1 Personenzelt

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  • evernorth
    Fuchs
    • 22.08.2010
    • 1956
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: 1 Personenzelt

    Hier scheinbar das z. Zt. günstigste Angebot: https://www.dein-klettershop.de/zelt...FWcUwwod3woA6A

    Ich hatte das Zelt auch einmal und auch dort gekauft ( war allerdings noch mal 10% billiger ). Gutes Zelt, kann ich empfehlen. Großer Vorteil: Es hat Sitzhöhe!
    My mission in life is not merely to survive, but to thrive; and to do so with some passion, some compassion, some humor and some style. Maya Angelou

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    • bushcrafter510
      Gerne im Forum
      • 31.10.2014
      • 58
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: 1 Personenzelt

      so mal ne kurze Zwischenmeldung : Das Zelt befindet sich anscheinend beim Hersteller und es wird repariert zurück gesendet. Diese reparierte Zelt werde ich aber definitiv nicht annehmen! Außerdem kann es noch bis zu 2 Monate dauern!


      LG euer genervter bushcrafter510

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      • PWD
        Fuchs
        • 27.07.2013
        • 1313
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: 1 Personenzelt

        Tipp: ruf doch mal bei Wechsel persönlich an, schildere das Problem, mail ggf. noch das Bild. Wie es aussieht, fehlt die eine von zwei Ösen durch Ausreißen (bei meinem Pathfinder ist an der Stelle eine weitere Öse).
        Wechsel kenne ich persönlich und aus etlichen Berichten aus dem Netz als sehr kulant.
        Viel Erfolg!

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        • mitreisender
          Lebt im Forum
          • 10.05.2014
          • 5372
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: 1 Personenzelt

          Zitat von bushcrafter510 Beitrag anzeigen
          so mal ne kurze Zwischenmeldung : Das Zelt befindet sich anscheinend beim Hersteller und es wird repariert zurück gesendet. Diese reparierte Zelt werde ich aber definitiv nicht annehmen! Außerdem kann es noch bis zu 2 Monate dauern!


          LG euer genervter bushcrafter510
          Könnte schwer werden. Der Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung (die Frage ist ob 2 Monate zumutbar sind). Ruf doch mal selber bei Wechsel an. Die sind sehr nett. Die Zelte sind nicht mein Ding, aber der Mann, den ich am Telefon hatte, hatte Ahnung. Kläre eine Lösung mit denen.

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          • wilbert
            Alter Hase
            • 23.06.2011
            • 3169
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: 1 Personenzelt


            so mal ne kurze Zwischenmeldung : Das Zelt befindet sich anscheinend beim Hersteller und es wird repariert zurück gesendet. Diese reparierte Zelt werde ich aber definitiv nicht annehmen! Außerdem kann es noch bis zu 2 Monate dauern!
            ich verstehe nicht, warum du nicht einfach vom kauf zurücktreten kannst. du hast ein zelt ohne mängel bezahlt und eines mit bekommen. dh. von seiten des verkäufers wurde der kaufvertag unvollständig erfüllt.
            .... oder habe ich da etwas in der aktuellen rechtslage verpasst?
            https://www.wildoor.de/

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            • PWD
              Fuchs
              • 27.07.2013
              • 1313
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: 1 Personenzelt

              Welche Farbe hatte denn die kürzere Stange (Querstange, die die Apsis mit spannt)? Ist die auch schon grün wie die beiden anderen u. nur an den Endspitzen gelblich od. hatte das Zelt noch die gelbe Stange? Dann wäre das evtl. ein älteres Zelt, welches womöglich sogar schon gebraucht wurde.

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              • Torres
                Freak

                Liebt das Forum
                • 16.08.2008
                • 32315
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: 1 Personenzelt

                Ich empfehle Dir auch, mal persönlich anzurufen. Die sind wirklich nett. Ansonsten ist so ein Zelt durch Reparieren tatsächlich wieder voll einsatzfähig, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
                Oha.
                (Norddeutsche Panikattacke)

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                • mitreisender
                  Lebt im Forum
                  • 10.05.2014
                  • 5372
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: 1 Personenzelt

                  Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                  Ansonsten ist so ein Zelt durch Reparieren tatsächlich wieder voll einsatzfähig, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.
                  Manchmal ist es sogar besser, wenn die nochmals gewissenhaft drüber gucken. Nur die 2 Monate sind schon arg.

                  Kommentar


                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13413
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: 1 Personenzelt

                    Zitat Mitreisender Der Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung
                    Deutsche Firma, deutsches Recht. Schon einmal gut. Das mit dem Gewährleistungsrecht habe ich schon gelegentlich erklärt, aber gerne noch einmal. Mal ohne Paragraphen, ist vielleicht einprägsamer. Auf Wusch belege ich gerne.

                    Also: Verbrauchsgüterkauf eines Verbrauchers= Käufer von einem Unternehmer = Verkäufer.

                    Hier: Zelt. Zelt ist bei Gefahrübergang ( Erhalt der Ware) mangelhaft. Ösen kaputt.

                    Dann nur Gewährleistunsanspruch gegen Verkäufer. Nie gegen den Hersteller. Ein Anspruch gegen den Hersteller ist nicht Gewährleistungsrecht. Anspruch gegen den Hersteller nur möglich aus eigenständigem Garantieversprechen des Herstellers.
                    Dann hat man eine Wahl, ob man aus Gewährleistung gegen den Verkäufer oder aus Garantie gegen den Hersteller vorgehen möchte.


                    Bleiben wir beim Gewährleistungsrecht.

                    Hier doch einmal die Norm § 437 Abs. 1 BGB:

                    § 437
                    Rechte des Käufers bei Mängeln

                    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
                    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

                    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
                    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
                    Der Primäranspruch des Käufers geht zunächst auf Nacherfüllung.

                    Die Sekundäransprüche Rücktritt, Minderung und Schadensersatz kommen erst zum Tragen, wenn der Anspruch auf Nacherfüllung scheitert ( BGH NJW 05, 1348). Die lassen wir jetzt mal weg.

                    Nacherfüllung ist ein Oberbegriff und hat zwei Unterbegriffe:

                    -- Beseitigung des Mangels = Nachbesserung
                    -- Lieferung einer mangelfreien Sache = Nachlieferung, besser Ersatzlieferung

                    § 439
                    Nacherfüllung

                    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
                    Folge: Der Käufer ( ... und nicht der Verkäufer!) hat ein Wahlrecht , ob er

                    -- Nachbesserung = Reparatur

                    oder

                    --Ersatzlieferung = andere heile Ware gleicher Art wählt.

                    Wann wählt man was? Nachbesserung wählt man, wenn die Sache einmalig ist, etwa ein Sammlerstück. Dann ist einem mit einer anderen heilen Sache nicht gedient. Nachteil ist: man bekommt zum Neupreis eine reparierte Sache zurück.

                    Ersatzlieferung wählt man in allen sonstigen Fällen. Vorteil: Man bekommt eine andere, neue, heile und unreparierte Ware gleicher Art, die dann hoffentlich mangelfrei ist.

                    In vielen Fällen ist es so, daß die Kunden nicht konsequent sind. Sie über ihr Wahlrecht nicht aus gegenüber dem Verkäufer oder lassen sich gar zum Hersteller schicken, der sie wieder zurückschickt. Wenn man nur abgibt und sagt: " Kaputt", dann nimmt der Verkäufer das dankend an und macht, was er will.

                    Also, Ware zurück zum Verkäufer und eindeutig als Nacherfüllung die Ersatzlieferung wählen und das so mitteilen.

                    Gruß Ditschi
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 28.11.2014, 19:29.

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                    • Torres
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 16.08.2008
                      • 32315
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: 1 Personenzelt

                      Das heißt also, er hätte darauf bestehen müssen, dass er ein neues Zelt erhält, unabhängig davon, was der Verkäufer für richtig hält.

                      Nun scheint das Zelt aber bereits in Reparatur zu sein. Er kann es also nicht mehr umtauschen. Was tun?
                      Oha.
                      (Norddeutsche Panikattacke)

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13413
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                        #51
                        AW: 1 Personenzelt

                        Das heißt also, er hätte darauf bestehen müssen, dass er ein neues Zelt erhält, unabhängig davon, was der Verkäufer für richtig hält.
                        Genau so ! Nun hat er nicht gewählt, sondern garnichts gesagt. Ich denke ( und das kann falsch sein!) , solange die Gewährleistungsfrist läuft, kann er sein Wahlrecht nachschieben und eine neue Ware gleicher Art wählen.
                        Dem Verkäufer entsteht kein Schaden, denn wenn das Wahlrecht gleich ausgeübt worden wäre, hätte der auch ein neues anderes Zelt schicken müssen. Was Verkäufer und Hersteller miteinander aushandeln, muß den Käufer nicht interessieren.
                        Wenn der Verkäufer das Zelt zum Hersteller einschickt und reparieren läßt, ist das seine Sache. Das reparierte Zelt kann er ja anderweitig billiger verkaufen und sich den Verlust vom Hersteller ( seinem Verkäufer) zahlen lassen.

                        Die Kommentierung Palandt sagt zum Nachschieben des Wahlrechts nichts ausdrücklich. Nur, das die Ausübung der Wahl eindeutig sein muß und unwiderruflich ist. Als Frist gilt die allg. Verjährungsfrist § 438 BGB zwei Jahre.
                        Man kann diskutieren, ob man dem Verkäufer stillschweigend die Wahl überläßt, wenn man selbst nichts sagt? Dann wäre man an dessen Wahl gebunden. Jura-Studenten, an die Front: Kann man ein Wahlrecht nachschieben, wenn man eine Ware als mangelhaft einschickt und nichts sagt? Rechtsfolgen?

                        Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 28.11.2014, 18:09.

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                        • wilbert
                          Alter Hase
                          • 23.06.2011
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                          #52
                          AW: 1 Personenzelt

                          In vielen Fällen ist es so, daß die Kunden nicht konsequent sind. Sie über ihr Wahlrecht nicht aus gegenüber dem Verkäufer oder lassen sich gar zum Hersteller schicken, der sie wieder zurückschickt. Wenn man nur abgibt und sagt: " Kaputt", dann nimmt der Verkäufer das dankend an und macht, was er will.

                          Also, Ware zurück zum Verkäufer und eindeutig als Nacherfüllung die Nachlieferung wählen und das so mitteilen.
                          vielen dank für die klärung der rechtslage!
                          https://www.wildoor.de/

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                          • mafioso
                            Anfänger im Forum
                            • 15.04.2014
                            • 43
                            • Privat

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                            #53
                            AW: 1 Personenzelt

                            Man kann diskutieren, ob man dem Verkäufer stillschweigend die Wahl überläßt, wenn man selbst nichts sagt? Dann wäre man an dessen Wahl gebunden. Jura-Studenten, an die Front: Kann man ein Wahlrecht nachschieben, wenn man eine Ware als mangelhaft einschickt und nichts sagt? Rechtsfolgen?
                            Du kannst dein Wahlrecht bis zum Zeitpunkt ausüben, in welchem der Verkäufer die Nacherfüllung ausübt. Heißt auf gut Deutsch, wenn der Verkäufer schon mit der Reparatur begonnen hat oder jemanden mit der Reparatur beauftragt hat (hier vermutlich den Hersteller) kannst du nicht mehr wählen. Bis zu diesem Zeitpunkt bist du aber nicht an deine ursprüngliche Wahl gebunden, kannst also noch von Nacherfüllung zur Neulieferung wechseln.

                            Kommentar


                            • mitreisender
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                              • 10.05.2014
                              • 5372
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                              #54
                              AW: 1 Personenzelt

                              Mein Kommentar entstand, weil der TE das Ding schon hat einschicken lassen. Damit hat er sich ja mit einer Reparatur einverstanden erklärt.

                              Kommentar


                              • Ditschi
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                                #55
                                AW: 1 Personenzelt

                                Mein Kommentar entstand, weil der TE das Ding schon hat einschicken lassen.
                                Hat er? Wollte er damit die Nachbesserung wählen? Oder hat der Verkäufer eingeschickt an den Hersteller, ohne den TO zu fragen? bushcrafter510, hast Du die Einsendung zur Reparatur gewollt und veranlaßt? Wenn ja, könnte das die Ausübung der Wahl Nachbesserung= Reparatur sein.

                                Hier einmal ein Aufsatz von Schroeter, der meine These stützt, daß die Wahl nicht fristgebunden ist und dann wohl nachgeschoben werden. Er diskutiert, ob der Verkäufer den Käufern analog § 264, II BGB auffordern müßte, sein Wahlrecht auszuüben mit der Folge, daß das Wahlrecht nach Ablauf der Frist auf den Verkäufer übergeht. Er lehnt es aber im Ergebnis ab.
                                Das ist jetzt schon Juristerei im Eingemachten.
                                https://www.uni-trier.de/fileadmin/f..._mat206erg.pdf

                                Übrigens nennt der Verfasser das Recht, eine andere mangelfreie Sache zu verlangen( so der Gesetzestext) , nicht -- wie ich-- Nachlieferung, sondern Ersatzlieferung.
                                Ich finde Ersatzlieferung als Unterbegriff der Nacherfüllung besser, da anschaulicher. Ich ändere das nochmal im ersten Beitrag von mir.

                                Gruß Ditschi

                                Kommentar


                                • mitreisender
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                                  • 10.05.2014
                                  • 5372
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                                  #56
                                  AW: 1 Personenzelt

                                  Rechtsberatung im Netz ist genauso eine Sache wie seriöse Infos aus dem deutschen Wikipedia.

                                  Hätte der TE es nicht gewollt, wäre das Zelt ja jetzt wohl nicht bei Wechsel?

                                  PS Spatzen, Kanonen. Wie schon viele andere sagen: Wechsel anrufen: klären.

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                                  • Ditschi
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                                    Liebt das Forum
                                    • 20.07.2009
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                                    #57
                                    AW: 1 Personenzelt

                                    @ mitreisender, ich mache keine Rechtsberatung im net im Einzelfall. Ich kläre die Begriffe, die immer wieder falsch verwendet werden. Das ist ganz allgemein Wissensvermittlung, die für alle hier hilfreich sein kann.
                                    Jedenfalls war der Satz
                                    Der Hersteller hat das Recht auf Nachbesserung
                                    so falsch, daß ich Anlaß sah.

                                    bushcrafter, sage uns noch einmal, wo Du das Zelt gekauft hast und an wen Du es zurückgeschickt hast? Wie ist es zu Wechsel gekommen?
                                    Hast Du eine Nachbesserung = Reparatur gewählt?

                                    Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 28.11.2014, 19:43.

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                                    • mitreisender
                                      Lebt im Forum
                                      • 10.05.2014
                                      • 5372
                                      • Privat

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                                      #58
                                      AW: 1 Personenzelt

                                      Gut. Willkommen im gefährlichen Terrain der Rechtsberatung.

                                      Wechsel bietet eine Garantie. Der Käufer hat beim Kauf bei einem festgestellten Mangel das Recht auf Nachbesserung in Form der Reparatur oder Ersatzlieferung (wenn ich mich nicht irre). Der Verkäufer hat auch Rechte, zB wenn der Aufwand/Kosten der Ersatzlieferung zu hoch wären. Dann darf der Verkäufer die Reparatur vorziehen.

                                      Offensichtlich hat der TE dem Händler das überlassen und damit läuft die Sache jetzt. Wenn ich mich nicht irre darf zweimal nachgebessert werden. Die Ersatzlieferung hätte vo dem Einsenden geklärt werden müssen.

                                      Nur was bringt das jetzt alles dem Bushcrafter. Wichtiger ist jetzt der Kontakt zu Wechsel und nachträglich auf Kulanz zu klären, was man tun kann (Gutschrift Händler), weil Bushcrafter nicht 2 Monate warten kann.

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                                      • Ditschi
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                                        • 20.07.2009
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                                        #59
                                        AW: 1 Personenzelt

                                        Zitat Mitreisender: Wechsel bietet eine Garantie. Der Käufer hat beim Kauf bei einem festgestellten Mangel das Recht auf Nachbesserung in Form der Reparatur oder Ersatzlieferung (wenn ich mich nicht irre). Der Verkäufer hat auch Rechte, zB wenn der Aufwand/Kosten der Ersatzlieferung zu hoch wären. Dann darf der Verkäufer die Reparatur vorziehen.

                                        Offensichtlich hat der TE dem Händler das überlassen und damit läuft die Sache jetzt. Wenn ich mich nicht irre darf zweimal nachgebessert werden. Die Ersatzlieferung hätte vo dem Einsenden geklärt werden müssen.
                                        Dazu schreibe ich jetzt mal nichts mehr, denn ich habe alles dargestellt und belegt.

                                        Den oben angedeuteten § 439 Abs. 3 BGB ( Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung, wenn unzumutbar) habe ich in der Tat weggelassen. Der findet selten Anwendung. Ist auch oben unzureichend dargestellt. Solange sich der Verkäufer nicht zurückmeldet und sich darauf nach Ausübung der Wahl beruft, kann man den vergessen.

                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 28.11.2014, 21:24. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                                          #60
                                          AW: 1 Personenzelt

                                          versehentlicher Doppelpost.

                                          Ditschi
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 28.11.2014, 21:13.

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