Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • markrü
    Alter Hase
    • 22.10.2007
    • 3361
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    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
    OT: @markrü deine Posts versüßen mir den Tag... echt erheiternd wie du schreibst
    :Knicks: Danke!

    Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
    Ich musste öfters beruflich scharfe Airbags transportieren. Mit entsprechendem Befähigungsnachweis und angemeldet war das kein Problem. Und die Genehmigung habe ich bei jedem Flug wieder verwendet wenn ich Airbags dabei hatte.
    Der Unterschied ist der, dass bei originalverpackten Gefahrgütern (normalerweise in UN-zugelassener Gefahrgutverpackung, die dafür notwendig ist) der Hersteller versichert, dass die Dinger richtig verpackt sind und dass es sich um Airbags (der Klasse X, Ziffer Y) handelt und nicht um irgendetwas anderes.

    Im Falle eines Benzinkochers muss man nachweisen bzw. bestätigen, dass eben KEIN Gefahrgut anhaftet. Der Nachweis, dass etwas NICHT existiert ist aber meist recht schwierig. Man könnte eine (mehrsprachige) Erklärung vorbereiten und beifügen im Sinne von:
    'Dieser Kocher enthält keine brennbaren oder gefährlichen Stoffe, auch keine Anhaftungen. Er wurde mit Wasser/Seife/Olivenöl gespült. Es handelt sich bei diesem Kocher NICHT um ein gefährliches Gut im Sinne der IATA-Vorschriften.
    Name
    Wohnort
    Datum
    Unterschrift'

    Könnte helfen, muss aber nicht...

    Esbit-Kocher - Ich dachte immer, dieser wäre okay?!?
    Der Esbit-Kocher ist ganz OK, der Brennstoff gilt aber beim Transport als Gefahrgut (Feste entzündliche Stoffe, Klasse 4.1) und darf somit nicht ohne weiteres transportiert werden. Die beigefügte Verpackung hat keine UN-Zulassung, für den Transport müßte also noch eine Umverpackung her...

    Gruß,
    Markus
    Zuletzt geändert von markrü; 04.08.2011, 04:59.
    Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
    Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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    • aivery
      Gerne im Forum
      • 28.01.2009
      • 88
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      • Meine Reisen

      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Ich hatte gerade ein Gespräch mit KLM. Die haben mir gesagt, Gaskocher ohne Kartusche im aufgegebenen Gepäck passt schon. Hatte dann gefragt ob es noch eine Möglichkeit gibt, außer der telefonischen Zusage, da das Sicherheitspersonal unterschiedlich reagiert. Sie schlug vor, dass man den Gaskocher in der Buchung vermerkt, dann weiß das Personal bescheid. Hab ich dann machen lassen.
      Wenigstens etwas.

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      • hotdog
        Freak

        Liebt das Forum
        • 15.10.2007
        • 16106
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        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Zitat von aivery Beitrag anzeigen
        Hatte dann gefragt ob es noch eine Möglichkeit gibt, außer der telefonischen Zusage, da das Sicherheitspersonal unterschiedlich reagiert. Sie schlug vor, dass man den Gaskocher in der Buchung vermerkt, dann weiß das Personal bescheid.
        Schauen die sich die Buchung an, wenn sie den Koffer/Rucksack öffnen?
        Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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        • aivery
          Gerne im Forum
          • 28.01.2009
          • 88
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          • Meine Reisen

          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Ne, das glaube ich auch nicht.
          Aber vielleicht, wenn die die Gepäckstücke kontrollieren und etwas auffällt und nachschauen, wem gehört es denn eigentlich, dass dann die Meldung erscheint bzw. die Information zu lesen ist.

          Wenigstens gibt es mir bißchen Sicherheit, dass ich sagen kann, hey - ihr wusstet bescheid.

          Ich glaub son "popliger" Email Ausdruck würde die auch nicht davon abhalten es zu beschlagnahmen.

          Gruß
          aivery

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          • SimonPING
            Neu im Forum
            • 26.10.2011
            • 7
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Hallo miteinander!

            Nächste Woche geht der Flieger, auch ich werde einen Trangia Kocher mit Spiritusbrenner mitnehmen. Auf dem Hinflug neu und unbenutzt, bei den Zwischenflügen und zum Rückflug wird er aber benutzt sein.

            1. Habe mit British Airways telefoniert:
            "Darf nur transportiert werden, wenn keine Brennstoffrückstände drin sind" - klar nach IATA Regeln.
            "Entscheidung obliegt dem Sicherheitsbeamten" - hier wird's schwierig.
            Hier hab ich auch den Hinweis erhalten den Brenner evtl. mit ins Handgepäck zu nehmen, dann bin ich beim Auspacken dabei und kann erklären um was es sich handelt.
            Ich bin aber auch der Meinung das gehört einfach nicht ins Handgepäck.

            Also vom Operator (hier BA) bekomm ich kein approval, dieser sagt die Flughafensicherheit hat das letzte Wörtchen.

            Jetzt ist die Frage:
            1. Sag ich jmd am Flughafen bescheid? Wem? Bleibt ja eigentlich nur Handgepäck, das Ding wird geröngt und entdeckt und dann ist meine Erklärkunst gefragt.

            2. Den Brenner separat vom Kocher im Gepäck der 2. Person unterbringen, mit der Hoffnung, dass er so erst garnicht als Brenner wahrgenommen wird.


            Gut Reinigen wird auch noch so ne Sache. Eigentlich wär's doch schlau man könnte den Brenner zerlegen. Alles reinigen und den Docht im inneren richtig ausspülen. Wenn man die Einzelteile im Gepäck schön verteilt ist das dann ja überhaupt kein Brennstoffbehälter mehr, nur noch Einzelteile.

            Ein Trangia-Mitarbeiter meinte ein zerlegbarer Brenner könnte keinen sicheren Betrieb gewährleisten ....????

            Grüße,
            Simon

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            • ThomasA

              Dauerbesucher
              • 07.03.2010
              • 993
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              • Meine Reisen

              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Du hast doch deinen Kocher noch gar nicht benutzt, wenn man deinen Posts von heute glauben darf. Also worüber machst du dir Gedanken?
              Und auch ein schonmal genutzter Trangia wird, wenn du ihn mal mit Wasser und Seife gereinigt hast und dann noch 2-3Tage offen stehen lässt sicher durchgehen.
              Bei Spiritus ist das ein viel geringeres Problem als bei Benzin, wenn der Kocher nach kaum mehr was riecht und offen (ohne Deckel) ist, kann eigtl gar nichts passieren.
              Bei Benzin ist die Reinigung deutlich komplizierter (ist nunmal nicht wasserlöslich) und auch das Explosionsrisiko ist höher.
              So long
              Thomas

              PS: Ja ich weiß,

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              • hotdog
                Freak

                Liebt das Forum
                • 15.10.2007
                • 16106
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                • Meine Reisen

                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Zitat von SimonPING Beitrag anzeigen
                Gut Reinigen wird auch noch so ne Sache. Eigentlich wär's doch schlau man könnte den Brenner zerlegen. Alles reinigen und den Docht im inneren richtig ausspülen. Wenn man die Einzelteile im Gepäck schön verteilt ist das dann ja überhaupt kein Brennstoffbehälter mehr, nur noch Einzelteile.
                Welcher Docht?

                Meiner Meinung nach machst du dir zu viele Gedanken. Spiritusbrenner sind normalerweise nicht so stark gefährdet, beim Flug abhanden zu kommen, wie andere Brenner. Aber eine Garantie wird dir niemand geben.
                Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                • November
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 17.11.2006
                  • 11083
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Selbstverständlich gründlich reinigen und auf dem Rückflug den Brenner getrennt vom kocher aufbewahren. Im ungünstigsten Fall bist du den Brenner los und musst dir einen neuen holen. Ist zwar ärgerlich, aber auf dem Rückflug auch nicht so tragisch.
                  Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um.

                  Kommentar


                  • Waldhexe
                    Alter Hase
                    • 16.11.2009
                    • 2903
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Ich hatte das Problem im Frühjahr nach Irland (Stuttgart-Dublin-Stuttgart) auch. Ich habe dann ebenfalls einen unbenutzten und originalverpackten Brenner mit genommem, im Handgepäck, damit ich notfalls diskutieren kann. Das war auch prompt nötig! Die Dame bei der Kontrolle wollte ganz genau wissen, was das ist, wollte ihn schon beschlagnahmen, ich habe aber mehrmals deutlich gemacht, dass es im Grunde nur eine Blechdose ist (ausgepackt sehen wollte sie ihn nicht!). Ich durfte ihn dann mitnehmen. Die Dame meinte noch: "Lassen Sie so was künftig besser zu Hause!" !!!!
                    Auf meine Frage, womit ich dann auf Trekkingtour im Ausland kochen soll, wusste sie keine Antwort! Ich sagte ihr, dass ich so was ja nicht ohne Grund spazierenfliege!

                    Vor dem Rückflug habe ich den Kocher sehr gründlich gespült und separat vom restlichen Kochgeschirr im Hauptgepäck (Deckelfach des Rucksacks - falls er beschlagnahmt wird, wird nicht der ganze Rucksack durchwühlt) - der Brenner war noch da, keine Probleme!
                    Aber ich denke, beim Rückflug lassen sich die 14 € (oder so) notfalls verschmerzen.

                    Gruß,

                    Claudia

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                    • Gecko
                      Erfahren
                      • 15.08.2007
                      • 453
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      OT: Äh, angesichts einiger Bemerkungen einiger meiner Vorredner frag ich mich: Gelesen? Es geht auch um die Zwischenflüge, danach braucht der Simon den Brenner während der Reise wohl noch weiter?!?

                      Hallo Simon,

                      ich empfehle, den Brenner beim letzten Gebrauch vor dem Flug gründlich leerbrennen zu lassen, am besten recht windgeschützt. Dann verbrennt schon mal das Allermeiste vom Spiritus. Anschließend lange lüften und danach mit Wasser durchspülen. Und beim Einpacken, egal ob Handgepäck oder Hauptgepäck: Brenner, Deckel und Reduzierring voneinander trennen. Dann isses nämlich nicht mehr ne geschlossene Metalldose, sondern eine offene, und das wirkt u.U. nicht ganz so furchteinflößend/ verdächtig.

                      @hotdog: Der Brenner vom Trangia hat zwischen der inneren und der äußeren Wand eine Gewebeeinlage, die den Sprit hinauf zu den kleinen Löchern transportiert. Ich glaube, das meinte Simon mit "Docht".

                      Grüße,
                      Marcus

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                      • SimonPING
                        Neu im Forum
                        • 26.10.2011
                        • 7
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Vielen Dank für das schnelle Feedback!
                        Schön, hier gleich auch jemanden dabei zu haben, der Handgepäck+Diskussion sowie auch Brenner getrennt vom Rest im Check-In Gepäck getestet hat.

                        Ins Handgepäck werd ich ihn wohl nicht nehmen, fliegen ins und im Ami-Land und ich glaub die verstehn da kein Spaß.

                        Werde eure Tipps befolgen: Brenner ausbrennen lassen (windstill), gut reinigen und auslüften lassen (die letzten 3 Tage hungern - nee, das geht schon! )
                        Dann Brennerdose getrennt vom Rest und ohne Deckel ins Kopffach vom Rucksack.
                        Klasse! So wird das funktionieren!

                        Für den Hinflug bekommt er vielleicht noch nen kleines Sigelbändchen mit der Aufschrift "NEW / UNUSED" drumrum - mal schaun, ob ich sowas zaubern kann.

                        Hmmm, mich würd ja schonmal interessieren, wie das Ding auf'm Röntgenschirm aussieht!?!?!?!?


                        Vielen Dank und ich wünsch euch und euren Kochern angenehme Flüge!
                        Simon


                        @Gecko: Danke für das Klären der "Docht"-Verwirrung

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                        • markrü
                          Alter Hase
                          • 22.10.2007
                          • 3361
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Zitat von SimonPING Beitrag anzeigen
                          Ins Handgepäck werd ich ihn wohl nicht nehmen, fliegen ins und im Ami-Land und ich glaub die verstehn da kein Spaß.
                          ...
                          Für den Hinflug bekommt er vielleicht noch nen kleines Sigelbändchen mit der Aufschrift "NEW / UNUSED" drumrum - mal schaun, ob ich sowas zaubern kann.
                          ...
                          Hmmm, mich würd ja schonmal interessieren, wie das Ding auf'm Röntgenschirm aussieht!?!?!?!?
                          Vielleicht in eine Klarsichttüte mit der Aufschrift 'Camping Gear without any harmful adhesions' oder so ähnlich... Lässt sich ja dann weiterverwenden.

                          Markus
                          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                          • Waldhexe
                            Alter Hase
                            • 16.11.2009
                            • 2903
                            • Privat

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                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Also wenn Du auf den Kocher angewiesen bist, würde ich ihn lieber ins Handgepäck tun! Dann kannst Du im Zweifel diskutieren!
                            Warum soll er nicht ins Handgepäck gehören? Feuerzeuge z.B. darf man nur im Handgepäck transportieren, und das verstehe wer will.

                            Claudia

                            Kommentar


                            • DanielPan
                              Anfänger im Forum
                              • 29.10.2011
                              • 28
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              So ist es.. Gaskocher im Zweifel IMMER ins Handgepäck.. nur Kartuschen lieber ruhig ins andere Gepäck.. bin so bis heute problemlos unterwegs gewesen

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                              • Aktaion
                                Fuchs
                                • 23.09.2011
                                • 1493
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Zitat von DanielPan Beitrag anzeigen
                                ... nur Kartuschen lieber ruhig ins andere Gepäck.. bin so bis heute problemlos unterwegs gewesen
                                ...nanana, im Fluggepäck??

                                Kommentar


                                • lutz-berlin
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 08.06.2006
                                  • 12441
                                  • Privat

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                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  OT: na eben Abenteuerurlaub,endet gleich auf dem Flughafen

                                  Kommentar


                                  • Kuckuck
                                    Erfahren
                                    • 02.08.2005
                                    • 411
                                    • Privat

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                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Zitat von lutz-berlin Beitrag anzeigen
                                    OT: na eben Abenteuerurlaub,endet gleich auf dem Flughafen
                                    Nunja, mir drohte auch gelegentlich diese Art von Abendteuer-Urlaub. Insbesondere auf skandinavischen Flughafen wird häufig sehr sorgfältig kontrolliert - und glaubt ja nicht, dass die alle einen Trangia kennen. Ich habe mir daher angewöhnt, den Brenner nicht zugesammengebaut, sondern in den drei Einzelteilen (Brennen, Drosselklappe, Deckel) an getrennten Orten im aufgegebenen Gepäck zu transportieren. Dann sieht es m.E. bei der Durchleuchtung nicht so geheimnisvoll aus.
                                    "Früher" war natürlich alles besser. Da gingen auf Spitzbergen sogar die Gewehre mit ins Handgepäck in die Kabine.

                                    Kuckuck

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                                      • 23.12.2003
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                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Ich hab den Trangia-Brenner immer gut gelüftet im Handgepäck. Da kann der Mensch wenn ihm danach is selber schnüffeln... (So zumindest der Typ in NUE, bei der Kontrolle in ARN hat der Brenner nicht gestört, ebenso wenig in DUS)

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                                      • willo
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                                        • 28.06.2008
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                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                                        Feuerzeuge z.B. darf man nur im Handgepäck transportieren, und das verstehe wer will.
                                        Feuerzeuge darf man weder im Aufgabe- noch im Handgepäck transportieren (auch schon vor 2001), lediglich ein Gasfeuerzeug darf *am Körper* transportiert werden.
                                        Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          Und auch dass kommt auf Fluglinie und Land an. Hier in China sind Feuerzeuge auch "am Koerper" verboten.

                                          Halb so schlimm denn man gibt es bei der Sicherheitskontrolle spaetstens ab und am Ankunftflughafen (so er denn in China ist) kann man an der Gepaeckabholung wieder eins mitnehmen Gutes Recycling
                                          New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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