wenn es mich persönlich nicht direkt betrifft, weil ich den Bright Spark schon letztes Jahr wegen Defekt gegen einen baugleichen Kocher einer anderen Marke getauscht habe, für den es bisher keinen Rückruf gibt.)
                                    Wer sollte denn die Zulassung als WoMo wiederrufen? Dafür hat sich bei mir noch keiner interessiert. Allerdings ist das auch nur ein Minicamper und nicht mal der "TÜV" hat da gesondert drauf geachtet. Bei der Zulassung zum WoMo war für mich mehr die Versicherung entscheidend. So ist dann wohl der Ausbau mit versichert, während das als "Kastenwagen" dann wohl als "Ladung" zählen würde und eben nicht versichert ist.
                                    Es ist wohl auch nirgends vermerkt, welcher Kocher zur Erstausstattung gehörte. Interessanterweise hat der TÜV Nord wohl den Gaskocher nicht eingetragen. Da musste "Alpincamper" einen Spirituskocher verbauen. Alles überreguliert und völlig überzogen. Irrenhaus D.

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                                    • Martin206
                                      Lebt im Forum
                                      • 16.06.2016
                                      • 9165
                                      • Privat

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                                      #19
                                      Viele Unfälle passieren da man Warnungen missachtet, welche im ersten Gedanken nicht nachvollziehbar sind.
                                      Beim neuen Nachbarn war es die Steckdosenleiste seines bisherigen Nachbarn... 3 Reihenhäuser ausgebrannt.
                                      "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                      • carsten140771
                                        Fuchs
                                        • 18.07.2020
                                        • 1102
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                                        #20
                                        Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                                        Viele Unfälle passieren da man Warnungen missachtet, welche im ersten Gedanken nicht nachvollziehbar sind.
                                        Beim neuen Nachbarn war es die Steckdosenleiste seines bisherigen Nachbarn... 3 Reihenhäuser ausgebrannt.
                                        Schwer vorstellbar, wenn richtig abgesichert.

                                        Aber zurück zum Kocher: Der ist ja tausendfach bewährt. Da werd ich einfach mal die Temperatur checken.

                                        Sicherheit ist natürlich wichtig. Daher immer schön daheim in D bleiben. In Frankreich gingen die Abgase des Gas-Durchlauferhitzers in den Raum und in Ungarn war er gar gasseitig mit einem Gartenschlauch angeschlossen.
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