Rechtliches zum Holz sammeln

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  • AlfBerlin
    Lebt im Forum
    • 16.09.2013
    • 5073
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

    Im Bundesgesetz über Naturschutz und Landschaftspflege habe ich noch einen holzsammler-freundlichen Absatz gefunden, den jeder Hobokocher im Schlaf aufsagen können sollte:

    "Jeder darf ... wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." (BNatSchG § 39 (3) mit meinen Unterstreichungen)

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    • Skandinovize
      Anfänger im Forum
      • 14.02.2014
      • 34
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

      Schön, dass das ganze ausnahmsweise mal im Bundesgesetz verankert ist, damit fällt zumindest die "Verschiedene Länder - verschiedene Gesetze" Diskussion schon mal aus.

      Damit sollte dieser Teil der Diskussion doch erledigt sein, oder?

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12369
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

        Schön, dass das ganze ausnahmsweise mal im Bundesgesetz verankert ist, damit fällt zumindest die "Verschiedene Länder - verschiedene Gesetze" Diskussion schon mal aus.

        Damit sollte dieser Teil der Diskussion doch erledigt sein, oder?
        Leider nein, siehe Art. 72 Abs. 3 GG ( konkurrierende Gesetzgebung).

        Welches Gesetz bei Abweichung vorgeht, dazu

        http://www.bund.net/fileadmin/bundne...ht_laender.pdf

        siehe 2 b Abweichungskompetenz.

        Gruß Ditschi

        Art 72 Abs 3 GG:

        (3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

        1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
        2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
        3. die Bodenverteilung;
        4. die Raumordnung;
        5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
        6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse.

        Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

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        • Waldhexe
          Alter Hase
          • 16.11.2009
          • 2893
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

          Außerdem geht es um "Zweige wild lebender Pflanzen", nicht um herumliegendes Totholz. Der Grund für die Einschränkungen beim Totholz ist ja nicht Naturschutz (zumindest bei Ästen), sondern Eigentum.

          Ich bin kein Jurist und Ditschi sieht den "gesunden Menschenverstand" sicher zu Recht kritisch, dennoch denke ich, dass man nirgendwo bestraft wird, wenn man Holz für ein Lagerfeuer an einer genehmigten/eingerichteten Feuerstelle (dann wird das ja in Kauf genommen, es bringt ja kein Wanderer sein Holz für sein Würstchen mit!) oder für seinen Hobokocher (noch weniger!, da ist eher der Betrieb problematisch) oder für Basteleien sammelt.
          Ich verstehe unter Holzdiebstahl nach wie vor das Stehlen von geschichtetem, vorbereiteten Brennholz, da sicher auch in geringem Umfang, nicht das Aufklau(b)en von Reisig oder Ästen vom Waldboden.
          Leider ist "Geringfügigkeit" nicht klar denfiniert, dass es durchgeknallte Waldbesitzer/Förster geben mag, die einen wegen einem Arm voll Ästen anzeigen, steht auf einem anderen Blatt. Man sagt, vor Gericht und auf hoher See (und IMO im Krankenhaus...) ist man in Gottes Hand, aber den Richter möchte ich sehen, der deswegen eine Strafe verhängt.

          Gruß,

          Claudia

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          • Markus K.
            Lebt im Forum
            • 21.02.2005
            • 7452
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

            Was auch nicht gerne gesehen wird, ist einfach Holz von den Grüngutdeponien mitzunehmen. Teilweise landet da bestes Brennholz und wird letztendlich nur geschreddert und zu Mulch verarbeitet.

            Wenn man höflich nachfragt, ist es aber möglich, sich gut mit Holz einzudecken.
            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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            • khyal
              Lebt im Forum
              • 02.05.2007
              • 8195
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

              Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
              Ich finde die Entwicklung dieses Beitrages einfach köstlich! Ursprünglich ging es glaube ich nur um das Thema, dass eine handvoll Stöckchen für den Hobo gesammelt werden sollte. Man kann daraus natürlich eine seitenlange Epik entwickeln.

              Dazu könnte man noch zu dem Schluss kommen, dass Stöckchenaufheben wirklich BÖSE und rechtlich sehr bedenklich ist.



              Muss ich unseren Dicken jetzt eigentlich anzeigen oder kann ich mich als "Verwandter" am Ende auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Fragen über Fragen...
              Das Schlimme ist ja, dass noch andere Delikte in Frage kommen, die noch als Strafe on top kommen.

              Im Bereich Koeln ist lt Umweltamt der Stadt Koeln das Muellaufsammeln in LSG usw eine gebuerenpflichtige Sondernutzung die schriftlich mit Formblatt xyz beantragt werden muss.
              Auf meine Frage, ob ich nun, wenn ich neben dem Weg eine leere Getraenkedose aufhebe, um die in die naechste Muelltonne zu werfen, auch vorher eine Antrag stelle muesse, erhielt ich die Antwort, dass ich das bloss nicht tun solle, da das 30 € Verwarngeld kosten wuerde, die Erklaerung warum, wurde auf meine Rueckfrage auch geliefert, weil ein seltener Kaefer drunter sitzen koenne.
              Da wusste ich, es gibt Drogen, deren Auswirkungen ich noch nicht kenne

              Also ich sehe es ja auch so, dass ein paar Verbote wirklich noetig snd, damit zu grosser Schaden abgewendet wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Foerster, Waldbesitzer o.A. eine derartige rechtliche Korintenkackerei machen wuerde, wenn da jemand mit einer Handvoll Aeste (denen man ansieht, dass sie nicht frisch abgebrochen sind) spazieren geht.
              Die, die ich bis jetzt getroffen habe, waren alles Menschen mit einem gesunden Menschenverstand.

              Eine ganz andere Nummer ist logischerweise offene Flammen mit Funkenpflug bzw Feuer im Wald, da bekommt logischerweise jeder "Verantwortliche" die Krise und handelt entsprechend. Und dann kann es natuerlich schon sein, dass Du mit Aesten in der Hand doch Stress bekommst, weil es dem Gegenueber einfach nicht glaubhaft erscheint, dass Du nun erstmal aus dem Wald herauswanderst, um dein Feuer ausserhalb zu machen bzw den Hobo zu beheizen.

              Sa war auch auf NTV ein "netter Bericht", wie man mit natuerlichen Mitteln ein Feuer machen kann, natuerlich mitten im trockenen Laubwald 1 qm Feuerstelle , wie soll dann ein Normalsterblicher, der mal ein bisschen Robinson / Nehberg spielen will, noch gepeilt bekommen, wie er sich richtig bzw nicht massiv umweltgefaerdend verhalten sollte...wenn er dann, weil er sehr gruendlich ist und versucht, sich im Inet schlau zu machen, dann auf Threads wie Diesen stosst, ist das auch nicht gerade hilfreich und "lenkt" ihn in die richtige Richtung.
              www.terranonna.de

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              • Randonneur
                Alter Hase
                • 27.02.2007
                • 3373

                • Meine Reisen

                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                Zitat von khyal Beitrag anzeigen
                Im Bereich Koeln ist lt Umweltamt der Stadt Koeln das Muellaufsammeln in LSG usw eine gebuerenpflichtige Sondernutzung die schriftlich mit Formblatt xyz beantragt werden muss.
                Auf meine Frage, ob ich nun, wenn ich neben dem Weg eine leere Getraenkedose aufhebe, um die in die naechste Muelltonne zu werfen, auch vorher eine Antrag stelle muesse, erhielt ich die Antwort, dass ich das bloss nicht tun solle, da das 30 € Verwarngeld kosten wuerde, die Erklaerung warum, wurde auf meine Rueckfrage auch geliefert, weil ein seltener Kaefer drunter sitzen koenne.
                Da wusste ich, es gibt Drogen, deren Auswirkungen ich noch nicht kenne


                Wie pingelig sich ein Waldbesitzer anstellt, falls man etwas Holz aufsammelt, haengt natuerlich einmal von seinem Naturell ab und davon welchen Eindruck man auf ihn macht, zum anderen aber auch davon wieviele andere Leute das auch tun.
                Je suis Charlie

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12369
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                  Zunächst mal geht es bei threads wie diesen um Wissensvermittlung. Und um es zu wiederholen: es sei jedem selbst überlassen, was er dann mit dem Wissen anfängt.
                  Kannte jemand von Euch vorher die von wernerx post 30 verlinkte Bayerischer Leseholzverordnung? Ich nicht. Wieder etwas dazugelernt. Dazulernen ist zumindest bei mir positiv besetzt, keinesfalls nur bezogen auf Rechtsfragen. Ich kann daher immer nicht so ganz nachvollziehen, wie man auf Hinweise zu rechtlichen Probleme so heftig ablehnend reagieren kann wie z.B. unser freiwillig gesperrter user. Was quält ihn da? Eine Dazulern- Phobie?

                  Zitat randonneur:Wie pingelig sich ein Waldbesitzer anstellt, falls man etwas Holz aufsammelt, haengt natuerlich einmal von seinem Naturell ab und davon welchen Eindruck man auf ihn macht, zum anderen aber auch davon wieviele andere Leute das auch tun.
                  Das Zitat hat mich bewogen, zu antworten. Genau das ist es ! Da geht es um mögliche Konsequenzen. Wobei die Frage, wie pingelig sich ein Waldbesitzer anstellt, natürlich eng verknüft ist mit der Frage, wieviele es tun.

                  Und die weitere Konsequenz?

                  Zitat Waldhexe: Leider ist "Geringfügigkeit" nicht klar denfiniert, dass es durchgeknallte Waldbesitzer/Förster geben mag, die einen wegen einem Arm voll Ästen anzeigen, steht auf einem anderen Blatt.
                  und
                  aber den Richter möchte ich sehen, der deswegen eine Strafe verhängt
                  Vor dem Richter wird ein Arm voll Reisig wohl kaum landen, sollte tatsächlich einmal ein Strafantrag gestellt werden, sondern das filtert die StA raus und stellt die Sache wegen Geringfügigkeit ein. Fragt sich nur, ob ohne Konsequenz ( § 153 StPO) oder gegen Geldbuße ( 153 a StPO) ? Auf alle Fälle hat man Ungemach. Vielleicht trägt man noch gegnerische Anwaltskosten?

                  Was mir auffällt, wann immer denkbare Verfehlungen diskutiert werden, sind zwei Reaktionen, die sich ständig wiederholen:

                  Erstens die Reaktion: Verstoß ja, aber egal, denn andere sind schlimmer. Da kommen dann im Wald immer der Harvester, der Jäger im SUV und der Kiesabbau.

                  Zweitens die Reaktion: Verstoß ja, aber egal, man muß nur freundlich sein, dann passierts nichts. Zumeist belegt mit Anekdote, in der alles gut ging.

                  Mag man ja bringen, diese Reaktionen, aber ich finde, sie verfehlen das Thema. Reaktion eins ist eine typische Ablenkung von eigenem Verhalten, Reaktion zwei als Handlungsmaxime leider unzuverlässig. Kann man sich m.E. daher beide sparen.

                  Gruß Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 01.04.2014, 16:08. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                  • Waldhexe
                    Alter Hase
                    • 16.11.2009
                    • 2893
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                    • Meine Reisen

                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                    Wie ist das, Ditschi, gibt es nicht auch noch Gesetze und Verordnungen, die überholt sind, aber noch keine Gelegenheit da war, sie aufzuheben? Reisigsammelverbot könnte so was sein. Wo gibt es tatsächlich noch Leserechte, wo wird so was noch vergeben, wo wird noch mit Reisig geheizt? Nach dem Krieg sah das sicher anders aus.
                    Anderes Beispiel für etwas, was verboten aber sinnvoll ist und jeder tut: Warnblinkanlage einschalten am Stauende. Könnte theoretisch bestraft werden. Zumindest habe ich das so daaamals in der Fahrschule gelernt. Vielleicht ist das mittlerweile offiziell erlaubt?
                    Ich finde es durchaus legitim, äh, notwendig, Gesetzte etc. zu kennen, aber gelegentlich selbst zu überlegen, wo sie überhaupt sinnvoll sind und was damit geschützt oder geregelt wird.

                    Gruß,

                    Claudia

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                      • 02.09.2008
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                      • Meine Reisen

                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                      Mir persönlich ist der Arm voll Holz egal, nur der dient ja dem Zweck des Feuer machens und das ist mir im Wald nicht egal, weil verboten und das mit gutem Grund.
                      Aber das Thema hatten wir ja auch schon zur Genüge.

                      Die Schweden haben es im Allemansrätten "geregelt".
                      Wenn Feuer erlaubt, darf am Boden liegendes Totholz verwendet werden.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • AlfBerlin
                        Lebt im Forum
                        • 16.09.2013
                        • 5073
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                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                        Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                        ... Ich finde es durchaus legitim, äh, notwendig, Gesetzte etc. zu kennen, aber gelegentlich selbst zu überlegen, wo sie überhaupt sinnvoll sind ...
                        Das sehe ich auch so

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                        • Torres
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                          • 16.08.2008
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                          • Meine Reisen

                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                          wo wird noch mit Reisig geheizt?
                          Reisig verwendet man auch als Baumaterial oder Dekomaterial.....
                          Oha.
                          (Norddeutsche Panikattacke)

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 12369
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                            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                            Zitast Waldhexe:Wie ist das, Ditschi, gibt es nicht auch noch Gesetze und Verordnungen, die überholt sind, aber noch keine Gelegenheit da war, sie aufzuheben?
                            Frage den Gesetzgeber. Gelegentlich macht sich ja mal eine Gruppe daran, Bereinigungen durchzuführen und eine
                            " Entbürokratisierung" vorzunehmen. Meist mit äußerst mäßigem Erfolg.

                            wo wird noch mit Reisig geheizt?
                            Schon das zweite mal, daß Du den Heizwert von Reisig oder sonstigem Totholz anzweifelst. Bei mir! Wenn ich einen Baum fälle und verarbeite. dann kommen auch kleine Äste in den Schredder. Holz ist Holz, ob großes Stück, 10 cm-Reisig- Stück oder Pellet. Die geschredderten 10-cm- Reisig- Stücke lassen sich prima in den Ofen schaufeln. Habe eine großem Haufen davon.

                            Im übrigen gibt es für Reisig eine Verwertung, die hier noch nicht erwähnt wurde: das Binden in Faschinen und der Verkauf an den Wasserbau für Buhnen und Lahnungen. Preis etwa 10,-€ der laufende Meter.

                            Gruß Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 01.04.2014, 16:54. Grund: Ergänzung

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                            • Vegareve
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                              Post als Moderator
                              Lustig, aber das reicht jetzt mit dem offtopic. Wenn keine sinnvolle Beiträge mehr kommen sollten, wird hier in der nahen Zukunft dicht gemacht. Danke fürs Verständnis .

                              Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                              "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                              • benett
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                                • 13.08.2013
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                                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Was mir auffällt, wann immer denkbare Verfehlungen diskutiert werden, sind zwei Reaktionen, die sich ständig wiederholen:
                                Erstens die Reaktion: Verstoß ja, aber egal, denn andere sind schlimmer. Da kommen dann im Wald immer der Harvester, der Jäger im SUV und der Kiesabbau.
                                Zweitens die Reaktion: Verstoß ja, aber egal, man muß nur freundlich sein, dann passierts nichts. Zumeist belegt mit Anekdote, in der alles gut ging.
                                Mag man ja bringen, diese Reaktionen, aber ich finde, sie verfehlen das Thema. Reaktion eins ist eine typische Ablenkung von eigenem Verhalten, Reaktion zwei als Handlungsmaxime leider unzuverlässig. Kann man sich m.E. daher beide sparen.
                                Reaktion 1 ist eine Antwort auf die moralische Komponente im speziellen das Umweltschutzargument und im allgemeineren der Hinweis, dass der Verstoß im Kontext gewertet werden muss. Recht und Moral sind zwei paar Stiefel.*
                                Reaktion 2 ist die Schilderung aus der Praxis, weil das geschriebene Recht nicht immer dem entspricht, was tatsächlich passiert. Dass das unzuverlässig ist ist völlig klar (außer evtl. dir). Aber wenn hier zahlreiche Leute schildern keine Probleme bekommen zu haben und niemand berichtet deswegen ein Verfahren am Hals gehabt zu haben ist das insgesamt Evidenz, dass die Rechtspraxis hier von der Theorie abweicht.
                                Zusammengenommen ist das dann schon ein Argument, dass die rechtliche Situation möglicherweise ein historisches Artefakt ist, das nur deshalb noch besteht, weil sich noch keine Lobby gefunden hat, die auf eine Gesetzesänderung hinwirkt oder weil eine adäquate Neuregelung unverhältnismäßig kompliziert wäre und die Allgemeinheit(!) vielleicht am besten bedient ist mit einer klaren Regelung die regelmäßig ignoriert wird. (Ist wie bei z.B. roten Fußgängerampel um 3 Uhr früh: Es wäre extrem aufwändig, die genauen Bedingungen zu definieren, unter denen die Ampel aus sein muss oder trotz Rot überschritten werden darf. Also bleibt die Regel strikt und wird auf eigenes Risiko übertreten. Als Regelung unelegant, aber es funktioniert.)


                                OT: * Dass du das aufgreifst halte ich meinerseits für typisch. Wenn es um die rein rechtliche Seite geht (a) kennst du dich aus und (b) gibt es nichts zu diskutieren, sofern die Regeln eindeutig sind. Anderenfalls wäre es eine rein juristische Fachdiskussion. An letzterer können die meisten hier nicht teilnehmen und haben auch wenig bis kein Interesse daran. Also äußern sie sich zu den Aspekten (z.B. Moral und Praxis), zu denen sie was sagen können. Da kannst du wiederum keine besondere Expertise gelten machen, also ist das bäh, da muss man nicht darüber nachdenken, das "kann man sich sparen". Sehen die anderen halt anders. Wenn dir eine überwiegende Zahl von Meinungsäußerungen anderer gegen den Strich geht, überleg einfach mal, ob du in dieser Diskussion richtig bist.

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                                • lina
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                                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                  Dinge wie „Harvester, der Jäger im SUV und der Kiesabbau“ beschreiben (hoffentlich) eingegrenzte Tätigkeiten, die aus irgendeinem Grund von irgendjemand für irgendeine Zeitspanne gestattet wurden. Ist also, vom Ansatz her, was ganz anderes.

                                  Diese Tätigkeiten kann man nicht gut finden, und das kann man auch äußern. Allerdings muss man ja nicht noch eine eigene, ähnlich schädigungswahrscheinliche Tätigkeit dazu setzen? Vor allem nicht, wenn es Alternativen gibt?
                                  Zuletzt geändert von lina; 02.04.2014, 10:14. Grund: Tppifehler

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                                  • Torres
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                                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                    OT:
                                    die Allgemeinheit(!) vielleicht am besten bedient ist mit einer klaren Regelung die regelmäßig ignoriert wird. (Ist wie bei z.B. roten Fußgängerampel um 3 Uhr früh: Es wäre extrem aufwändig, die genauen Bedingungen zu definieren, unter denen die Ampel aus sein muss oder trotz Rot überschritten werden darf. Also bleibt die Regel strikt und wird auf eigenes Risiko übertreten. Als Regelung unelegant, aber es funktioniert.)
                                    .....und zwar solange es nicht um Schuld und Haftung geht. Aber klammern wir das mal aus: Was ist das Problem, ob man nun tagsüber oder nachts an einer Ampel wartet? Verdüstert es das Leben, führt es zum Tod? Warten an einer roten Ampel nachts um drei ist doch wunderbar entspannend. Und wieso kann man sein Lagerfeuerholz nicht mitbringen, nachdem man festgestellt hat, dass Totholz in bestimmten Umgebungen schützenswert ist?

                                    Ich sehe das wie Ditschi: Man kann Regeln übertreten. Jeder kann machen, was er für richtig hält. Es dann aber scheinlogisch rechtfertigen zu wollen, ist vergebliche Mühe. Die einzig Begründung besteht aus dem eigenes Interesse, die eigenen Bedürfnisse egoistisch befriedigen zu wollen. Und diese Begründung kann man sich sparen, die ist bekannt.

                                    Die Frage zu stellen, ob Ditschi im richtigen Forum ist, ist vor diesem Hintergrund äußerst amüsant. Ja, ist er. Wie viele andere auch. Nicht jeder, dem Naturschutz wichtig ist, hat hier das Bedürfnis, mantraartig die eigene Haltung zu erläutern. Daraus abzuleiten, diese Gruppe sei eine Minderheit, ist gewagt.
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                      Bis auf den persönlichen Angriff bzw. die Interpretationen stimme ich zu.

                                      Aus der Kommunalverwaltung weiß ich, dass oft Dinge geregelt sein müssen, um Auswüchse zu verhindern, vor Ort in der Situation dann eben doch nach "gesundem Menschenverstand" entschieden wird.

                                      OT: Beispiel Wildzelten: Es muss verboten sein, sonst bestünde keine Handhabe bei Auswüchsen wie ganze Zeltlager im Wald, Party mit Zelt, fahrendes Volk und so weiter. Dennoch wird örtlich mehr oder weniger offiziell toleriert (z.B. für kleinere Gruppen von Kanuwanderern die sich benehmen), man kann oft sogar bei der der örtlichen Gemeinde nachfragen und erhält diese Auskunft, mit Lagerplatztipps. Da es verboten ist, gibt es Handhabe bei Fehlverhalten, wäre es erlaubt, würde es schwieriger.
                                      Macht doch mal den Versuch und fragt für eine Wanderung bei der Gemeinde oder beim örtlichen Forstamt, ob und wenn ja wo Ihr mit einer kleinen Gruppe/allein/zu zweit oder so (ohne Feuer!) eine Nacht auf einer Wanderung zelten dürft - wenn es vor Ort keine JuHe oder einen Campingplatz gibt. Ich wette, der Rücklauf ist positiver als gedacht.

                                      Gruß,

                                      Claudia

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                                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                        Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                        Warten an einer roten Ampel nachts um drei ist doch wunderbar entspannend.
                                        OT: Ahmm, das sehen viele Leute, vor allem aus anderen Kulturen anders. Die Ampel-Problematik und der Hang zur Massregelung, der damit zusammenhängt, würden hier aber zu viel Platz nehmen und sind reichlich offtopic, deswegen gehe ich auch gleich hier raus .
                                        "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                                        • Ditschi
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                                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                          Man kann Regeln übertreten. Jeder kann machen, was er für richtig hält. Es dann aber scheinlogisch rechtfertigen zu wollen, ist vergebliche Mühe. Die einzig Begründung besteht aus dem eigenes Interesse, die eigenen Bedürfnisse egoistisch befriedigen zu wollen. Und diese Begründung kann man sich sparen, die ist bekannt.
                                          Das ist das Anliegen, auf das ich mit meinen beiden Beispielen hinweisen wollte. Nur besser und klarer formuliert. Das Vorschieben scheinlogischer Rechtfertigungen, bei denen man sich selbst in die Tasche lügt.
                                          Schon einmal geschrieben, aber gerne wiederholt: in der Wildcamping- Diskussion haben wir auch auch herausgearbeitet, was erlaubt ist oder nicht.
                                          Da kam von einigen das klare Bekenntnis: "ich weiß jetzt, daß es verboten ist, danke dafür. Ich mache es aber trotzdem und riskiere eben ein Bußgeld."
                                          Ein Bekenntnis schnörkellos ohne Wenn und Aber und ohne vorgeschobene Rechtfertigung.
                                          Damit kann ich gut leben. Zumindest rechtlicht gibt es da nichts mehr zu diskutieren.
                                          Klar, man könnte jetzt moralisch weiter diskutieren, ob man sich dem anschließen will oder nicht. Respekt vor jedem, der da sein Bekenntnis in die eine oder andere Richtung formuliert. Aber die moralische Diskussion ist eher nicht mein Ding.
                                          Gruß Ditschi

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