AW: Trekking als Zuflucht
Wer es genau wissen will mit der Ortsabwesenheit bei Harz 4:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ra...im-sgb-ii.html
Um es herauszuheben: mit schriftlicher Genehmigung ist eine Ortsabwesenheit bis zu 21 Tage im Jahr möglich.
Fraglich ist jedoch, ob der TO gem § 8 SGB II überhaupt erwerbsfähig ist? Wenn nicht, gilt obige Ortsabwesenheitsrgelung nicht.
@ viamal, ich sehe zwischen Deiner Angabe, arbeitsunfähig zu sein, und der Tatsache, daß Du Leistungen nach dem ALG II beziehst , einen Widerspruch.
Den solltest Du klären, bevor Du Dich über Wochen auf die Socken machst und dann ev. Deine Leistungen gekürzt werden.
Gruß Ditschi
Wer es genau wissen will mit der Ortsabwesenheit bei Harz 4:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ra...im-sgb-ii.html
Um es herauszuheben: mit schriftlicher Genehmigung ist eine Ortsabwesenheit bis zu 21 Tage im Jahr möglich.
Fraglich ist jedoch, ob der TO gem § 8 SGB II überhaupt erwerbsfähig ist? Wenn nicht, gilt obige Ortsabwesenheitsrgelung nicht.
@ viamal, ich sehe zwischen Deiner Angabe, arbeitsunfähig zu sein, und der Tatsache, daß Du Leistungen nach dem ALG II beziehst , einen Widerspruch.
Den solltest Du klären, bevor Du Dich über Wochen auf die Socken machst und dann ev. Deine Leistungen gekürzt werden.
Gruß Ditschi
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