Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Pfad-Finder
    Freak

    Liebt das Forum
    • 18.04.2008
    • 11919
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
    Nein, jede Art von Kochern können durch die Gepäckkontrolle herausgefischt und entsorgt werden. Eine sichere Prognose ist nicht möglich.
    mit dem Unterschied: Der kleine Aufschraub-Gaskocher kostet 25-50 Euro, der Benziner wesentlich mehr. Im Zweifelsfall wird er entnommen ohne realistische Aussicht auf Rückerhalt.

    Mein Markill-Aufschraubgaskocher (25 Euro/2009) ist bisher 8 Mal unbeanstandet mit Easyjet zwischen GLA und SXF hin- und hergeflogen.
    Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

    Kommentar


    • Waldhexe
      Alter Hase
      • 16.11.2009
      • 2896
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Ich denke, das spricht eher für den Trangia: Auf dem Hinflug Kochgeschirr im Rucksack, einen originalverpackten Brenner (14,95 € oder so) im Handgepäck mit Zähnen und Klauen verteidigen - ein zusätzliches Schreiben der Linie, dass ein unbenutzter, originalverpackter Brenner mitgenommen werden darf, schadet nicht.
      Auf dem Rückflug Brenner (gut ausgespült) ins Deckelfach und das Kochgeschirr separat im Rucksack und es drauf ankommen lassen. Vielleicht irgendwas in den Brenner reinpacken: Dies ist nur eine harmlose Blechdose...
      Brennstoffflasche braucht es bei Spiritus zumindest keine.

      Ich verstehe nicht, mit welchem Argument das gesamte Set entnommen werden musste (wie Argadasch schrieb), wie man nur aus Alutöpfen Gefahrgut konstruieren kann? Gut, man will den Flug nicht verpassen, aber ich hätte mich auf jeden Fall nachträglich über diese Willkür (es gibt mit Sicherheit keine Anweisungen oder Vorschriften, womit das Sicherheitspersonal das begründen kann) beschwert. Vielleicht mal eine Anzeige wegen Diebstahl stellen?

      Vorsichtshalber also immer genug Zeit einkalkulieren und Töpfe und Windschutz immer separat vom Brenner transportieren.

      Gruß,
      Claudia

      Kommentar


      • hotdog
        Freak

        Liebt das Forum
        • 15.10.2007
        • 16106
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Wenn der Brenner im Topfset ist, wird das kaum im Röntgengerät sichtbar sein. Ich glaube auch nicht, dass sich die Herrschaften vom Sicherheitspersonal die Mühe machen, das Topfset auseinanderzunehmen, um festzustellen, ob ein Brenner vorhanden ist oder nicht. Wenn es ihnen dubios vorkommt, entfernen sie es so oder so. Also ich würde mir nicht die Mühe machen, den Brenner einzeln zu verpacken, denn so wird er garantiert gefunden.
        Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

        Kommentar


        • Waldhexe
          Alter Hase
          • 16.11.2009
          • 2896
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Gefunden wird er, aber niemand weiß, was das ist...
          Hat bei mir zumindest schon funktioniert.
          Und so furchtbar viel Mühe macht es nicht, den Brenner nicht in die Töpfe zu packen.

          Wenn meine Töpfe weg wären, würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Die Mühe, reinzuschauen bz. mich auszurufen müssen sie sich schon machen. Das scheint aber bis auf den einen Fall auch bisher nicht der Fall gewesen zu sein. Oder wurden sonst noch jemandem die Töpfe weggenommen?

          Gruß,
          Claudia

          Kommentar


          • hotdog
            Freak

            Liebt das Forum
            • 15.10.2007
            • 16106
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
            Gefunden wird er, aber niemand weiß, was das ist...
            OK, das ist ein Argument

            Oder wurden sonst noch jemandem die Töpfe weggenommen?
            Die zwei-drei Male, die ich den Trangia mit in Kanada hatte, ist mir nix abhanden gekommen, auch mit Brenner im Kochset nicht. Auch mit leerer originalroter Trangia-Brennstoffflasche im Handgepäck nicht
            Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

            Kommentar


            • Schlammdackel
              Anfänger im Forum
              • 18.11.2012
              • 11
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Seitdem die Sicherheitsbestimmungen immer strenger wurden, habe ich für einen heißen Kaffee oder ein Süppchen immer mit Esbit gekocht, über Jahre gab es nie irgendein Problem. Ein Schächtelchen Esbit-Tabletten, im Kochtopf sicher im Rucksack verstaut, haben nie einen Sicherheitsbeamten auf den Plan gerufen.
              Bis neulich mein Name nach dem Checkin aufgerufen wurde (Weeze/Ryanair). Dort wurde ich gefragt, ob ich brennbare Flüssigkeiten oder Brennpaste im Rucksack hätte. Konnte ich verneinen - dann mußte ich das Döschen Thunfisch herauskramen, welches man für einen Brennpasten-Behälter hielt. Dann kam der Kochtopf dran und eine meiner Trinkflaschen, die mit Wasser gefüllt war, wurde beschnüffelt. Das Schächtelchen Esbit-Tabletten aus dem Kochtopf wurde konfisziert und mir stand ein wunderschöner 10tägiger Urlaub bevor mit kaltem Wasser zum Frühstück, denn in Spanien ist garnicht daran zu denken, ohne gehörigen Aufwand an Esbit zu kommen.
              Für mich ist ein Sicherheitsproblem nicht ansatzweise erkennbar, denn Esbit kann weder auslaufen, vergasen oder sonstwas. Und Selbstentzündung im Topf - unmöglich.
              Für mich reine Schikane - die Dame, die konfiszierte, hatte sichtlich ein Erfolgserlebnis - ich natürlich nicht!
              Das Resümee - ich werde wohl weiter Esbit mitnehmen, besser getarnt - und um Weeze einen großen Bogen machen......
              PS: in den Ryanair-Sicherheitsbestimmungen wird der Transport von brennbaren Feststoffen tatsächlich untersagt - was von meinen Klamotten alles brennen würde, daran wage ich garnicht dran zu denken......

              Kommentar


              • Ingwer
                Alter Hase
                • 28.09.2011
                • 3237
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Hallo,

                meines Wissens ist nach den IATA Bestimmungen die Mitnahme von Esbit im Flugzeug ebenfalls untersagt (ich muß mal rumkramen wo das steht). Die Frau an der Kontrolle hat deshalb richtig gehandelt bzw einfach nur ihren Job gemacht.
                Ob das Verbot von Esbit jetzt sinnvoll ist oder nicht, ob etwas passieren kann oder nicht, das ist eine andere Frage. Irgendjemand hat eben die Bestimmungen mal geschrieben, und jetzt sind die Regeln eben so.
                Grüße

                Kommentar


                • Moltebaer
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 21.06.2006
                  • 12340
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Zitat von Schlammdackel Beitrag anzeigen
                  Das Resümee - ich werde wohl weiter Esbit mitnehmen, besser getarnt - und um Weeze einen großen Bogen machen
                  Wandern auf Ísland?
                  ICE-SAR: Ekki týnast!

                  Kommentar


                  • markrü
                    Alter Hase
                    • 22.10.2007
                    • 3348
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Zitat von Schlammdackel Beitrag anzeigen
                    Für mich ist ein Sicherheitsproblem nicht ansatzweise erkennbar, denn Esbit kann weder auslaufen, vergasen oder sonstwas. Und Selbstentzündung im Topf - unmöglich.
                    Für mich reine Schikane - die Dame, die konfiszierte, hatte sichtlich ein Erfolgserlebnis - ich natürlich nicht!
                    Das Resümee - ich werde wohl weiter Esbit mitnehmen, besser getarnt - und um Weeze einen großen Bogen machen......
                    PS: in den Ryanair-Sicherheitsbestimmungen wird der Transport von brennbaren Feststoffen tatsächlich untersagt - was von meinen Klamotten alles brennen würde, daran wage ich garnicht dran zu denken......
                    So richtig nachgedacht hast Du darüber aber nicht, wenn ich das mal freundlich formulieren darf, oder?
                    Wenn Dir nicht klar ist, dass zwischen einem Brennstoff - noch mal langsam: B R E N N S T O F F - und einer Stoffjacke gewisse Unterschiede hinsichtlich des Gefährdungspotenzials bestehen, ist Dir wohl nicht wirklich zu helfen. Wenn es Dir scheißegal ist, das Leben anderer Menschen zu gefährden, ist das schon etwas schade...

                    Markus
                    Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                    Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                    Kommentar


                    • Ingwer
                      Alter Hase
                      • 28.09.2011
                      • 3237
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Hi,

                      ich habs gerade nocheinmal nachgeschaut, Esbit gilt als leichtentzündlicher Stoff und ist vermutlich deswegen vom Transport im Flugzeug ausgeschlossen. Klar, jetzt kann man natürlich sagen dass der Fleece Pulli wahrscheinlich leichter Feuer fängt als so eine Esbittablette. Allerdings gast so ein Fleecepulli nicht aus bzw gibt in Verbindung mit Wasser keine brennbaren Gase ab. Und man weiß ja nie ob jede Tablette auch 100% dicht eingepackt ist und ob jeder seine Wasserflasche im Aufgabegepäck ordentlich verschlossen hat.

                      Grüße

                      Edit: Jetzt habe ich selber noch eine Frage. Mir ist klar dass Stoffe die nach dem Gefahrstoffrecht als F+ oder F gekennzeichnet sind, vom Transport ausgeschlossen ist. Wie ist das aber mit Stoffen der Stufe R10 und der Stufe R40 , die zwar noch entzündlich aber weder hoch- noch leichtenzündlich sind?
                      Zuletzt geändert von Ingwer; 18.11.2012, 16:25.

                      Kommentar


                      • LihofDirk
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 15.02.2011
                        • 13729
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
                        Hi,

                        ich habs gerade nocheinmal nachgeschaut, Esbit gilt als leichtentzündlicher Stoff und ist vermutlich deswegen vom Transport im Flugzeug ausgeschlossen. Klar, jetzt kann man natürlich sagen dass der Fleece Pulli wahrscheinlich leichter Feuer fängt als so eine Esbittablette. Allerdings gast so ein Fleecepulli nicht aus bzw gibt in Verbindung mit Wasser keine brennbaren Gase ab. Und man weiß ja nie ob jede Tablette auch 100% dicht eingepackt ist und ob jeder seine Wasserflasche im Aufgabegepäck ordentlich verschlossen hat.

                        Grüße

                        Edit: Jetzt habe ich selber noch eine Frage. Mir ist klar dass Stoffe die nach dem Gefahrstoffrecht als F+ oder F gekennzeichnet sind, vom Transport ausgeschlossen ist. Wie ist das aber mit Stoffen der Stufe R10 und der Stufe R40 , die zwar noch entzündlich aber weder hoch- noch leichtenzündlich sind?
                        Rxx sind Warnhinweise und keine Gefährdungsstufen. F+ und F sind Gefahrensymbole. Beides zusammen dient der eindeutigen Kennzeichnung. R40 nebenbei ist Verdacht auf krebserzeugende Wirkung und hat mit Feuergefahr nichts zu tun.

                        Relevant ist die Einstufung durch IATA bzw. ICAO.
                        Wenn PAX mit 3_stelliger Nummer auf dem Sicherheitsdatenblatt steht, darf die Soße ggf. mit Mengenbegrenzung und Verpackungsbeschränkung in ein Passagierflugzeug, bei CAO nur in ein Frachtflugzeug.

                        Kommentar


                        • BukitTimah
                          Dauerbesucher
                          • 14.08.2010
                          • 995
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Und manche Sachen die nicht ins aufgegebene Gepaeck duerfen, koennen als Fracht im Passagierflieger mitgenommen werden, weil sie dann korrekt verpackt, gekennzeichnet etc sind
                          New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

                          Kommentar


                          • LihofDirk
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 15.02.2011
                            • 13729
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Und da sich sowieso permanent etwas ändert, fragt man vor dem Verpacken einen Profi. Und manchmal bleibt halt nur, auf das Schiff zu warten ... Besonders lästig bei wichtigen Proben.
                            Als Laie (und privat) gilt halt vermeiden, bzw. am Schalter fragen, und einen Plan B besitzen. Die ganzen verstecken/ verschleiern Strategien können mächtig daneben gehen.

                            Kommentar


                            • markrü
                              Alter Hase
                              • 22.10.2007
                              • 3348
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigen
                              Und da sich sowieso permanent etwas ändert, fragt man vor dem Verpacken einen Profi.
                              Noch als Ergänzung: Nur fragen alleine reicht nicht, man muß sich auch noch daran halten...

                              Markus
                              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                              Kommentar


                              • Ingwer
                                Alter Hase
                                • 28.09.2011
                                • 3237
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Wenn ich das Sicherheitsdatenblatt von Dieslkraftstoff studiere, finde ich nichts was gegen den Transport im Flugzeug spricht. Zumindest einen Liter kann man (aber vielleicht liege ich ja auch falsch) mitnehmen.

                                Edit: Aber Ryanair verbietet in seinen Bestimmungen auch die Mitnahme von Diesel.
                                Zuletzt geändert von Ingwer; 19.11.2012, 09:07.

                                Kommentar


                                • markrü
                                  Alter Hase
                                  • 22.10.2007
                                  • 3348
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  Das Thema Sicherheit ist recht komplex. Es wird u.a. unterschieden in Herstellen, Verwenden, Zwischenlagern am Verwendungsort, Lagern im Gefahrstofflager, Bereitstellungslagerung zum Entsorgen/Verwerten, Transport per KFZ, Bahn, Binnenschiff, Lufttransport, ..........

                                  Für jeden dieser Bereiche gibt es eigene Regeln und Einstufungen. Bei der Verwendung ist es wichtig, ob der Stoff langfristig Krebs erzeugend ist, beim Transport eher, ob er Rüttelempfindlich ist.

                                  Alle Infos findet man im Sicherheitsdatenblatt. Für Diesel ist ein aktuelles hier zu finden. Der Umfang des SDB ist schon recht beachtlich, finde ich (es steht auch mehr drin, als minimal gefordert).

                                  Ach so: Gegen die Mitnahme im Flugzeug spricht nichts? Schau mal auf Seite 11 unter 'Transport' nach (und natürlich auch nach den einschlägigen Verpackungsvorschriften!):

                                  Lufttransport (IATA)
                                  Hazard Flamm. liquid
                                  EQ E1
                                  Passenger Ltd.Qty.: Pack.Instr. Y344 - Max.Qty. 10 L
                                  Passenger: Pack.Instr. 355 - Max.Qty. 60 L
                                  Cargo: Pack.Instr. 366 - Max.Qty. 220 L
                                  Special Provisioning A3
                                  ERG 3L


                                  Markus
                                  Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                  Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                                  Kommentar


                                  • Ingwer
                                    Alter Hase
                                    • 28.09.2011
                                    • 3237
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                    Das Thema Sicherheit ist recht komplex. Es wird u.a. unterschieden in Herstellen, Verwenden, Zwischenlagern am Verwendungsort, Lagern im Gefahrstofflager, Bereitstellungslagerung zum Entsorgen/Verwerten, Transport per KFZ, Bahn, Binnenschiff, Lufttransport, ..........

                                    Für jeden dieser Bereiche gibt es eigene Regeln und Einstufungen. Bei der Verwendung ist es wichtig, ob der Stoff langfristig Krebs erzeugend ist, beim Transport eher, ob er Rüttelempfindlich ist.

                                    Alle Infos findet man im Sicherheitsdatenblatt. Für Diesel ist ein aktuelles hier zu finden. Der Umfang des SDB ist schon recht beachtlich, finde ich (es steht auch mehr drin, als minimal gefordert).

                                    Ach so: Gegen die Mitnahme im Flugzeug spricht nichts? Schau mal auf Seite 11 unter 'Transport' nach (und natürlich auch nach den einschlägigen Verpackungsvorschriften!):

                                    Lufttransport (IATA)
                                    Hazard Flamm. liquid
                                    EQ E1
                                    Passenger Ltd.Qty.: Pack.Instr. Y344 - Max.Qty. 10 L
                                    Passenger: Pack.Instr. 355 - Max.Qty. 60 L
                                    Cargo: Pack.Instr. 366 - Max.Qty. 220 L
                                    Special Provisioning A3
                                    ERG 3L


                                    Markus

                                    Hi,

                                    es ist ja wirklich schön das du erst langezogen auf das Thema Sicherheit und Transport eingehst und dann mit einem für den Laien unaussagekräftigen Zitat deinen Post beendest. Ich sehe darin dass man bestimmte Verpackungsvorschriften einhalten (eingepacktes Objekt muß einen Falltest, einen Druckunterschied und einen Stapeltest überstehen) muß und sich möglichst auf die Mitnahme von 1l begrenzt. Ansonsten habe ich keine Einschränkung gefunden, die die Mitnahme verbietet. Falls ich aber falsch liege, kannst du mich gerne korregieren.

                                    Grüße

                                    Kommentar


                                    • Juergen
                                      Fuchs
                                      • 17.01.2011
                                      • 2221
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                      Nein, jede Art von Kochern können durch die Gepäckkontrolle herausgefischt und entsorgt werden. Eine sichere Prognose ist nicht möglich.
                                      Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem ein Aufschraubgaskocher entsorgt wurde.
                                      Ich habe auch keine Vorschrift gefunden, die das Mitnehmen eines solchen verbietet.

                                      Bei Lufthansa kann man sogar Benzinkocher mitnehmen (http://www.lufthansa.com/mediapool/p...ia_1093365.pdf):

                                      Camping stoves
                                      Description: Camping stoves and fuel containers that have contained a flammable liquid fuel.
                                      Checked baggage: Yes
                                      Cabin baggage: No
                                      Approval of carrier required: Yes
                                      Rules:
                                      The fuel tank of the camping stove has to be completely drained of all liquid fuel and fumes.
                                      The cap has to be securely fastened.
                                      The fuel tank and/or container has to be wrapped in a absorbent material, such as a paper towel, and placed in a polyethylene or equivalent bag sealed or closed at the top with an elastic band.
                                      Zuletzt geändert von Juergen; 19.11.2012, 11:07.

                                      Kommentar


                                      • markrü
                                        Alter Hase
                                        • 22.10.2007
                                        • 3348
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
                                        Ich sehe darin dass man bestimmte Verpackungsvorschriften einhalten (eingepacktes Objekt muß einen Falltest, einen Druckunterschied und einen Stapeltest überstehen) muß und sich möglichst auf die Mitnahme von 1l begrenzt. Ansonsten habe ich keine Einschränkung gefunden, die die Mitnahme verbietet. Falls ich aber falsch liege, kannst du mich gerne korregieren.
                                        Du hast Recht, verboten ist der Transport von Diesel im Flugzeug nicht grundsätzlich. (Die Fluggesellschaft kann es allerdings unabhängig davon durchaus verbieten.) Für den Laien ist es aber recht schwierig, alle Verpackungsvorschriften zu kennen und zu beachten, eine zugelassene Verpackung mit UN-Nummer zu beschaffen, diese vorschriftsmäßig zu belabeln und dann noch die erforderlichen Transportpapiere zu erstellen und mitzugeben. Und selbst dann ist die Fluglinie und das Sicherheitspersonal nicht verpflichtet, den Transport durchzuführen...

                                        Für den Aufwand kann man sich in den meisten Zielländern einen ganzen Kanister Diesel kaufen...


                                        Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
                                        es ist ja wirklich schön das du erst langezogen auf das Thema Sicherheit und Transport eingehst und dann mit einem für den Laien unaussagekräftigen Zitat deinen Post beendest.
                                        Wenn Du das schon unaussagekräftig findest, dann viel Spaß beim Suchen, welcher Verpackungsgruppe Deine (Um-) Verpackung entsprechen muß...


                                        Aber das hatten wir alles schon in diesem Thread.


                                        Gruß,
                                        Markus
                                        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                                        Kommentar


                                        • Schlammdackel
                                          Anfänger im Forum
                                          • 18.11.2012
                                          • 11
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          Nochmals zum Thema Esbit im Fluggepäck.
                                          Eigentlich geht es doch im Frachtraum des Fliegers darum, zu verhindern, dass irgendeine brennbare Flüssigkeit oder Paste ausläuft und womöglich ein Feuer oder sogar eine Explosion entsteht.
                                          Und hier ist man mit den Vorschriften wieder mal eindeutig weit über das hinausgeschossen, was wirklich relevant und sinnvoll ist. Wo und wie bitte soll denn von Esbit ein Gefahrenpotential ausgehen?
                                          Wer jahrelang mit Esbit gekocht hat, der weiß, das das Zeugs nicht einfach zum Brennen zu kriegen ist und dann kontinuierlich mit kleiner Flamme vor sich hinkokelt. Im Grunde sogar nur eine Notlösung, denn echte Benzin- oder Gaskocher stellen die geradezu lächerliche Heizleistung einer Esbit-Tablette weit in den Schatten.
                                          Leider sind die Leute, die solche Vorschriften erlassen eher der Kategorie Sesselfurzer zuzuordnen, die nie in der echten Natur unterwegs sind und keine Ahnung davon haben, wie schwierig es sein kann, im Zielort Dieses oder Jenes nachträglich zu kaufen.
                                          Tja, Outdoor-Menschen haben kaum eine Lobby, soeben sah ich noch eines dieser Piktogramm-Sammlungen auf einem Verbotsschild in einem Nationalpark in Spanien, sozusagen wirklich fast alles verboten, aber das Mitführen eines Schießprügels erlaubt !?! Da kann man nur noch fassungslos auf eine bessere Welt hoffen!

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X