Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • Klappstuhl
    Alter Hase
    • 25.01.2009
    • 4235
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    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    OT: Ich konnte da noch nie ne Regelung erkennen, mal wurde es mir abgenommen, mal nicht...manchmal hatte ich sogar 3 St. "am Körper"...hat keinen interessiert, Tage vorher wurde mir schon "nur" 1 weggenommen (bzw. selber in die Hosentasche gesteckt)

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    • hotdog
      Freak

      Liebt das Forum
      • 15.10.2007
      • 16106
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      • Meine Reisen

      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Ich bin mal um die halbe Welt geflogen mit nem Fläschchen Feuerzeugbenzin im Koffer. Kein Problem. Erst vor dem letzten Inlandsflug in Ost-Asien wurde es entdeckt und beanstandet

      In Indien, zumindest in Goa, werden sämtliche Feuerzeuge von der Security eingezogen.
      Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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      • SimonPING
        Neu im Forum
        • 26.10.2011
        • 7
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        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Na ich werd's mal testen und dann berichten, ob wir auf dem Trangia Brenner auch gekocht haben

        Hab mir vorsichtshalber schonmal die "Pepsi Can Burner" oder wie sie sonst genannt werden angeschaut - vielleicht hab ich dann ja was zu basteln oversea



        Simon


        OT: bekomm ich in USA eigentlich die passenden Kartuschen für den Trangia Gas Brenner???? Hab noch nicht ganz geschnallt nach welcher Bezeichnung ich eigentlich suchen muss

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        • Joachim2011
          Gerne im Forum
          • 06.04.2011
          • 68
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Hallo,

          mir wurde schon einmal auf dem Rückflug von Alghero nach der Frage "do you have a lighter", und meiner wahrheitsgemäßen Antwort mit "Yes I have a Lighter", das Feuerzeug (BIC) abgenommen.
          Danach durften mein Sohn und ich einen Striptease in seperaten Räumen der Flugsicherheit hinlegen.
          Wir haben unseren Flug mit einer Hand an der Hose, in der anderen unsere Schuhe, Gürtel und das Daypack, im Schweinsgalopp erreicht.

          Joachim

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          • evilblubb
            Erfahren
            • 20.07.2010
            • 169
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Da ich nächstes Frühjahr nach Irland fliegen möchte und noch vor der Entscheidung hänge, welchen Kocher ich mitnehme (Nova oder Jetboil) hab ich mich mal hier druchgelesen und bei der Lufthansa mal umgesehen.
            Dabei bin ich auf dieses interesannte Dokument gestossen:
            http://www.lufthansa.com/mediapool/p...ia_1030344.pdf
            In der Sektion Gepäck ist in der Liste der "verbotenen Gegenständen" auch der gemeine Campingkocher/-ofen zu finden, aber wie aus der PDF zu erschließen (also so verstehe ich es zumindest) darf man unter einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Dokument) mit Erlaubnis der Fluggesellschaft doch mitnehmen.
            Werde die Tage mal die Lufthansa deshalb anschreiben, ob sie in irgendeiner Weise gewärleisten (schriftliche Erlaubnis?) können dass man mir in Frankfurt/Dublin den Kocher ausm Rucksack entfernt.
            http://brianbarnhart.deviantart.com/

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            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3359
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Auszug aus dem in #145 genannten Dokument:
              Campingöfen Beschreibung: Campingöfen und Treibstoffbehälter, die einen entzündlichen Flüssigtreibstoff enthalten haben.
              Aufgegebenes Gepäck: Ja
              Handgepäck: Nein
              Genehmigung des Carriers
              erforderlich: Ja
              Regeln:
              - Der Treibstofftank am Campingofen muss leer und frei von jeglichen Rückständen von Flüssigtreibstoff und -dämpfen sein.
              - Die Kappe muss sicher befestigt sein.
              - Der Treibstofftank und/oder Behälter muss mit saugfähigem Material wie z. B. einem Papiertuch umwickelt sein und in einen mit Zipper verschlossenen oder oben mit einem Gummiband fest verschlossenen Polyethylenbeutel (oder gleichwertig) gepackt werden



              Da kam wohl jemand mit den grundsätzlichen Definitionen von 'enthalten' und 'nicht enthalten' nicht klar. Wenn ein 'Treibstofftank' "leer und frei von jeglichen Rückständen von Flüssigtreibstoff und -dämpfen" ist, dann ist es egal, ob er irgendwann mal irgendetwas enthalten hat. Dann ist auch für ein Umwickeln mit saugfähigem Material kein sinnvoller Grund zu finden...

              Aber noch mal: Das Problem ist, dem kompletten (im günstigsten Falle kompetenten) Flughafenpersonal die Art und den Zustand seines 'Campingofens' und/oder 'Treibstofftanks' glaubhaft nahezubringen. Man erreicht nur eben nicht alle Mitarbeiter (körperlich und/oder geistig), die verdächtige Gegenstände aussortieren können und sollen.
              Wenn der Kocher am Zielflughafen fehlt, obwohl Du glaubtest, alles beim Check-In unmißverständlich und für alle Zeiten geklärt zu haben - Dann ist er eben weg. Punkt.

              Markus
              Zuletzt geändert von markrü; 23.11.2011, 11:54.
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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              • Chiloe
                Fuchs
                • 19.07.2009
                • 1411
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Wenn der Kocher am Zielflughafen fehlt, obwohl Du glaubtest, es beim Check-In unmißverständlich geklärt zu haben - Dann ist er weg. Punkt.
                Mal 'ne blöde Frage: Kann man sich den Kocher in so einem Fall zumindest im Anschluss an die Reise wieder abholen - muss ihn der Flughafen also für eine gewisse Zeit aufbewahren? Ist ja trotzdem noch mein Eigentum...
                ausrüstungsverliebter Schönwetter- & Gelegenheitstrekker

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                • Markus K.
                  Lebt im Forum
                  • 21.02.2005
                  • 7452
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                  • Meine Reisen

                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Zitat von evilblubb Beitrag anzeigen
                  Da ich nächstes Frühjahr nach Irland fliegen möchte und noch vor der Entscheidung hänge, welchen Kocher ich mitnehme (Nova oder Jetboil) hab ich mich mal hier druchgelesen und bei der Lufthansa mal umgesehen.
                  Dabei bin ich auf dieses interesannte Dokument gestossen:
                  http://www.lufthansa.com/mediapool/p...ia_1030344.pdf
                  In der Sektion Gepäck ist in der Liste der "verbotenen Gegenständen" auch der gemeine Campingkocher/-ofen zu finden, aber wie aus der PDF zu erschließen (also so verstehe ich es zumindest) darf man unter einhaltung bestimmter Bedingungen (siehe Dokument) mit Erlaubnis der Fluggesellschaft doch mitnehmen.
                  Werde die Tage mal die Lufthansa deshalb anschreiben, ob sie in irgendeiner Weise gewärleisten (schriftliche Erlaubnis?) können dass man mir in Frankfurt/Dublin den Kocher ausm Rucksack entfernt.
                  Soweit ich weiss, ist die Lufthansa nicht gleich Flughafenbetreiber und somit auch nicht direkt zuständig für das Sicherheitspersonal. Bei der Lufthansa geht es um den reinen Transport. Von daher werden die Dir keine gesicherte Auskunft geben können, ausser wenn Du den/die Kocher ganz offiziell als Luftfracht deklarierst. Gehe mal lieber vom "Worst-Case" aus, und rechne damit, dass der Kocher aus dem Gepäck entnommen wird, dann gibt es am Ende auch keine unliebsamen Überraschungen.
                  "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                  -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                  • Pfad-Finder
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                    Liebt das Forum
                    • 18.04.2008
                    • 11922
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                    • Meine Reisen

                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Zitat von Chiloe Beitrag anzeigen
                    Mal 'ne blöde Frage: Kann man sich den Kocher in so einem Fall zumindest im Anschluss an die Reise wieder abholen - muss ihn der Flughafen also für eine gewisse Zeit aufbewahren? Ist ja trotzdem noch mein Eigentum...
                    Eigentum hin oder her: Wenn die Sicherheitskontrolle meint, dass es ein nicht zugelassener Gegenstand ist, haste Pech.
                    Wenn die Sicherheitskontrolle beim Aufgabegepäck so nett ist und dich im Falle einer Beanstandung hinzuholt, hast Du Chancen, den Kocher wenigstens zu retten, indem Du ihn per Post nach Hause schickst. Lagerung am Flughafen ist meines Wissens im Regelfall nicht möglich.

                    Irgendwer hatte hier mal von seiner Rückreise aus Finnland berichtet, wo der Kocher an irgendeinem Flughafen mit vielen Vokalen aus dem Aufgabepäck entnommen wurde und dann angeboten wurde, ihn binnen 2 Monaten am Flughafen abzuholen. Sehr witzig...

                    Ansonsten werden nicht zugelassene Gegenstände im Regelfall gnadenlos final entsorgt. Schau dir mal die Sammelbehälter bei der Handgepäckkontrolle an, da sind manchmal echte Werte drin...

                    Kurz: Ich würde kein Risiko eingehen.
                    Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                    • Chiloe
                      Fuchs
                      • 19.07.2009
                      • 1411
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                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Kurz: Ich würde kein Risiko eingehen.
                      Klar, bei Flugreisen bevorzuge ich ebenfalls den Gaskocher...klein, leicht & günstig (falls es doch Probleme geben sollte). Aber bei manchen Touren gibt's einfach keine Alternative zum Benziner.
                      Und da finde ich's schon etwas übertrieben, dass es selbst bei Erfüllung sämtlicher Bedingungen der Fluglinie scheinbar an der Tagesform des Sicherheitspersonals liegt, ob der Kocher durchgeht oder ob er ungefragt in der Tonne landet...
                      ausrüstungsverliebter Schönwetter- & Gelegenheitstrekker

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                      • Waldhexe
                        Alter Hase
                        • 16.11.2009
                        • 2903
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                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Nach meiner Erfahrung mit einem unbenutzten Trangia-Brenner (große Diskussion) würde ich meinen guten Omnifuel nicht im Flugzeug mitnehmen!
                        Wenn es unbedingt ein Benziner sein muss (z.B. lange Wildnistour ohne Möglichkeit zumindest ergänzend mit Holz zu kochen) würde ich ihn entweder im Zielland kaufen und mit der Post zurückschicken, neu und originalverpackt mitnehmen und mit der Post zurückschicken oder mit der Post vorab hin- und zurückschicken.

                        Claudia

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                        • Fjaellraev
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                          Liebt das Forum
                          • 21.12.2003
                          • 13981
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Das Restrisiko bleibt auf jeden Fall, aber wenn man das IATA-Dokument das als Grundlage für die Lufthansa dient genau anschaut ist der Transport eigentlich möglich, sofern die im dort nicht zu findenden Punkt 2.3.2.5 aufgeführten Punkte erfüllt sind.
                          Wenn der Kocher dann zusammen mit der schriftlichen Genehmigung der Fluggesellschaft (Achtung bei Codesharing!) in allen in Frage kommenden Landessprachen plus Englisch verpackt wird sollte (!) er eigentlich ankommen.
                          Aber wenn er nicht ankommt ist es natürlich unmöglich nachzuweisen dass man wirklich alle geforderten Bedingungen erfüllt hat...

                          Am Sichersten ist es also es gar nicht drauf ankommen zu lassen

                          Gruss
                          Henning
                          Es gibt kein schlechtes Wetter,
                          nur unpassende Kleidung.

                          Kommentar


                          • iwoasnix
                            Erfahren
                            • 02.06.2011
                            • 465
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Ich möchte hier jetzt auch mal kurz berichten.

                            Wir hatten auf unserm Flug von Muc nach Cop (Airline SAS) und von Copenhagen nach Kangerlussuaq (Airline AirGreenland) folgende Sachen im Gepäck

                            Trangia unbenutzt
                            Primus Omnifuel ausgwaschen und zerlegt aber schon mal benutzt gewesen inkl. Flasche

                            kein Problem.

                            Wir haben in Grönland sogar zwei getroffen, die mit 1 Liter Spiritus von Frankfurt über Copenhagen nach Kangerlussuaq geflogen sind ohne Probleme!

                            Aber wie immer gilt, wenn der Kocher weg ist dann kann man so viel diskutieren wie man will weg ist weg

                            Kommentar


                            • argadasch
                              Anfänger im Forum
                              • 14.03.2010
                              • 23
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              .
                              Auch Gas geht nicht immer gut, auch wenn's Trekkinggegenden sind:

                              Flug Stavanger - Frankfurt, SAS:
                              Trangia mit Gaseinsatz im Handgepäck (alles sauber, ohne Kartusche etc): Njet.
                              Nachfrage warum? Neu ja, benutzt njet.
                              Ich den Brenner aus dem Set genommen - Dame: Was machste da? ALLES kommt nicht mit (also auch die Kochschüsseln nicht) Resoluter Fingerzeig Richtung 'Nagelklipsertonne'.

                              Ich (aber noch höflich). Egal: 5 Sheriffs NJET!!! Der Rest ist klar

                              Hab die Teile in einen im freien liegenden Mülleimer entsorgt und mit dem Handy die 'Müllabfuhr' angewiesen. War froh den Flieger noch bekommen zu haben.

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                              • Abt
                                Lebt im Forum
                                • 26.04.2010
                                • 5726
                                • Unternehmen

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                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Vielleicht sollte man einen kleinen Tauschring an den einschlägigen Flughäfen dieser Linien organisieren oder von guten Freunden verabschieden lassen? ...oder gar ohne Kocher hinfliegen und gleich mal in den Tonnen dort nachsehen. Surival fängt eben dann dort an der Tonne an.

                                Nee, Nee. So lange das Sicherheitsrisiko eines Flugzeuges vom Neuzustand des Kochersets abhängt oder von geputzen oder nicht geputzen Schuhen die Einreisegenehmigung von der augenblicklichen Gemütsverfassung einer Sicherheitsbeamteten Person entschieden werden darf, - woran letztendlich euer Urlaubsglück hängt, ist wohl was nicht in Ordnung im System.
                                Da fliege ich denn doch lieber in die andere Himmelsrichtung, wo ich hochwillkommen bin und man nicht so lange dumme Fragen beantworten muss.
                                Entschuldigt meine persönliche Meinungsäußerung.
                                Zuletzt geändert von Abt; 02.02.2012, 20:10.

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                                • tpo
                                  Erfahren
                                  • 19.06.2012
                                  • 371
                                  • Privat

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                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                  Lüften alleine reicht nicht aus. Wenn dann alle Teile mit Seifenlauge waschen.

                                  Ich stelle mir gerade die Frage, ob ein auseinandermontierter und mit Seifenlauge gereinigter Kocher noch als Kocher gilt, oder schon als Ersatzteile?

                                  Gruss Markus K.
                                  Das hat mir mal den Kocher auf einem USAflug gerettet. Die Dame von der Sicherheit (Flughafen Frankfurt) bemängelte den Benzingeruch. Ich habe den Kocher dann aufs Klo getragen die Flasche mit Wasser gefüllt und den Kocher mit Handwaschlotion und Wasser gewaschen. Danach wollte sie immer noch moppern aber ich wollte dann ihren Chef sprechen und wissen wen ich auf Schadenersatz verklage, also eine Anschrift für den Anwalt, da gings auf einmal. War ihr wohl auch zu albern einen nicht mehr stinkenden mit Wasser gefüllten Kocher als Sicherheitsrisiko einzustufen.

                                  Das war aber vor 9/11. Danach wäre ich wahrscheinlich wegen Widerworten sofort verhafet worden

                                  schönen Gruss

                                  Thomas

                                  edit: Fehlerteufel bekämpft
                                  Zuletzt geändert von tpo; 19.06.2012, 21:08.

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                                  • Pfad-Finder
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                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    ... die Flasche mit Wasser zu füllen ist heute auch nicht mehr angesagt.
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                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                                      ... die Flasche mit Wasser zu füllen ist heute auch nicht mehr angesagt.
                                      Zumindest nicht im Handgepäck.

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                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        OT:
                                        Zitat von BukitTimah Beitrag anzeigen
                                        Und auch dass kommt auf Fluglinie und Land an. Hier in China sind Feuerzeuge auch "am Koerper" verboten.
                                        als ich damals von DD über FFaM, Peking nach ulan bator geflogen bin wurde mir weder in DD, noch in FFaM das gasfeurzeug abgenommen. aber in Peking.... die streichhölzer auf dem rückflug wurden nicht beanstandet. dafür gibt es in den raucherinseln auf dem flughafen kfz zigarettenanzünder.

                                        wiedrum wollte man meine mutter mit einem leeren unbenutzten zippo nicht aus den usa heimfliegen lassen, erst nach flehen und betteln und dran schnuppern ging es durch.


                                        gibt es nun eine kernlösung für den transport von benzinkochern und flasche? (bin bisher immer nur mit gaskochern geflogen) spülen, zerlegen, verteilen, was noch? das ganze ding in in alkohol eingelegt im aufgabegepäck (durch weithalsbehälter geht das ja problemlos)? nur die flasche mit alkohol gefüllt im aufgabegepäck? wohin mit der pumpe? ich nehme mal an, mit nem juwel 84 zu fliegen fällt wegen des dochtes wohl aus.

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                                        • ThomasA

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                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          Also in Alkohol einlegen funzt sicher net, wenn du damit Brennspiritus meinst. Der ist ja selbst "Gefahrenstoff".
                                          Die Musterlösung gibt es nicht, weils immer vom jeweiligen Personal/Fluggesellschaft abhängt.
                                          Zerlegt (also Kocher von der Leitung trennen, evtl. weiterzerlegen, Flasche offen und Deckel gesondert) funktionierts scheinbar oft.
                                          Gruß
                                          Thomas

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