Wann ist eine Jacke für Rücksacktouren geeignet?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Waidmann
    Erfahren
    • 31.05.2006
    • 355
    • Privat

    • Meine Reisen

    Wann ist eine Jacke für Rücksacktouren geeignet?

    Hallo zusammen!

    bei der Suche nach einer neuen Regenjacke bin ich bei der Frage hängen geblieben. Relativ eindeutig ist es wenn der Schulterbereich farblich oder aufgrund eines anderen Stoffs abgesetzt ist. Wenn das nicht der Fall ist steht es in der ein oder anderen Artikelbeschreibung.

    Ich suche quasi eine Faustregel mit der man einen normalen Menschen losjagen kann um eine Jacke (nicht unbedingt Regenjacke) zu besorgen die auch länge Rucksacktouren aushält.
    Es grüßt der Waidi

  • 42929
    Erfahren
    • 22.06.2007
    • 212
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Wenn du im Laden kaufst, würde ich einfach den Verkäufer fragen. Wenn im Internet keine Angaben über Rucksacktauglichkeit gemacht sind, würde ich hier im Forum nachfragen .

    MfG
    Martin
    Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
    Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

    Kommentar


    • Fernwanderer
      Alter Hase
      • 11.12.2003
      • 3885
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Zitat von Waidmann Beitrag anzeigen
      Relativ eindeutig ist es wenn der Schulterbereich farblich oder aufgrund eines anderen Stoffs abgesetzt ist.
      Ich hätte es als relativ zweideutig bezeichnet und würde eine solche Vermutung für gewagt halten.
      Letztlich ist man auf die Angaben der Hersteller angewiesen, das bedeutet zwar nicht, daß dessen Behauptungen immer stimmen, aber falls sie nicht stimmen ist, da ein wesentlicher Bestandteil Deiner Vertragsbedingungen nicht erfüllt worden ist, der Vertrag juristisch gesehen gar nicht zustande gekommen und der Händler muß gewährleisten/wandeln.

      Grüße
      Fernwanderer
      In der Ruhe liegt die Kraft

      Kommentar


      • 42929
        Erfahren
        • 22.06.2007
        • 212
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Bezüglich dem Vertragsbestandteil:
        Wird die Angabe gemacht, dass die Jacke Rucksacktauglich ist? Optimaler Weise natürlich bis wie viel kg, oder für wie lange Touren?! Oder wird nur gesagt, dass das Material abriebfest ist?

        Weil je nachdem, welche Angaben gemacht werden, kann man das im Zweifelsfall ja auch mehrdeutig auslegen.

        Auf verschiedene Farben oder verschiedene Stoffe würde ich mich auch nicht verlassen. Meiner Meinung nach kann es viel eher was mit dem Design der Kledung zu tun haben.

        MfG
        Martin
        Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
        Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

        Kommentar


        • chrysostomos
          Dauerbesucher
          • 09.02.2005
          • 687

          • Meine Reisen

          #5
          Zitat von 42929 Beitrag anzeigen
          Bezüglich dem Vertragsbestandteil: Wird die Angabe gemacht, dass die Jacke rucksacktauglich ist? Optimaler Weise natürlich bis wie viel kg, oder für wie lange Touren?! Oder wird nur gesagt, dass das Material abriebfest ist? Weil je nachdem, welche Angaben gemacht werden, kann man das im Zweifelsfall ja auch mehrdeutig auslegen.
          Salve Martin

          Mit einer solchen Prozessgrundlage hättest Du praktisch wohl Schwierigkeiten, einen Ersatzanspruch rechtlich durchzusetzen. "Rucksacktauglich" ist ein unbestimmter Begriff, der sich äusserst vielfältig interpretieren lässt. Du müsstest Dir vom Verkäufer die zugesicherten Eigenschaften (Nutzungsdauer x Rucksackgewicht x max.zulässige Wasserdurchlässigkeit) der Jacke detailliert bestätigen lassen und müsstest beweisen, dass die Jacke stets nur innerhalb dieser vertraglich vereinbarten Bedingungen genutzt worden ist. Aber vielleicht findet sich ja ein Richter, der die Konsumenten grundsätzlich als zu schützende Kaufidioten unter die rechtlichen Fittiche nimmt...

          Grüsse aus dem Süden

          Marc

          Kommentar


          • Nicht übertreiben
            Hobbycamper
            Lebt im Forum
            • 20.03.2002
            • 6979
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Ich würde da keinen Herstellerangaben vertrauen (außer es wird als Garantie festgehalten), die schreiben das, was der Kunde hören will/muss um ein Produkt zu kaufen

            Meiner Meinung nach am wichtigsten: Keine Nähte in besonders belasteten Bereichen, Membran durch Stoff geschützt (also kein Paclite), glatte Stoffe sind besser als rauhe, wenn 3-lagig dann stellen imo die abgeklebten Nähte die Schwachstelle da.

            Das gilt allerdings nur, wenn die Jacke ständig getragen werden soll. Besser ist man imo mit Fleece + Windbreaker + Leichtregenjacke unterwegs, die dann die meiste Zeit im Rucksack bleibt.

            Kommentar


            • 42929
              Erfahren
              • 22.06.2007
              • 212
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Hi Marc,

              just dies wollte ich ja zum Ausdruck bringen . Ich bin mir nämlich sehr sicher, dass Hersteller zwar viel dafür tun die Strapazierfähigkeit zu gewährleisten, sich aber dennoch mit den Angaben zurück halten. (Es sei ihnen ja vergönnt). Beim Kauf meiner Regenjacke habe ich mich da auf die Aussagen des Verkäufers verlassen.

              MfG
              Martin
              Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
              Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

              Kommentar


              • Fernwanderer
                Alter Hase
                • 11.12.2003
                • 3885
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                Zitat von chrysostomos Beitrag anzeigen
                "Rucksacktauglich" ist ein unbestimmter Begriff, der sich äusserst vielfältig interpretieren lässt.
                Wohl wahr, aber es gibt einige Hersteller die ihre Produkte z. B. als Trekking oder Expeditions oder Kletter geeignet klassifizieren, da hat nach meinen dafürhalten der Hersteller nicht mehr allzuviele Möglichkeiten sich dumm zu stellen. Außerdem sind es nach meinem Dafürhalten auch genau die Hersteller die kein Theater machen, die sich zu solch klaren Aussagen bereitfinden.

                Fernwanderer
                In der Ruhe liegt die Kraft

                Kommentar


                • chrysostomos
                  Dauerbesucher
                  • 09.02.2005
                  • 687

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von Fernwanderer Beitrag anzeigen
                  Wohl wahr, aber es gibt einige Hersteller die ihre Produkte z. B. als Trekking oder Expeditions oder Kletter geeignet klassifizieren, da hat nach meinen dafürhalten der Hersteller nicht mehr allzuviele Möglichkeiten sich dumm zu stellen.
                  Rechtlich handelt es sich auch bei diesen Begriffen um unbestimmte Zusicherungen. Aber Du hast natürlich Recht: einige Hersteller, die diese Begriffe werbewirksam benutzen, sind gegebenenfalls sehr kulant. Das dürfte sich allerdings vorher schon im Kaufpreis bemerkbar gemacht haben. Mit Recht hat das aber nichts zu tun.

                  Grüsse aus dem Süden

                  Marc

                  Kommentar


                  • Nava
                    Erfahren
                    • 28.09.2006
                    • 124

                    • Meine Reisen

                    #10
                    ich denke, das eine Verstärkung im Schulter-Bereich nicht unbedingt notwendig ist, bevor es den Oberstoff durchs Rucksacktragen durch gerieben hat ist imho die Membran, egal ob 2 oder 3 lagig , schon längst durch.

                    Kommentar


                    • Fernwanderer
                      Alter Hase
                      • 11.12.2003
                      • 3885
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Zitat von chrysostomos Beitrag anzeigen
                      Mit Recht hat das aber nichts zu tun.
                      OT: Auf Hoher See und vor Gericht sind wir zwar alle in Gottes Hand, aber wie ich unsere Richter einschätze hat da der Händler oder auch der Hersteller einen verdammt schweren Stand. Im Richterrecht hat es (in D) eine Beweislastumkehr gegeben, was solche Fälle betrifft, der Hersteller kann sich höchstens "aussuchen", ob er seiner Gewährleistungspflicht nachkommt oder wegen irreführender Werbung dran kommt.
                      Zitat von Nava Beitrag anzeigen
                      bevor es den Oberstoff durchs Rucksacktragen durch gerieben hat ist imho die Membran, egal ob 2 oder 3 lagig , schon längst durch.
                      Stimmt so nicht. Bei geeigneter Wahl des Materials ist es ja gerade der Witz eines Laminats, daß das Trägermaterial die einwirkenden Kräfte absorbiert. Was Du beschreibst ist der Paradefall einer fürs Trekking ungeeigneten Jacke.

                      Grüße
                      Fernwanderer
                      In der Ruhe liegt die Kraft

                      Kommentar


                      • 42929
                        Erfahren
                        • 22.06.2007
                        • 212
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat von Fernwanderer Beitrag anzeigen
                        OT: Auf Hoher See und vor Gericht sind wir zwar alle in Gottes Hand, aber wie ich unsere Richter einschätze hat da der Händler oder auch der Hersteller einen verdammt schweren Stand. Im Richterrecht hat es (in D) eine Beweislastumkehr gegeben, was solche Fälle betrifft, der Hersteller kann sich höchstens "aussuchen", ob er seiner Gewährleistungspflicht nachkommt oder wegen irreführender Werbung dran kommt.
                        Dennoch musst du vor Gericht beweisen, dass du die Jacke angemessen behandelt hast. Nur wenn du beweisen kannst, dass du die Jacke angemessen benutzt hast, kann sich der Hersteller/Händler das von dir beschriebene aussuchen.

                        Problem ist IMMER, dies zu tun.

                        MfG
                        Martin
                        Wenn ein Bär im Wald einem Bären begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Bär."
                        Wenn jedoch ein Mensch im Wald einem Menschen begegnet, denkt der sich: "Oh - sicherlich ein Mörder!"

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X