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bisher noch keinen Megalite auf Lager gefunden.
Beziehen kann man den allerdings über die Läden der Finnmark Gruppe und über Globi. Dann aber soweit ich weiß ohne Rückgaberecht...
Doch, bei Globi gibts volles Rückgaberecht, bei Finnmark nicht. Zumindest in den Läden nicht. Also ohne Werbung machen zu wollen wäre der einfachste Weg wohl eine unverbindliche eMail an sonderbestellug@globetrotter.de :wink:
Ja, da sind die echt toll. Ich habs auch erst nicht glauben wollen aber dann meinten die ganz selbstverständlich: "bei einer Sonderbestellung gelten die gleichen AGBs wie bei einer normalen Bestellung. Also volles Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung." Man mag ja von Globetrotter halten was man will aber bei Serviceleistungen sind die echt ganz vorne.
Nichts gegen Globetrotter - der Service ist unbestreitbar gut - aber ich würde mal argumentieren, daß auch eine Sonderbestellung unter das gesetzliche Rückgaberecht beim Versandhandelskauf fällt. Beim Kauf im Laden gibt es das logischerweise nicht. :wink: Und rein vom praktischen Gesichtspunkt her ist Globi mit mehreren großen Filialen eher in der Lage, eine zurückgegebene Sonderbestellung anderweitig zu verkaufen als ein kleiner Laden der Finnmark-Gruppe.
Naja, also viele Onlinehändler schreiben in ihre AGBs, dass Sonderbestellungen vom Umtausch ausgeschlossen sind. KlickKlick
Inwiefern es da eine Rechtslage gibt weiss ich nicht :wink:
Auf jeden Fall ist man mit einer Bestellung bei Globetrotter im Vorteil. Was natürlich daran liegt, dass die so eine Sonderbestellung auch einfacher wieder loswerden bzw. das einfach zurück zum Hersteller schicken.
Aber ich denke auch, dass der erste Gang der zum Outdoorhändler des Vertrauens sein sollte. Meist lässt der ja, bei nicht zu speziellen Sachen, mit sich reden und bestellt ohne Anzahlung und Abnahmeverpflichtung.
§312b BGB nennt Sonderbestellungen nicht explizit als Ausnahme. Bin mir aber nicht sicher in wie weit die Einschraenkungen in Satz 1 ausgelegt werden. Ansonsten habe ich in den Klauselverboten fuer AGB auch nichts finden koennen.
Falls die Sonderbestellung nicht ueber einen Shop abgewickelt werden gelten auch nicht zwangsläufig die AGB. §305 Abs. 1 und 2 BGB beachten.
Sieht fuer mich ein wenig danach aus als waere das Fall abhaengig. Ich wuerde nicht pauschal von einem Rueckgaberecht ausgehen. Kommt halt ein wenig darauf an wie die Rechtsprechung §312b BGB auslegt.
Anyway ich bin kein Jurist entsprechend keine Rechtsberatung usw.
Die haben immer relativ viel um die Ohren. Man bekommt da erst so eine automatische Mail aber nach ein paar Tagen melden die sich dann. Ich glaub wenn Du nochmal hinschreibst verlängerst Du die Wartezeit eher...
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