Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

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  • Jurilaris
    Erfahren
    • 15.08.2010
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

    Zitat von Robiwahn Beitrag anzeigen
    Moin

    ...cut...
    Nebenbei haben wir grad nen Brennholzhype in Dtl., d.h. jeder will im Wald Holz machen und sucht verzweifelt Möglichkeiten dazu, du bist also nicht der einzige auf der Suche. Es gibt momentan nen absoluten Nachfrageüberhang, aber kaum Angebote.

    Grüße, Robert
    Das mag in der Umgebung von Ballungsräumen zutreffen, bei uns im Staatsforst vergammelt das Kronenholz (fast nur Buche) weil es keiner haben will.

    Ich wills auch nicht, jedenfalls nicht zu den Preisen, haben zum Glück selber Wald. ;o)

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    • deltakid
      Erfahren
      • 27.04.2010
      • 267
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

      Vielen Dank fuer die Beitraege. Ich habe auch hier vor Ort mit Leuten geredet und da es hauptsaechlich um Feuer machen und richtig im Wald zelten geht kann man das so ziemlich vergessen. Feuer machen scheint wirklich verboten zu sein und wenn es nur ums zelten geht dann kann ich das auch wild machen.

      Ich denke das naechste mal wenn wir umziehen suchen wir uns einfach ein Haus mit schoenem Garten.

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      • tpo
        Erfahren
        • 19.06.2012
        • 371
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

        Was kommen denn für weitere Kosten (Grundsteuer etc.) bzw. Verpflichtungen (Wege anlegen, Zugang Feuerwehr, Verkehrssicherung, Borkenkäfer töten etc.) auf einen zu wenn man einen Wald hat?

        Oder darf man den Wald einfach sich selbst überlassen?

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12362
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          • Meine Reisen

          #44
          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

          Was kommen denn für weitere Kosten (Grundsteuer etc.) bzw. Verpflichtungen (Wege anlegen, Zugang Feuerwehr, Verkehrssicherung, Borkenkäfer töten etc.) auf einen zu wenn man einen Wald hat?
          Zunächst einmal der Kaufpreis. Da zur Zeit Viele ihr Geld in Waldgrundstücke anlegen wollen, sind die knapp und sauteuer.

          Dann:

          http://www.wald-prinz.de/waldkauf-wa...ebenkosten/305

          Die Pflichten eines Waldeigentümers sind aufgelistet im Landeswaldgesetz, bei Dir NRW:

          https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...=N&menu=1&sg=0

          Derartigen Anfragen im Survivelforum liegt gelegentlich die naive Vorstellung zugrunde, wenn man einen Wald hätte, dürfte man, was sonst verboten ist: Wildcampen, Feuermachen, Sheltern bauen etc. . Ein fundamentaler Irrtum, denn diese Dinge sind, wenn sie jedermann verboten sind, zumeist auch dem Waldeigentümer verboten.

          Gruß Ditschi

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          • Robiwahn
            Fuchs
            • 01.11.2004
            • 2099
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

            Zitat von tpo Beitrag anzeigen
            Was kommen denn für weitere Kosten (Grundsteuer etc.) bzw. Verpflichtungen (Wege anlegen, Zugang Feuerwehr, Verkehrssicherung, Borkenkäfer töten etc.) auf einen zu wenn man einen Wald hat?

            Oder darf man den Wald einfach sich selbst überlassen?
            Moin

            Kosten s. Ditschi

            weitere Verpflichtungen sind eher weniger, hauptsächlich der Grundsatz "Wald muss Wald bleiben", d.h. keine Rodungen bzw. nur mit Sondergenehmigung und dann Ausgleich per Aufforstung woanders.
            Dann nochmal ja, Verkehrssicherung, d.h. 2x im Jahr die Wege abgehen und nach Totästen oder -Bäumen im Randbereich der Wege (bis zu 2 Baumlängen bei Bäumen) kontrollieren, gegebenfalls diese entfernen.
            Borkerkäferkontrolle auch ja. Du darst zwar bei dir Borkenkäfer züchten, wenn du unbedingt willst, aber wenn die drohen auf die Bäume des Nachbargrundstücks abzuwandern (also fast immer, es sei denn, du hast mehrere hundert ha), kann das Forstamt eine Bekämpfung anordnen (Einschlag der befallenen Bäume, Abtransport des frischen Brutmaterials) und dir die Kosten aufbrummen.
            Wege neu anlegen wird meist im Rahmen der Waldbewirtschaftung gemacht, ist auch eigentlich sinnvoll, um Holz abfahren zu können, müssen tust du da aber nix. Aber meist sind genug Wege und Rückegassen vorhanden.
            Das Feuerwehrzugang ein MUSS ist, wäre mir neu, sinnvoll ist es natürlich trotzdem, andererseits kommen die über die normalen Wege, also s.oben.

            Also man kann Wald auch sich selbst überlassen (passiert in der Realität leider häufiger), aber sinnvoll ist das in meinen Augen meist nicht. Holz ist ein wertvoller und v.a. nachwachsender Rohstoff, wäre schade, den zu vergeuden.

            Grüße, Robert
            quien se apura, pierde el tiempo

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            • lina
              Freak

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              • 12.07.2008
              • 42934
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              • Meine Reisen

              #46
              AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

              Was ist für dieses Schild hier eigentlich die Begründung? Auf der Suche nach §30 habe ich nichts gefunden, was passen könnte. Hab ich noch nirgends gesehen nur im Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein.

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              • uli.g.
                Freak
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                • 16.02.2009
                • 13261
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                • Meine Reisen

                #47
                AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                http://www.gesetze-rechtsprechung.sh....psml&max=true
                "... „After twenty years he still grieves“ Jerry Jeff Walkers +23.10.2020"

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                • Robiwahn
                  Fuchs
                  • 01.11.2004
                  • 2099
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                  Hmmh, ohne Anruf beim örtlichen Forstamt wird sich da wohl nix klären. Der Pfahl an dem das Schild hängt, sieht auch schon etwas Älter aus, vielleicht hat auch nur jemand vergessen, das Schild wieder abzunehmen.
                  quien se apura, pierde el tiempo

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                  • lina
                    Freak

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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                    @uli: Danke :-)

                    @Robiwahn: Das Waldstück dort ist praktisch gepflastert mit solchen Schildern. Ist vielleicht auch praktisch, weil sie dann keiner betritt – die Bodenbedeckung dort sah so perfekt aus, als würden selbst Waldtiere einen Bogen drumherum machen

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                    • Robiwahn
                      Fuchs
                      • 01.11.2004
                      • 2099
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                      Tja, wir können echt wild spekulieren über Gründe für dieses Betretungsverbot (Pflanzung, evtl. ehemaliges Bergbaurisikogebiet, Naturschutz, ..... ???? ), letztendlich wissen und dir mitteilen kann es nur der lokale Förster oder seine Waldarbeiter, die die Schilder mal aufgestellt haben.
                      quien se apura, pierde el tiempo

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                      • lina
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                        Vorstand
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                        • 12.07.2008
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                        #51
                        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                        OT: Ich wusste vorher nicht, dass §30 aufgehoben ist.

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12362
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                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                          Anders als in der StVO gibt es es im Wald keine förmlichen Verkehrsschilder. Wenn der Eigentümer klarstellt, daß der Wald gesperrt ist, ist das beachtlich, auch wenn das Schild einen veralteten Paragraphen zitiert. Heute wäre es § 20 Landeswaldgesetz SL-H.
                          Es ist jedoch immer möglich, bei der Forstbehörde, die eine solche Sperrung schließlich nach entsprechender Begründung genehmigen muß, nachzufragen, ob und gegebenenfalls warum die Sperre noch gilt. ( siehe § 20 Abs. 4 LWG -Sl-H).
                          Gruß Ditschi

                          Ich korrigiere mich: es gibt doch eine Vorschrift über zu verwendende Schilder. Schild Nr. 8 ist entscheidend.

                          http://www.umwelt-online.de/recht/na.../waldkennz.htm
                          Zuletzt geändert von Ditschi; 10.06.2013, 15:13. Grund: Ergänzung

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                          • Kuckuck
                            Erfahren
                            • 02.08.2005
                            • 411
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                            Zitat von lina Beitrag anzeigen
                            Was ist für dieses Schild hier eigentlich die Begründung? Auf der Suche nach §30 habe ich nichts gefunden, was passen könnte. Hab ich noch nirgends gesehen nur im Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein.

                            Bei uns in SH werden die Schilder vor allem zum Schutz von Seeadlerhorsten aufgestellt - gerade auch in Privatwäldern. Gerade im Kreis Hgt. L. gibt es von den Seeadlern einige. Bei Bedarf kannst Du ja mal bei dee unteren Forstehörde - jetzt in Mölln - nachfragen.
                            Ein Mißbrauch dieses Schildes - insbesondere mit dem Zusatzschild - ist bei uns recht selten. Es gibt eine ganze Menge selbstgebastelter Schilder, die nicht ganz so legal sind. Die sehen aber auch deutlich selbstgemacht aus.

                            Kuckuck

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                            • Sawyer
                              Lebt im Forum
                              • 26.04.2003
                              • 6193
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                              Ab wann handelt es sich denn eigentlich um ein Forstgrundstück und ab wann ist es nur eine Grünfläche mit Bäumen drauf?
                              Darf man seinen eigenen Wald als Privat kennzeichnen und umzäunen (I know: typisch deutscher Gedanke ).

                              Ich gedenke zwar nicht, mir ein Forstgrundstück anzuschaffen, aber wenn ich sowas hätte, würde ich mich daran stören, dass ich dort nicht zelten und Feuer machen darf. Welche Gründe gibt es für diese Verbote auf einem Privatgrundstück (mal abgesehen von ausgerufener Waldbrandstufe)?
                              Gruß Sawyer

                              As a rebel I came and I´ll die just the same. On the cold winds of night you will find me.

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                              • Robiwahn
                                Fuchs
                                • 01.11.2004
                                • 2099
                                • Privat

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                                #55
                                AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
                                Ab wann handelt es sich denn eigentlich um ein Forstgrundstück und ab wann ist es nur eine Grünfläche mit Bäumen drauf?
                                Das Bundeswaldgesetz sagt, das alle mit Forstpflanzen bewachsenen Flächen Wald sind:

                                Zitat von Bundeswaldgesetz
                                ...§ 2 Wald
                                (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch
                                kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen
                                und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und
                                ihm dienende Flächen....
                                Es gibt andere Definitionen, z.B. von der FAO, die mit Waldbäumen bestockte Flächen erst ab einer Mindestgröße, Mindestdichte der Bestockung und glaube auch Mindesthöhe der Bäume als Wald definieren. Dann gibt es auch noch die Einteilung in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden. Wenn da irgendwo zu einem Grundstück steht, das das Wald ist, dann ist so, muss so bleiben oder hat wieder so zu werden.

                                ...Darf man seinen eigenen Wald als Privat kennzeichnen und umzäunen (I know: typisch deutscher Gedanke ).
                                Nein, da in Dtl. das freie Betretungsrecht existiert. Es gibt aber Ausnahmen.

                                Zitat von Bundeswaldgesetz
                                ...§ 14 Betreten des Waldes
                                (1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit
                                Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht
                                auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
                                (2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere
                                des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung
                                erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und
                                andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen....
                                Aufforstungen sind z.B. tabu, aber meist sind da auch Zäune drum zum Schutz gegen den Verbiss von Reh- und Rotwild

                                ...Ich gedenke zwar nicht, mir ein Forstgrundstück anzuschaffen, aber wenn ich sowas hätte, würde ich mich daran stören, dass ich dort nicht zelten und Feuer machen darf. Welche Gründe gibt es für diese Verbote auf einem Privatgrundstück (mal abgesehen von ausgerufener Waldbrandstufe)? ...
                                Je nach BL darfst du das sogar, Ditschi hatte glaube mal eine Übersicht irgendwo gepostet. Früher wurde sogar häufiger auch im Rahmen der normalen Forstwirtschaft Feuer im Wald gemacht (meist aber im Winter), um große Reisighaufen zu verbrennen und so den Borkenkäfern das Brutmaterial zu entziehen, passiert heutzutage zwar seltener, aber immer noch.

                                Grüße, Robert
                                quien se apura, pierde el tiempo

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                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
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                                  #56
                                  AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                  Hallo @ Sawyer,

                                  zur ersten Frage: in jedem Waldgesetz des Bundes und der Länder findet sich eine Definition, was Wald ist.

                                  Hier einmal stellvertretend das Bundeswaldgesetz:

                                  § 2 Wald
                                  (1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch
                                  kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen
                                  und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und
                                  ihm dienende Flächen.
                                  (2) Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind
                                  1. Grundflächen auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren
                                  Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen),
                                  2. Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche
                                  Nutzung),
                                  3. mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die am 6. August 2010 in dem in § 3 Satz 1 der InVeKoS-Verordnung
                                  vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2010 (eBAnz
                                  AT51 2010 V1) geändert worden ist, bezeichneten Flächenidentifizierungssystem als landwirtschaftliche
                                  Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert und
                                  Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
                                  Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
                                  - Seite 2 von 13 -
                                  4. in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen
                                  oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden.
                                  (3) Die Länder können andere Grundflächen dem Wald zurechnen und Weihnachtsbaum- und
                                  Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen.


                                  Nein, ein Privatwald darf in der Regel nicht eingezäunt werden. Wald dient allen Menschen zur Erholung, darf betreten werden, und ein Eigentümer hat das zu dulden. Ein paar Beiträge höher haben wir gelernt, daß er aus besonderen Gründen mit Zustimmung der Forstbehörden auch einmal gesperrt werden darf. Aber das ist die Ausnahme von der Regel.

                                  Auch ein Privatwald dient mit seiner öffentlichen Erholungsfunktion dem Wohl aller. Darum sind die Gesetze, die ihn schützen, auch vom Eigentümer zu beachten. ( Feuer, Wildcampen etc..) Er ist ihnen genauso unterworfen. Der Glaube, man können auf eigenem Land " machen, was man wolle", ist ohnehin ein Kinderglaube.
                                  Und auch in einem Privatwald gibt es schützenswerte Dinge von erheblichem Wert, die dem Eigentümer nicht gehören: das herrenlose Wild.

                                  Hallo Robiwahn, Du warst einen Tick schneller.
                                  Gruß Ditschi

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                                    #57
                                    AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                    Demnach ist dieses Schild hier wahrscheinlich auch eher historisch zu sehen?

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                                    • Ditschi
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                                      #58
                                      AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                      Hallo @ lina, wo steht es denn? Landesgesetze können höchst unterschiedlich sein.
                                      Gruß Ditschi

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                                        #59
                                        AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                        Hallo Ditschi, das stand ebenfalls im Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (war vom Forstweg aus aber nicht zu entziffern).

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                                          #60
                                          AW: Wie finde ich heraus wem ein bestimmtes Forstgrundstueck gehoert?

                                          OT: Solche Schilder wären auch mal nett

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