Servus,
ihr kennt doch alle dieses Klappbesteck aus Titan, was von vielen Anbietern (Esbit, Nordisk, etc.) angeboten wird.
Da diese Klappbestecke (Gabel, Messer, Löffel, Göffel) ja einhändig zu öffnen und zu arretieren sind - fällt das Messer damit unter das Waffenrecht, oder nicht?
cu
lemon
ihr kennt doch alle dieses Klappbesteck aus Titan, was von vielen Anbietern (Esbit, Nordisk, etc.) angeboten wird.
Da diese Klappbestecke (Gabel, Messer, Löffel, Göffel) ja einhändig zu öffnen und zu arretieren sind - fällt das Messer damit unter das Waffenrecht, oder nicht?
cu
lemon
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