Wildcampen...

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  • LihofDirk
    Freak

    Liebt das Forum
    • 15.02.2011
    • 13729
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Wildcampen...

    Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
    Aber zum Thema der Gesetzeslage zurück, ich hatte neulich in irgeneinem Thread (find ihn nimmer) gelesen, dass es in einem oder mehreren Bundesländern ausgewiesene Stellplätze für Zelter (also einfach ne Wiese) an den (Fern-)Wanderwegen geben soll (oder geplant wird). Gibt's dazu noch sinnvolle Infos?
    unter anderem die Trekkingplätze im Pfälzer Wald.

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    • berni71
      Musteruser
      Fuchs
      • 27.01.2005
      • 1612
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Wildcampen...

      Zitat von ThomasA Beitrag anzeigen
      OT: Okay ich sag doch was dazu: Und zwar...
      Alles schonmal dagewesen (leider)
      Fruchtlos war vielleicht übertrieben, aber es ist einfach Ellenlang geworden und auf min. 5 Seiten einfach nur hin und her gegangen, ohne wirklich viel neues zu bringen.
      Die einen rechtfertigen es für sich, die anderen sehen das nicht ein, beide sind im Recht, das ganze wird etwas polemisch/persönlich/kleinlich und ich darf mir das hier ne Stunde lang durchlesen, weils mich interessiert.
      Ich finde das nebenbei völlig ok, dass Du das aus Deiner Sicht dann auch als fruchtlos bezeichnest, ist ja Ausdruck Deiner Sichtweise/Meinung. Ich sehe das übrigens ähnlich und würde die Diskussion als müßig bezeichnen, was ja praktisch aufs gleiche rauskommt .
      Das bedeutet natürlich nicht, dass die einzelnen Beiträge nicht durchdacht oder nicht wertvoll wären.
      Das Problem ist hier nur, dass es im Wesentlichen 2 Standpunkte, pro und contra gibt, die völlig unvereinbar sind, wo keine der Parteien die jeweils andere überzeugen wird.
      So ein Thread funktioniert m.E. nur, in dem man sich auf einen reinen Informationsaustausch (wie machst Du das, worauf sollte man achten, was sollte man keinesfalls tun...) beschränkt und die persönliche Wertung des Verhaltens des anderen völlig außen vor lässt.

      Mir fällt gerader kein anderes Beispiel ein, aber stellt Euch doch nur mal vor, Ihr würdet den Mountainbikern das Mountainbiken verbieten mit der Begründung, weil bestimmt 90% der Mountainbiker auf dem Weg in den Wald sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen und fast alle Bikes formal nicht die Kriterien zur Verkehrssicherheit erfüllen, die die StVZO zur Teilnahme am Straßenverkehr erfordern. Ginge ich mit der Forderung in ein Fahrradforum, man dürfe sich mit so einem Fahrrad keinesfalls auch nur 10 Meter im Straßenverkehr bewegen, und wo käme man denn da hin, wenn das alle täten (...), ich glaube, da wären doch einige schon sehr verwundert.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12401
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Wildcampen...

        Hallo,

        fein, jetzt können wir eine fruchlose und müssige Diskussion führen, wann Diskussionen fruchtlos und müssig sind.

        Lassen wir doch mal einen Unbeteiligten zu Wort kommen, der sich grade neu vorgestellt hat, nämlich den User Maltespalte:

        Mich freut an diesem Forum besonders, dass es im Gegensatz zu vielen anderen Foren überwiegend inhaltlich "arbeitet". Selbst heiße Diskussionen wie zum Thema Wildcampen kriegen irgendwie noch die Kurve und sind mehr als nur Unterhaltung. Das hat mich auch dazu bewogen, mitzumachen.

        Ist doch ein schönes Kompliment für alle, die sich eingebracht haben.

        Ich will und kann niemanden vom Posten abhalten, aber es wäre auch ein schönes Schlußwort.

        Gruß Ditschi

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        • hotdog
          Freak

          Liebt das Forum
          • 15.10.2007
          • 16106
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Wildcampen...

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Ich will und kann niemanden vom Posten abhalten, aber es wäre auch ein schönes Schlußwort.
          Stimmt! Bis zum nächsten Mal...
          Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

          Kommentar


          • berni71
            Musteruser
            Fuchs
            • 27.01.2005
            • 1612
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Wildcampen...

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            fein, jetzt können wir eine fruchlose und müssige Diskussion führen, wann Diskussionen fruchtlos und müssig sind.
            Hallo Ditschi,

            abgesehen davon, dass ich den Satz einfach nicht verstehe (sorry), geht es mir darum, zielorientiert zu diskutieren/sich auszutauschen und gerade bei solchen Diskussionen, die als Reizthema immer ein gewisses Konfliktpotential haben, letztendlich aber auch nie richtig aufgelöst werden können, den eigenen Missionarseifer etwas hinten anzustellen und auch die persönliche Toleranzgrenze möglichst etwas anzuheben. Einfach im Vertrauen darauf, dass sich hier überwiegend Leute tummeln, die sich sehr wohl Gedanken machen über die Verantwortbarkeit ihres Tuns.

            Ich meine das jetzt ausdrücklich auch etwas allgemeiner/allgemeingültiger und möchte hier auch niemandem persönlich auf die Füße treten.

            Gruß, Berni

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            • NoPanik
              Erfahren
              • 02.11.2008
              • 190
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Wildcampen...

              ich oute mich auch mal - als wildcamper - aber wohl wisssend dass es in der regel nicht gestattet, bestenfalls tolleriert ist.

              wenn man sich aber an ein paar, hier schon mehrfach beschriebene verhaltensweisen hält, hat man IN DER REGEL keinen streß - ich selber bin noch nie belangt oder deswegen verwarnt worden. aber wo kein kläger kein angeklagter..

              ich vergleiche das mal... es gibt in deutschland eine recht eindeutige geschwindigkeitsregelung für die autos. kein vernünftiger mensch rast an einer vollbesetzten schülerbushaltestelle mit deutlich überhöhter geschwindigkeit vorbei... auf der landstraße, offenes gelände - hand aufs herz, wer fähr hier brav 80 oder 100km/h?? mit dem wild zelten ist es ähnlich denke ich, das hirn walten lassen. man muß ja nicht gerade weithin sichtbar auf der spitze eines hügels zelten, oder direkt unter dem Verbotsschild, aber auf ner lichtung etwas weg vom nächsten parkplatz.. ????

              im ausland gelten übringens zum teil recht happige strafen für´s wild zelten. ein spanier hat mir was von 100 bis 150 € erzählt (naturpark - nur gibt es da auch keine/kaum hütten - pyrinäen, also wo schlafen??). schweiz liegt ähnlich (die dame aus dem örtlichen alpenverein hat mir was von ner 150 frankenstrafe erzählt, die sie sich zugezogen haben) und lang lang lang ist es her da hab ich mal in der Camargue im Naturschutzpark gesehen, dass polizisten bei einem zelt erst gar nicht lange gefackelt haben und kurzerhand das gestänge (firstzelt) geknickt haben...., war aber auch keiner da.. und ist mindestens 15 jahre her..
              in anderen ländern ist es gestattet oder durch das gesetz geduldet = schottland/jedermannsrecht, skandinavien zum TEIL ähnlich.

              => fazit: man sollte zumindest wissen was man darf und was nicht (nach §-lage und nicht nach "worauf man gerade bock hat"),

              und wenn kein kläger.......
              und kommt wirklich mal nen ranger (z.b. im Feldberggebiet /schwarzwald), dann ist mal halt erst mal lieb und nett, stellt sich etwas unwissend (aber nicht blöde!! nimmt einem der mann nicht ab) und schon kann man mit den leuten in der regel reden. habe ich selber erlebt - ohne strafe - und durfte bleiben! und wenn der mensch meint, das mit dem zelt/tarp/lagerplatz gehe ganz und gar nicht, dann halt er im zweifelsfalle recht und man zieht zwei ecken weiter...

              ich selber werde über pfingsten in wales/uk sein - zelten offiziell verboten - hab aber eins dabei und werde das auch nutzen. denke mit lieb fragen und sinnvoller platzwahl alles kein Problem.

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              • krupp
                Fuchs
                • 11.05.2010
                • 1466
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Wildcampen...

                eine seite vorher fragte jemand wie es aussieht bei äckern,weinbergen und dergleichen,
                also privatbesitz.

                ich kann die frage auch nicht 100% beantworten.

                ich glaube hausfriedensbruch liegt erstmal nur dann vor wenn es eingezäunt ist.
                (befriedeter besitz? oder so ähnlich).

                sagen wir mal offenes gelände, acker, weinberg ect kann der eigentümer von dir
                verlangen das du sofort das gelände verlässt und solltest du dem nicht nachkommen
                wäre es dann ebenfalls hausfriedensbuch.
                machste irgendwas kaputt ist es natürlich auch sachbeschädigung.
                festhalten, bedrohen, oder sogar seine grobschlächtigen söhne auf dich hetzen
                darf er allerdings nicht, dann würde er sich selbst strafbar machen,
                im gegensatz zu einem revierförster hat ein bauer keine hoheitliche gewalt und
                müsste eig immer erst die polizei zb einschalten.
                das könnte dann evt teuer (für dich&mich) werden.
                in wie weit der jagdpächter eines ackers was zu melden hat weiss ich zb garnicht
                aber ich glaub eher auch nix bis null ausser du störst vorsätzlich seinen jagtbetrieb.
                also wenn dann müsste dir schon der eigentümer den platzverweiss erteilen.
                soweit mein wissen, kann aber auch falsch sein.
                angenommen dich würde wirklich mal ein bauer wegen 2qm futterklee auf
                sachbeschädigung verklagen glaube ich dennoch kaum das es dann zu einem
                verfahren käme.

                auf jedenfall gelten da auch die selben regeln wie im wald.
                hab alles griffbereit so das du innerhalb von ich sag mal 5 minuten verschwunden bist,
                kein müll, keine feuerstelle, kein sichtbarer kothaufen und dergleichen
                und der bauer wird wohl auch nix sagen... einen wirtschaftlichen schaden vor gericht
                geltent machen eher auch nicht.

                wenns stress gibt einfach zügg zusammenpacken, nicht auf dikussionen einlassen,
                nich provozieren lassen und einfach im nebel verschwinden...

                (wobei bauern eig in der regel grummelige aber harmlose zeitgenossen sind)
                Zuletzt geändert von krupp; 02.05.2011, 16:26.
                Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                • LihofDirk
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 15.02.2011
                  • 13729
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Wildcampen...

                  Zitat von krupp Beitrag anzeigen
                  eine seite vorher fragte jemand wie es aussieht bei äckern,weinbergen und dergleichen,
                  also privatbesitz.

                  ich kann die frage auch nicht 100% beantworten.

                  ich glaube hausfriedensbruch liegt erstmal nur dann vor wenn es eingezäunt ist.
                  (befriedeter besitz? oder so ähnlich).

                  sagen wir mal offenes gelände, acker, weinberg ect kann der eigentümer von dir
                  verlangen das du sofort das gelände verlässt und solltest du dem nicht nachkommen
                  wäre es dann ebenfalls hausfriedensbuch.
                  machste irgendwas kaputt ist es natürlich auch sachbeschädigung.
                  festhalten, bedrohen, oder sogar seine grobschlächtigen söhne auf dich hetzen
                  darf er allerdings nicht, dann würde er sich selbst strafbar machen,
                  im gegensatz zu einem revierförster hat ein bauer keine hoheitliche gewalt und
                  müsste eig immer erst die polizei zb einschalten.
                  das könnte dann evt teuer (für dich&mich) werden.
                  in wie weit der jagdpächter eines ackers was zu melden hat weiss ich zb garnicht
                  aber ich glaub eher auch nix bis null ausser du störst vorsätzlich seinen jagtbetrieb.
                  also wenn dann müsste dir schon der eigentümer den platzverweiss erteilen.
                  soweit mein wissen, kann aber auch falsch sein.
                  angenommen dich würde wirklich mal ein bauer wegen 2qm futterklee auf
                  sachbeschädigung verklagen glaube ich dennoch kaum das es dann zu einem
                  verfahren käme.

                  auf jedenfall gelten da auch die selben regeln wie im wald.
                  hab alles griffbereit so das du innerhalb von ich sag mal 5 minuten verschwunden bist,
                  kein müll, keine feuerstelle, kein sichtbarer kothaufen und dergleichen
                  und der bauer wird wohl auch nix sagen... einen wirtschaftlichen schaden vor gericht
                  geltent machen eher auch nicht.

                  wenns stress gibt einfach zügg zusammenpacken, nicht auf dikussionen einlassen,
                  nich provozieren lassen und einfach im nebel verschwinden...

                  (wobei bauern eig in der regel grummelige aber harmlose zeitgenossen sind)
                  Das Betreten von Weinbergen und Obstgärten, etc. ist ganzjährig verboten, siehe z.B. NatSchG Ba-Wü §51:
                  ... Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. ...
                  ... Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern...
                  in anderen Bundesländern ist nur das Betreten von "ungenutzten" Flächen erlaubt, d.h. eine Dauerkultur wie Obst- oder Weinbau darf auch nicht betreten werden, da ja bestellt, also genutzt. Das Gleiche gilt nach der Einsaat und während dem Wachstum, natürlich auch für Weideland, damit z.B. das zukünftige Heu nicht niedergetrampelt oder mit Hundekot verschmutzt wird.

                  Außerdem werden der Bauer, seine Söhne (und vermutlich auch der Jagdpächter) dich (ohne übertriebene Gewalt) zumindest bis zum Eintreffen der Polizei festhalten dürfen, wenn sie denn eine Feststellung deiner Personalien veranlassen wollen ...

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                  • DrDownhill
                    Erfahren
                    • 09.03.2010
                    • 141
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Wildcampen...

                    Hi,

                    bei uns in BW sieht das mit dem Zelten auf Wiese und Acker ähnlich aus wie im Wald:

                    Landesnaturschutzgesetz BW:

                    § 51
                    Betreten der freien Landschaft

                    (1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

                    (2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.


                    D.h., wenn ich den Besitzer um Erlaubnis frage ist es legal, sonst nicht! Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts

                    Grüße
                    Blog: http://tontbloggt.blogspot.com/

                    Kommentar


                    • Scrat79
                      Freak
                      Liebt das Forum
                      • 11.07.2008
                      • 12533
                      • Privat

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                      AW: Wildcampen...

                      Zitat von DrDownhill Beitrag anzeigen
                      D.h., wenn ich den Besitzer um Erlaubnis frage ist es legal, sonst nicht! Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts

                      Grüße
                      Ich habe jedes mal zuvor laut in den Wald gerufen, ob der Besitzer denn was dagegen hätte.
                      Bisher hat niemand was dagegen gesagt. Also passts doch?
                      Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                      Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                      • krupp
                        Fuchs
                        • 11.05.2010
                        • 1466
                        • Privat

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                        AW: Wildcampen...

                        naja... sich auf §127 stpo

                        "...(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,
                        jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen..."

                        zu verlassen, damit wäre ich etwas vorsichtig.
                        es gibt auch noch sowas wie verhältnissmässigkeit.
                        wir sind hier zum glück nicht im wilden westen.
                        Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                        • blue0711
                          Alter Hase
                          • 13.07.2009
                          • 3621
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Wildcampen...

                          Hat nix mit WW zu tun, gilt aber trotzdem.
                          Braucht der Bauer als Eigentümer aber garnicht. Selbstverständlich darf er Dich samt Krempel vom Land verfrachten, sofern Du dadurch Schaden anrichtest sowieso.
                          Dabei muss er nur anständig eskalieren, sprich er darf Dich nicht gleich am Kragen wegschleifen, sondern muss erst deutlich auffordern. Bei den ganz sturen darf er dann aber auch mal zupacken (siehe §§858 BGB).
                          Den §127 StPO braucht er nur, wenn er die Rennleitung ach noch mal zupacken lassen will. Und sofern Du Deine Personalien nicht rausrückst, darf er den problemlos anwenden.

                          Auch in D darf man sehr deutlich werden, man darf halt nur nicht gleich als erstes die 9-mm ziehen.

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                          • krupp
                            Fuchs
                            • 11.05.2010
                            • 1466
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Wildcampen...

                            blue

                            wie sieht das nun mit dem jagdpächter aus?
                            scheinst ja bissel ahnung zu haben...
                            meiner meinung nach müsste der jagdpächter erstmal in dem fall den bauern informieren,
                            oder übernimmt der jagdpächter mit der jagdtpacht auch das hausrecht bzw hat
                            der dann solche befugnisse?

                            (in meinem beiden fällen haben mich die(der) jagdopa zb komplett in ruhe gelassen nur kurz
                            per feldstecher ausm auto raus beobachtet hihihi hat reflektiert)

                            glaub ja auch nich das es ärger gibt aber mich interessieren solche geschichten grundsätzlich.
                            Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                            • blue0711
                              Alter Hase
                              • 13.07.2009
                              • 3621
                              • Privat

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                              AW: Wildcampen...

                              Der Jagdpächter kann nicht so einfach.

                              Es gibt eigentlich nur zwei Konstellationen:
                              - offenes Land mit Betretungsrecht, dann braucht ein Eingreifender Polizeibefugnisse (hat zB. auch ein Berufsjäger, nicht aber der Jagdpächter)
                              Der Jagdpächter müsste schon den 127 StPO bemühen, wozu es allerdings auch einen Anlass (Schaden) braucht.

                              - Nutzfläche in Privatbesitz: Da kann der Eigentümer wie sein Vertreter selbst tätig werden. Polizei brauchts da nicht, kann man aber dazuholen.

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                              • Markus K.
                                Lebt im Forum
                                • 21.02.2005
                                • 7452
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                                AW: Wildcampen...

                                Hier habe ich eine genauere Definition gefunden, wer im Jagdrevier, welche Rechten und Pflichten hat:

                                http://www.juraforum.de/lexikon/jagdaufseher


                                Auch ganz interessant ist dieser Artikel:

                                http://www.jagdaufseher-niedersachse...aufsehers.html
                                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                • krupp
                                  Fuchs
                                  • 11.05.2010
                                  • 1466
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                                  AW: Wildcampen...

                                  hm oke aber was genau ist ein berufsjäger (?) weil da wird ja nochmal unterschieden.

                                  oft ist es ja so das die jagt als hobby und nicht als beruf ausgeübt wird,
                                  der jäger also irgendwo zb auf nem acker die jagt pachtet (sagt man das so? hab ka)
                                  ich denke das wird in den meissten fällen so sein denn ausser dem staat oder evt
                                  der kirche oder großen forstbetrieben
                                  wird sich wohl kaum jemand leisten können einen jäger in vollzeit zu beschäftigen.
                                  also wenn kaufmann müller abends mit der flinte über den gepachteten acker
                                  von bauer maier stapft, hat er dann die selben befugnisse wie ein "echter" revierförster?
                                  Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                                  • blue0711
                                    Alter Hase
                                    • 13.07.2009
                                    • 3621
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                                    AW: Wildcampen...

                                    Entscheidend ist IMHO die behördliche Bestätigung. Die bekommt nur einer, der das berufsmäßig macht, egal, ob Voll- oder Teilzeit.

                                    Die behördliche Bestätigung ist der hoheitliche Auftrag, der Vorausetzung für Polizeibefugnise ist.

                                    Sowas hat ein einfacher Pächter nicht.

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                                    • LihofDirk
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                                      • 15.02.2011
                                      • 13729
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                                      AW: Wildcampen...

                                      Zitat von krupp Beitrag anzeigen
                                      hm oke aber was genau ist ein berufsjäger (?) weil da wird ja nochmal unterschieden.
                                      Berufsjäger, mit der oder einer Forstausbildung kann man durch die Jagdbehörde bestätigter Jagdaufseher werden, und hat dann die Befugnisse von Polizeibeamten, ist also Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Ein nichtbestätigter Jagdaufseher hat keine besonderen Befugnisse, kann aber natürlich wie jeder andere Bürger auch vorläufig festnehmen bis zum Eintreffen der Polizei.

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                                        • 13.07.2009
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                                        AW: Wildcampen...

                                        Wobi man das etwas eingrenzen muss mit der Polizeibefugniss.
                                        Die geht bei Berufsjägern auch niht weter als bei einem einfachen Hilfspolizisten im Kommunaldienst.
                                        Also gar so weit können die sich auch nicht aus dem Fenster lehnen.
                                        Aber von Personalien feststellen bis hin zum Platzvereis (auf den Wald bezogen) können de schon tätig werden.

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                                          AW: Wildcampen...

                                          ich bin mal ungenau.. vor jahren .. ob das noch so ist.. keinen schimmer. auf jeden fall waren wir auf ner längeren radtour.. haben in bayern genächtigt auf.. bzw direkt am damm des rhein-main-donau-kanals.. und morgens kam der freund und helfer patroulie fahren, wir waren eh am zusammenräumen .. zelt und andere sachen vollkommen wirr auf dem fahrweg verteilt.. aber die polizei hat es gelassen gesehen, hat kurz gewartet und ist dann nach nem smaltalk weiter.. hatten ja keine sauerei gemacht, sondern nur ne nacht gepennt. auf nachfrage haben die gemeint, sinngemäß und bitte OHNE gewähr: in bayern darf man (anscheinend) grundsätzlich eine nacht auf öffentlichem Grund campieren - der damm war öffentlich.. es sei denn es ist ausdrücklich untersagt.. nur doof ist halt dass (fast) nirgens dransteht ob es öffentlich oder privat ist...

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