Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

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  • lemon
    Fuchs
    • 28.01.2012
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    Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

    Servus,

    ihr kennt doch alle dieses Klappbesteck aus Titan, was von vielen Anbietern (Esbit, Nordisk, etc.) angeboten wird.

    Da diese Klappbestecke (Gabel, Messer, Löffel, Göffel) ja einhändig zu öffnen und zu arretieren sind - fällt das Messer damit unter das Waffenrecht, oder nicht?

    cu
    lemon

  • peter-hoehle
    Lebt im Forum
    • 18.01.2008
    • 5175
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

    fällt das Messer damit unter das Waffenrecht, oder nicht?


    Wie kommst du zu dieser Ansicht?

    Gruß Peter
    Wir reis(t)en um die Welt, und verleb(t)en unser Geld.
    Wer sich auf Patagonien einlässt, muss mit Allem rechnen, auch mit dem Schönsten.

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    • lemon
      Fuchs
      • 28.01.2012
      • 1934
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

      Bin gerade dabei meinen Rucksack für ne Tour zu packen und habe dann (was ich noch nie getan habe) das Messer einhändig geöffnet und mich dann halt gefragt, ob es dann auch zu der Kategorie der verbotenen (einhändig zu öffnenden) Messer gehört? Oder wird durch die Form (Buttermesser) ausgenommen?

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
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        #4
        AW: Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

        Ich glaube, Du meinst das Messer unten:

        http://www.trekking-koenig.de/produk...ppbesteck.html

        Das sieht mir mehr nach einem umklappbaren Griff aus als nach einer einhändig feststellbaren Klinge aus.

        Aber selbst wenn man das anders sieht, wäre die Frage akademisch.

        Grundsätzlich gilt , daß der 42 a WaffG für alle Messer gilt, unabhängig ob Waffe oder Werkzeug und unabhängig von Aussehen und Zweck. Erfüllt es den Tatbestand des 42 a WaffG, fällt es darunter. Der gilt also auch für Küchenmesser und Messer zum Streichen von Butter. Unser Brotmesser in der Küche fällt mit einer Klingenlänge von 20 cm eindeutig unter 42 a. Damit dürfte ich draußen am Gürtel nicht rumlaufen.
        Ein Campingbesteck nimmt man zum Campen mit. Das dürfte ein berechtigtes Interesse sein, es beim Campen zu führen.
        Hast Du das verlinkte Campingmesser in der Disco oder beim Public Viewing dabei und kommst in eine Kontrolle, könntest Du (vielleicht ?) ein Problem bekommen.
        Ditschi

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        • inselaffe
          Fuchs
          • 23.06.2014
          • 1716
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          #5
          AW: Titan-Klappbesteck = Verstoß gegen das Waffenrecht?

          Eben, auf Tour verstaut im Rucksack nebst anderen Kochutensilien sollte das dagegen gar keine Probleme machen.
          Auch wenn du es in der "Öffenlichkeit" dann zum Brote schmieren verwendest.

          Ist alles etwas schwammig, aber solange du damit nicht gerade irgendwo am Bahnhof sitzt und den Beamten unter der Nase rumfuchtelst, sollte das klar gehen.

          Außerdem hat das Messer zwar eine Art Arretierung, diese ist aber nicht fest, sondern entspricht etwa denen von Schweizer Taschenmessern.

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