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Das wurde doch schon mehrfach hier besprochen. Hast du mal die Suchfunktion benutzt?
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann kommen Zollgebühren und Mehrwertsteuer zum Kaufpreis hinzu. Die einzige Gefahr, die ich mir vorstellen könnte, ist die Möglichkeit, das der Zoll dein Messer einbehält, weil es hier in Deutschland illegal ist.
aber eig ist ja nur das fürhren eines festehenden messers mit mehr als 12cm klingenlänge illegal nicht der besitz und private gebrauch oder irre ich mich da?
Als Richtwert wird der Preis in USD * 1,25 = Preis in Euro mit Zoll und Versand angegeben. Da der Dollar schwach ist verschiebt sich das aber ein wenig zugunsten des Europreises
aber eig ist ja nur das fürhren eines festehenden messers mit mehr als 12cm klingenlänge illegal nicht der besitz und private gebrauch oder irre ich mich da?
Es kann eine Ermessenssache sein, oder wird entsprechend durch den Zoll bei Sichtung eingestuft, ob du das Messer ausgehändigt bekommst.
Als Richtwert wird der Preis in USD * 1,25 = Preis in Euro mit Zoll und Versand angegeben. Da der Dollar schwach ist verschiebt sich das aber ein wenig zugunsten des Europreises
Kaufpreis + Versand in Euro + 19 % Mwst. + ca, 8,5 % Einfuhrzoll.
...Solange der Warenwert unter 150 Euro liegt, bezahlst du nur die Mehrwertsteuer. Und die kann auch unter 19% liegen, je nach versendetem Gut und Einstufung des Gegenstandes. Meiner einer hat letztens 17,5% zahlen müssen.
Quelle: Zoll
Und zum Einbehalten: Es ist auch schon vorgekommen, dass in D vollkomen legale Messer vernichtet werden sollten. Wer dazu mehr lesen möchte, kann im Messerforum stöbern.
Und bevor hier wüste Vermutungen und Mutmaßungen über das WaffG weiter verbreitet werden, bitte doch einmal den Gesetzestext noch einmal genau lesen.
Kurzfassung: verboten sind lediglich wenige Gegenstände, darunter Faustmesser, Butterflys etc. Führungsbeschränkungen gibt es für Einhandmesser, Springmesser, Dolche (Waffen) und feststehende Messer mit >12cm Klinge.
Das eine hat mit dem anderen absolut NICHTS zu tun. Bitte achtet darauf, Unwahrheiten verbreiten sich meist schneller als die Wahrheit, und irgendwann glaubts noch jeder.
Wenn der Beamte der Meinung ist, das Messer ist illegal, bleibts erstmal beim Zoll, da kannst du machen was du willst.
Bei Beschlagnahmung hilft dann oft nur Einspruch, und vielleicht hast du Glück, dass gerade zu diesem oder jenen Messer ein Feststellungsbescheid existiert. Oder man setzt sich mit dem Generalimporteuer zusammen, der das jeweilige Messer in D vertreibt, manchmal kann der auch helfen.
A pro Pos Importeuer. Es gibt auch hierzulande das unangenehme Unterfangen, Alleinimporteuere und Alleinvertreter für bestimmte Marken zu ernennen. Das ist für Leatherman in D beispielsweise die Firma Siegfried Hintz. Wer da selbstständig was importiert, und das wird registriert, kann es Arger geben, bis zum Verlust der Ware. Obs noch mehr dazu gibt, musst du selbst mal nachschlagen.
Wer da selbstständig was importiert, und das wird registriert, kann es Arger geben, bis zum Verlust der Ware.
- Hallo Micha, wie meinst Du das genau ? Ich weiß, das viele Hersteller ihren Händlern untersagen an ausländische Kunden (das kenne ich z.B. von MSR) zu liefern. Der Hersteller würde sicherlich gegen den Verkäufer vorgehen, wenn eine Zuwiderhaldung ans Licht kommt.
Aber gegen den Kunden, bis zum Verlust der Ware? Das kommt mir doch etwas übertrieben vor. Mit welcher Begründung sollten die das tun können?
Gruß,
Andrej
...Solange der Warenwert unter 150 Euro liegt, bezahlst du nur die Mehrwertsteuer. Und die kann auch unter 19% liegen, je nach versendetem Gut und Einstufung des Gegenstandes. Meiner einer hat letztens 17,5% zahlen müssen.
Quelle:
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19% (entspricht der Mehrwertssteuer.)
Möglicherweise hat sich da jemand verrechnet. Aber 17,5% Eust oder willkürliche Prozentzahlen sind nicht üblich. Nur damit hier keiner auf falsche Gedanken kommt.
Im Zweifelsfall gehst Du mit einem Bild des Messers zum Zoll deines Wohnortes und klärst es ab, ob das Messer nach Deutschland eingeführt werden darf. Die Beamten können Dir auch dann genau sagen, ob und welcher Zollsatz auf Dich zukommt.
Gruss MK
"Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"
-Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.
Die Steuer, die zu entrichten ist, hängt tatsächlich von der Art der Ware ab. Es gibt dabei durchaus "exotische" Steuersätze.
Der Zollbeamte vor Ort hatte da ein nettes Heftchen, wo nachgeschlagen werden konnte. Liegt so in der Dimension eines Telefonbuches einer Großstadt
Auch hilfreich ist es, vor Ort anzugeben, dass es ein "Geschenk" ist, oder der Händler in den USA das bereits vermerkt.
Beides zusammen brachten bei mir tatsächlich beim Import eines RAT RC-3 eine Ersparnis.
@arippich: Dazu gabs in den einschlägigen Medien (Messerforum? weiss ich jetzt nicht genau, ich schau mal ob ich das noch irgendwo finden kann...) einen Bericht.
Ja, das bedeutet, dass nur jener Generalimporteur das alleinige Recht auf Import einer bestimmten Ware hat, und auch nur er darf sie dann an weitere Händler bzw an den Endverbraucher weiter vertreiben.
Ein Umgehen dieser Kette hatte in jenem Fall eine Vertragsstrafe und ich möchte meinen auch Einbehalten des Tools zur Folge.
Wie gesagt, ich suche noch einmal, ob ich das nochmal finde.
Die Steuer, die zu entrichten ist, hängt tatsächlich von der Art der Ware ab. Es gibt dabei durchaus "exotische" Steuersätze.
Der Zollbeamte vor Ort hatte da ein nettes Heftchen, wo nachgeschlagen werden konnte. Liegt so in der Dimension eines Telefonbuches einer Großstadt
Sieht nach Anti-Dumping-Zollsatz aus. Zoll und Eust sind zwei verschiedene Dinge.
Gruss MK
"Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"
-Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.
22€ ist die Freigrenze,danach kommt 19% Eust(Mehrwertsteuer)+ eventuelle Zollabgaben drauf.Eine ausgedruckte Paypal oder andere Rechnungsquittung beschleunigt den Vorgang beim Zollamt.Du mußt deine Ware öffnen,bei einem nicht zugelassenen Gegenstand (messer) wird dieser gleich eingezogen!
22€ ist die Freigrenze,danach kommt 19% Eust(Mehrwertsteuer)+ eventuelle Zollabgaben drauf.Eine ausgedruckte Paypal oder andere Rechnungsquittung beschleunigt den Vorgang beim Zollamt.Du mußt deine Ware öffnen,bei einem nicht zugelassenen Gegenstand (messer) wird dieser gleich eingezogen!
Ich war vor ein paar Wochen noch beim Zoll.
Mir wurde was von 25€ Freigrenze gesagt.
Vorgeschichte:
Ich brauchte einen Adapter. Bei eBay habe ich ihn gefunden und bestellt.
Laut Beschreiung war der Standort Frankfurt.
Eines Tages lag ein schöner Zettel im Briefkasten worauf stand, dass ich zum Zoll fahren sollte. Dazu noch die üblichen Hinweise etc.
Ich habe die PayPal-Rechnung sowie die Artikelbeschreibung ausgedruckt und mitgenommen. Ich sollte das Päckchen aufmachen und kontrollieren.
Da die Waren nur 3-4€ gekostet hat, konnte ich es so mitnehmen.
Ich brauchte meine Gebühren, Steuern o.ä. bezahlen.
22€ ,darüber fällt Einfuhrumsatzsteuer an 19% auf den gesamten Betrag(mit Porto), je nach Warenart eventuell noch Zoll.
oder man hat Glück und es rutsch durch in Frankfurt
oder man hat Glück und es rutsch durch in Frankfurt
Was um diese Jahreszeit (Weihnachten) nicht ganz unwahrscheinlich ist, weil dem Zoll die Lagermöglichkeiten ausgehen.
In den letzten 2 Wochen sind mir nun schon 3 Pakete aus den USA ohne weitere Kosten zugestellt worden, obschon der deklarierte Wert immer zwischen 65 und 165 $ lag!
Ich brauche nicht viel Gepäck, nur ein paar Träume!
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