Unterwegs mit dem Zelt ......

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  • schnuffel91
    Erfahren
    • 28.05.2009
    • 105
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    • Meine Reisen

    Unterwegs mit dem Zelt ......

    Moin, moin,

    wie sieht die rechtliche Regelung bzgl. der "freien" Aufstellung aus? Hintergrund ist der, dass ich zwecks Fotos gerne am Berg übernachten würde ... Hütte kommt für mich nicht in Betracht. Was muss ich beachten?

    Danke für Tipps!

    Gruß aus München.
    Komm doch mal rüber ..... http://www.munich-faces.npage.de

  • xe3tec
    Fuchs
    • 24.11.2008
    • 2342
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

    eigentlich ists überall, außer in skandinavien, verboten

    aber wenn dich niemand sieht, du kein müll hinterlässt etc etc dann sagt keiner was

    selbst wenn dich der förster erwischt, nen naturfotografen wird er sicher nicht verscheuchen, und wenn dann ist das das maximum
    "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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    • Gast-Avatar

      #3
      AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

      Wo willst du denn hin?

      So pauschal würde ich das nicht beantworten, wenn du das in nem Naturschutzgebiet machst drohen Dir empfindliche Strafen und ich hab da auch volles Verständis für!
      Es gibt sehr sensible Gebiete wo du nicht mal Müll hinter lassen mußt um Schaden anzurichten.

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      • xe3tec
        Fuchs
        • 24.11.2008
        • 2342
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

        ok naturschutzgebiet ausgenommen

        falls es eins ist o.ä., einfach mal beim forstamt anrufen und um erlaubnis bitten
        kannst ja erklären das du fotos machen willst für ...etc

        wird meistens stattgegeben
        "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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        • schnuffel91
          Erfahren
          • 28.05.2009
          • 105
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

          Zitat von shorst Beitrag anzeigen
          Wo willst du denn hin?

          So pauschal würde ich das nicht beantworten, wenn du das in nem Naturschutzgebiet machst drohen Dir empfindliche Strafen und ich hab da auch volles Verständis für!
          Es gibt sehr sensible Gebiete wo du nicht mal Müll hinter lassen mußt um Schaden anzurichten.
          Pauschal kann ich kein Ziel nennen .... ist eben unterschiedlich. Ich bin in max. einer Stunde in den Voralpen, da wird sich immer was finden. Speziell möchte ich schon dort hin, wo niemand über mein Zelt stolpert .... und dass ist dann schon das nächste Problem
          Komm doch mal rüber ..... http://www.munich-faces.npage.de

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          • tempeo
            Neu im Forum
            • 16.07.2009
            • 3
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            • Meine Reisen

            #6
            AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

            Hey, soweit ich informiert bin, darf man in Deutschland nur auf extra ausgewiesenen Campingplätzen Zelten. Wildes Zelten ist soweit ich informiert bin komplett Verboten.

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            • derjoe
              Fuchs
              • 09.05.2007
              • 2290
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

              Zitat von xe3tec Beitrag anzeigen
              eigentlich ists überall, außer in skandinavien, verboten
              nö? In Deutschland ist es jedenfalls nicht generell verboten, wie in den meisten Ländern, aber halt Grauzone.

              Aber das Thema haben wir ja schon etliche Male breitgetreten... .
              Gruß, Joe

              beware of these three: gold, glory and gloria

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              • Lightfoot
                Dauerbesucher
                • 03.03.2004
                • 791

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Unterwegs mit dem Zelt ......

                Das kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Meistens ist Zelten verboten (steht meist in den Wald- und Feldgesetzen), wobei man sich fragen kann, was Zelten bedeutet und ob z.B. das Übernachten im Biwaksack dazu gehört. Das kann man durchaus verschieden auslegen.

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