Meindl Perfekt; Falte im Innenfutter

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  • Metalhead
    Gerne im Forum
    • 07.03.2010
    • 96
    • Privat

    • Meine Reisen

    Meindl Perfekt; Falte im Innenfutter

    Moin,
    vor knapp 3 Monaten habe ich mir ein Paar Perfekts gekauft und habe bis jetzt schätzungsweise rund 100km in den Stiefeln abgespult.
    An der rechten Ferse habe ich die letzten Male immer nach einigen Kilometern eine Blase bekommen. Nun habe ich festgestellt, dass sich an genau der Stelle eine Falte im ledernen Innenfutter gebildet hat, die man auch nicht wegstreichen kann. Wenn man mit den Fingern am Innenfutter entlang fährt, kann man eine kleine Stufe spüren, die Falte hat sich aber auch schon etwas in die Polsterung eingearbeitet.
    Ich trage üblicherweise einen Liner von Woolpower und darüber eine 400er Woolpower.
    Meindl hat sich noch gar nicht zu dem Problem geäußert, der Versandhändler hat mir nur empfohlen, noch eine "Protectorsocke" unterzuziehen und den Stiefel, insbesondere die Fersenpartie, mit einem Hammer etwas weich zu klopfen.

    Ich hatte zwei Einfälle:
    Die Falte ordentlich nass machen und mit einer Schraubzwinge "platt" drücken.
    Die Falte beim Schuster herausschneiden und dann einen Lederpatch einkleben lassen.

    Habt ihr vielleicht bessere Ideen?


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  • Breitfuessling
    Erfahren
    • 06.04.2023
    • 371
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Zurück damit zum Absender! Ich kann mir keine körperliche Anomalie vorstellen, die so etwas verursacht.
    Wenn sich eine Falte bilden kann, muss zu viel Material da sein. Plattklopfen vermehrt die Fläche nur.
    Handwerkliche Schuhmacherlösung könnte klappen. Aber wer ist dafür verantwortlich und sollte den Aufwand und die Ungewissheit bezahlen?
    Ruhe, Licht oder nicht und Zeit. Was braucht man noch?

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    • Metalhead
      Gerne im Forum
      • 07.03.2010
      • 96
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Der Händler zeigte sich wenig motiviert einen Umtausch anzubieten, da beim Kauf noch keine Falte da war.

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      • Taunuswanderer

        Vorstand
        Administrator
        Alter Hase
        • 19.01.2018
        • 4800
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Zitat von Metalhead Beitrag anzeigen
        Der Händler zeigte sich wenig motiviert einen Umtausch anzubieten, da beim Kauf noch keine Falte da war.
        Ein Material- und/oder Verarbeitungsfehler ist da ja mehr als wahrscheinlich. Im übrigen hat der Händler in den ersten 12 Monaten der Gewährleistung die Beweislast zu tragen.
        Dies ist keine Signatur.

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        • Muecke

          Dauerbesucher
          • 12.03.2022
          • 981
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Ich würde ebenfalls empfehlen, auf einen Umtausch/eine Reparatur zu bestehen. Du bist innerhalb der Garantie und das Produkt hat einen Mangel, den Du anscheinend nicht selbst verschuldet hast. Lass Dich nicht so einfach abwimmeln! Manchmal hilft es auch ein wenig "rumzunerven". OT: (Ich habe mich mal 3 Monate lang mit dem Bergfreunde-Shop gestritten weil sie eine Regenjacke, die nicht wasserdicht war, nicht zurücknehmen wollten. Letztlich hat sich die Ausdauer ausgezahlt und ich bekam den vollen Kaufpreis erstattet. Anfangs wollten sie mich noch mit einem 5€-Gutschein abspeisen...)
          Eventuell kannst Du auch mal versuchen Meindl direkt anzuschreiben, aber soweit ich weiß wollen die immer eine Garantie-Abwicklung über den Händler.

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          • Folivorus
            Gerne im Forum
            • 02.09.2013
            • 97
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Ich würde mich Mücke und Taunuswanderer anschließen.
            Allgemeines zum Thema bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/w...denersatz-5057
            Meindl stellt sich die Abwicklungen von Reklamationen so vor: https://meindl.de/service/reparature...rviceanfragen/
            Soweit ich mir die einschlägige Veröffentlichungen gemerkt habe, ist ein Sachmangel auch ein Fehler, der erst beim sachgerechten Gebrauch einer Sache auftritt und den bestimmungsgemäßen Gebrauch behindert. Darunter würde ich eine Falte im Fersenbereich, die Blasen erzeugt, zählen. Im Hinblick auf die Forderung nach Reparatur oder Neulieferung sind Reparaturzeiten und ggf. Nutzungsentschädigung zu bedenken und abzuwägen.

            Viel Glück mit der Verwandlung des Imperfekt zum Perfekt.

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            • Metalhead
              Gerne im Forum
              • 07.03.2010
              • 96
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Ich habe nochmal versucht mit dem Versandhändler Kontakt aufzunehmen, aber da war gestern niemand mehr erreichbar. Ich versuche es nächste Woche nochmal und melde mich dann zurück!

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              • Spartaner
                Alter Hase
                • 24.01.2011
                • 4802
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Vor allen Dingen schicke mal ein Foto mit, das ist ja so was von eindeutig ein Garantiefall!

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                • Muecke

                  Dauerbesucher
                  • 12.03.2022
                  • 981
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Darf man fragen um welchen Versandhändler es geht? Wäre interessant zu wissen wer genau da den Garantiefall verweigert, weil man dann künftig ggf. einen Bogen um den Laden machen kann...

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                  • Ditschi
                    Freak

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                    • 20.07.2009
                    • 12367
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Geht wie immer munter durcheinander. Der TO muß zunächst die Grundentscheidung treffen, wenn er eigentlich in Anspruch nehmen will: den Verkäufer aus Sachmangelhaftung oder den Hersteller aus Garantievertrag? Die von Taunuswanderer erwähnte Beweislastumkehr aus § 477 Abs. 1 BGB ist z.B. Teil der Sachmangelhaftung.
                    Aber gibt Meindl überhaupt eine Garantie ?? Wenn ich im net danach frage, stoße ich nur auf den Hinweis von Meindl, der Käufer möge sich mit seinem Anspruch auf Gewährleistung an der Fachhändler wenden. Von Garantie kein Wort.
                    Innerhalb der 24-Monatigen Gewährleistungsfrist müssen Sie Reklamationen jedenfalls mit dem Fachhändler abwickeln, von dem Sie die Schuhe gekauft haben.
                    Der entscheidende Satz im übrigen ablenkenden Geplänkel.
                    https://meindl.de/service/reparature...rviceanfragen/
                    Oder weiß es jemand besser hinsichtlich der Garantie?
                    Ohne Garantievertrag ist die Entscheidung jedenfalls einfach: da bleibt nur der Sachmangelanspruch gegenüber dem Verkäufer. Meindl bietet wohl nur an, in dem Fall die Nachbesserung zu übernehmen.
                    Verkäufer übersehen gerne, dass der Kunde im Falle der verlangten Nacherfüllung nach § 437 Ziff. 1 BGB gemäß § 439 Abs 1 BGB ein Wahlrecht hat zwischen Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache:
                    § 439 Nacherfüllung
                    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

                    Auch da müßte der TO eine Entscheidung treffen: Was will er? Ein Mangel vorausgesetzt -- reparierte Schuhe oder neue Schuhe ?
                    Ditschi




                    Ditschi
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 01.01.2024, 09:36. Grund: Ergänzung

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 12367
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Wenn das hier
                      https://meindl.de/service/reparature...rviceanfragen/
                      das einzige und letzte Wort ist von Meindl zum Thema Garantie, dann sehe ich kein Garantieversprechen.
                      Vielmehr verweist Meindl auf die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmangelhaftung ( veraltet: Gewährleistung) gegenüber dem Händler = Verkäufer und erbietet sich, in dem Falle die Reparaturen durchzuführen.
                      Geschickt gemacht. Dem Kunden werden seine Rechte nicht vorenthalten, was nach § 476 Abs. 1 S. 1 BGB auch nicht ginge. Aber er wird unter Verschweigung seines Wahlrechtes gleich zur kostengünstigen Nachbesserung geleitet, als sei das seine einzige Möglichkeit.
                      Ditschi
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 01.01.2024, 10:44. Grund: Schreibfehler berichtigt

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                      • Ditschi
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                        • 20.07.2009
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                        • Meine Reisen

                        #12
                        Noch ein Wort zu diesem thread: Ich habe mich nicht dazu geäußert, ob die Falte im Schuh einen Sachmangel darstellt. Da fühle ich mich nicht kompetent, das zu beurteilen. Ich habe dem TO auch keine Ratschläge gegeben, was er tun soll. Es ging mir nur darum, die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und etwas Struktur in die Diskussion zu bringen. Denn wenn user Ratschläge erteilen, die das Wort "Garantie" und ein Vorgehen gegen Meindl enthalten, dann können die den TO nur verwirren, wenn Meindl gar keine Garantieerklärung ( § 443 BGB) abgegeben hat.
                        Daher etwas Aufklärung zur Garantie, denn da hat sich etwas getan: Die Abgabe einer Garantieerklärung durch einen Hersteller ist freiwillig. Er bestimmt das Ob und den Umfang. Er bestimmt aber nicht das "Wie". Wenn er eine Garantieerklärung abgibt, ist er an die neue Mußvorschrift § 479 BGB gebunden. Hier im Wortlaut:
                        § 479 Sonderbestimmungen für Garantien
                        (1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss Folgendes enthalten: 1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln, darauf, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden,
                        2. den Namen und die Anschrift des Garantiegebers,
                        3. das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie,
                        4. die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, und
                        5. die Bestimmungen der Garantie, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
                        (2) Die Garantieerklärung ist dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
                        (3) Hat der Hersteller gegenüber dem Verbraucher eine Haltbarkeitsgarantie übernommen, so hat der Verbraucher gegen den Hersteller während des Zeitraums der Garantie mindestens einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 2, 3, 5 und 6 Satz 2 und § 475 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5.
                        (4) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird

                        Grund: Die freiwillige Garantie der Herstellers ist verkaufsfördernd. Er verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Garantie hat aber auch einen Nachteil: der Hersteller muß unter Umständen Leistungen erbringen, wenn die Garantie in Anspruch genommen wird. In der Vergangenheit haben daher Hersteller oft eine Garantie erklärt, um sich den Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, diese aber bewußt unklar und vage gehalten, um einer Inanspruchnahme zu entgehen. § 479 BGB dient daher nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch dem Schutz des Wettbewerbs. Bei Verstoß bleibt dem Verbraucher nur der Grundsatz, daß Unklarheiten zu Lasten des Verwenders gehen. Im Wettbewerb drohen aber teure Abmahnungen:
                        https://www.anwalt.de/rechtstipps/ge...ng-192950.html
                        Auch den Verkäufer treffen Informationspflichten über die Garantie, siehe § 312d Abs. 1 BGB, § 246a Abs.1 S. 1 Ziff. 12 EGBGB. Weiß kaum einer, macht kaum einer. Auch hier erfolgt das Erwachen vermutlich mit der ersten Abmahnung.
                        Ditschi





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                        • Metalhead
                          Gerne im Forum
                          • 07.03.2010
                          • 96
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Kurzes Update:
                          ich habe heute eine andere Mitarbeiterin des Händlers erreicht, die das Problem ganz anders bewertet hat und sofort die Retoure anbot. Ich schicke die Stiefel heute ein, die werden dann an Meindl weitergeleitet. Ich melde mich wieder, wenn ich die Stiefel zurück habe!

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                          • Breitfuessling
                            Erfahren
                            • 06.04.2023
                            • 371
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Suuuper!
                            Ruhe, Licht oder nicht und Zeit. Was braucht man noch?

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