Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

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  • cast
    Freak
    Liebt das Forum
    • 02.09.2008
    • 19442
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

    Ein "Angler-Messer" mit Wellenschliff im vorderen Klingenbereich
    Was hast du denn dauernd mit dem Wellenschliff?
    Der hat keinerlei gesetzliche Relevanz in Deutschland, anders in der Schweiz so weit ich mich erinnere.

    Auch die seltsamen Konstrukte deiner Fälle.....

    Jeder halwegs normale Mensch wird einem Angler bei seiner Tätigkeit die Nützlichkeit eines Messers zugestehen, also warum holt ein Spaziergänger die Polizei wenn ein Angler einen Fisch ausnimmt?

    Nonsens.

    Da die meisten hier keinerlei Ahnung haben wie das ist täglich mit Waffen in der Öffentlichkeit umzugehen erklärt es die Diskussion hier.

    und lieber ditschi ich reagiere nicht aus Trotz, sondern aus der Erfahrung des täglichen Umgangs mit Waffen und den Reaktionen meiner Mitbürger.
    "adventure is a sign of incompetence"

    Vilhjalmur Stefansson

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    • woodcutter
      Dauerbesucher
      • 13.11.2011
      • 706
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

      Zitat von cast Beitrag anzeigen
      Was hast du denn dauernd mit dem Wellenschliff?
      Der hat keinerlei gesetzliche Relevanz in Deutschland, anders in der Schweiz so weit ich mich erinnere.

      Auch die seltsamen Konstrukte deiner Fälle.....
      Dauernd ? Ist mein erster Beitrag in diesem Thread.

      Wellenschliff und Angler-Messer passt für mich nicht zusammen, betreff Eignung dieses Klingenschliffes für Fische. Meine Meinung, wie bei meiner Fallkonstruktion.

      Lieber @cast, ich glaube ich bin ein halbwegs normaler Mensch, wenn du meinen Kommentar nicht verstehst, den Schwerpunkt öffentlicher Zugang, dann unterlasse es bitte, ihn als Nonsens abzutun. Einverstanden ? Deine Meinung bleibt dir unbenommen, diese Rechthaberei anhand selektiver Wahrnehmung geht mir aber auf den Keks. Selektive Wahrnehmung habe ich auch, leite daraus aber kein "Praxisrecht" ab, sondern weise lediglich auf mögliche Wahrnehmungen von Mitbürgern und Polizei hin. Wie ein Polizist in 1001 denkbaren Situationen entscheidet hängt von x Faktoren ab, bewegt man sich auf der sicheren Seite, nicht auf Gratwanderungen, reduziert das Mißverständnisse auf das Minimum.

      Aber einige Mitmenschen lockt scheint es die Gefahr und das Abenteuer. Würde gern vom TE hören, wie er sich entschieden hat.

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      • Randonneur
        Alter Hase
        • 27.02.2007
        • 3373

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

        @cast: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen und dies trifft wohl auch fuer Angler zu. Allerdings heisst das nicht, dass jedes Messer das sonst verboten ist dadurch erlaubt ist. Vielleicht wird ein Filetiermesser anerkannt, also ein Messer mit einer Klingenlaenge ueber 12cm und ein Einhandmesser nicht (wozu braucht man beim Angeln eine Einhandmesser?). Im Zweifelsfall wird die Meinung des Polizisten und gegebenfalls eines Richters gelten. Einige Sicherheit wuerde nur ein einschlaegiges Urteil schaffen, in dem festgestellt wurde das dieses oder jenes Messer fuer das Angeln angemessen ist. Im praktischen Leben kommt es natuerlich zunaechst auf die Polizisten an, und da spielt deren gesunder Menschenverstand eine grosse Rolle sowie der Eindruck den man auf sie macht.
        Je suis Charlie

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        • atomfrosch
          Anfänger im Forum
          • 08.08.2008
          • 43
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

          Ich konnte ja nicht ahnen, dass ich hier eine "messerscharfe" Diskussion lostreten würde.

          So ein Einhandmesser ist beim Angeln in der Tat sehr praktisch. Wer dieses Hobby ebenfalls ausübt, wird das bestätigen können. Für die Nichtangler unter euch mal ein kleines Beispiel:

          Am Köder, der an einer sehr leichten und dünnen Rute (für kleinere Raubfische ausgelegt) präsentiert wird, vergreift sich ein wirklich großer Räuber. Diesen interessiert es nämlich unter Umständen herzlich wenig, dass man es eigentlich gar nicht auf ihn abgesehen hatte und nimmt trotzdem meinen Köder. Jetzt muss ich nötigenfalls die Schnur kappen, damit er mit meiner Rute nicht kurzen Prozess macht. In einer solchen Situation hat man dann weder die Zeit, geschweige denn eine Hand frei, um ein normales Taschenmesser aufzuklappen. Hier entscheiden manchmal Sekunden über den Fortbestand des mitunter nicht gerade preiswerten Angelgerätes.

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          • Jens2001
            Dauerbesucher
            • 02.04.2006
            • 892
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

            @ atomfrosch

            na du bist mir ja nen frosch ehm.. held
            du willst mir jetzt nicht allen erstes erzählen, wenn sich auf deinem Köder ein kapitaler Fisch verbissen hat du diesen abschneidest?

            1. ist das alles andere als weidgerecht, da insbesondere bei der Verwendung von Drillingen die Fische dann mal gern verludern.
            2. kann man auch mit einer relativ leichten Spinnrute relativ große Fische ausdrillen, wenn man es kann! es dauert nur etwas länger.
            3. Ist das Angelgerät in keinster weise gefährdet, den wenn Du nciht gerade mit Ankertauen angelst, reist eher die Schnur, als dass die Rute zu Bruch geht.

            Falls Du noch Fragen hast ich fische seit über 30 Jahren vornehmlich mit der Fliegenrute, einen zu großen Fisch habe ich noch nie abgeschnitten und würde das auch niemals tun!

            lg Jens

            P.S. Einhandmesser sind aber beim Angeln in der Tat sehr praktisch nämlich dann wenn der Angler / Fliegenfischer mitten im Fluss steht und den gefangenen Fisch den er in der linken Hand hält zu waidgerecht zu töten und zu versorgen. Dann hat der nämlich nur noch eine Hand frei!

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            • atomfrosch
              Anfänger im Forum
              • 08.08.2008
              • 43
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              #26
              AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

              @ Jens

              Selbstverständlich würde ich die Schnur auch nur dann kappen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Dass dies für den Fisch weniger optimal ist, liegt wohl auf der Hand. Dennoch kann sowas aber durchaus mal vorkommen und dementsprechend sollte man vorbereitet sein. Dies sollte auch nur ein Beispiel von mehreren möglichen Szenarien sein, warum ein Einhandmesser beim Angeln praktischer sein kann als ein herkömmliches Taschenmesser.

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13191
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                • Meine Reisen

                #27
                AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                Ditschi hat seine Meinung. Bleibt ihm unbenommen.
                Rein formal hat er Recht.
                Danke , cast.
                Die VwV ist eine Handlungsanweisung an die Executive, die ist extrem wichtig, da sich nicht irgendein Beamter seine eigene Gestzesauslegung bastelt.
                Und da liegst Du richtig. Das der der Sinn der VwV, da hat sie ihre Bedeutung.
                Gruß Ditschi

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                • lemon
                  Fuchs
                  • 28.01.2012
                  • 1934
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                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                  Also erst einmal: Wer mit einem Messer rumspielt, dem gehört ordentlich eine von links und rechts gewatscht ...

                  Wenn ich mich richtig entsinne, kann man auch die einhändig öffenbare Messer, die eigendlich verboten sind, mit sich führen, wenn man sie in einer verschließbaren Box transportiert. Für Reisen mit dem Zug oder dem Flugzeug empfiehlt sich daher ne kleine Otterbox mit TSA-Schloss.

                  Aber eure "Panikmache" ist dermaßen übertrieben ... was bei mir natürlich die Frage aufwirft: Habt ihr ein ellenlanges Vorstrafenregister, oder warum sollte euch die Polizei "durchsuchen"? Ansonsten gilft: Der Polizist gegenüber kann fragen was er will ... ob er ne "ehrliche" Antwort bekommt, ist ne ganz andere Sache!

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13191
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                    was bei mir natürlich die Frage aufwirft: Habt ihr ein ellenlanges Vorstrafenregister, oder warum sollte euch die Polizei "durchsuchen"?
                    Hallo @ lemon, ich verweise einmal auf homers Beitrag 16 und den link dort. Der ist auch deshalb so gut, weil er genau zum Thema paßt.
                    Und zwar deshalb:

                    Bei Polizeikontrollen, vor allem in Schleswig-Holstein, sind nämlich Soldaten außerhalb des Dienstes mit einem juristischen Vorwurf konfrontiert worden: Verstoß gegen das Waffengesetz.
                    Ist wohl etwas untergegangen . Manchmal gibt es offenbar doch Kontrollen, wobei ich nicht weiß, ob gezielt Soldaten außer Dienst kontrolliert wurden, oder ob es sich um allgemeine Kontrollen handelte.

                    Gruß Ditschi

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                    • lemon
                      Fuchs
                      • 28.01.2012
                      • 1934
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                      #30
                      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Ist wohl etwas untergegangen . Manchmal gibt es offenbar doch Kontrollen, wobei ich nicht weiß, ob gezielt Soldaten außer Dienst kontrolliert wurden, oder ob es sich um allgemeine Kontrollen handelte.

                      Gruß Ditschi
                      Jap, der Beitrag stammt von 2009! Habe ich auch gelesen! Aber nochmals: Wie oft wurdet ihr schon von der Polizei angehalten und einfach so "durchsucht"?

                      Ist ja nicht verboten, die Polizei anzulügen ... und wenn dennoch eine Durchsuchung angeordnet wird ... bzw. ihr mit zur Wache sollt, werdet ihr abgetastet ... aber dazu muss ein anderer Grund vorliegen, oder?

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 13191
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                        Aber nochmals: Wie oft wurdet ihr schon von der Polizei angehalten und einfach so "durchsucht"?
                        Der Frage gehen wir da

                        http://www.outdoorseiten.net/forum/s...olliert-worden

                        in jetzt 627 Beiträgen nach.

                        Gruß Ditschi

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                        • digitalesnegativ
                          Anfänger im Forum
                          • 28.09.2012
                          • 42
                          • Privat

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                          #32
                          AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                          Zitat von lemon Beitrag anzeigen
                          Wenn ich mich richtig entsinne, kann man auch die einhändig öffenbare Messer, die eigendlich verboten sind, mit sich führen, wenn man sie in einer verschließbaren Box transportiert. Für Reisen mit dem Zug oder dem Flugzeug empfiehlt sich daher ne kleine Otterbox mit TSA-Schloss.
                          Hier wird ja wild mit Begriffen um sich geworfen die garnicht zutreffend sind.
                          Wenn ein Messer verboten ist (z.B. Faustmesser, Butterfly, Springmesser mit über 8,5 cm Klingenlänge) darfst du diese nichtmal besitzen geschweige denn führen.
                          Messer die der Führungsbeschränkung des §42a unterliegen (Einhändig festsstellbare Messer, Feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm oder Hieb- und Stoßwaffen) darfst du diese bei berechtigtem Interesse (Jagd, Sport, Brauchtumspflege) führen oder in einem verschlossenem Behältnis (z.B. Otterbox mit Vorhängeschloss) transportieren.

                          Ich bin in meinen 30 Jahren noch nie von der Polizei kontrolliert worden und schon garnicht wenn ich 10, 20 oder 50 km Abseits der Stadt wandern war. Wer mit Rucksack, Zelt und Brotzeit auf Wandertour ist sollte kein Problem haben ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
                          Wer sich den Stress sparen möchte, nimmt eines der Messer die entweder "Nur einhändig zu öffnen aber nicht feststellbar sind" wie z.B. Slipjoint Messer wie das "klassiche Victorinox", Opinel etc. Oder man verwendet ein Messer das keinen Daumenpin, Flipper oder Daumenloch hat (z.B. Eka Swede, Böker fortytwo Reihe, Müller Liner- und Backlocks). Natürlich bleiben auch noch alle feststehenden Messer mit <12cm Klingenlänge in der Auswahl.

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                          • lemon
                            Fuchs
                            • 28.01.2012
                            • 1934
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                            #33
                            AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                            Wieso dürfen dann allerhand "Messer" verkauft und mit der "Post" verschickt werden, wenn deren Besitz und Führung verboten ist?

                            Und was hat man zu erwarten, wenn die Polizei einem mit einem solchen Messer antrifft?

                            PS: Sind Multitools als "Messer" geprägt oder gilt hier eine Ausnahme? Ich habe z.B. das Leatherman Skeletool, mit einem Daumenloch .. statt Daumenpin!

                            PS: Was erwartet der Gesetzgeber eigendlich von den Besitzern? Soll man es "raus" rücken, vernichten oder was sonst? Man verschrottet ja auch keine Kunstwerke und reisst keine Gebäude ab, weil dort Substanzen und Baustofe zur Anwendung gekommen sind, die heute verboten sind!
                            Zuletzt geändert von lemon; 14.10.2012, 12:21.

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                            • cast
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                              Liebt das Forum
                              • 02.09.2008
                              • 19442
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                              #34
                              AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                              Wieso dürfen dann allerhand "Messer" verkauft und mit der "Post" verschickt werden, wenn deren Besitz und Führung verboten ist?
                              Messer deren Besitz verboten ist dürfen bei uns nicht verkauft werden.
                              Messer bei denen das führen eingeschränkt ist dürfen verkauft werden.

                              PS: Sind Multitools als "Messer" geprägt oder gilt hier eine Ausnahme? Ich habe z.B. das Leatherman Skeletool, mit einem Daumenloch .. statt Daumenpin!
                              Multitools sind Messer, über andere Interpretationen entscheidet ein Richter.

                              PS: Was erwartet der Gesetzgeber eigendlich von den Besitzern? Soll man es "raus" rücken, vernichten oder was sonst? Man verschrottet ja auch keine Kunstwerke und reisst keine Gebäude ab, weil dort Substanzen und Baustofe zur Anwendung gekommen sind, die heute verboten sind!
                              Nix, es sei denn, deine Messer sind verbotene Gegenstände wie sie im Gesetz beschrieben werden.

                              Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, Springmesser über 8,5 cm Klingenlänge usw.

                              Die sollte man bei einer Kontrolle besser nicht dabei haben.

                              Wer so was aus den Tagen als es noch nicht verboten war besitzen sollte, sollte sie schleunigst entsorgen.
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • digitalesnegativ
                                Anfänger im Forum
                                • 28.09.2012
                                • 42
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                                #35
                                AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                Messer deren Besitz verboten ist dürfen bei uns nicht verkauft werden.
                                Nix, es sei denn, deine Messer sind verbotene Gegenstände wie sie im Gesetz beschrieben werden.

                                Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, Springmesser über 8,5 cm Klingenlänge usw.

                                Die sollte man bei einer Kontrolle besser nicht dabei haben.
                                Völlig richtig geschrieben, cast!
                                Vielleicht sollte man nochmal erwähnen dass es im Prinzip 3 Verschiedene Typen Messer gibt.
                                Typ I: Messer die frei besessen und frei getragen werden dürfen (z.B. klassiches Victorinox, "Fahrtenmesser" mit Klingenlänge <12cm)
                                Typ 2: Messer die besessen aber nur mit berechtigtem Interesse geführt werden dürfen (z.B. Einhand- und Kampfmesser)
                                Typ 3: Verbotene Messer wie z.B. Butterfly, Faustmesser etc.

                                Wenn man Messer von Typ 2 ohne berechtigtes Interesse führt ist das eine Ordnungswidrigkeit.
                                Wenn man Messer vom Typ 3 besitzt oder führt ist dies eine Straftat!
                                Häufig werden insbesondere Typ 2 und 3 verwechselt was man am falschen Sprachgebrauch bemerkt.

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
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                                  #36
                                  AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                  PS: Sind Multitools als "Messer" geprägt oder gilt hier eine Ausnahme?
                                  Multitools sind sicher Messer, denn in wohl allen ist eine Messerklinge integriert.

                                  Ob sie unter § 42 a WaffG fallen ? Weiß ich nicht, es gibt viele Verschiedene. Die Klinge muß einhändig arretiertbar sein, wenn man das Messer aus der Tasche zieht. Vermieden werden soll die schnelle Verfügbarkeit in einer Affektsituation.

                                  Jetzt habe ich mein Bucktool vor mir liegen und probiere grade mal: ich bekomme es, ohne mir die Finger zu verknoten, mit einer Hand nicht auseinander. Ist es ( mit zwei Händen) entfaltet, kann ich die Messerklinge mit dem Daumen rausschieben. Sie arretiert aber nicht. Folglich: kein § 42 a WaffG. Probiert Euer Tool einfach aus, ob ihr die Messerklinge tatsächlich einhändig arretieren könnt?

                                  Gruß Ditschi
                                  Zuletzt geändert von Ditschi; 14.10.2012, 14:50.

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                                  • cast
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                                    • 02.09.2008
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                                    #37
                                    AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                    Typ 2: Messer die besessen aber nur mit berechtigtem Interesse geführt werden dürfen (z.B. Einhand- und Kampfmesser)
                                    Nö, Kampfmesser ist ein Begriff, den es so nicht gibt im Gesetz, heißen muß es "feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge".
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

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                                      • 28.09.2012
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                                      #38
                                      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                      Nö, Kampfmesser ist ein Begriff, den es so nicht gibt im Gesetz, heißen muß es "feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge".
                                      Wenn mans genau nimmt gehören zu Typ 2 Klappmeser mit einhändig feststellbarer Klinge, feststehende Messer mit einer Klinge >=12cm und Hieb- und Stosswaffen.
                                      Kampfmesser steht in diesem Fall synonym für Hieb- und Stosswaffen in einer exemplarischen nicht abgeschlossenen Aufzählung. Das Problem mit diesen juristischen Bezeichnungen ist jedoch dass viele damit nichts anfangen können und landläufige Bezeichnungen wie "Kampfmesser" für viele eingängiger sind.

                                      Aber letztlich gings doch ums Victorinox Soldier- und dieses gibts sehr ähnlich gebaut auch mit nicht einhändig feststellbarer Klinge das auch ohne berechtigtes Interesse geführt werden darf.

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                                      • woodcutter
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                                        #39
                                        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                        Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                        Nix, es sei denn, deine Messer sind verbotene Gegenstände wie sie im Gesetz beschrieben werden.

                                        Butterflymesser, Faustmesser, Fallmesser, Springmesser über 8,5 cm Klingenlänge usw.

                                        Die sollte man bei einer Kontrolle besser nicht dabei haben.

                                        Wer so was aus den Tagen als es noch nicht verboten war besitzen sollte, sollte sie schleunigst entsorgen.
                                        Darüberhinaus gibt es sog. Feststellungsbescheide, die du bei deiner Aufzählung pauschal unterschlägst.

                                        Wie verrückt muss ich gewesen sein, mir nach Verschärfung des Waffengesetzes ein Fallmesser gekauft zu haben ? Tja, ich führe einfach den passenden FB mit. Worin steht, dass es sich um ein Rettungsmesser handelt, obwohl es von der Konstruktion ein Fallmesser ist. Zu kompliziert ? Siehe auch das Power Glide, würde jeder Laie als "Butterfly" beschreiben, fällt aber nicht darunter, siehe FB.

                                        Im Grunde stimme ich deiner Pauschalisierung zu, sie sendet ja die richtige Botschaft aus, "kauft euch das nicht". Will hier keine Umgehung des Waffenrechts betreiben, im Gegenteil, nicht die Lücken sind für bestimmte Verwendungszwecke zu suchen, sondern die korrekte Anwendung des Waffenrechtes, am besten mit Nachweis. Wer sollte dafür besser autorisiert sein als das Bundeskriminalamt ?

                                        Und nein, es verhindert nicht die Beschlagnahmung durch die Polizei, weil die das im konkreten Fall "darf". Jedoch müssen diese nach negativer Prüfung zurückgegeben werden, anders als verbotene Waffen.

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                                        • Ditschi
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                                          #40
                                          AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                          Zu kompliziert ?
                                          auch im Namen von cast --da bin ich mir sicher-- : nein.

                                          Gruß Ditschi

                                          Entschuldigung, wenn ich das heute morgen noch einmal aufgreife. War spät gestern.
                                          @ woodcutter, ich finde nicht, daß cast die Möglichkeit der KBA- Feststellungsbescheide pauschal unterschlagen hat.
                                          Ich sehe keinen Anlaß, warum er sie in dem vorangegangenen Kontext hätte erwähnen sollen.
                                          Daß er sie kennt, steht wohl außer Zweifel. Die Feststellungsbescheide waren schon Thema hier bei Diskussionen, an denen auch cast teilgenommen hat, zuletzt hier ab Beitrag 42:
                                          http://www.outdoorseiten.net/forum/s...a-Review-video
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 15.10.2012, 06:19.

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