Jagdunfall beim Wildcampen ?

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    Liebt das Forum
    • 02.09.2008
    • 19413
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    • Meine Reisen

    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

    Dieses Zitat belegt in keiner Weise den Vorrang wirtschaftlicher Interessen

    http://www.landesrecht-hessen.de/ges...phen/para6.htm

    Naja, er muss bestimmtes tun um den Wald zu erhalten, schützen und das muss ihm auch möglich gemacht werden.

    und sprich mal mit einem Privatwaldbesitzer, was der davon hält, daß seine wirtschaftlichen Interessen geringer oder auch nur gleichwertig neben deinem Erholungsinteresse ist.
    Wenn er nicht gleich in die Luft geht, lacht er dich aus.
    "adventure is a sign of incompetence"

    Vilhjalmur Stefansson

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    • Waldhexe
      Alter Hase
      • 16.11.2009
      • 2891
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      • Meine Reisen

      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

      Naja, er muss bestimmtes tun um den Wald zu erhalten, schützen und das muss ihm auch möglich gemacht werden.

      und sprich mal mit einem Privatwaldbesitzer, was der davon hält, daß seine wirtschaftlichen Interessen geringer oder auch nur gleichwertig neben deinem Erholungsinteresse ist.
      Wenn er nicht gleich in die Luft geht, lacht er dich aus.
      Das ihm die Waldnutzung möglich sein muss, bestreite ich nicht, das erlaubt ihm ja auch das Waldgesetz. Nur muss er Rücksicht nehmen, ebenso wie der Erholungssuchende.

      Mir geht es darum, dass keine Waldfunktion bzw. Nutzung grundsätzlich Vorrang hat, außer wenn Vorrangstufen ausgewiesen sind. Diese können auch die forstliche Nutzung zugunsten der Erholung einschränken, genauso wie umgekehrt, oder beide zugunsten einer anderen, z.B. des Artenschutzes.

      Der Waldbesitzer kann lachen oder in die Luft gehen, er müsste das aber eigentlich wissen! Wie die Jäger hier!!!
      Was er davon hält, ändert nichts an der Gesetzeslage.

      Gruß,

      Claudia

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      • Markus K.
        Lebt im Forum
        • 21.02.2005
        • 7452
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

        Zweck dieses Gesetzes ist
        1.
        den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion)
        und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern
        ...

        § 13

        Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes

        Der Wald ist so zu bewirtschaften, daß die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes unter Berücksichtigung der langfristigen Erzeugungszeiträume stetig und auf Dauer erbracht werden (Nachhaltigkeit).

        (2) Der Waldbesitzer darf Nebennutzungen nur so ausüben oder ausüben lassen, daß die Funktionen des Waldes nicht beeinträchtigt werden.

        Landeswaldgesetz BW
        Hervorhebungen durch mich. Für mich als juristischen Laien ergibt sich der Vorrang der Ökonomischen Nutzung daraus, dass der Wirtschaftliche Nutzen in §1 an erster Stelle steht. Nebennutzungen stehen (für mich) weiter hinten. Am Schluss wird nochmal darauf hingewiesen, dass die Bewirtschaftung Nachhaltig erfolgen soll. Für mich ist die Priorität ganz klar gegeben.

        §13 ordnet für mich die Nebenfunktionen nochmal der Ökonomie unter.

        Aber der Ruf nach den Juristen ist nicht ganz unberechtigt.

        @Sawyer
        Danke für die Info zum Thema Geocaching. Schön, dass auch da Rücksicht genommen wird.
        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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        • Waldhexe
          Alter Hase
          • 16.11.2009
          • 2891
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          • Meine Reisen

          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

          In Absatz 1 heißt es jedes mal und. Die Reihenfolge beiinhaltet meines Erachtens keine Rangfolge, aber da kommen wir ohne Ditschi nicht weiter.

          Erholung und Ökologie sind keine Nebennutzungen sondern Funktionen, die durch Nebennutzungen nicht beeinträchtigt werden dürfen!
          Und Nachhaltigkeit ist mit den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales definiert, nachhaltige Bewirtschaftung beinhaltet ebenfalls alle drei Bereiche. Auch hier wieder die Frage nach Gewichtung durch die Reihenfolge, meines Wissens nicht!

          Gruß,

          Claudia
          Zuletzt geändert von Waldhexe; 18.02.2015, 12:17.

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          • ronaldo
            Freak
            Moderator
            Liebt das Forum
            • 24.01.2011
            • 11962
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

            Markus, in diesem Gesetzestext kann man auch anders markieren, nämlich so:

            Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
            ...Zweck dieses Gesetzes ist
            1.
            den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern
            Für mich ergibt sich aus der zweifachen Verwendung des "und" eine Gleichrangigkeit der drei angeführten Aspekte.
            Wie auch im Beispielsatz "Claudia und Markus gingen in den Wald, um eine Runde zu geocachen..." Auch hier hat keiner der beiden Vorrang, oder?

            Edit: Claudia, du schlägst mich schon wieder um vier Minuten...

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            • inselaffe
              Fuchs
              • 23.06.2014
              • 1716
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

              Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
              @inselaffe: Kahlschläge sind so wieso nur sehr eingeschränkt zulässig und genehmigungsbedürftig! Das heißt es nicht!
              Und §14 Bundeswaldgesetz hat keinen Absatz 3...

              Ich habe nicht behauptet, dass Jagd oder Forstwirtschaft Nebennutzungen sind.


              Gruß,

              Claudia
              Entschuldigung, ja du hast Recht, ich hatte mich im Landeswaldgesetz NRW verguckt und nicht mehr richtig nachgesehen.
              §14(2) Bundeswaldgesetz überträgt Einschränkungen zum Betretungsrecht auf die jeweiligen Länder.

              NRW ist da, wie schon von mir oben angeführt, sehr expilzit (Landeswaldgesetz NRW §2(3))

              Ich sollte vllt noch dazu sagen, dass meine Worte hier meine Interpretation entsprechender Texte sind und ich weder ein forstwirschaftliches, noch ein Jura-Studium absolviert habe.

              Genrell halte ich es aber Markus, wobei ich sagen muss, dass wir in NRW keine derart schwammigen Formulierungen zur Rahmenplanung im Landeswaldgesetz haben. Die ersten fünf Paragraphen sind da sehr eindeutig, vor allem auch, was die Rechte seitens der Waldbesitzer zu temporären Betretungsverboten angeht.


              Und wenn es sich für dich besser anhört, darfst du Kahlschlag auch gerne durch Einschlag ersetzen, der "Political Correctness" wegen. Ist halt nicht so negativ konnotiert.

              Kommentar


              • Markus K.
                Lebt im Forum
                • 21.02.2005
                • 7452
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                Ich bin bei der Bedeutung von Gesetzen mal vom Grundgesetz ausgegangen. Da steht das Wichtigste an erster Stelle.

                Aber warten wir mal die Antwort unserer Juristen ab.

                Das Gesetz mit diesen Formulierungen in BW haben wir den Grünen zu verdanken, die wohl den Waldbesitzern ans Leder wollten...mehr sage ich dazu nicht. (Ökofaschisten wird von seitens der Mods nicht gerne gesehen, oder?)
                Zuletzt geändert von Markus K.; 18.02.2015, 12:24.
                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                • Waldhexe
                  Alter Hase
                  • 16.11.2009
                  • 2891
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                  Artikel 3

                  (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

                  (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
                  Dann würde im Grundgesetz stehen, dass Männer gleichberechtigter sind.

                  Die grundsätzlichen Paragraphen sind schon lange so enthalten, ebenso in "schwarzen" Bundesländern und das hat mit Ökofaschismus nichts zu tun. Die Waldfunktionen habe ich so schon Anfang der 90er im Studium gelernt.

                  Gruß,

                  Claudia

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                  • mafioso
                    Anfänger im Forum
                    • 15.04.2014
                    • 43
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                    Ich kann mich jetzt nur auf Niedersachsen beziehen.

                    In Nds stehen die 3 Nutzungsarten grds. gleichrangig nebeneinander:
                    § 1 - Gesetzeszweck

                    1. Zweck dieses Gesetzes ist,
                    den Wald
                    a. wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion),
                    b. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere als Lebensraum für wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrarstruktur und die Infrastruktur (Schutzfunktion) und
                    c. wegen seiner Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung (Erholungsfunktion)

                    zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.
                    Somit ergibt sich aus §23 Abs. 1 das Betretungsrecht. Da die 3 Nutzungsarten nebeneinander stehen, kann dieses Benutzungsrecht jedoch nicht immer gelten. Vielmehr muss es je nach Sachlage mit den anderen beiden Nutzungsarten in Ausgleich gebracht werden.
                    Darum ergibt sich (auch Aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG) zum einen die Einschränkung, dass der Eigentümer bei unzumutbarer Nutzung oder kommerziellen Veranstaltungen das Benutzungsrecht einschränken kann (Art. 23 Abs. 1 S. 3 Nds. WaldG) und zum Anderen ein Waldgebiet komplett sperren kann (§31 Nds WaldG). Aber auch diese Sperrungsmöglichkeit ist aufgrund des o.g. Ausgleichs wieder eingeschränkt, wenn die Sperrung länger als eine Woche dauern soll (§31 Abs. 3,4).

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                    • Igelstroem
                      Fuchs
                      • 30.01.2013
                      • 1888
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                      Ganz so schwierig, dass man jetzt unbedingt ein juristisches Gutachten braucht, finde ich das eigentlich nicht.

                      Der Gesetzgeber geht doch davon aus, dass die verschiedenen Funktionen des Waldes in der Regel miteinander vereinbar sind und nur im besonderen Fall miteinander in Konflikt treten. Deshalb gilt zunächst ein allgemeines Betretungsrecht, dessen Einschränkungen dann im Einzelnen durch die Landesgesetze geregelt werden. Während des Einschlags oder auch während der Wiederaufforstung (d.h. ›aus wichtigem Grund‹) sind Sperrungen möglich. In dieser Situation hat die wirtschaftliche Nutzung also gewissermaßen Vorrang, und die Arbeiten müssen zum Beispiel nicht deshalb unterbrochen werden, weil sich eine Gruppe von Wanderern nähert. Umgekehrt ist es aber auch nicht zulässig, Sperrungen unnötig lange aufrechtzuerhalten; überflüssige Zäune und Verbotsschilder sind ggf. zu beseitigen.

                      Insofern eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes in der Forstkultur Voraussetzung für die Erfüllung der sonstigen Funktionen ist, könnte man natürlich von einem logischen Vorrang der wirtschaftlichen Nutzung sprechen. Aber der Gesetzgeber muss sich dazu gerade deshalb nicht im Sinne eines kategorischen Vorrangs äußern, weil er ja die üblichen Konfliktbereiche im Einzelnen regelt.


                      @Kron: Ja, Du hast recht. Der Begriff ›Ökofaschismus‹ ist so eine Art ›Achtung-ich-bin-Jäger-Warnweste‹ und kann ruhig im Wild-und-Hund-Milieu bleiben. Man braucht dafür nicht unbedingt einen Moderator.
                      Zuletzt geändert von Igelstroem; 18.02.2015, 20:35. Grund: nur Rechtschreibung
                      Lebe Deine Albträume und irre umher

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                      • Flachlandtiroler
                        Freak
                        Moderator
                        Liebt das Forum
                        • 14.03.2003
                        • 29035
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                        OT:
                        Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                        Das Gesetz mit diesen Formulierungen in BW haben wir den Grünen zu verdanken, die wohl den Waldbesitzern ans Leder wollten...mehr sage ich dazu nicht. (Ökofaschisten wird von seitens der Mods nicht gerne gesehen, oder?)
                        Vielleicht sprechen wir einfach von "Fanatikern" oder "Fundamentalisten" (wobei sich diese Ausdrücke in ihrer Konnotation fast schon ähnlich gewandelt haben...) statt "Faschisten".
                        Mit einem "Öko-" davor gibt's die auch
                        Meine Reisen (Karte)

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                        • Sternenstaub
                          Alter Hase
                          • 14.03.2012
                          • 3374
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                          OT: eine etablierte, demokratische Partei so zu bezeichnen, finde ich schon recht(lich) bedenklich.

                          aber zum Wald zurück. aus meiner alten Heimat ein Beispiel:

                          http://www.duisburg.de/micro2/duisbu...d/bereich3.php - da findet man zumindest für dieses Gebiet eine eindeutige Aussage.
                          Two roads diverged in a wood, and I—
                          I took the one less traveled by,
                          And that has made all the difference (Robert Frost)

                          Kommentar


                          • Markus K.
                            Lebt im Forum
                            • 21.02.2005
                            • 7452
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                            OT: Sollte meine Wortwahl rechtlich oder sonst wie bedenklich sein, zuviele Personen sich daran stossen, dürft Ihr sie gerne entfernen. Habe ich kein Problem damit. Da hier und auch im Lagerfeuer politische Diskussionen verständlicherweise unerwünscht sind, werde ich diese Worte auch nicht begründen oder kommentieren.

                            Ich bin aber auf einem Treffen gerne bereit Rede und Antwort zu stehen und hoffe dass wir wieder das ursprüngliche Thema zurückfinden.
                            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

                            Kommentar


                            • Waldhexe
                              Alter Hase
                              • 16.11.2009
                              • 2891
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                              Zitat aus der Duisburgseite:

                              Als Oberziel der Waldbewirtschaftung stehen dabei ökonomische, ökologische und soziale Ziele nebeneinander.
                              Das ist das Prinzip der Forstwirtschaft, auch schon vor den Grünen.


                              Ich verstehe gar nicht, dass Ihr damit so hadert, zumal in einem Outdoorforum! Neben vielen anderen Dingen ist es doch der Vorzug beim Leben in D, dass wir freies Betrechtungsrecht der Landschaft haben, Eigentum gesellschaftliche Verpflichtungen mit sich bringt und die Wälder ob privat, kommunal oder staatlich neben ökonomischem Nutzen gleichrangig andere, gesellschaftlich bedeutsame Funktionen erfüllen müssen. Ich finde das Waldgesetz (zumal in BW) ausgesprochen demokratisch!
                              Viele Waldbesitzer, Forstämter und Jäger gebärden sich allerdings wie zu Feudalzeiten, aber die sind Gott sei dank vorbei!

                              Gruß,

                              Claudia

                              Kommentar


                              • Markus K.
                                Lebt im Forum
                                • 21.02.2005
                                • 7452
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                Hallo Claudia,
                                ebenso könnte ich schreiben: "Viele Spaziergänger, Radfahrer und Sporttreibende gebärden sich allerdings wie zu Feudalzeiten, aber die sind Gott sei dank vorbei!"

                                Die Extremform der jeweiligen Spezies ist immer das Problem. Bei meinem Motorsägenlehrgang im forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach, hat der zuständige Dozent mehr als ein Beispiel erzählt, dass Absperrungen wegen Baumfällarbeiten, nach Sturmbrüchen etc. einfach ignoriert werden. Werden die Personen angesprochen, antworten sie mit Gesetzen, drohen mit Anwälten usw.

                                Die Holzhauer arbeiten teilweise im Akkord. Sie werden nach Festmeter bezahlt....
                                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                • Scrat79
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                                  • 11.07.2008
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                                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                  Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                                  Das ist das Prinzip der Forstwirtschaft, auch schon vor den Grünen.


                                  Ich verstehe gar nicht, dass Ihr damit so hadert, zumal in einem Outdoorforum! Neben vielen anderen Dingen ist es doch der Vorzug beim Leben in D, dass wir freies Betrechtungsrecht der Landschaft haben, Eigentum gesellschaftliche Verpflichtungen mit sich bringt und die Wälder ob privat, kommunal oder staatlich neben ökonomischem Nutzen gleichrangig andere, gesellschaftlich bedeutsame Funktionen erfüllen müssen. Ich finde das Waldgesetz (zumal in BW) ausgesprochen demokratisch!
                                  Viele Waldbesitzer, Forstämter und Jäger gebärden sich allerdings wie zu Feudalzeiten, aber die sind Gott sei dank vorbei!

                                  Gruß,

                                  Claudia
                                  @Claudia:

                                  Das musst mal zu deinen Beiträgen gesagt werden.



                                  ...Eigentum verpflichtet eben.
                                  Ob es dem Eigentümer gefällt oder nicht.
                                  Nichtsdestotrotz hat ein Eigentümer auch Rechte. Neben seinen Pflichten.
                                  Beides kann miteinander harmonieren.
                                  Das Problem fängt wohl da an, wo eine Partei nur noch die eigenen Rechte sieht und aufgrund von Pflichten anfängt rot anzulaufen.
                                  So geht's nun mal nicht. Lernen die meisten schon im Kindergarten.

                                  Ob freizeitsuchende Outdoorer, Jäger, Waldbesitzer, alle haben gewisse Rechte aber auch Verpflichtungen.
                                  Daran haben diese sich zu halten. Und nicht die Freiheiten und Rechte andere Parteien aufgrund eigener Willkür einzuschränken.
                                  Und ja, so was kann durchaus funktionieren.
                                  Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                  Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                  • Flachlandtiroler
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                                    • 14.03.2003
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                                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                    Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                    Die Extremform der jeweiligen Spezies ist immer das Problem. Bei meinem Motorsägenlehrgang im forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach, hat der zuständige Dozent mehr als ein Beispiel erzählt, dass Absperrungen wegen Baumfällarbeiten, nach Sturmbrüchen etc. einfach ignoriert werden. Werden die Personen angesprochen, antworten sie mit Gesetzen, drohen mit Anwälten usw.

                                    Die Holzhauer arbeiten teilweise im Akkord. Sie werden nach Festmeter bezahlt....
                                    Das die bienenfleißig sind steht wohl außer Diskussion.
                                    Die Frage ist halt, wie viele Bienen bezahlt/organisiert die Kommune...

                                    Was würdest Du tun, wenn Deine Stadt (also: Ballungsraum) einfach mal den gesamten Erholungswald für Monate sperrt?
                                    Ich sehe das reine Verbot wg. Haftungsrecht schon ein, aber dann noch OWis zu verhängen erscheint mir erstmal unverhältnismäßig.

                                    Klar respektiere ich Absperrungen, wo Fällarbeiten laufen (wobei ich da auch schon explizit durchgewunken wurde).
                                    Aber pauschal dicht machen *und* dann quasi nichts tun (die Verwaltung wohlgemerkt, nicht der einzelne Waldarbeiter!) ...
                                    Meine Reisen (Karte)

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                                      • 11.07.2008
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                                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                      Die Extremform der jeweiligen Spezies ist immer das Problem.
                                      Stümmd meistens!

                                      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                      Bei meinem Motorsägenlehrgang im forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach, hat der zuständige Dozent mehr als ein Beispiel erzählt, dass Absperrungen wegen Baumfällarbeiten, nach Sturmbrüchen etc. einfach ignoriert werden.
                                      Wobei ich auch schon genügend Fälle erlebt habe, in denen Absperrungen von Forstarbeiten schlichtweg schon mehrere Tage / Wochen alt sind.
                                      In Waldgebieten, in denen ich soweit freie Sicht habe, dass ich beurteilen kann, ob ein Betreten Gefahren birgt, erlaube ich mir auch mal weiter zu laufen. Der Waldarbeiter, der sich hinter einer 30 cm Fichte versteckt und mit einer Flüsterkettensäge den Baum fällt möchte ich erleben.

                                      Ich würde mir jedoch nie erlauben einem Waldarbeiter dann auch noch blöd zu kommen, oder weiter zu stören wenn doch irgendwo gearbeitet wird.
                                      Zur Not sagt man "Servus" und kehrt um.
                                      Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                      Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                        • 07.08.2009
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                                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                        Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen

                                        Ob freizeitsuchende Outdoorer, Jäger, Waldbesitzer, alle haben gewisse Rechte aber auch Verpflichtungen.
                                        Daran haben diese sich zu halten. Und nicht die Freiheiten und Rechte andere Parteien aufgrund eigener Willkür einzuschränken.
                                        Und ja, so was kann durchaus funktionieren.
                                        Der Punkt ist hier halt seit es das Survival-Forum zusammen mit dem Trend des "Bear Grillzing" gibt immer sehr streitbar. Es gibt halt die einen, die sehen was im Fernsehen oder sind bei wahren "Outdoor-Profis" wie Toni Lennartz im "Survivalkurs" und probieren das im Wald aus. Da wird dann nach Tipps zum Baumfällen gefragt mit "Trainingstouren" und ähnlichem.
                                        Teils im jugendlichen Leichtsinn, teils recht "proaktiv bewusst".
                                        Da ist halt ein großes Konfliktpotential zwischen dem gefühlten "Survival-Style aus dem TV" und der Sichtweise eines Waldbesitzers oder "Jägers", weil da sehr viele Pflichten vorhanden UND bekannt sind weil sonst die Rechte nicht sicher eingeräumt werden könnten, schliesslich dürfen wir auch sehr viel im Rahmen der Jagd, sei es das töten von Wirbeltieren oder auch der Erwerb von unbegrenzt vielen Langwaffen sowie Munition.

                                        Wenn jemand fragt wie er eine tolle Survivalfalle baut und wo er die ausprobiert dann gab es in der Vergangenheit schon einigen Zank wenn jemand sagte "Straftatbestand, lass es". Da sehe ich dann doch eher die "Bringschuld" bei den Survivallern.

                                        Konflikte unter Jägern gibt es auch immer, wenn ich oben Lesen Motorrad im Wald bekomme ich als motocrossender Jäger das kotzen, da gibt es doch genug andere Ecken
                                        Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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                                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                          "Feudal" benehmen sie sich nicht, ganz im Gegenteil!
                                          Aber ich gebe Dir vollkommen recht, dass man immer wieder auf Waldnutzer trifft, die sich wie die Axt... äh, schlechter Vergleich... vollkommen rücksichtslos verhalten.
                                          Vor allem Leute die Sicherheitsabsperrungen ignorieren sind auch bei uns ein wiederkehrendes Ärgernis.
                                          Es wird jetzt in der Presse jeden Herbst darauf hingewiesen, dass man die Absperrungen im eignen Interesse nicht ignorieren darf. Mittlerweile achten aber auch die Waldarbeiter stärker darauf, Sperrungen kurz zu halten, nicht übers Wochenende oder Feiertagen, wo es möglich ist nach Feierabend zu öffnen und die Entfernung nicht zu vergessen! In letzter Zeit funktioniert das daher relativ gut.

                                          Ganz klar: Ein Rechtsanspruch, den Wald überall und zu jeder Zeit betreten zu dürfen lässt sich aus dem Waldgesetz nicht ableiten.
                                          Die Gleichstellung der Nutzungen bedingt ein rücksichtsvolles Miteinander, wie Igelstroem schon schrieb, Rechte bringen auch Pflichten.
                                          Ergänzung: Jetzt ward Ihr schneller.

                                          Gruß,

                                          Claudia

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