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  • DirkF123
    Anfänger im Forum
    • 11.05.2019
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    • Meine Reisen

    #21
    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    sondern auch über etwaige Gewährleistungsansprüche nachdenken.

    Wie meinst Du das?
    Habe eine neue Jacke gekauft, bezahlt und auch bekommen.
    Allerdings hat die Jacke einen Mangel.
    Wie verhält man sich am besten?

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    • derSammy

      Lebt im Forum
      • 23.11.2007
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      #22
      ich empfehle ja da gerne (hauptsächlich für mich selber ) einen Blick in die "Nord-Daten" ... tiefrot seit Gründung ....

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      • Freedom33333
        Dauerbesucher
        • 09.09.2017
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        #23
        Zitat von DirkF123 Beitrag anzeigen
        Wie meinst Du das?
        Habe eine neue Jacke gekauft, bezahlt und auch bekommen.
        Allerdings hat die Jacke einen Mangel.
        Wie verhält man sich am besten?
        Mal als abstrakte Erläuterung, konkrete Beratungstipps zum konkreten Fall wirst du nicht bekommen.

        Wenn du bei einem Anbieter kaufst, der in den Roten Zahlen steht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass du erfolgreich Gewährleistungsansprüche durchsetzen kannst niedriger. Erstens wird der Anbieter wahrscheinlich schon nicht reagieren und zweitens wirst du auch gerichtlich wenig erreichen.

        Geht der Anbieter insolvent - etwa zwischen Zahlungseingang und Auslieferung der Ware - hast du Pech. Du hast keinen vorrangigen Anspruch "aber ich habe doch bezahlt und die Jacke ist doch noch im Lager", sondern du bist Insolvenzgläubiger, genau wie jeder andere und jeder Lieferant. In der Praxis beläuft sich die Insolvenzquote dann auf 2-3% deines Geldes oder weniger, was du nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bekommst, wenn du dort deine Ansprüche angemeldet hast etc. Ich kenne die Details nicht.

        Langer Rede kurzer Sinn: Bei einem Verkäufer, bei dem es Gerüchte über die Insolvenz gibt, niemals per Vorkasse bestellen, sonst ist dein Geld womöglich futsch. Und wenn der Anbieter insolvent geht nach Verkaufsabschluss sind halt statt deinen Ansprüchen auf Auslieferung der Ware deine Ansprüche auf Mängelgewährleistung wertlos.

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
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          • Meine Reisen

          #24
          Zitat von DirkF123 Beitrag anzeigen
          Wie meinst Du das?
          Habe eine neue Jacke gekauft, bezahlt und auch bekommen.
          Allerdings hat die Jacke einen Mangel.
          Wie verhält man sich am besten?
          Freedom hat´s schon richtig dargestellt. Ich kann hier nicht in das komplexe Insolvenzrecht einsteigen.
          Aber denke mal nach: Du erwägst, ein Produkt bei einem Unternehmen zu kaufen, das bereits Insolvenz angemeldet hat.
          Dabei spielt es nur eine geringe Rolle, ob anfangs in Eigenregie oder als Regelinsolvenz.
          Kurz vor Anlauf der zweijährigen Gewährleistung tritt ein Mangel auf. Du machst Deine Mängelansprüche geltend:
          Es kann sein, daß die Firma mit Hilfe des Sachwalters überlebt und Dir Deine Ansprüche anstandslos erfüllt.
          Es kann sein, daß das Unternehmen im Rahmen der Insolvenz veräußert wird und der Erwerber Dir Deine Ansprüche anstandslos erfüllt.
          Es kann sein, daß die Firma im Rahmen der Insolvenz veräußert wird und der Erwerber Sachmangelforderungen/ Garantieansprüche nicht übernimmt.
          Es kann sein, daß die Firma im Rahmen der Insolvenz liquidiert wird und Du keinen Ansprechpartner mehr hast.
          Es kann sein, daß der Insolvenzverwalter noch tätig ist, Deine Ansprüche anerkennt, Dich als nicht bevorrechtigten Insolvenzgläubiger in die Insolvenztabelle einträgt mit der Folge, daß Du im Endergebnis leer ausgehst oder mit einer geringen Quote abgespeist wird.

          Wirst Du kaufen? Deine Entscheidung.

          Ditschi hat eigene Erfahrungen nicht nur nach 8 Jahren des Berufslebens im damaligen Konkursrecht, sondern auch als Käufer:

          Ditschi kaufte beim Hersteller ein Produkt im Wert von 14.000,-€, das erst noch hergestellt werden sollte. Zum Glück keine Anzahlung geleistet. Garantieversprechen des Herstellers: 10 Jahre Garantie. Zwischen Kaufvertrag und Herstellung meldet der Hersteller Insolvenz an. Ditschi fordert den Insolvenzverwalter auf, sich zu erklären, ob er den Kaufvertrag zu erfüllen gedenkt. Die Erklärung einzufordern, ist ein gesetzlicher Anspruch. Der Insolvenzverwalter erklärt, er wolle den Vertrag erfüllen. Das genügt Ditschi nicht. Ob er denn auch die 10 Jahre Garantie erfüllen könne? Der Insolvenzverwalter ist ehrlich und antwortet, die Frage sei gegenwärtig völlig offen. Es wird verhandelt: der Insolvenzverwalter ist bereit, von Kaufpreis 2000,-€ nachzulassen wg. der unsicheren Frage der Garantie. Ditschi ist einverstanden. Er zahlt und erhält das Produkt. Der Insolvenzverwalter veräußert die weiter bestehende Firma an einen deutschen Konkurrenten. Ditschi freut sich. Der hat nämlich erklärt, die Garantieansprüche zu erfüllen. Die Feude währt nicht lange. Der Konkurrent wiederum wird veräußert an eine amerikanische Firma. Die denkt garnicht daran, irgendwelche Garantieansprüche erfüllen zu wollen, sondern liqidiert die rechtlich selbstständige Herstellerfirma. Gegen die Amerikaner vorgehen ? Illusorisch.
          Jetzt ist das Produkt sieben jahre alt. Und wenn es jetzt kaputt geht, kann ich mir die Garantieansprüche in die Haare rubbeln. Da ist niemand mehr, den ich ansprechen könnte. Gut, daß ich mir die Garantieansprüche für 2000,-€ habe abkaufen lassen. Meine nach der Erfahrung mit dem Produkt berechtigte Hoffnung ist, daß es tatsächlich die 10 Jahre und länger hält.


          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 13.12.2022, 08:13. Grund: Ergänzung

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          • bananensuppe
            Dauerbesucher
            • 13.08.2006
            • 742

            • Meine Reisen

            #25
            Zitat von DirkF123 Beitrag anzeigen
            Wie meinst Du das?
            Habe eine neue Jacke gekauft, bezahlt und auch bekommen.
            Allerdings hat die Jacke einen Mangel.
            Wie verhält man sich am besten?
            Erst einmal Kontakt mit dem Händler aufnehmen. Wenn noch eine Jacke an Lager ist, wirst du die evtl. auch getauscht bekommen. Wenn du die Jacke zurück gibst und auf eine Rückzahlung wartest, gehst du im schlimmsten Fall leer aus. Dann ist die Jacke und das Geld weg.
            Wenn die Jacke ein Schnäppchen war und der Mangel nur minimal ist, würde ich sie einfach behalten.

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            • DirkF123
              Anfänger im Forum
              • 11.05.2019
              • 37
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              Zitat von Freedom33333 Beitrag anzeigen
              Erstens wird der Anbieter wahrscheinlich schon nicht reagieren. .

              Reagieren tut der Händler schon, ich habe aber noch keine Rückmeldung.

              Zitat von Freedom33333 Beitrag anzeigen
              Und wenn der Anbieter insolvent geht nach Verkaufsabschluss sind deine Ansprüche auf Mängelgewährleistung wertlos.

              Man kann versuchen dann über den Hersteller Hilfe zu bekommen, die sind da oft kulant.
              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Du erwägst, ein Produkt bei einem Unternehmen zu kaufen, das bereits Insolvenz angemeldet hat.

              Ich habe das Produkt vor Insolvenz gekauft und erhalten.

              Zitat von bananensuppe Beitrag anzeigen

              Erst einmal Kontakt mit dem Händler aufnehmen.

              Habe ich bereits gemacht.
              Zitat von bananensuppe Beitrag anzeigen
              Wenn du die Jacke zurück gibst und auf eine Rückzahlung wartest, gehst du im schlimmsten Fall leer aus. Dann ist die Jacke und das Geld weg.

              Ich würde erst auf die Ersatzlieferung warten.

              Zitat von bananensuppe Beitrag anzeigen
              Wenn die Jacke ein Schnäppchen war und der Mangel nur minimal ist, würde ich sie einfach behalten.

              Der Mangel ist schon etwas größer

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              • Rollo
                Erfahren
                • 05.01.2010
                • 414
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                Ein paar dürftige Neuigkeiten zur Insolvenz der Keller-Group:
                https://www.merkur.de/wirtschaft/gro...-91973172.html
                Cheers
                Rollo
                ***********************************
                Oh, es regnet, da bleib ich heute im Büro!

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