AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
:Knicks: Danke!
Der Unterschied ist der, dass bei originalverpackten Gefahrgütern (normalerweise in UN-zugelassener Gefahrgutverpackung, die dafür notwendig ist) der Hersteller versichert, dass die Dinger richtig verpackt sind und dass es sich um Airbags (der Klasse X, Ziffer Y) handelt und nicht um irgendetwas anderes.
Im Falle eines Benzinkochers muss man nachweisen bzw. bestätigen, dass eben KEIN Gefahrgut anhaftet. Der Nachweis, dass etwas NICHT existiert ist aber meist recht schwierig. Man könnte eine (mehrsprachige) Erklärung vorbereiten und beifügen im Sinne von:
'Dieser Kocher enthält keine brennbaren oder gefährlichen Stoffe, auch keine Anhaftungen. Er wurde mit Wasser/Seife/Olivenöl gespült. Es handelt sich bei diesem Kocher NICHT um ein gefährliches Gut im Sinne der IATA-Vorschriften.
Name
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Könnte helfen, muss aber nicht...
Der Esbit-Kocher ist ganz OK, der Brennstoff gilt aber beim Transport als Gefahrgut (Feste entzündliche Stoffe, Klasse 4.1) und darf somit nicht ohne weiteres transportiert werden. Die beigefügte Verpackung hat keine UN-Zulassung, für den Transport müßte also noch eine Umverpackung her...
Gruß,
Markus
Zitat von Lobo
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Zitat von Lobo
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Im Falle eines Benzinkochers muss man nachweisen bzw. bestätigen, dass eben KEIN Gefahrgut anhaftet. Der Nachweis, dass etwas NICHT existiert ist aber meist recht schwierig. Man könnte eine (mehrsprachige) Erklärung vorbereiten und beifügen im Sinne von:
'Dieser Kocher enthält keine brennbaren oder gefährlichen Stoffe, auch keine Anhaftungen. Er wurde mit Wasser/Seife/Olivenöl gespült. Es handelt sich bei diesem Kocher NICHT um ein gefährliches Gut im Sinne der IATA-Vorschriften.
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Könnte helfen, muss aber nicht...
Esbit-Kocher - Ich dachte immer, dieser wäre okay?!?
Gruß,
Markus
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