AW: Erster Trip. einige Fragen...
[QUOTE=khyal;997337]
Was das Thema betrifft, das grundsaetzlich kein Hausfriedensbruch moeglich ist, wenn das Gelaende nicht umfriedet ist, sind wir ja soweit einer Meinung, allerdings geht es doch dabei um das Vorsatz-Thema d.h. das "schuetzt" mich nur solange, bis ein Eigentuemer mich darauf hinweisst, dass ich mich auf Privatgrund befinde, mir die Grenzen zeigt und mich auffordert diesen zu verlassen, oder ?
OT.
Hallo @ khyal, ich möchte jetzt nicht von meiner Seite aus juristisch pingelig werden, weil das hier kein Jura-Forum ist, aber wenn Du schon ausdrücklich fragst:
Bevor man die Frage nach der Schuldform ( Vorsatz oder Fahrlässigkeit) stellt, prüft man zunächst einmal, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist.
Wenn das Grundstück, das man unerlaubt betritt, kein " befriedeter Besitz" ist, siehe oben, ist schon tatbestandlich Hausfriedensbruch nicht möglich. Ist schon der Tatbestand nicht erfüllt, kann man sich die Prüfung von Rechtswidrigkeit und Schuld( Vorsatz?) schenken.
Privatgrund ist nicht gleichzusetzen mit " befriedeter Besitz". Hausfriedensbruch kann nur begehen, wer sich über eine Form erkennbarer Einfriedung hinweggesetzt hat.
Gruß Ditschi
[QUOTE=khyal;997337]
Was das Thema betrifft, das grundsaetzlich kein Hausfriedensbruch moeglich ist, wenn das Gelaende nicht umfriedet ist, sind wir ja soweit einer Meinung, allerdings geht es doch dabei um das Vorsatz-Thema d.h. das "schuetzt" mich nur solange, bis ein Eigentuemer mich darauf hinweisst, dass ich mich auf Privatgrund befinde, mir die Grenzen zeigt und mich auffordert diesen zu verlassen, oder ?
OT.
Hallo @ khyal, ich möchte jetzt nicht von meiner Seite aus juristisch pingelig werden, weil das hier kein Jura-Forum ist, aber wenn Du schon ausdrücklich fragst:
Bevor man die Frage nach der Schuldform ( Vorsatz oder Fahrlässigkeit) stellt, prüft man zunächst einmal, ob der Tatbestand überhaupt erfüllt ist.
Wenn das Grundstück, das man unerlaubt betritt, kein " befriedeter Besitz" ist, siehe oben, ist schon tatbestandlich Hausfriedensbruch nicht möglich. Ist schon der Tatbestand nicht erfüllt, kann man sich die Prüfung von Rechtswidrigkeit und Schuld( Vorsatz?) schenken.
Privatgrund ist nicht gleichzusetzen mit " befriedeter Besitz". Hausfriedensbruch kann nur begehen, wer sich über eine Form erkennbarer Einfriedung hinweggesetzt hat.
Gruß Ditschi
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