AW: Rechtliches zum Holz sammeln
Im Bayrischen Landeswaldgesetz finde ich dazu nichts. Wo sollte die gesetzliche Zulässigkeit sonst zu finden sein? Würde ich erst mit nachprüfbarer Quellenangabe glauben.
Gruß Ditschi
Habe gehört, dass man bei uns (Franken, Bayern?) loses Holz für den eigennutzen sammeln darf.
Gruß Ditschi
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