Widerruf. Rücksendung bis wann?

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  • mitreisender
    Lebt im Forum
    • 10.05.2014
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    • Meine Reisen

    Widerruf. Rücksendung bis wann?

    Hallo zusammen,

    der Händler, bei dem ich neulich bestellt habe, hat seltsame Widerrufsfristen.

    Innerhalb der 14 Tage Widerruffrist habe ich fristgerecht schriftlich widerrufen. Allerdings sieht der Händler sich nicht an den Widerruf gebunden, wenn die Ware nicht innerhalb dieser 14 Tage zurückgeschickt wurde.

    Der Gesetzgeber BMUVK schreibt, dass Ware innerhalb von 14 Tagen nach erfolgten Widerruf zurückgeschickt werden muss.

    Darf der Händler die AGBs zum Nachteil des Kunden gestalten?

    Danke euch.
    Zuletzt geändert von mitreisender; 06.12.2024, 15:32.

  • Karlsson
    Dauerbesucher
    • 20.05.2021
    • 991
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    • Meine Reisen

    #2
    https://www.it-recht-kanzlei.de/ruec...ml#abschnitt_1

    § 355
    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen



    (1) 1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. 3Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. 4Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. 5Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    (2) 1Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. 2Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
    (3) 1Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. 2Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. 3Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. 4Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

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    • mitreisender
      Lebt im Forum
      • 10.05.2014
      • 5285
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      • Meine Reisen

      #3
      Die Bundesbehörde schreibt 14 Tage nach Widerruf.

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      • Karlsson
        Dauerbesucher
        • 20.05.2021
        • 991
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        • Meine Reisen

        #4
        Ja aber selbst wenn Du die verpasst, bekommst Du Dein Geld zurück, wenn dem Verkäufer durch die verspätete Rücksendung kein nachweisbarer Schaden entsteht.

        Ich würde: nachweisbar zurücksenden und dem Verkäufer nach Empfang 14 Tage Zeit zur Ersattung lassen. Dann Mahnung mit Frist eine Woche, dann Mahnbescheid.

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        • mitreisender
          Lebt im Forum
          • 10.05.2014
          • 5285
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Okay. Danke. Ich finde halt krass, dass der Händler etwas gegen das Gesetz verstoßende schreibt.

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          • Bulli53
            Fuchs
            • 24.04.2016
            • 2148
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Und beachte die Kosten des formellen/gerichtlichen Mahnbescheides. Findest Du im Netz.

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            • mitreisender
              Lebt im Forum
              • 10.05.2014
              • 5285
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              • Meine Reisen

              #7
              Nervt das. Bestelle da nicht zum ersten Mal.

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13214
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Die Bundesbehörde hat richtig geschrieben, denn so steht es im Gesetz:

                § 357
                Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

                (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

                (2) 1Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. 2Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.

                (3) 1Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher​bei der Zahlung verwendet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

                (4) 1Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. 2Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

                (5) 1Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. 2Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen.

                (6) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die Waren zurückzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.

                (7) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.

                (8) Für die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte gilt ferner § 327p entsprechend.


                Der Händler kann von diesen Normen nicht durch AGB oder sonstige Vereinbarung abweichen, siehe § 361 BGB.

                Anmerkung: den § 357 Abs. 1 BGB muß man im Zusammenhang lesen mit § 355 Abs. 3 S. 2 BGB, von Karlsson schon richtig verlinkt. Also 14 Tage Zeit für Rücksendung Ware / Geld für wen ab wann genau: § 355 Abs.3 S.2 BGB ? Siehe aber auch § 357 Abs. 4 BGB!
                Ditschi

                Zuletzt geändert von Ditschi; 06.12.2024, 17:02.

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                • mitreisender
                  Lebt im Forum
                  • 10.05.2014
                  • 5285
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Blöd gefragt. Widerruf war Sonntag. Da oben lese ich raus ich hätte dann Sonntag zurückschicken müssen? Andere Quellen sagen 14 Tage ab Widerruf.

                  Was nun?

                  Kommentar


                  • Martin206
                    Lebt im Forum
                    • 16.06.2016
                    • 8721
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    Ich würde mir keinen weiteren Kopf machen, das macht es nicht einfacher/besser.

                    Wenn du schon versandt hast, er zickt, dann auf die §§ oben hinweisen.
                    Wenn noch da, die Ware heute noch versandfertig machen und morgen zurücksenden (oder heute noch, wenn Paketshop noch offen bzw. Paketstation möglich).

                    Dann nach gut 2 Wochen die Rückzahlung anmahnen, wenn noch nicht da.

                    Auf jeden Fall dieses WE keine größeren Gedanken mehr darüber verlieren, es besser genießen.
                    "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 13214
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      Zitat von mitreisender Beitrag anzeigen
                      Blöd gefragt. Widerruf war Sonntag. Da oben lese ich raus ich hätte dann Sonntag zurückschicken müssen? Andere Quellen sagen 14 Tage ab Widerruf.
                      Was nun?
                      Verstehe ich nicht.
                      Ditschi

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                      • mitreisender
                        Lebt im Forum
                        • 10.05.2014
                        • 5285
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                        • Meine Reisen

                        #12
                        An sich hast Du Recht. Der Laden schreibt explizit, dass sie die Ware wieder zurücksenden.

                        Das ist echt krass. Ist jetzt keine kleine Klitsche.

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                        • mitreisender
                          Lebt im Forum
                          • 10.05.2014
                          • 5285
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                          • Meine Reisen

                          #13
                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Verstehe ich nicht.
                          Ditschi
                          In den Texten von euch verstehe ich es so, dass ich sofort bei Ausübung Widerruf die Ware zurücksenden muss.

                          Hier steht, dass ich ab Zeitpunkt der Ausübung 14 Tage Zeit für die Rücksendung habe.

                          https://www.bmuv.de/themen/verbrauch...widerrufsrecht


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                          • mitreisender
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                            #14
                            Also konkret. Wann muss ich zurücksenden?

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                            • Ditschi
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                              #15
                              Da ich hier keine individuelle Rechtsberatung mache, verlinke ich hier einmal die allgemeine Rechtsberatung anderer. Hoffentlich beantwortet das Deine Frage ?
                              https://www.it-recht-kanzlei.de/ruec...rufsrecht.html
                              Also, 14 Tage nach Absendung des Widerrufes. Du liest darin auch, daß die Versäumung der Frist wohl nur selten negative Folgen ( etwaiger Schadensersatz ??) haben dürfte.
                              Ditschi
                              Fällt bei der Berechnung einer Frist ein Tag auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag, zählt der nächste Werktag. Genau bitte nachlesen in § 193 BGB.
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 06.12.2024, 19:10.

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                              • mitreisender
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                                • 10.05.2014
                                • 5285
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                                #16
                                Danke Dir Ditschi

                                Dann hat der Händler Unrecht. Da dieser doppelt Porto nimmt entsteht ihm auch wenig finanzieller Aufwand. Ärgere mich richtig.

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