Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Ditschi
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Zitat Mittagsfrost:
    Die Betrachtungsweise der Zöllner vor Ort.
    Und mußte Tante Elfriede zahlen ( post 5) ? Und vor allem: hatte die Obrigkeit damit recht ( post 2)?

    So ist das, Borderli.......

    Ditschi

    Einen Kommentar schreiben:


  • Mittagsfrost
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Die Betrachtungsweise der Zöllner vor Ort.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ditschi
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Zitat Mittagsfrost:
    .......woher diese Betrachtungsweise des Zolls kommt.
    Wessen Betrachtungsweise des Zolls? post 1 oder post 2 ?
    Ditschi

    Einen Kommentar schreiben:


  • Mittagsfrost
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Als nicht auf die höhere Zollschule gegangener Normalbürger frage ich mich, woher diese Betrachtungsweise des Zolls kommt.

    Ersteinfuhr: volle Gebühren/Steuern/Zoll, weil (ohne Überprüfung) angenommen wird, dass es kein Schrott ist.
    Unverzügliche Ausfuhr wegen Defekt: plötzlich ist es Schrott. Müsste denn da keine Korrektur der ursprünglich falschen Gebühren/Steuern/Zoll-Berechnung durchgeführt werden, also eine Rückerstattung? Schließlich wurde ja Schrott eingeführt, aber gute Ware veranschlagt.

    Aber ich befürchte, es gilt die bewährte Regel: Die Obrigkeit hat immer recht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ditschi
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Danke, borderli. Wieder was gelernt zum Zollrecht. ( Ach, was sind fachkundige Antworten wohltuend).
    Ditschi

    Einen Kommentar schreiben:


  • Borderli
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Auch OT: Ms Sturgeon hat ja schon angekündigt, im Falle des Brexit ein erneutes Referendum zur Unabhängigkeit Schottlands zu fordern. Es könnte kompliziert werden...

    Einen Kommentar schreiben:


  • TeilzeitAbenteurer
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    OT: Da musst du dir wohl gar nicht so viele Sorgen machen. Die Schotten sind ja immerhin ausgewiesene Fans der EU. Falls die Briten tatsächlich austreten, sind sie die Schotten wahrscheinlich los, bevor sie aus der EU heraus sind und die Schotten bleiben drin

    Einen Kommentar schreiben:


  • Borderli
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Naja, warten wir erst einmal ab, wie sich die Briten entscheiden. Und wie es dann weitergeht.
    Wäre schon lästig, wenn ich meine Schottland-Reisemitbringsel irgendwann verzollen müsste. Roter Ausgang am Flughafen und so.

    Einen Kommentar schreiben:


  • TanteElfriede
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    ...ich sag ja auch nichts böses. Wichtig war mir nur das - für mich neu - erlangte Wissen über den Umstand der Veredelung und den daraus resultierenden Zoll Gebühren zu teilen.. das kann ja ggf. den einen oder anderen vor einer Überraschung retten.

    Ganz konkret hatte ich den Kollegen dort noch auf einen möglichen Austritt von GB aus der EU und einem dann erfolgenden Batterie Wechsel bei einem PLB dort angesprochen. Auch in den Fall würde wohl dann so eine Veredelung vorliegen. Wie hoch der Wert eines PLB ohne Batterie und einem mit dann sein würde und wie das dann berechnet wird?

    Ich würde ja meinen es sei der Preis des Batterie Tausches (also Batterie, Arbeitslohn plus Versand) zu verzollen. Aber bei ihm klang es so, als ob auch dort der Ansatz vorher wertlos, danach Neupreis möglich wäre.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Borderli
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Manchmal ist es - wenn man es aus der Sichtweise der Fachaufsicht betrachtet - schon lustig, wie sich ein Zöllner gegenüber einem Wirtschaftsbeteiligten äußert... Den Tatbestand der "Kulanz" kennt das Zollrecht nicht. Aber egal - du hast deine Ware, musstest nichts bezahlen, und hattest keinen großen Papierkrieg.

    Einen Kommentar schreiben:


  • TanteElfriede
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    ...mir wurde gesagt ich dürfte "aus Kulanz" gehen, müsste aber eigentlich zahlen.. und es war ein nachgewiesener Garantie Fall (die Unterlagen wurden auch einbehalten).

    Einen Kommentar schreiben:


  • nimrodxx
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigen
    Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.
    Zitat von Borderli Beitrag anzeigen
    Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an.
    Hier erkenne ich eine kleine Differenz in den Aussagen

    Einen Kommentar schreiben:


  • TanteElfriede
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    ..OK, dann gab es das schon länger. Wichtig war mir der Hinweis, dass es so laufen kann (bzw. ja so laufen wird).

    Einen Kommentar schreiben:


  • Borderli
    antwortet
    AW: Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Naja, das ist nicht neu, und ist auch nicht deutsches Zollrecht, zumindest nicht mehr seit den späten 1980er Jahren. Das was du beschreibst, nennt sich "Passive Veredelung", und ist im Zollkodex der Union (seit 1.5.16), davor im Zollkodex und davor in einer anderen EU-Verordnung geregelt (wie diese hieß, ist mir entfallen...).

    Vereinfacht ausgedrückt:
    Man hat hier eine Ware, die sich im freien Verkehr der Union befindet. Sie ist also entweder hier hergestellt, oder sie wurde importiert und verzollt (oder zollfrei belassen, weil eine Wertgrenze unterschritten wurde). Diese will man in einem Nicht-EU-Land, sagen wir in China, be- oder verarbeiten lassen. Eine Reparatur, egal ob auf Garantie oder nicht, fällt auch unter den Begriff der "Veredelung", genau wie seit dem 1.5.16 die Zerstörung von Waren.

    "Passive Veredelung" bedeutet im Gegensatz zur "Aktiven Veredelung", dass die Veredelungsvorgänge nicht im Zollgebiet der EU stattfinden, sondern außerhalb.

    Kommt jetzt die be- oder verarbeitete, oder hier die reparierte Ware wieder in die EU, muss sie erneut den "Einfuhrprozess" durchlaufen wie jede andere Ware auch. Der einzige Unterschied ist, dass man, wenn alles richtig abgewickelt wurde, nur auf die Reparaturkosten Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, nicht auf die gesamte Ware. Bei einer nachgewiesenen Garantiereparatur fallen grundsätzlich keine Einfuhrabgaben an.

    Im echten Zöllnerleben ist das ganze noch etwas komplizierter und würde hier den Rahmen sprengen.
    Bei Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie auch bei deren Ausfuhr, haben wir vom Zoll ganz gerne die Finger drauf. Da wird nämlich ganz viel Unfug gemacht...

    Wer viel Zeit und gute Nerven hat, kann das auch auf www.zoll.de nachlesen. Aber Achtung, die Informationen geben noch die Rechtslage vor dem 1.5.2016 wieder. Die Seiten werden derzeit überarbeitet. Ob sie dadurch für den Laien (also für jemanden, der nicht tagtäglich mit der Materie zu tun hat) besser verständlich werden, lasse ich mal offen...

    Einen Kommentar schreiben:


  • TanteElfriede
    hat ein Thema erstellt Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich.

    Zolltechnische Veredelung ... oder so ähnlich

    Heute wieder was lustiges über das deutsche Zollrecht gelernt.

    Was war passiert? Ich habe ein technisches Gerät in China gekauft. Ordnungsgemäß bei der Einfuhr verzollt. Nun "starb" dieses Gerät relativ schnell. Ich nahm Kontakt mit dem Lieferanten auf. Eine Reparatur auf Garantie wurde vereinbart.

    Also Ware zurück nach China. Reparatur durchgeführt. Ware zurück nach Deutschland. Und ich war wieder beim Zoll.

    Ich wähnte mich auf der sicheren Seite. Denn, ich hatte sowohl den Beleg über die Verzollung bei der Einfuhr, als auch den Beleg über die Zolldeklaration bei der Rücksendung nach China. Inklusive des Schriftwechsels bezüglich der Garantie Abwicklung.

    Was ich nun gelernt habe ist, dass ich die "Veredelung" verzollen müsste (müsste, weil man mich so hat ziehen lassen). Sprich der Zoll sagt: Das Gerät war ja "Schrott" als ich es zurück gesendet habe, kam aber heil wieder. Die Differenz zwischen "Schrott" und heil müsste ich verzollen. Und zwar unabhängig davon, dass es auf Garantie behoben wurde.

    Ist sicher eine Art die Dinge zu sehen, aber bestimmt nicht meine.

    Da hier im Forum viel in China gekauft wird dachte ich der Hinweis kann nicht Schaden. Denn am Ende kann dieser Vorgang zur zweiten Komplett Verzollung führen. Da zwischen Schrott und heil letztlich der Neuwert als Zollwert liegt.
Lädt...
X