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  • Scrat79
    Freak
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    • 11.07.2008
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    • Meine Reisen

    #81
    AW: pm-outdoorshop.de

    Sorry, aber im Gegensatz zu Klamotten kann man einen Schlafsack in diversen Punkten durchaus recht genau spezifizieren.
    In der Breite wäre es vielleicht noch gedeckt mit dem "passt nicht" - "Pech gehabt". Wenn jedoch eine Länge
    angegeben ist, die nicht eingehalten wird, ist es ein Mangel.
    Das kann man leicht nachprüfen. Wenn der Hersteller / Händler hier eine größere Länge angibt, aber kürzer fertigt um schön fein weniger Gewicht angeben zu können (mein Produkt ist leichter als deines bei gleichen Preis) dann ist da was faul. Und ganz klar ein Mangel.
    Genau so wenn ich mir ein Auto kaufe, dass hinterher einen deutlich höheren Schadstoffausstoß hat als zuvor behauptet.
    Lebenserfahrung hin oder her.
    Und nicht jeder kauft regelmäßig Schlafsäcke um zu wissen, dass auch Längentechnisch gern gemogelt wird.
    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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    • willo
      Administrator

      Administrator
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      • 28.06.2008
      • 9799
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      • Meine Reisen

      #82
      AW: pm-outdoorshop.de

      Der Händler hat doch aber bereits einen Irrtum eingestanden und Rückabwicklung angeboten. Was will man mehr?
      Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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      • Katun
        Fuchs
        • 16.07.2013
        • 1555
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        • Meine Reisen

        #83
        AW: pm-outdoorshop.de

        OT: Wer mogelt denn längentechnisch gerne?

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        • Scrat79
          Freak
          Liebt das Forum
          • 11.07.2008
          • 12533
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          • Meine Reisen

          #84
          AW: pm-outdoorshop.de

          Zitat von willo Beitrag anzeigen
          Der Händler hat doch aber bereits einen Irrtum eingestanden und Rückabwicklung angeboten. Was will man mehr?
          Vermutlich das angepriesene Produkt für den angepriesenen Preis.
          Geld zurück ist erst mal nur die Notlösung.
          Kurzes Beispiel aus der Praxis:
          Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
          Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
          Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.

          Bei PMO weiß ich allerdings nicht, ob sich die gegen solch ähnliche Dinge nicht in den AGBs absichern.
          Möglich. Aber nicht pauschal so zu sagen.
          OT:
          Zitat von Katun Beitrag anzeigen
          OT: Wer mogelt denn längentechnisch gerne?
          Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
          Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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          • Torres
            Freak

            Liebt das Forum
            • 16.08.2008
            • 30705
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            • Meine Reisen

            #85
            AW: pm-outdoorshop.de

            Aber deshalb gibt es doch die 14 Tage Frist. Was nicht gefällt, geht zurück. Wenn der Hersteller sich bei den Angaben vertut - oder vielleicht ist ja nicht nach seinen Angaben genäht worden, - dann kann der Händler doch schlecht nachbessern: Die sind dann alle so. Er kann höchstens, wenn er es jetzt entdeckt hat, die Angaben auf der website ändern. Ansonsten bleibt ihm doch nur, das Geld zurückzuzahlen und dazu ist er ja anscheinend bereit.


            Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
            Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
            Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.
            Ob das bei Ebay so ist, weiß ich nicht. Im Einzelhandel ist das nicht so. Ist der Preis nachprüfbar falsch, muss der Händler Dir das Produkt nicht verkaufen, wenn er es nicht will.
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

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            • willo
              Administrator

              Administrator
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              • 28.06.2008
              • 9799
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              • Meine Reisen

              #86
              AW: pm-outdoorshop.de

              Hier hat sich der Versender aber imho nicht im Preis geirrt, sondern in den Größenangaben - wie soll er das bitte korrigieren ausser durch Rückabwicklung? Ausserdem ist auch ein Schlafsack nicht problemlos zu messen. Wenn es die Länge ist, über welche Breite gilt die, gilt innen oder Aussenmass, was ist noch Bequem, etc? Meinen Feathered Friends Schlafsack würde ich als durchaus hochwertig bezeichnen, kann aber auch nicht nachvollziehen wie die Masse zustande kommen...
              Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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              • willo
                Administrator

                Administrator
                Lebt im Forum
                • 28.06.2008
                • 9799
                • Privat

                • Meine Reisen

                #87
                AW: pm-outdoorshop.de

                Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                Ebay Angebot ist ein teures Handy für wenig Kohle.
                Händler sieht Irrtum hinterher und sagt, das Handy kann er nicht liefern, zahlt aber den Kaufpreis zurück.
                Du hast in dem Fall durchaus das Recht auf das günstige Handy. Pech für den Verkäufer.
                Das gilt - mit Einschränkungen - nur bei Auktionen. Nicht im Einzelhandel (online oder offline) wenn ein Irrtum vorliegt.
                Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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                • cast
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                  Liebt das Forum
                  • 02.09.2008
                  • 19413
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #88
                  AW: pm-outdoorshop.de

                  Manche haben Probleme.
                  Falsches Produkt geliefert. Rücksendung auf des Händlers Kosten. Geld zurück, fertig.

                  Fehler liegt bei PM, aber was soll´s, höchstens ärgerlich.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • Scrat79
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                    • 11.07.2008
                    • 12533
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                    • Meine Reisen

                    #89
                    AW: pm-outdoorshop.de

                    Das es nicht so einfach ist, sieht man derzeit bei VW.
                    Es wurde ein Produkt verkauft, das nicht der Spezifikation entspricht.
                    Da isses erst mal egal, das der Händler hier nur Ware weiterreicht.
                    Er hat Ware zu liefern, die der Spezifikation entspricht. Der Kund kann dies von seinem Vertragspartner verlangen.
                    Er muss nicht mit VW in Verhandlung treten.
                    Ich behaute auch nicht, dass es für einen Händler leicht ist, auf so was zu reagieren.

                    Kann mich aber an viele Fälle erinnern, in denen sich Globetrotter entschuldigt hat, dass Realmaße (Angaben) vom Händler übernommen wurden, ohne sie zu prüfen. Diese wurden dann hinterher nach dem tatsächlichen Maßen geändert.
                    Es obliegt dann dem Händler, dafür zu sorgen, dass mit seinem Kunden ein für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird.
                    Oder nicht.
                    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                    • cast
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                      • 02.09.2008
                      • 19413
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #90
                      AW: pm-outdoorshop.de

                      Es geht aber nicht um ein Auto für zehntausende das mit betrügerischen Absichten verkauft wurde, sondern um einen Schlafsack , deutlich preisreduziert, meist aus aus einer vorherigen Saison.
                      Noch ist ja auch nicht klar was damit war. Falsche Maße angegeben, oder falsche größe geliefert.
                      In beiden Fällen zurück, Geld her, fertig.

                      AGB´s lesen die meisten nicht.

                      Aus den AGB:

                      1. Inhalt des Onlineangebotes
                      Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • Scrat79
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                        Liebt das Forum
                        • 11.07.2008
                        • 12533
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #91
                        AW: pm-outdoorshop.de

                        Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                        Bei PMO weiß ich allerdings nicht, ob sich die gegen solch ähnliche Dinge nicht in den AGBs absichern.
                        Möglich. Aber nicht pauschal so zu sagen.
                        Na dann.
                        Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                        Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                        • Ditschi
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                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12362
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                          #92
                          AW: pm-outdoorshop.de

                          Wird ein Schlafsack in einer bestimmten Größe gekauft -- gleichgültig bei welcher Art von Kauf, also online oder im Laden--, aber eine andere Größe geliefert und übergeben, liegt ein Sachmangel vor. Gilt auch bei " Ersteigerung" bei ebay. Da gilt auch Kaufrecht.
                          Dann hat der Käufer zunächst einen Primäranspruch auf Nacherfüllung seiner Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Da man eine falsche Größenangabe nicht "reparieren" kann, bleibt also nur die Ersatzlieferung eines Schlafsackes in richtiger Größe.
                          Ist diese Ersatzlieferung nicht möglich, weil es einen Schlafsack in der gekauften Größe nicht gibt, greifen die Sekundäransprüche des Kaufrechtes: nach Wahl des Käufers zunächst Rücktritt vom Vertrag ( Folge: Ware und Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises( Folge: Ware behalten und Kaufpreis mindern). Meist wählt man den Rücktritt. Das Wahlrecht liegt aber immer beim Käufer.
                          Diese Gewährleistungsansprüche sind verschuldensunabhängig. Es ist also egal, ob der Verkäufer die falsche Größenangabe zu vertreten hat. Man muß auch nicht in die AGB schauen, denn diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht abdingbar.

                          Es gibt noch einen dritten Sekundäranspruch, nämlich Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Im Gegensatz zur Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt setzt aber Schadensersatz immer ein Verschulden des Verkäufers voraus, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Erst hier greift die von cast zitierte AGB, denn der Verkäufer kann sein Verschulden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken, also leichte Fahrlässigkeit ausschließen.

                          Das war -- kurz und daher grob ohne Berücksichtigung aller Feinheiten- das Gewährleistungsrecht beim Kauf.

                          Vom Gewährleistungrecht zu unterscheiden ist das Recht, beim Onlinekauf ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten, die Ware zurückzuschicken und das Geld zurückzuverlangen. Dieses Recht hat man beim Kauf im Laden nicht.
                          Dieses Rücktrittsrecht bei Versandhandel-und Haustürgeschäften tritt unabhängig neben das Gewährleistungsrecht. Sind beide Wege möglich, hat der Käufer wiederum die Wahl, welchen Weg er gehen will.

                          Die VW-Geschichte ist kompliziert, weil die Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer zumeist verjährt ist ( Ist das nicht der Fall, ist es einfach, siehe oben) und man versuchen muß, den Hersteller VW in Anspruch zu nehmen. Das ist eine ganz andere Schiene.
                          http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/.../12531894.html
                          Das Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hätte ich gerne einmal gelesen. Weiß jemand, ob das irgendwo veröffentlicht ist?
                          Hier geht es aber um einen einfachen Schlafsackkauf. Wenn jemand es genau wissen und die Normen genannt haben möchte, bitte nachfragen.

                          Ditschi
                          Zuletzt geändert von Ditschi; 03.11.2015, 17:50. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                          • Scrat79
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                            • 11.07.2008
                            • 12533
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                            #93
                            AW: pm-outdoorshop.de

                            Danke Ditschi!
                            Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                            Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                            • Ditschi
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                              • 20.07.2009
                              • 12362
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                              #94
                              AW: pm-outdoorshop.de

                              OT: Hier einmal eine erste Einschätzung eines Zivilrechts- Profesors zum VW- Diesel- Skandal.

                              http://www.lto.de/recht/hintergruend...e-deutschland/

                              Findige Anwälte werben bereits damit, sich einer Sammelklage in den USA anzuschließen, um das deutsche Recht, das nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist keinen Erfolg verspricht, zu umgehen. Ob das nun Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen. Sofern VW freiwillig Kosten übernimmt, um den Ruf nicht weiter zu beschädigen, könnte Klagen im Ausland unnötig sein, auch wenn vielleicht nicht alle Kosten erstattet werden. Da ist noch alles im Fluß zur Zeit.
                              Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 03.11.2015, 17:13. Grund: Versehentlich 2. Seite zuerst kopiert und geändert

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                              • derMac
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                                Liebt das Forum
                                • 08.12.2004
                                • 11888
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                                #95
                                AW: pm-outdoorshop.de

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Dann hat der Käufer zunächst einen Primäranspruch auf Nacherfüllung seiner Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Da man eine falsche Größenangabe nicht "reparieren" kann, bleibt also nur die Ersatzlieferung eines Schlafsackes in richtiger Größe.
                                Ist diese Ersatzlieferung nicht möglich, weil es einen Schlafsack in der gekauften Größe nicht gibt, greifen die Sekundäransprüche des Kaufrechtes: nach Wahl des Käufers zunächst Rücktritt vom Vertrag ( Folge: Ware und Geld zurück) oder Minderung des Kaufpreises( Folge: Ware behalten und Kaufpreis mindern). Meist wählt man den Rücktritt. Das Wahlrecht liegt aber immer beim Käufer.
                                Diese Gewährleistungsansprüche sind verschuldensunabhängig. Es ist also egal, ob der Verkäufer die falsche Größenangabe zu vertreten hat. Man muß auch nicht in die AGB schauen, denn diese gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht abdingbar.
                                Beide Seiten (für den Händler ist das aber einfacher) können den Vertrag auch noch mit der Begründung eines Irrtums anfechten. Ab dem Moment wird es wohl aber komplizierter. Ich persönllich finde aber, dass, wenn ein anderer etwas offensichtlich irrtümlich getan hat und das in angemessener Weise kommuniziert und mir kein echter Schaden entsteht, ich die Sache einfach auf sich beruhen lasse. Irren ist menschlich, ganz unabhängig von irgendwelchen Gesetzestexten.

                                Mac

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                                • Ditschi
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                                  • 20.07.2009
                                  • 12362
                                  • Privat

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                                  #96
                                  AW: pm-outdoorshop.de

                                  Zitat derMac: Beide Seiten (für den Händler ist das aber einfacher) können den Vertrag auch noch mit der Begründung eines Irrtums anfechten. Ab dem Moment wird es wohl aber komplizierter.
                                  Ja, leicht gesagt, aber in der Tat komplizierter, denn nicht jeder Irrtum berechtigt zur Anfechtung. In der Rechtspraxis sind Anfechtungen wegen Irrtums daher sehr selten, während Gewährleistungsrecht alltäglich vorkommt.
                                  Kostprobe ?
                                  http://www.al-online.de/fileadmin/us...._Auflage_.pdf

                                  Ditschi

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                                  • MaxD

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                                    • 28.11.2014
                                    • 8918
                                    • Privat

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                                    #97
                                    AW: pm-outdoorshop.de

                                    Das ist die ideale Lektüre zu einem Gläschen frisch ersteigertem Trierer Wein und etwas Haakjöringsköd
                                    ministry of silly hikes

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                                      • 20.07.2009
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                                      #98
                                      AW: pm-outdoorshop.de

                                      Zitat MaxD: Das ist die ideale Lektüre zu einem Gläschen frisch ersteigertem Trierer Wein und etwas Haakjöringsköd
                                      OT: Nö, zu Haakjöringsköd schmeckt nur Der schwarze Tod!

                                      Aber die Anspielungen bezieht sich wohl darauf, jedem Jurastudenten geläufig:

                                      https://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%...sk%C3%B6d-Fall

                                      https://de.wikipedia.org/wiki/Trierer_Weinversteigerung

                                      Ditschi
                                      Zuletzt geändert von Ditschi; 04.11.2015, 08:02. Grund: Ergänzung

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                                        • 10.05.2014
                                        • 4855
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #99
                                        AW: pm-outdoorshop.de

                                        OT: Bei VW würde mich eher interessieren, wie Städte und Kommunen darauf am Ende reagieren. Zu den Steuerausfällen durch bessere Steuerklasse frage ich mich als Großstadtbewohner, wie denn VW die höhere Feinstaubbelastung gehenüber Einwohnern/Einatmern schön reden will. Solche Manipulationen sollten endlich zu Auto freien Städten führen (oder zu besserer Technik/Verkehrsplanung)

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                                        • cast
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                                          Liebt das Forum
                                          • 02.09.2008
                                          • 19413
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                                          AW: pm-outdoorshop.de

                                          Also Konsequenz wegen dem Schlafsack, Juristen und Gerichte bemühen.
                                          Wegen einem heruntergesetzten Schlafsack, gehts noch?
                                          "adventure is a sign of incompetence"

                                          Vilhjalmur Stefansson

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