Hi !
Nächste Woche steht eine Kanutour an und ich hab da mal eine Frage :
Ein Lagerfeuer ist was schönes, aber auf Camping- und Biwakplätzen ja im allgemeinen verboten. Deshalb habe ich eine große Blechdose eingepackt in der ich sozusagen unser Ersatzfeuer entfachen möchte.
Allerdings frage ich mich, ob auch diese Version als offenes Feuer gilt und somit verboten ist....wäre ja schade. Im Notfall würde ich das Ding als Kocher deklarieren.
Nächste Woche steht eine Kanutour an und ich hab da mal eine Frage :
Ein Lagerfeuer ist was schönes, aber auf Camping- und Biwakplätzen ja im allgemeinen verboten. Deshalb habe ich eine große Blechdose eingepackt in der ich sozusagen unser Ersatzfeuer entfachen möchte.
Allerdings frage ich mich, ob auch diese Version als offenes Feuer gilt und somit verboten ist....wäre ja schade. Im Notfall würde ich das Ding als Kocher deklarieren.
Kommentar