AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)
Hier noch eine ganz gute Tabelle von der Iata:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/d..._Table-23A.pdf
Man kann der Übersicht entnehmen welche Gegenstände als Handgepäck, Aufgabegepäck oder am Körper erlaubt sind und ob man dafür die Genehmigung der Airline braucht oder nicht.
Dem kann man entnehmen das Kocher prinzipiell erlaubt sind, aber die Genehmigung der Airline erforderlich ist.
Übrigens ein feiner Zug von der Swiss das man jetzt Kocher wieder mitnehmen darf, vor 1,5 Jahren war meines Wissens die Mitnahme nicht erlaubt. Wobei man sich bei den Schweizern sprachbedingt nie sicher sein darf, es gibt ja gerne Verwechslungen wie Sprit (in Deutschland Brennspiritus) und Baumnuss (in Deutschland Walnuss). Nicht das sich nachher der schweizer Campingofen sich als deutscher Campingkocher entpuppt.
Grüße
Hier noch eine ganz gute Tabelle von der Iata:
http://www.iata.org/whatwedo/cargo/d..._Table-23A.pdf
Man kann der Übersicht entnehmen welche Gegenstände als Handgepäck, Aufgabegepäck oder am Körper erlaubt sind und ob man dafür die Genehmigung der Airline braucht oder nicht.
Dem kann man entnehmen das Kocher prinzipiell erlaubt sind, aber die Genehmigung der Airline erforderlich ist.
Übrigens ein feiner Zug von der Swiss das man jetzt Kocher wieder mitnehmen darf, vor 1,5 Jahren war meines Wissens die Mitnahme nicht erlaubt. Wobei man sich bei den Schweizern sprachbedingt nie sicher sein darf, es gibt ja gerne Verwechslungen wie Sprit (in Deutschland Brennspiritus) und Baumnuss (in Deutschland Walnuss). Nicht das sich nachher der schweizer Campingofen sich als deutscher Campingkocher entpuppt.

Grüße
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