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  • Vueltas
    Erfahren
    • 22.05.2004
    • 267
    • Privat

    • Meine Reisen

    Kundenservice INVIA / ME

    Hallo!!!
    Hab da mal eine spezielle Frage: Hat Einer von Euch Erfahrung mit dem Service von Mountain Equipment bzw. Invia?? Möchte nämlich meinen Schlafsack reklamieren, da er auf der Oberseite in einem Bereich von ca. 20 cm Durchmesser nicht wasserabweisend ist (also Wasser aufsaugt..). Hatte eine Mail an Invia geschrieben und erst nach etlicher Zeit (ca. 3 Wochen) eine etwas komische Antwort bekommen. Komisch insofern, dass ich mich gefragt habe, wieviel Fehler man denn in einen Satz packen kann...
    Hallo Katrin,Leider kann ich ohne den Schlafsack gesehen zu haben kein Urteil bilden da so etwas noch nicht gab.
    Ich nöchte dich bitten deinen Schlafsack über den Händler an uns zu senden.
    Mit freundlichen Grüßen Andrea Hager
    Aha. das hab ich trotzdem verstanden. Nur schade, dass ich den Schlafsack bei einem Internet-Händler gekauft habe..

  • Carsten010

    Fuchs
    • 24.06.2003
    • 2074
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    HI Katrin,

    den sollte Dir trotzdem, jeder ME-Händler einschicken, auch wenn Du ihn vorher bei nem Internethändler gekauft hast.

    Der Sine Frankfurt macht das jedenfalls.

    CU

    Carsten
    Eine komplette UL-Ausrüstung in einem Shop gekauft

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    • Lars
      Erfahren
      • 16.09.2004
      • 174

      • Meine Reisen

      #3
      Moin!

      Wenn Du ein Problem mit einem erworbenen Produkt hast, musst Du das mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller lösen. Beim Internet-Händler heisst das leider unweigerlich, dass man die Ware einsenden muß, die meisten legen aber für solche Fälle schon ein Reklamationsformular bei (etwa Amazon oder Globi). Der Händler regelt dann den Rest. Du hast allerdings auch nur Ansprüche gegenüber dem Händler.

      Hope that helps,
      Lars
      Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, daß es theoretisch keinen Unterschied gibt, praktisch aber schon.

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      • Vueltas
        Erfahren
        • 22.05.2004
        • 267
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Ähh, ich wohn aber am Niederrhein....

        Hm, such, such, oh, ich glaube, hier gibt's im Ort nen Laden, der auch ME hat. Da sollte ich vielleicht mal nachfragen.. Danke für den Hinweis!

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        • Vueltas
          Erfahren
          • 22.05.2004
          • 267
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Aber Invia hat doch gemailt, dass ich den Schlafsack einschicken soll. Der hat doch 7 Jahre Garantie.

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          • Roene
            Fuchs
            • 24.05.2004
            • 1479
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Aber Invia hat doch gemailt, dass ich den Schlafsack einschicken soll. Der hat doch 7 Jahre Garantie.
            Reklamationen gehen immer über den Fachhandel. Bei einem Umtausch z.B. könnte dir Invia nicht den VK-Preis erstatten, da die nur den EK-Preis vom Händler bekommen haben.

            Gruß, René.
            Nøisomhed Gård - Ökologische Landwirtschaft auf den Vesterålen

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            • T aus G
              Erfahren
              • 20.08.2004
              • 132
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Hi,

              also ich habe einen Glacier über meinen Händler zu invia eigeschickt, dessen Fußteil sehr schlecht gefüllt war. 2 Wochen später hatte ich eine nigel nagel neuen und ordentlich gefüllten Glacier zurück.

              Also ich kann mich nicht beschweren. Sie hätte meinen gebrauhten ja auch einfach auffüllen können, hab aber einen neuen bekommen.

              Gruss Timo

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              • Hawe
                Fuchs
                • 07.08.2003
                • 1977

                • Meine Reisen

                #8
                Zitat von Vueltas
                Ähh, ich wohn aber am Niederrhein....

                Hm, such, such, oh, ich glaube, hier gibt's im Ort nen Laden, der auch ME hat. Da sollte ich vielleicht mal nachfragen.. Danke für den Hinweis!
                Sooo abgeschieden ist der Niederrhein ja nun doch nicht !
                Da gibt es zum Beispiel in Krefeld einen outdoor-Laden mit invia-Kontakten www.sackundpack.de, info@sackundpack.de, und auch einen in Duisburg www.watzmann-laden.de, info@watzmann-laden.de, und dann gibt es noch eine Reihe kleinerer Läden, deren webadressen ich jetzt nicht kenne, in Moers, Funk-outdoor, und in Wesel, und in....

                Ein vernünftiger Händler mit Kontakt zu invia schickt Dir problemlos einen ME-Schlafsack als Rekla ein, auch wenn Du ihn beim internet-Händler gekauft hast. Das spart auch das Hinschicken zu diesem.

                Ansonsten verstehe ich Dein Problem mit dem internet-Händler nicht. Ist das einer von den abstrusen ? Jeder "ordentliche" nimmt natürlich auch Reklas seiner verkauften Sachen an, und erstattet Dir das Porto der Rücksendung.... .
                Wenn er ME-Produkte führt, und die nicht vom LKW gefallen sind, kann er ja eigentlich nicht allzu abstrus sein.
                Grüsse
                Hawe

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                • Lars
                  Erfahren
                  • 16.09.2004
                  • 174

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von Hawe
                  Ansonsten verstehe ich Dein Problem mit dem internet-Händler nicht. Ist das einer von den abstrusen ? Jeder "ordentliche" nimmt natürlich auch Reklas seiner verkauften Sachen an, und erstattet Dir das Porto der Rücksendung.... .
                  Zur Rücknahme/Annahme von Reklamationen ist jeder in Deutschland sitzende Versandhändler auch laut Fernabsatzgesetz verpflichtet. Ob dies auch für die Übernahme der Rücksendekosten gilt, weiss ich allerdings nicht. Kaufen bei einem Versender, der im Ausland sitzt, fällt allerdings in die Kategorie "auf eigene Gefahr".

                  Soweit,
                  Lars
                  Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, daß es theoretisch keinen Unterschied gibt, praktisch aber schon.

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                  • Hawe
                    Fuchs
                    • 07.08.2003
                    • 1977

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von Lars
                    ....
                    Zur Rücknahme/Annahme von Reklamationen ist jeder in Deutschland sitzende Versandhändler auch laut Fernabsatzgesetz verpflichtet.
                    Ja schon - nur wenn es ein Garagenhändler oder ein bei eBay als Privatmensch auftretender Billighimer ist, wird es schwierigm, einen rechtlichen Anspruch auch durchzusetzen.
                    Darauf bezog sich meine Bemerkung, dass solche Firmen ja wohl nur an ME Schlafsäcke kommen, wenn diese "vom Lastwagen gefallen" sind...

                    Und das mit dem Auslandsversand und den Problemen, die es da bei Reklas und Unstimmigkeiten gibt - das wird in der Euphorie der Billig-Schnäppchen wegen Dollar gerne mal vergessen.

                    aber das war ja gar nicht das Thema...

                    Hawe

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                    • Vueltas
                      Erfahren
                      • 22.05.2004
                      • 267
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Hui, super, danke für die Hinweise! Funck meinte ich übrigens auch, die sind da total nett, notfalls frag ich mal ganz lieb.....
                      Habe den Glacier natürlich bei Ebay ersteigert, aber Sport-Hegenloh scheint ein anständiger Laden zu sein. Ich werd mal ne Mail schicken.

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                      • Vueltas
                        Erfahren
                        • 22.05.2004
                        • 267
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Aha: Hier stehts doch:
                        § 8 Gewährleistung
                        Die Produktabbildungen können vom Aussehen der gelieferten Produkte abweichen, insbesondere hinsichtlich Farbe und Größe. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn es sich bei den gelieferten Stücken um die abgebildeten handelt.

                        Ist die Ware mit Mängeln behaftet, so kann "HEGENLOH" nach eigener Wahl innerhalb angemessener Zeit entweder die Mängel beseitigen oder aber eine Ersatzlieferung vornehmen. Gelingt die Mängelbeseitigung auch nach der zweiten Reklamation nicht oder erfolgt keine Ersatzlieferung innerhalb einer Frist von vier Wochen ab der Reklamation, so kann der Kunde/die Kundin nach seiner Wahl den Kauf rückgängig machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Dabei ersetzt "HEGENLOH" nur die Versandkosten für die erste Rücksendung.

                        "HEGENLOH" leistet für die Mängelfreiheit seines Produktes Gewähr für den Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung. Erfolgt die Lieferung an ein Unternehmen, so leistet "HEGENLOH" Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind. Sollten gelieferte Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler - auch Transportschäden - sofort gegenüber uns.

                        Eine Mängelbeseitigung außerhalb unseres Hauses ist ausgeschlossen.

                        Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Rücktrittsrecht wegen einer Pflichtverletzung durch "HEGENLOH", die nicht von der Mängelgewährleistung umfasst ist, besteht nur im Verschuldensfall.
                        Lt. Telefonat mit Hegenloh (hurra, die sind erreichbar) schicken die den Schlafsack dann zu Invia.

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                        • Vueltas
                          Erfahren
                          • 22.05.2004
                          • 267
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Äh, das ist jetzt nicht so gelaufen, wie ich mir das vorstellte. Habe den Schlafsack zu Hegenloh geschickt, die ihn dann weiterleiten wollten. Heute bekam ich dann ne Mail:
                          Hallo, manchmal gehts doch schneller.
                          Wir haben heute eine Gutschrift für Ihren Schlafsack bekommen. Bitte teilen
                          Sie mir Ihre Bankverbindung mit, damit wir Ihnen Ihre Zahlung
                          zurücküberweisen können.

                          Mit freundlichen Grüßen Ihr
                          Hegenloh Team
                          Hmm, da ich den Schlafsack bei Ebay günstiger bekommen habe, ist das ja ein schlechter Tausch. Wieso tauschen die den nicht einfach um?????? Habt ihr nen Rat, wie ich mich verhalten soll?
                          Zumal Invia 7 Jahre Garantie gibt.

                          Kommentar


                          • Christine M

                            Alter Hase
                            • 20.12.2004
                            • 4084

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Um mal ganz kurz etwas Licht in diesen Dschungel zu bringen:

                            1. von deinem Händler kannst du Behebung des Mangels verlangen. Wenn du den Kauf nicht rückgängig machen willst, musst du dich nicht darauf einlassen.

                            2. vom Hersteller kannst du genau das verlangen, was in der Garantie steht. Das ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers. Beim genaueren Lesen stellen sich die meisten dieser Garantien als ziemlich dürftig heraus. Namhafte Marken-Hersteller gehen auf Kulanzbasis aber oft über die Garantie hinaus.

                            3. Das 14tägige Widerrufs-/Rückgaberecht beim Fernabsatzvertrag - z. B. auch Kauf bei gewerblichem (!) Händler über ebay - besteht unabhängig von irgendwelchen Mängeln. Du brauchst keine Begründung anzugeben. Es bedeutet Rückgabe der Ware gegen Rückgabe des Geldes. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro können die Bedingungen vorsehen, dass du die Kosten der Rücksendung trägst. Darüber trägt sie der Händler, auch wenn das einige Internet-Anbieter noch nicht mitbekommen haben. Umgekehrt verlangen viele Händler auch bei geringerem Bestellwert nichts (z. B. Globetrotter).

                            Christine

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