Rechtliches zum Holz sammeln

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  • Torres
    Freak

    Liebt das Forum
    • 16.08.2008
    • 30724
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

    Ich musste auf Tour schon öfter erfahren, dass Deutschland nicht das einzige regulierte Land auf der Welt ist, auch wenn es uns manchmal so vorkommt. Es gibt viele andere europäische Länder, die ebenfalls starke Einschränkungen vorsehen. Im wikipedia-Artikel zum Jedermannsrecht steht zum Beispiel, dass zwar in diesen Ländern im allgemeinen das Sammeln von Reisig zum persönlichen Gebrauch erlaubt ist, aber zum Beispiel die Mitnahme von Harz oder das Anritzen von Bäumen, wie es ebenfalls in dem Video gezeigt wurde, nicht erlaubt ist. Dazu scheint es von Land zu Land auch wiederum Detailregeln zu geben, die bestimmte Dinge zusätzlich unterbinden können. Klick und für Finnland Klack
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • PWD
      Fuchs
      • 27.07.2013
      • 1313
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

      Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
      Feuer machen kann ich im Garten, da juckt es keinen wie groß das ist.
      Meinst Du wirklich? Da würde ich sicherheitshalber aber mal in Eure Stadt- bzw. Gemeindeordnung schauen.

      OT: Reglementiert wird überall auf der Welt, manchmal bestimmt sogar mehr als in D.
      M.E., je mehr eine Gesellschaft das Geld anbetet, desto mehr wird reglementiert, und wenn´s nicht reicht, prozessiert. Selbstredend: ‘Ihre Suche nach Rechtsanwälte in Hamburg ergab 2.570 Treffer (bei 1,7 Mio. Einwohnern), für Rio de Janeiro 2.159 (bei 6,3 Mio.)’

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12367
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

        Zitat Schmusebährchen:Feuer machen kann ich im Garten, da juckt es keinen wie groß das ist.
        Antwort PDW:Meinst Du wirklich? Da würde ich sicherheitshalber aber mal in Eure Stadt- bzw. Gemeindeordnung schauen.
        Meint er. Schmusi hat doch eingeräumt, daß er nur grob orientiert ist und sich auf den gesunden Menschenverstand verläßt, den übrigens alle für sich reklamieren ( einer der fundamentalsten Irrtümer! Stammtischweisheit von Ditschi)
        Ditschi

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        • m8r
          Erfahren
          • 16.05.2009
          • 245
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

          Ich hoffe, ich darf etwas hinzufügen zu diesem und ähnlichen Rechtsdiskussionsthreads: Die sachliche Art von u. a. Ditschi, die Lage rechtlich darzustellen, finde ich äußerst informativ und hilfreich. Ich glaube, es geht bei der Sache aber nicht direkt um die Rechtslage als solche, sondern darum, dass alle hier akzeptieren müssen, dass sie in einer Massengesellschaft in einer dichtbesiedelten Kulturlandschaft leben, und dass alle diese Outdooraktivitäten auch schon längst ein Massenphänomen sind, so individuell sich die Einzelnen auch fühlen mögen.

          Ich würde auch gerne vor dem Kochen in meinem Holzherd einen "Strauß" Äste aus dem nächsten Unterholz holen. Zum Thema dann aber noch mal eine Darstellung des Waldbestands heute und vor 2000 Jahren zitiert.

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          • Schattenparker
            Erfahren
            • 26.02.2009
            • 123
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            • Meine Reisen

            #45
            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

            Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
            Ich begehe ca wöchentlich eine Straftat. Warum? Ganz einfach, weil ich mich nicht von "Ich bin so ein cooooler Kleinstadt Gangster" Autofahrern überfahren lassen möchte fahre ich mit dem Fahrrad auf dem Fußweg.
            Das ist keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Was ein ganz erheblicher Unterschied ist.
            Grüße vom Weichei

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            • delphi1507
              Erfahren
              • 05.04.2013
              • 252
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Schleswig- Holstein und Hessen. Nächtliches Betretungsverbot abseits von Wegen. Aber auf denen nächtigt man wohl besser nicht.
              Ah ok... Verstehe, da wäre ich zum Glück eher nicht betroffen, wenn ich mal unterwegs sein sollte, und es zu spät wird

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              • lina
                Freak

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                Liebt das Forum
                • 12.07.2008
                • 42960
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                • Meine Reisen

                #47
                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Schleswig- Holstein und Hessen. Nächtliches Betretungsverbot abseits von Wegen. Aber auf denen nächtigt man wohl besser nicht.
                Warum eigentlich nicht? (ernstgemeinte Frage)
                Oder wie definiert sich "Weg"?

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                • peter97
                  Erfahren
                  • 30.01.2013
                  • 326
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                  Zitat von lina Beitrag anzeigen
                  Warum eigentlich nicht? (ernstgemeinte Frage)
                  Oder wie definiert sich "Weg"?
                  Mit Wegen sind Waldwege gemeint.OT: Es ist sinnvoll nicht auf Wegen zu schlafen, da manchmal auch nachts Fahrzeuge durch den Wald fahren.
                  Peter
                  The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.

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                  • lina
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                    • 12.07.2008
                    • 42960
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                    Wirtschaftswege ist klar, aber wie ist das mit Pfaden, auf denen kein Auto fahren kann?

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                    • Ditschi
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                      • 20.07.2009
                      • 12367
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                      Warum eigentlich nicht? (ernstgemeinte Frage)
                      Weil man überfahren werden kann ? Ob es eine ersthafte Definition von Weg gibt, weiß ich nicht. Wenn man Spitzfindigkeiten einmal wegläßt, denke ich , daß wir wissen, was gemeint ist. Die Frage ist im Einzelfall, wie groß das Risiko ist, daß da nachts jemand fährt. Möglicherweise gering. Aber weiß man`s?

                      Aber zum Holz: 1 KM von zu Hause in größeres Waldstück. Gemeindewald, ein Teil in Privatbesitz. Ein Stück gehört einem Freund, Kollege und Jäger. Mit Holzsammelschein darf man Holz sammeln. Sägen nur mit Kettensägeschein. Die Forstverwaltung bietet Kurse an. Im Herbst 2013 Artikel in der Lokalzeitung: wegen der steigender Energiepreise zunehmender Holzdiebstahl in den Wäldern. Die Eigentümer und die Forstverwaltung wollen sich wehren und beschließen nächtliche Streifen.
                      Ob die das tatsächlich machen, weiß ich nicht. Ich treibe mich da nachts nicht rum. Meine Vorstellung: wer da mit einem Arm voll Holz ohne Schein erwischt wird, hat schlechte Karten. Vielleicht auch der, der nachts auf einem Weg schläft, wenn sie Streife fahren? Aber wer pennt da schon ? Ich würde da kein Auge zutun.
                      Gruß Ditschi

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                      • peter97
                        Erfahren
                        • 30.01.2013
                        • 326
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                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        ...Mit Holzsammelschein darf man Holz sammeln. Sägen nur mit Kettensägeschein. Die Forstverwaltung bietet Kurse an...
                        Gruß Ditschi
                        OT: Hallo Ditschi, ein Motorsägenschein ist keine Lizenz zum Bäume fällen, sondern nur ein Befähigungsnachweis das du eine Motorsäge bedienen kannst, ohne diesen darf dir kein Förster oder Privatwaldbesitzer stehendes Holz verkaufen.

                        Peter
                        The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.

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                        • lina
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                          • 12.07.2008
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                          #52
                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                          Mit "Weg" meinte ich z.B. sowas, deswegen die Frage nach der Definition:

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                          • Waldhexe
                            Alter Hase
                            • 16.11.2009
                            • 2893
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                            #53
                            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                            Ditschi, mit problematischem Holzdiebstahl ist allerdings nicht das Aufsammeln von eher dünnen trockenen Ästen gemeint (die eh kein Mensch verwertet!), sondern das Klauen von meist fertig gespaltenem, aufgestapeltem Brennholz mit dem Lastwagen oder Anhänger!
                            Ich finde auch nicht, dass in Deutschland alles überregulliert ist, immerhin gibt es das freie Betretungsrecht der Landschaft. In England z.B. darf man nur auf Wegerechten gehen und auch Flüsse sind oft privat und dürfen nicht befahren werden.

                            Gruß,

                            Claudia

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                            • Ditschi
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                              • 20.07.2009
                              • 12367
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                              #54
                              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                              Ditschi, mit problematischem Holzdiebstahl ist allerdings nicht das Aufsammeln von eher dünnen trockenen Ästen gemeint (die eh kein Mensch verwertet!), sondern das Klauen von meist fertig gespaltenem, aufgestapeltem Brennholz mit dem Lastwagen oder Anhänger!
                              Letzteres sicher auch. Aber Du hast nicht genau gelesen: wenn das Sammeln von Totholz entgeltlich gegen Holzsammelschein erlaubt wird, genauer, wenn auch das Totholz verkauft wird, dann wird natürlich das unentgeltliche Sammeln von " dünnen , trockenen Ästen" nicht geduldet. Und der Verkauf ist eine Verwertung. Ist alles Brennstoff.

                              @ Peter97, stimmt. Habe nichts Gegenteiliges behauptet.

                              Ditschi

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                              • PurPur
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                                • 16.12.2012
                                • 31
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                                #55
                                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Schleswig- Holstein und Hessen. Nächtliches Betretungsverbot abseits von Wegen. Aber auf denen nächtigt man wohl besser nicht.
                                ...
                                Ich habe gerade mal recht ungläubig das Hessische Waldgesetz durchforstet und nichts entsprechendes gefunden. Lags an mir oder gibts evtl. sogar ergänzende Rechtsvorschriften?

                                Wer Wortspiele findet darf sie behalten
                                Grüße aus Hessen,
                                Gregor.

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                                  Alter Hase
                                  • 24.01.2011
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                                  #56
                                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                  Zitat von lina Beitrag anzeigen
                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  ... Mit Holzsammelschein darf man Holz sammeln. Sägen nur mit Kettensägeschein. Die Forstverwaltung bietet Kurse an.
                                  Gruß Ditschi
                                  Warum eigentlich nicht? (ernstgemeinte Frage)
                                  Oder wie definiert sich "Weg"?
                                  Ja warum eigentlich nicht
                                  Hier schlief es sich jedenfalls sehr gut:


                                  Gruß Michael

                                  Kommentar


                                  • Ditschi
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                                    #57
                                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                    Ich habe gerade mal recht ungläubig das Hessische Waldgesetz durchforstet und nichts entsprechendes gefunden. Lags an mir oder gibts evtl. sogar ergänzende Rechtsvorschriften?
                                    In Sl- H steht das Verbot im Landeswaldgesetz, in Hessen hat sich das nächtliche Betretungsverbot im Landesjagdgesetz versteckt:

                                    § 23 Abs. 11 HJagdG:

                                    (11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten


                                    Gruß Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 25.03.2014, 23:07. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                                    • lina
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                                      #58
                                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                      Ah, ok, danke. Nachdem was ich neulich mal las, wie aufwändig befestigte Wege hergestellt werden, ist das auf dem Foto wohl ein unbefestigter Weg.

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                                      • Schmusebaerchen
                                        Alter Hase
                                        • 05.07.2011
                                        • 3388
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                                        #59
                                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                        @Ditschi: Ich habe nicht gesagt, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern stark reglementiert ist, sondern im Aufwand/Nutzen Verhältnis. So finde ich es auch kein Argument, nicht aktiv gegen Missstände in Deutschland(welcher Art auch immer) vorzugehen, nur weil es irgendwo noch schlimmer ist.

                                        Ein Beispiel hast du bereits. Ob die STVO nun ein Gesetz ist, lässt sich wieder vortrefflich streiten. Ich meine aber doch. Ab einem gewissen Alter hat man per Gesetz auf der Straße zu fahren. Die STVO(und der gesunde Menschenverstand) sagt, dass man bei einer roten Ampel nicht fahren soll...dummerweise reagieren viele Induktionsspulenampeln nicht auf Radfahrer....Ergo 2 Gesetze, die sich widersprechen. Der Gesetzgeber sieht vor, in diesem Fall bei rot zu fahren. Das ist keine Lösung, sondern Vertuschung von Schlamperei. Man könnte noch die Paragraphen raus suchen, aber mit 64kbit/s habe ich da nicht wirklich Bock zu.

                                        Ganz aktuelles Thema:
                                        SZGB2 vs. GG und das in mehreren Punkten

                                        Da hast du 2. Wer sich bemüht, der wird auch mehr als genug Quellen dazu finden.

                                        OT: Ich verlasse mich auf den gesunden Menschenverstand. Das heißt aber nicht, dass ich ihn auch habe
                                        Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                                        UGP-Mitglied Index 860

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                                        • _Matthias_
                                          Fuchs
                                          • 20.06.2005
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                                          #60
                                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          In Sl- H steht das Verbot im Landeswaldgesetz, in Hessen hat sich das nächtliche Betretungsverbot im Landesjagdgesetz versteckt:

                                          § 23 Abs. 11 HJagdG:

                                          (11) Das Stören des Wildes durch unberechtigtes Verlassen befestigter Wege im Wald zur Nachtzeit ist verboten


                                          Gruß Ditschi
                                          Das verbietet aber nur das Stören des Wildes und selbst das nur wenn man den Weg unberechtigt verlässt und es zusätzlich noch Nacht ist. Wenn also sonst nirgends das verlassen verboten ist, dann is es ja nicht unberechtigt und der Paragraph trifft nicht zu, ebenso wenn überhaupt kein Wild gestört wird.

                                          Was mich stört ist, dass diese Fragen den Survivlern dauernd zum Vorwurf gemacht werden, aber in den Tourberichten heißt es bei vergleichbarem Vorgehen ohne Survival-Negativbonus dann tolle TourTour, super gemacht oder dergleichen. Da wird einfach mit zweierlei Maß gemnessen und das finde ich sch...ade.

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Zelt / Shelter im Wald : in D überall verboten.
                                          Feuer im Wald: überall verboten.
                                          Sammeln von Totholz: problematisch, zumeist erlaubnispflichtig, eventuell Diebstahl.
                                          Kappen / Abschneiden von Ästen bei lebenden Bäumen: Straftat, Sachbeschädigung
                                          Nachstellen / Futtern von Tieren: zumeist Straftat, zumindest Ordnungswidrig: unterliegen dem Jagdrecht oder dem Artenschutz
                                          Fallebau: teilweise ist der Bau schon strafbar, die Verwendung fast immer
                                          Schlafen im Wald ohne Zelt: in zwei Bundesländern nächtliches Betretungsverbot
                                          usw, usw ...... Das könnte ich noch fortführen.
                                          Und nun? Dem Rat von Becks folgen: geht raus und macht einfach?
                                          Shelter - Falsch, darf man z.B. in BW im eigenen WaldWald
                                          Feuer - ebenfalls
                                          Totholz - in BW auch legal
                                          Äste - ebenfalls,steht sogar im zitierten Ausschnitt vom Waldgesetz
                                          Tiere - mit entsprechendem (Angel-)Schein zumindest bei Fischen möglich
                                          usw.
                                          Es findet sich bestimmt immer ein Fall in dem etwas verboten ist, aber das ist sehr selten bundesweit und es findet sich fast immer ein Fall in dem etwas legal ist oder zumindest geduldet wird. Warum also immer davon ausgehen dass die Survivler es dort machen wo es verboten ist? Warum nicht auch hier den Grundsatz wo kein Kläger da kein Richter folgen und im Zweifel für den Angeklagten und einfach davon ausgehen, dass jemand der Survival macht genauso nur draußen seinem Hobby nachgehen will und dabei so auf die Natur achtet wie all die anderen outdoorer auch, die sich größtenteils so ähnlich verhalten und denen es nicht zum Vorwurf gemacht wird. Bei Survival kommt ihr mit nächtlichen Betretungsverboten wenn sie im Schlafsack draußen übernachten, bei Tourgehern die Wildzelten wird der tolle Platz gelobt, das sin ja auch richtige outdoorer, die einen handfesten Grund haben es so zu machen, Survivler wollen ja nur spielen ...

                                          Wenn ich mir den Missgeschicke thread anschaue, dann haben verdammt viele gestandene outdoorer in ihrer Jugend und ihren outdoor-Anfängen soetwas halblegales survivalmäßiges gemacht und das hat sie überhaupt erst auf den Geschmack gebracht, obwohl es nicht 1000% ok war, obwohl viel schief ging. Durch das ständige bashing und berufen auf Gesetze vertreibt ihr nicht nur interessierte Leute, die einen Einstieg suchen, über survival (wollen wir am Wochenende nicht mal survival im Wald machen klingt einfach wesentlich interessanter für einen Jugendlichen als wie wärs mit einem Waldspaziergang), aus dem Forum, ihr vermießt auch das draußen sein und einfach mal rausgehen und dann wundern sich wieder alle warum das Forum vergreist und junge Leute nix vom rausgehn wissen wollen.

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