ab wann ist es wild campen?!?
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Das ist Schweiz. Ich meine die von alpenverein.at Zelten und biwakieren in Österreichs Bergen(?) 2010. Auf der Seite selbst habe ich das Dokument nicht gefunden, nur bei google.Oha.
(Norddeutsche Panikattacke)
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
So wie hier schon geschrieben wurde. Das ist immer Ermessenssache und man sollte gut abwägen, unter welchen Umständen man sein Zelt aufschlägt bzw. es besser bleiben lässt. Ein Bußgeld muss nicht zwangsläufig vergeben werden, meist bleibt es bei einer Ermahnung. Manchmal bekommt man sogar vom Förster noch ein paar Tips. Das hängt alles von der jeweiligen Situation ab. Pauschalisieren kann man da fast nicht.
Aber ich hab auch schon negative Erfahrungen sammeln dürfen. 2008 im Anrsberger Wald haben wir ne kleine Trainingsrunde gemacht. Wir sind ausnahmslos Wander- und Waldarbeiterwegen gefolgt. Auf einmal pfeift uns ein Förster entgegen und winkt uns her. Nach einem provokativen Aufknöpfen seiner Weste und zur Schau stellen seines Revolver, nebst der lässig in der Armbeuge hänfgen Schrotflinte, gabs nen gehörigen Anpfiff, was uns denn einfällt hier lang zu laufen. Wäre ja alles Naturschutzgebiet. Wir würden hier alles kaputttrampeln. Ein Blick zurück auf die ausgefahrenen Wege, die wir nicht verlassen hatten gab uns zu grübeln, was das Problem des Herren war. Klar, wir haben ihm einen Abschuss versaut, denn an einer offenen Lichtung war in der Mitte ein Tannenstamm eingeschlagen auf dessen Spitze ein Salzleckstein angebracht war (wo bleibt denn hier bitte die Sportlichkeit der Jagd?). Mehr wirds nicht gewesen sein.
Aber ich könnte bei solchen Leuten das Kotzen kriegen! Total auf dicke Hose machen, und einem einen von Umweltschädigung durchs Laufen erzählen wollen, aber selber mit seinem dicken BMW X5 bis 5 Meter an den Unterstand querfeldein heranfahren..... Was macht mehr kaputt? Die fette 325er Bereifung oder Fußgänger, die auf dem Weg bleiben?
Freundlich bleiben hat da auch nicht viel geholfen, wir haben den Kerl einfach stehen lassen und sind weitergegangen. Eine Kugel in den Rücken hatten wir nur die ersten 50 Meter bis zur nächsten Abbiegung zu befürchten
"Wild" zelten würde ich nur nach Absprache, wenn abzusehen ist, wo man abends sein Camp aufschlagen will, mit dem entsprechenden Forstamt, den zuständigen Behörden oder eben auf Privatgrundstück nach Einholen der Erlaubnis vom Besitzer. So ist man immer auf der sicheren Seite. Und in einem Notfall wird sicherlich ein Auge zugedrückt. Aber direkt neben dem Auto.... ich würds nicht riskieren und den Ärger vermeiden wollen
Gruß
David
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Auch wenn es hier nicht um Brandenburg geht, will ich aus aktuellem Anlass und als "Ur-Brandenburger" darauf hinweisen, dass das BbgNaturschutzgesetzt zum 1.2.2013 erheblich geändert wurde und endlich die seit Anfang 2011 angekündigte Lockerung für "eine Übernachtung in freier Landschaft" durchgesetzt ist.
Hier der der Gesetztestext http://www.parldok.brandenburg.de/pa...vbl/2013/3.pdf
§ 22
Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)
(1)
In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten oder mit Krankenfahrstühlen befahren, auf Wegen Rad fahren und Fahrräder mit Trethilfe und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h benutzen sowie auf Wegen, die von zwei- oder mehr-spurigen Fahrzeugen befahren werden können, reiten oder mit bespannten Fahrzeugen fahren. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen. Abweichungen von den Betretungsrechten aus den Sätzen 1 und 2, die sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, oder andere gesetzliche Betretungsrechte bleiben unberührt. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Ausgenommen von den Betretungsrechten nach den Sätzen 1 und 2 sind Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und den örtlichen Gegebenheiten bestimmt, gehörende oder einem gewerb-lichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Zitat von Sheen Beitrag anzeigenIn den Diskussionen, was Nacht ist, wurde unteranderem erörtert, 1 Stunde nach und vor Sonnenunter/aufgang. Letztlich wirde das nicht ins Gesetzt genommen. Klar sollte sein, dass es wirklich nur der Übernachtung dient.Uuuups... ;-)
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Hallo,
zur Frage, ob man Wildcampen mit Bußgeld verfolgen muß: grundsätzlich nein.
Das gilt für alle Ordnungswidrigkeiten. Da gilt das Opportunitätsprinzip, was bedeutet, daß eine Verfolgung in das Ermessen der Behörden gestellt wird. Daher können zur Verfolgung berufene Behördenvertreter auch einmal eine freundliche Duldung zeigen oder sich mit einer Ermahnung begnügen. Nur, verlassen kann man sich darauf halt nicht.
( das Pendant wäre das Legalitätsprinzip, was bedeutet, daß die Staatsanwaltschaft Straftaten verfolgen muß, wenn sie von ihnen erfährt.)
Ich schulde peter97 ( siehe post 6) noch eine Erklärung, nachdem ich gesehen habe, daß er noch Schüler ist.
Nein, Peter, wildcampen ist nicht nur für die verboten, die sich daneben benehmen, und denen erlaubt, die „sich auskennen" und ihren Platz ordentlich hinterlassen. So etwas liest man zur inneren Rechtfertigung derer, die das Verbot mißachten, gelegentlich.
Der Grund ist ein ordnungspolitischer: es gäbe in diesem Land mit 80 Millionen Einwohnern keinen stillen, beschaulichen, einsamen, schönen Platz mehr, dürfte jeder sein Haus, sein Ferienhaus, seinen Wohnwagen, sein Zelt, seinen shelter dahin setzen, wo er wollte.
Alle schönen Flecken, jedes Seeufer, jedes Flußufer, jeder Wald, jeder Berghang wäre belegt durch irgendjemanden, der sich diesen attraktiven Ort unter den Nagel reißt.
Daher darf man im Außenbereich außerhalb von Ortschaften nicht bauen; muß sich an Bebauungspläne und Flächennutzungspläne halten; muß mit einem Ferienhaus in ausgewiesene Ferienhausgebiete; muß sich fernhalten von Seeufern und von Nationaparks und Naturschutzgebieten; und muß eben mit Wohnwagen und Zelt -- mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen--auf Campingplätze.
Und dann kommt einer und sagt:
„ Oh, ist das hier im Wald ein stiller, schöner, einsamer, beschaulicher Platz. Kein Haus, kein Ferienhaus, kein Wohnwagen, kein Zelt. Gut, daß die anderen sich an die Verbote halten. Sonst gäbe es den Platz nicht. Der Platz ist wie für mich geschaffen. Hier baue ich mein Zelt auf."
Persönlicher Lustgewinn als höchstes Rechtsgut. Auch ohne Bußgeld eine egozentrische Einstellung.
Gruß Ditschi
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Ich verstehe das also so: maximal eine Stunde vor Sonnenuntergang aufbauen, spätestens eine Stunde nach Sonnenaufgang wieder abbauen, korrekt?
Die Regelung in Brandenburg entspricht der in Mecklenburg -Vorpommern. Beide neuen Bundesländer haben diese Regelung von Schleswig- Holstein übernommen, wo sie schon seit den 70er Jahren im Gesetzt steht. Damals hat übrigens der Kanuverband in SL-H sehr rührig die Ausnahmeregelung durchgesetzt.
Gruß Ditschi
und zum 10. mal:
da, insbesondere in Abschnitt 3, sind alle Regelungen der einzelnen Bundesländer nachzulesen. Keine ist neu.
http://vivalranger.com/wissensdatenb...-man-wo-teil-i
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Hi,
wenns ums Wildcampen geht, wirds doch immer lustig hier...
Das neue Brandenburger Gesetz halte ich für wirklich wegweisend und würde mir wünschen, dass andere Bundesländer nachziehen. Leider dürften dem etliche Interessengruppen im Weg stehen... Aber eine bundesweite Regelung wäre schon gut, und sei es nur, um die überall an- aber unzutreffende Aussage "Wildcampen ist in D. verboten" leichter widerlegen zu können.
Gruß, Ronald
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Zitat von ronaldo Beitrag anzeigenAber eine bundesweite Regelung wäre schon gut, und sei es nur, um die überall an- aber unzutreffende Aussage "Wildcampen ist in D. verboten" leichter widerlegen zu können.Uuuups... ;-)
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
OT:
In den Diskussionen, was Nacht ist, wurde unteranderem erörtert, 1 Stunde nach und vor Sonnenunter/aufgang. Letztlich wirde das nicht ins Gesetzt genommen. Klar sollte sein, dass es wirklich nur der Übernachtung dient.Ah, interessant. Ich verstehe das also so: maximal eine Stunde vor Sonnenuntergang aufbauen, spätestens eine Stunde nach Sonnenaufgang wieder abbauen, korrekt? Du hast dich da ein bisschen verschwurbelt ausgedrückt, theoretisch könnte das auch heißen alles muss im Dunkeln geschehen. Aber das wäre schon ein wenig merkwürdig...
According to the Federal Aviation Regulations, the bible of the aviation industry, specifically FAR 61.57, you cannot act as pilot in command (PIC) while carrying passengers from one hour after sunset to one hour before sunrise, unless you have made three takeoffs and landings to a full stop in the same category and class of aircraft within the preceding 90 days. Don't confuse these requirements (called "currencies") with proficiency. They are only a minimum; additional training or practice may be required.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Ergänzend zu der Sache mit dem Wunsch nach einer bundesweiten Regelung:
Ein direkter Vergleich zwischen Brandenburg und NRW macht klar was ich meine. Brandenburg 85 Einwohner pro km², NRW 523 Einwohner pro km². (Quelle) Dass diese verschiedenen Umstände auch verschiedene Regelungen brauchen halte ich für naheliegend.Uuuups... ;-)
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
und sei es nur, um die überall an- aber unzutreffende Aussage "Wildcampen ist in D. verboten" leichter widerlegen zu können.
Sie ist genauso falsch wie die immer wieder zu lesende Behauptung, wildcampen sei in D nirgendwo explizit verboten.
wie es genau ist? ....vivelranger....! Die bislang einzige richtige und vollständige Quelle.
Gruß Ditschi
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Öhm, keine Verwirrung aufkommen lassen. Die Regelung in Brandenburg ist brandneu. Was hat sich geändert?
Erstens das freie betreten der "freien Landschaft" unabhängig von Belangen der Eigentümer. Grund: Es hat hier teilweise seltsame Blüten geschlagen. So haben Pächter und Eigentümer von freier Landschaft "Betretensverbote" aufgestellt, die zur Verwirrung beitrugen (waren allesamt unwirksam). Jetzt ist gesetztlich klar geregelt, dass man "überall" hindarf, wenn es nicht öffentlich-rechtlich (Naturschutz/Biotop) ausdrücklich verboten ist. Man bedarf also keiner Zustimmung mehr durch Forst/Pächter/Eigentümer, wenn es nicht "Wohngebiet/Wirtschaftsfläche" ist - mal vereinfacht ausgedrückt.
In Brandenburg gab es die Nachtregelung zwar vorher - wie in MeckPomm auch - aber eben mit der Einschränkung privater Belange. Diese sind nun auch weg.
Und mit der "Nacht" wollte ich nur sagen, dass im Gespräch war, diese klar zu definieren mit der "Stundenregelung". Dies wurde aber letztlich nicht übernommen, so dass es freier ausgelegt werden kann und darf. "Für eine Nacht Zelte aufstellen" ist nicht gleichzustellen mit "von Dämmerung bis Morgengrauen", sondern zum Zwecke des einmaligen Übernachtens. Wann man das Zelt hierfür aufbaut, ist nicht entscheidend. Man darf halt nur nicht 2 Nächte in Folge am gleichen Ort nächtigen.
Brandenburg ist teils extrem dünn besiedelt und Zeltplätze abseits der Toristenhochburgen eher selten. Jetzt muss man sich als "Wanderer/Radfahrer/Kanute" darüber weniger "Gedanken im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten" machen. Im Prinzip ist es wieder wie zu "Ostzeiten". Und manchen "Bürgern", die hier meinten, ganze Landstriche zu kaufen und sie von der "Öffentlichkeit" auszuschließen, wird der Wind aus den Segeln genommen. Das ist aber natürlich auch nicht überall in Deutschland machbar. Wie auch immer. Praktisch ändert sich eigentlich kaum etwas - aber man ist nun hier einfach etwas erleichtert und sprührt nicht immer die "Ordnungsbehörden" im Nacken.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Zitat von Sheen Beitrag anzeigen..... wenn es nicht "Wohngebiet/Wirtschaftsfläche" ist - mal vereinfacht ausgedrückt.
.....An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.
Käpt´n Blaubär
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
@Sheen
Danke für die Info. Ist auch für die Fernradwege eine wichtige Information, da gab es ja teilweise Engpässe aufgrund fehlender Infrastruktur.Oha.
(Norddeutsche Panikattacke)
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Hab den Gesetzestext doch angegeben. Wirtschaftsfläche meine ich den "Betriebshof" .... also nicht die "wirtschaftliche genutzte Fläche" wie Wald, Wiesen etc. ... sorry.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
OT: Hallo @ sheen,
ich will nicht ausschließen, daß es in Brandenburg eine Neufassung des Landesnaturschutzes gegeben hat.
Ich habe auch bislang nicht alt und neu synoptisch gegenübergestellt, um zu sehen, was sich genau geändert hat.
Aber das freie Betreten der Landschaft, das von Eigentümern und Pächtern nicht unterbunden werden darf ( genau wie das Waldbetretungsrecht) steht schon lange in § 59 Abs 1 Bundesnaturschutzgesetz und ist meines Wissens in alle Naturschutzgesetze der Länder übernommen worden.
Aber Thema hier ist Wildcampen, nicht das freie Betreten.
Aber stimmt, lese grade: das Zustimmungsbedürfnis des Privateigentümers beim Zelten in freier Landschaft fehlt. Das ist neu und ein Fortschritt !
Gruß DitschiZuletzt geändert von Ditschi; 08.02.2013, 11:58.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
Ja, hast ja recht, Betreten war immer so...ich wollte ja aufs "Zelten" hinaus - ohne private Belangen, denn alte Regelung:
ALT: (4) Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.
und beim Betreten gabs in Brandenburg eine dem BNatSchG wiedersprechende Regelunng. Die wurde begradigt bzw. entfernt, weil sie Konfliktpotenzial ganz realer ... wie von mir geschildertet .. Natur hatte.
ALT: Das Betretungsrecht darf nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
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Zitat von TanteElfriede Beitrag anzeigenOT:
..da mußte ich zunächst auch schmunzeln, weil ich dachte nach Sonnenuntergang ist doch dunkel... ist aber i.d.R. gar nicht so. Sonnenuntergang ist irgendwie der Zeitpunkt wo die Sonne hinterm Horizont verschwindet. Hell bleibt es - in unseren Breiten - aber noch eine Zeit danach.
Vielleicht könnte man Vivalranger zusammenfassen in dem man sagt: Wenn eine Übernachtung länger als die Rekreationszeit andauert und/oder die Übernachtung ohne Einwilligung des Grundstücksinhabers andauert, handelt es sich um wildes campen."Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"
-Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.
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AW: ab wann ist es wild campen?!?
OT.
Hallo @ sheen,
jetzt sind wir uns einig. Danke für den Hinweis. Es war mir entgangen, daß sich da in Brandenburg brandneu etwas getan hat.
Gruß Ditschi
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