AW: Hilleberg Keron 3 GT
Das stelle ich gar nicht in Rede. Meine Frage bezog sich auf die praktische Relevanz. Wenn die Qualität zwischen den Gestängen keine spürbaren Unterschiede aufweist, wäre mir das mit Sicherheit egal gewesen.
OT: Der Begriff des "unlauteren Wettbewerbs" entstammt dem UWG, welches nicht direkt auf Verbraucher anwendbar ist, denn Wettbewerb besteht zwischen Dir und Trekking-König ja nicht. Sofern es sich tatsächlich um unlauteren Wettbewerb handelt, kann es im Zweifel "unterstützend wirken", wenn man dem Delinquenten mit einer Meldung bei entsprechenden Branchen- oder Verbraucherschutzverbänden oder einfach einem Konkurrenten droht, denn die dürfen sich auf das UWG berufen. Die kommen dann mit Abmahnungen etc., was nochmal ordentlich Geld kostet.
Deine Gewährleistungsansprüche, die Dir als Verbraucher auch bei unabsichtlicher Falschlieferung selbstverständlich zustehen, basieren auf dem Kaufvertrag nach BGB. Aber egal, ist ja nochmal gut gegangen
Zitat von Henrik
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Deine Gewährleistungsansprüche, die Dir als Verbraucher auch bei unabsichtlicher Falschlieferung selbstverständlich zustehen, basieren auf dem Kaufvertrag nach BGB. Aber egal, ist ja nochmal gut gegangen
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