Zeltofen für Baumhaus

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  • steliflo
    Erfahren
    • 28.10.2013
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    • Meine Reisen

    Zeltofen für Baumhaus

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ich darf meine Frage hier stellen, auch wenn es nicht um einen Ofen für ein Zelt geht. Es geht ja doch irgendwie ums Draußensein.
    Mein Vater ist auf der Suche nach einem kleinen Ofen für sein Baumhaus, das er für die Enkerl gebaut hat. Es ist nur ein kleiner Raum. Ich hab ihm gesagt ihr kennt sicher gute kleine Öfen. Hoffentlich stimmt das auch und ich hab nicht zu viel versprochen

    Liebe Grüße,

    Steliflo

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12367
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    • Meine Reisen

    #2
    Igelstroem hat sich grade einen schönen kleinen Ofen gekauft. Der könnte etwas dazu sagen. Ansonsten lese ich Enkel-Baumhaus-kleiner Raum-Ofen. Da stellen sich mir etwas die Nackenhaare auf. Gut, ich kenne die Örtlichkeit nicht. Wenn der Schornsteinfeger die Feuerstelle abnimmt, wird`s wohl in Ordnung gehen.
    Ditschi

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    • codenascher

      Alter Hase
      • 30.06.2009
      • 4977
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      • Meine Reisen

      #3
      Schornsteinfeger nimmt die Feuerstelle im. Baumhaus ab? Sicher....

      Bin im Wald, kann sein das ich mich verspäte

      meine Weltkarte

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      • steliflo
        Erfahren
        • 28.10.2013
        • 390
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        Igelstroem hat sich grade einen schönen kleinen Ofen gekauft. Der könnte etwas dazu sagen. Ansonsten lese ich Enkel-Baumhaus-kleiner Raum-Ofen. Da stellen sich mir etwas die Nackenhaare auf. Gut, ich kenne die Örtlichkeit nicht. Wenn der Schornsteinfeger die Feuerstelle abnimmt, wird`s wohl in Ordnung gehen.
        Ditschi
        Das Ding ist besser durchlüftet als jedes Zelt, da musst du keine Sorge haben. Niemand hat vor die Enkerl auszuräuchern oder abzufackeln. Ich bin selbst im Safety Engineering tätig, deswegen ist mir auch wichtig ihm was Sinnvolles vorschlagen zu können.

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        • lutz-berlin
          Freak

          Liebt das Forum
          • 08.06.2006
          • 12441
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          mal bei Winnerwell schauen.
          oder auch user Marcus fragen,die Canoe-fahrer haben da bestimmt einige Vorschläge.

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          • Bulli53
            Fuchs
            • 24.04.2016
            • 2060
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Wie groß ist denn das Baumhaus? Welches Brennmaterial ist geplant? Das verbrennen von Holz unterliegt z. B. In D bestimmten Regeln. Am sichersten in einem Holzgebäude ist eine professionell installierte Elektroheizung.
            Schau mal auf hytta. de nach Zeltofen oder bei Toplicht nach Petroleumofen. Beide sind mit Sorgfalt zu bedienen. Nix für Enkel (sagt der geübte Großvater).
            Ditschi hat ja mit Recht bereits auf die Feuerstättenverordnung hingewiesen.
            Die Grösse von z. B. Gartenhäusern ist geregelt. Wenn diese beheizt werden oder gar in Bäumen gebaut sind könnte es je nach europäischem Land, Bundesland oder Kommune kompliziert werden.

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            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 12367
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Die Pflicht zur Abnahme von Feuerstätten findet man in den Landesbauordnungen der 16 Bundesländer. Die Quellen sind hier einmal aufgelistet:
              https://www.ofenseite.com/kaminofen-...treiben#gesetz
              Warum sollen wir diskutieren? Einfach die Entscheidung dem Bezirksschornsteinfegermeister überlassen. Der muß es wissen.
              Der kommt übrigens kommenden Freitag zu mir, um einen neuen Holzofen abzunehmen, der Übermorgen eingebaut werden soll incl. Schornsteinsanierung. Ich kann ihn ja mal fragen, was er davon hält.
              Ditschi

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              • Waldhexe
                Alter Hase
                • 16.11.2009
                • 2893
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Der Opa hat ja bestimmt auch eine Baugenehmigung (sofern nicht genehmigungsfrei) für das Baumhaus beantragt, einen Statiker hinzugezogen und denk auch daran, dass eventuell ein zusätzlicher Stellplatz notwendig wird…

                Ich würde einen Petroleum-Ofen nehmen oder, wenn es Holz sein soll, einen Zeltofen. Beides sollte, falls man es genau nimmt, als „mobile Feuerstätte“ genehmigungsfrei sein.
                Am sichersten ist wohl tatsächlich eine elektrische Heizung, z.B. Infrarotheizung.

                Vielleicht hilft das weiter?

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                • Killer
                  Fuchs
                  • 07.11.2006
                  • 1071

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Ich mach einfach mal einen Vorschlag. Neben Ofenzelten bietet Luxeoutdoor auch Zeltöfen an, vielleicht ist da was dabei. Alle anderen können derweil ihre Genehmigung einholen um eim Zelt im Garten aufzustellen
                  Suche Freiwillige für gefährliche Reise. Niedriger Lohn, bittere Kälte, lange Stunden in vollständiger Finsternis garantiert. Rückkehr ungewiss. Ehre und Anerkennung im Fall des Erfolges.

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12367
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Ich plädiere immer noch dafür, den Bezirksschornsteinfegermeister zu fragen. Er muß ja als erstes auch die Frage entscheiden, ob er zuständig ist und das Baumhaus überhaupt unter die jeweilige Landesbauordnung fällt.
                    Angedeutet wird oben ja auch schon die Frage, ob z.B. ein Zeltofen in einem Tipi der Abnahme durch den Schornsteinfeger bedarf. Die Frage wurde z.B. schon im Bushcraft-Forum und im Canu-Forum diskutiert und von den usern dort ins Lächerliche gezogen, aber nicht beantwortet. Der Schornsteinfeger am Zeltplatz, ha ha. Eine typische Reaktion. Es ist leichter, eine Frage ins Lächerliche zu ziehen, als sie zu beantworten. Vorsichtiges Nein! Ein Zelt wie ein Tipi ist nach keiner LBO ein Bauwerk. Und wenn die LBO selbst keine Anwendung findet, dann logischerweise auch nicht die darin enthaltenen Normen.
                    Aber dennoch ist Vorsicht geboten: ich kann unmöglich alle Normen von 16 Bundesländern kennen, die etwas über Brandschutz enthalten. Über " Fliegende Bauten" , wie sie z.B. von Schaustellern benutzt werden, gibt es mancherorts außerhalb der LBO eigene Rechtsverordnungen mit eigenen Brandschutzvorschriften. Nur als Beispiel.
                    Solange nichts passiert, kann man alle Vorschriften ins Lächerliche ziehen. Aber es passiert ja genug. Und dann wird`s kleinlaut.
                    Ditschi

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                    • Killer
                      Fuchs
                      • 07.11.2006
                      • 1071

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Bei uns ist ein Gartenhaus bis 25 m3 Rauminhalt inklusive Vordach Genehmigungsfrei, verhält sich beim Baumhaus im privaten Garten sicherlich ähnlich.

                      Ein Fall bei dem etwas passiert ist, hat jetzt weniger mit dem Ofen zu tun:
                      Vater stellt Spielturm im privaten Garten auf und hängt eine Hängematte dran. Kind legt sich rein, Turm fällt um, Kind Tod. Das Aufstellen war Genehmigungsfrei, der Vater hatte keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Tragisch ist aber so.
                      Suche Freiwillige für gefährliche Reise. Niedriger Lohn, bittere Kälte, lange Stunden in vollständiger Finsternis garantiert. Rückkehr ungewiss. Ehre und Anerkennung im Fall des Erfolges.

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12367
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Wenn die LBO über ein Bauwerk Bestimmungen enthält, findet sie ja Anwendung. Und damit auch die Normen über die Aufstellung eines Ofens. Die Frage lautet dann: wenn z.B. die LBO sagt, daß ein Gartenhaus unter 30m³ -- so in S-H-- baugenehmungsfrei ist, heißt das dann auch, daß man ohne Abnahme einen Ofen aufstellen darf ? Ist der Rückschluß zwingend?
                        Ich kann die Antwort jetzt nicht aus dem Ärmel schütteln. Und wieder: Bezirksschornsteinfegermeister fragen. Er wird als Behörde tätig.
                        Es gibt drei Möglichkeiten:
                        Er sagt, Du brauchst seine Abnahme des Ofens nicht.
                        Er sagt, Du brauchst seine Abnahme und er nimmt den Ofen ab.
                        Er sagt, Du brauchst seine Abnahme und dein Ofen sei nicht abnahmefähig.
                        In Fall 1 und 2 bist Du aus dem Schneider, im dritten Fall mußt Du etwas ändern.
                        Was sollen wir uns hier durch das Dickicht der Bauvorschriften aller 16 Bundesländer schlagen?
                        Ditschi

                        Zuletzt geändert von Ditschi; 21.02.2023, 12:13. Grund: Ergänzung

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                        • steliflo
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                          #13
                          Das Baumhaus steht in Österreich. Zur Genehmigung unterhalte ich somit besser mit hiesigen Experten. Danke für den Tipp.

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                          • Enja
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                            #14
                            Für Deutschland gilt die Feuerstättenverordnung.

                            https://de.wikipedia.org/wiki/Feuers...ttenverordnung

                            Ich würde meinen, dass Österreich sowas auch hat.

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                            • ronaldo
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                              #15
                              Wirf mal einen Blick ins Canadierforum. Da deklinieren Experten jeglichen Grades das Thema "Zeltofen" rauf und runter.

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                              • Bulli53
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                                • 2060
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                                #16
                                Österreich, ich habe es geahnt als von Enkerl die Rede war.
                                Österreich ist ein neutraler und bündnisfreier Staat. Da gelten ganz andere Regeln.
                                Aus meiner Erinnerung vom Bau: Rauchfangkehrer und Bestatter haben im Bundesland Wien eine gemeinsame Innung. Kurios. Da hilft kein Piefkeforum. Wenn gewünscht würde ich informell anfragen. Beim Rauchfangkehrer, nicht beim Bestatter.

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                                • codenascher

                                  Alter Hase
                                  • 30.06.2009
                                  • 4977
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Bring mal die Karte vom Bestatter ruhig mit, falls der Ofen mehr macht, als er sollte...

                                  Bin im Wald, kann sein das ich mich verspäte

                                  meine Weltkarte

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