AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?
Schutzhütten haben einen Eigentümer oder, falls vermietet oder verpachtet, einen Besitzer. Der bestimmt den Gebrauch aufgrund seines Hausrechtes. In den Naturschutzgesetzen wirst Du dazu wohl nichts finden. Mir ist zumindest nicht bekannt, daß die in den Normen Erwähnung finden. Bauordnungsrechtlich bedürfen sie sicherlich, wie alle Bauwerke, einer Baugenehmigung. Das ist aber Sache des Eigentümers und muß den Wanderer nicht kümmern. Ist das Ding genehmigt und steht, gilt nur noch das Hausrecht.
Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen entgegen der Regeln des Inhabers des Hausrechtes wäre keine Owi mehr, sondern als Hausfriedensbruch eine Straftat. Allerdings nur auf Antrag des Eigentümers/ Besitzers verfolgbar. Reines Antragsdelikt.
Ditschi
Schutzhütten haben einen Eigentümer oder, falls vermietet oder verpachtet, einen Besitzer. Der bestimmt den Gebrauch aufgrund seines Hausrechtes. In den Naturschutzgesetzen wirst Du dazu wohl nichts finden. Mir ist zumindest nicht bekannt, daß die in den Normen Erwähnung finden. Bauordnungsrechtlich bedürfen sie sicherlich, wie alle Bauwerke, einer Baugenehmigung. Das ist aber Sache des Eigentümers und muß den Wanderer nicht kümmern. Ist das Ding genehmigt und steht, gilt nur noch das Hausrecht.
Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen entgegen der Regeln des Inhabers des Hausrechtes wäre keine Owi mehr, sondern als Hausfriedensbruch eine Straftat. Allerdings nur auf Antrag des Eigentümers/ Besitzers verfolgbar. Reines Antragsdelikt.
Ditschi
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