Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

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  • Max Rockatansky
    Gesperrt
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    • 27.07.2008
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    • Meine Reisen

    Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

    Hi !
    Nächste Woche steht eine Kanutour an und ich hab da mal eine Frage :

    Ein Lagerfeuer ist was schönes, aber auf Camping- und Biwakplätzen ja im allgemeinen verboten. Deshalb habe ich eine große Blechdose eingepackt in der ich sozusagen unser Ersatzfeuer entfachen möchte.
    Allerdings frage ich mich, ob auch diese Version als offenes Feuer gilt und somit verboten ist....wäre ja schade. Im Notfall würde ich das Ding als Kocher deklarieren.

  • Kosmo72
    Erfahren
    • 16.09.2008
    • 115
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

    Nein ist leider nicht erlaubt
    aber wen du eine Absprache mit dem Platzwart oder ähnlichem hältst könnte es sein, das sie dir eine Genehmigung erteilen.
    P.S. wo soll deine Kanutour hinführen

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    • Max Rockatansky
      Gesperrt
      Dauerbesucher
      • 27.07.2008
      • 767
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

      Deutschland hat manchmal auch ganz schöne Nachteile. Zwar ist es billiger als erst nach Schweden zu fahren, doch dort hätte ich keine Bedenken so einen Dosenofen anzuwerfen.
      Apropos Dosenofen : Hier wird ja teils wild darüber dikutiert, aber wozu ? Man kann das Teil doch in den meißten Ländern, außer Skandinavien, ja doch nicht legal betreiben !!

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      • sjusovaren
        Lebt im Forum
        • 06.07.2006
        • 6161

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

        Beim Verbot von "offenem Feuer" geht es in dem Fall weniger um die Flamme, die haben Gas- und Spirituskocher ja auch, sondern vor allem um den Brennstoff, und da bringt Holz zwei Probleme mit sich.
        Zum einen besteht die Gefahr von Funkenflug. Auch wenn ein Hobo gut bedient eigentlich eine recht gleichmäßige "Flammenbildung" hat.
        Außerdem haben die Angst, daß die Leute Glut irgendwo hinkippen könnten.
        Fragen würde ich aber auch. Wenn die merken, daß man sich der Probleme bewußt ist, ist schon viel gewonnen. Ausnahmen haben halt für die immer das Problem, daß andere das sehen/hören, und dann auch machen. Und einmal schlechte Erfahrungen reicht dann meist, um es allen zu verwehren.

        Apropos Schweden, damit da kein Mißverständnis aufkommt. Dort ist man in Sachen Feuerverbot sogar sehr streng. Man wird nur seltener kontrolliert, insofern mehr eine Frage der Eigenverantwortung.
        Mein Trangia ist mir aber noch nie verboten worden, selbst bei höchster Waldbrandgefahr. Bei nem Hobo sehe ich da aber eher schwarz. Kommt dann auf den konkreten Ort, Boden, etc. an. Aber in 9 von 10 Fällen werden sie in dir bei Waldbrandgefahr verbieten, und als Tourist hast du eh schlechte Karten


        PS, sollte kein persönlicher Vorwurf sein
        Zuletzt geändert von sjusovaren; 03.10.2008, 00:14. Grund: PS
        Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
        frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.


        Christian Morgenstern

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        • zahl
          Dauerbesucher
          • 17.09.2006
          • 932
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

          wieder so ein unwissender, der das jedermannsrecht mit immer und überall offenes feuer machen verwechselt.
          "Es liegt da ganz einsam am Strand, ein kleiner, dunkler Fleck, ein Nichts ohne mich, und indem ich mich gegen das Boot setze, denke ich, auch ich wäre nichts ohne Boot." Dr. Hannes Lindemann, Allein über den Ozean, 1957

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          • Eagle82
            Gerne im Forum
            • 24.07.2008
            • 68
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

            Zitat von zahl Beitrag anzeigen
            wieder so ein unwissender, der das jedermannsrecht mit immer und überall offenes feuer machen verwechselt.
            verstehe den Satz gerade nicht. Kannst du mir den ganz kurz erklären? Danke!

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            • rumtreiberin
              Alter Hase
              • 20.07.2007
              • 3236

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

              @Eagle82

              Es gibt in Skandinavien eine Art "Gemeingebrauchsrecht" aus alter Tradition, das es fahrzeuglosen Reisenden erlaubt, für eine Nacht fast überall zu lagern - unter Beachtung gewisser Spielregeln die eigentlich selbstverständlich sein sollten.

              Besonders von deutschen Touristen wird dieses alte Recht, das im Original Allemannsrätt heißt- in der deutschen Übersetzung Jedermannsrecht - eben aufgrund dieser irreführenden Übersetzung gerne mißverstanden als Einladung zum wild lagern, Feuer machen, Natur mißbrauchen, Müll liegenlassen. Auch die Tatsache daß motorisierte Reisende mit Auto oder Wohnmobil eigentlich nicht unter dieses Recht fallen wird gern und oft ignoriert, zwar gelegentlich geduldet, oft aber auch mit der Konsequenz, daß man vielerorts darüber nachdenkt besonders für Nichtschweden dieses Recht abzuschaffen.

              Wie das Allemannsrätt korrekterweise zu verstehen ist, findest du zum beispiel hier - und daraus ergibt sich eigentlich sehr klar, daß es eben nicht die Erlaubnis zu offenem Feuer allerorten beinhaltet.

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              • Max Rockatansky
                Gesperrt
                Dauerbesucher
                • 27.07.2008
                • 767
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                Ich finde es ist jedoch ein Unterschied, ob ich einen Homo-Ofen anwerfe, oder ein offenes Lagerfeuer im Wald mach ! Und nur weil ich an Schwedens Ufern weit weniger Angst habe von einem Bauern angezeigt zu werden wenn ich einen Hobo-Ofen anzünde als in Deutschland, bin ich schon lange keiner derer, die ihren Müll liegen lassen und sonstige Scheiße bauen.

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                • Eagle82
                  Gerne im Forum
                  • 24.07.2008
                  • 68
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                  @rumtreiberin:

                  Dankeschön!
                  War noch nie in Skandinavien und hatte auch noch nie von so einem Recht gehört, weswegen der Satz von zahl für mich ziemlich komisch klang.

                  Ja, wenn alle gewisse Spielregeln immer einhalten würden, könnte vieles wahrs. auch lockerer gehandhabt werden...

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                  • derjoe
                    Fuchs
                    • 09.05.2007
                    • 2290
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                    auf Campingplätzen ist doch auch Grillen oft verboten, und trotzdem machen es viele.

                    In Holland kamen aber die Verwalter einmal, hatten alle Grills auf den Pick-Up geladen und zur Verschrottung verfrachtet. Wir hatten nur ein paar Einweggrills dabei. Die waren so klein, daß die Grillvernichter unseren hinterm Zelt versteckt nicht gesehen hatten... .
                    Gruß, Joe

                    beware of these three: gold, glory and gloria

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                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3475
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                      Zurück zur Eingangsfrage:
                      In der jetzigen Jahreszeit hat man normalerweise keine Probleme, wenn man den Besitzer/Verwalter (CP/BP) fragt und dabei schon beispielsweise eine sandige Stelle als Standort für den Hobo vorschlägt.
                      Mitten im Wald sollte man es sich aber wirklich verkneifen...

                      Meine Erfahrung geht auch in die Richtung, dass mögliche "Meckerer" schon deutlich netter werden, wenn sie eine gewisse Grundverantwortungshaltung erkennen können.

                      Markus


                      Nachtrag:
                      Jetzt im Oktober sind die Touri-Massen auch allmählich durch, da trifft man draußen und am Feuer eher Gleichgesinnte.
                      Zuletzt geändert von markrü; 06.10.2008, 06:38.
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                      Kommentar


                      • zahl
                        Dauerbesucher
                        • 17.09.2006
                        • 932
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                        Zitat von Max Rockatansky Beitrag anzeigen
                        Ich finde es ist jedoch ein Unterschied, ob ich einen Homo-Ofen anwerfe, oder ein offenes Lagerfeuer im Wald mach!
                        schön, dass du das findest.
                        ein hobo hinterlässt eben auch häßliche verbrannte erde und du kannst es drehen und wenden wie du willst, es ist ein offenes feuer.
                        pack den hobo einfach mit ins boot ein, nimm zusätzlich einen gaskocher mit und dann kannst du vor ort entscheiden, wie du was einsetzen kannst.
                        gruß, zahl.
                        "Es liegt da ganz einsam am Strand, ein kleiner, dunkler Fleck, ein Nichts ohne mich, und indem ich mich gegen das Boot setze, denke ich, auch ich wäre nichts ohne Boot." Dr. Hannes Lindemann, Allein über den Ozean, 1957

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                        • CODY
                          Alter Hase
                          • 04.07.2008
                          • 3594
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                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                          Zitat von derjoe Beitrag anzeigen
                          auf Campingplätzen ist doch auch Grillen oft verboten, und trotzdem machen es viele.

                          In Holland kamen aber die Verwalter einmal, hatten alle Grills auf den Pick-Up geladen und zur Verschrottung verfrachtet. Wir hatten nur ein paar Einweggrills dabei. Die waren so klein, daß die Grillvernichter unseren hinterm Zelt versteckt nicht gesehen hatten... .

                          Diese "Verwalter" haben so einfach die Griller der Leute kassiert? Und kamen damit durch?
                          WATCH THE RAVEN.FOLLOW YOUR VISIONS AND YOUR DREAMS AND MAY THE GOOD SPIRITS TRAVEL WITH YOU.
                          I WILL LEAVE NO MAN BEHIND
                          http://omega-force-survival-group.org/index.php

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                          • Lodjur
                            Dauerbesucher
                            • 04.08.2004
                            • 771
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                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                            Hi, seltsamerweise kommen die wenigsten darauf das es ganz einfach ist einen Hobo gewissermassen zu entschärfen was die Brandfleckgefahr betrifft. Einfach einen kleinen Unterbau mit Füssen um vom Boden weg zu sein und einen Teller der möglichst 2 x den Durchmesser der Brennkammer hat und gut ist. Ich koche seit Jahren nur noch auf Hobos, in Schweden immer, in Deutschland eigentlich auch und sogar in der pingeligen Schweiz hatte ich nie damit Probleme. Wenn man selber nicht son Heimwerker ist, einfachste Lösung ist z.B. eine Feuerschale als Untergestell. Abstand zum Boden und auffangen der rausfallenden Glut ist perfekt. Das alles entbindet einen natürlich nicht von Fall zu Fall zu Fragen. Mir wurde von einem Parkranger in Schweden auf Nachfrage und vorführen meines Hobos erlaubt darauf zu kochen. Während des allgemeinen Feuerverbotes! Er sah da keine grössere Gefahr als beim Trangia oder anderen Kochern. Denn was die meissten nicht bedenken, ein Hobo auf dem Boden betrieben ist eine grössere Gefahr als ein offenes Lagerfeuer.

                            Vom Funkenflug mal abgesehen, die sehr grosse Hitze im Hobo kann auf einen Fleck konzentriert gerade auf den skandinavischen moorigen Böden dazu führen das sich die Glut in den Boden einfrissst und unbemerkt unterirdisch weiterwandert. Also sollte man immer darauf achten das man nicht gerade auf solchem Boden zündelt. Sandig oder ein grosser Stein gehen da besser. Denn beim so geschützen Hobo wird es unter dem Schutz nur mässig warm. Da platzt kein Stein oder verdorrt bzw. verbrennt Gras. Selbst auf einem Holztisch wie die in Schweden oft an Rastplätzen stehen koche ich gerne auf dem Tisch! Da passiert nichts. Selbst stundenlanges "Lagerfeuer" hinterlässt auf einer Wiese keinen Schaden. Und Glut wegschütten ist schon gar nicht. Ein ordentlich funktionierender Hobo hinterlässt nach dem Ausbrennen ein geradezu winziges Häufchen feinster Asche. Geschätzt reduziert sich das Volumen des verbrannten Materials wenigstens um den Faktor 1000.
                            Ich habe am vergangenen WE auf einer Wiese stehend an drei Tagen gut 10 Kg Hartholzpresslinge als Lagerfeuer verbrannt. Die dabei entstehende Restasche füllte nicht mal eine hohle Hand.
                            Als Beispiel mal hier zwei meiner Hobos die ich in den letzten Jahren gebaut habe. Der auf dem Tisch, war vor drei Wochen in Schweden während einer Kanutour, der kleine ist meine neueste Kreation. Beide kann man auch mit einem Einsatz als normale Spirituskocher betreiben. Die Plan B Variante wenn man nun definitiv kein Holzfeuer entzünden kann oder darf.




                            Und das mit dem Einkassieren der Grills in Holland kann ich kaum glauben. Wer lässt sich denn so einfach bestehlen? Das ist es was die da gemacht haben!
                            Zuletzt geändert von Lodjur; 06.10.2008, 09:20.
                            Nicht nur drüber reden,.... mach es!

                            Kommentar


                            • derjoe
                              Fuchs
                              • 09.05.2007
                              • 2290
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                              Zitat von CODY Beitrag anzeigen
                              Diese "Verwalter" haben so einfach die Griller der Leute kassiert? Und kamen damit durch?
                              Zitat von Lodjur Beitrag anzeigen
                              Und das mit dem Einkassieren der Grills in Holland kann ich kaum glauben. Wer lässt sich denn so einfach bestehlen? Das ist es was die da gemacht haben!
                              War aber so. Man unterschreibt ja einen Vertrag bei der Anmeldung, wo das mit dem Grillverbot drinsteht und man mit seiner Unterschrift klar zustimmt. so ungefähr wie die Lizenzbedingungen beim Installieren von Software.

                              Wer dann trotzdem beim Grillen auf frischer Tat ertappt wird, ist dann ganz schnell kleinlaut und läßt vielleicht so manches über sich ergehen. Da hilft auch kein dummstellen, ist ja klar geregelt... .

                              Außerdem glaube ich schon, daß man mit der Verwaltung hätte reden können, damit man seinen Grill bei der Abreise wieder mitnehmen kann, insbesondere wenn man einen Luxusgrill dabei hatte, sind ja nicht gerade billig, die Dinger.
                              Gruß, Joe

                              beware of these three: gold, glory and gloria

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                              • Lodjur
                                Dauerbesucher
                                • 04.08.2004
                                • 771
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                                #16
                                AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                                Naja, auch wenn das nun etwas OT wird. Wer unterschreibt den einen Vertrag in dem steht das sein Grill einkassiert wird wenn er grillt?? Und macht es dann trotzdem. Oder das steht im kleingedruckten...und trotzdem hätten die mal versuchen sollen mir den Grill wegzunehmen. Kopfschüttel. Son Teil kann ja auch mal deutlich über 100 Ocken kosten, wer lässt sich denn sowas wegnehmen. Und rechtlich stehen die damit wohl eh auf tönernen Füssen.
                                CU Bernd
                                Nicht nur drüber reden,.... mach es!

                                Kommentar


                                • markrü
                                  Alter Hase
                                  • 22.10.2007
                                  • 3475
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                                  #17
                                  AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                                  OT: Wer 100€ für einen entsprechenden Grill hinblättert, der benutzt ihn nicht auf Campingplätzen mit Grillverbot, das fällt eher unter die Einweggrillfraktion...
                                  Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                  Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                                  • derjoe
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                                    • 09.05.2007
                                    • 2290
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                                    #18
                                    AW: Hobo-Ofen statt offenes Feuer - ist das auf Biwak- und Campingplätzen erlaubt ?

                                    Zitat von Lodjur Beitrag anzeigen
                                    Naja, auch wenn das nun etwas OT wird. Wer unterschreibt den einen Vertrag in dem steht das sein Grill einkassiert wird wenn er grillt?? Und macht es dann trotzdem.
                                    das unterschreiben zum Beispiel die, die schon nachts den Campingplatz anfahren in der Hoffnung, noch einen Platz zu ergattern, so wie wir. War übrigens in Zandvoort (Holland), und da gibt es eigentlich nur einen gescheiten Campingplatz, auf den dann alle wollen. Reservieren is` da ich, da nimmt man so Einiges in Kauf um nicht gleich eine ganz andere Ecke an der Küste zu suchen.

                                    Ist vielleicht aber auch nicht ganz OT, es wird vielen Betreibern sicherlich um Feuer generell gehen, egal ob in der Dose oder nicht. In den Dünen mit Gestrüpp und den Zelten, die ganz schnell mal Feuer fangen - würde mich nicht wundern, wenn so ein Grillverbot schon sehr üblich wäre. Je nachdem, was man im Hobo verbrät an Brennmaterial, kann das ja auch mal ordentlich Funkenflug geben.

                                    Aber ich glaube, viele lassen es einfach drauf ankommen und nehmen einen Billiggrill von der Tanke. Wenn dann mal einer kontrolliert und das Ding einsackt, ist das auch kein allzu herber Verlust.
                                    Gruß, Joe

                                    beware of these three: gold, glory and gloria

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