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  • Bennsen
    Erfahren
    • 27.06.2021
    • 209
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    • Meine Reisen

    Waldbesitzer kontaktieren

    Ich hatte letztens eine Begegnung mit einem "Waldbesitzer", als ich anfing mein Tarp aufzuspannen (er war kulant und hat mich nach einem kurzen Wortwechsel in Ruhe gelassen). Zumindest hat er es von sich behauptet, dass er der Besitzer sei. Weil vorgestellt hat er sich mir gegenüber nicht. Und wenn, wie kann ich eigentlich herausfinden, dass er es ist?

    Gibt es eine Art Register, wo ich erfahren kann, wer aktueller Besitzer eines Waldgebietes ist, falls ich mir die Erlaubnis zum übernachten einholen möchte? Ich bin hier in Thüringen und da ist mittlerweile 41% Privatwald. Einzelne von denen sind übel drauf, während andere sich gelassener geben.

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 13413
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Ein Register, in dem die Grundeigentümer verzeichnet sind, gibt ist: das Grundbuchamt. Wird beim Amtsgericht geführt. Nach § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung darf jedermann Einblick nehmen, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Ob Dein Anliegen allerdingst als berechtigtes Interesse anerkannt wird, weiß ich nicht. Bin skeptisch. Aber Du fragst zu recht nach der Erlaubnis des Waldbesitzers. Das muß nicht der Eigentümer sein. Es kann auch ein Nutzungsberechtigter sein, der den Wald als unmittelbarer Besitzer nutzt. Z.B. ein Pächter. Den findest Du nicht im Grundbuch. Mir ist auch nicht bekannt, daß über solche privaten Verträge sonst irgendwo ein Register oder eine Liste geführt würde. Da müßtest Du dich durchfragen bei der Gemeinde oder beim Frisör.
    Wenn Du allerdings den Wald nur betreten willst und dort nicht wegen Zeltens um Erlaubnis bitten willst ( Nächtigen unterm Tarp gehört m.E. nicht zum Zelten) , kanns Dir egal sein, wer Besitzer ist. Das darfst Du, ohne zu fragen.
    Zelten im Wald mit Erlaubnis des Waldbesitzers gilt in Thürigen. Andere Bundesländer, andere Regeln!
    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 09.01.2022, 11:32. Grund: Schreibfehler berichtigt

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    • Bennsen
      Erfahren
      • 27.06.2021
      • 209
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Danke für die Antwort:

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Einen Register, in dem die Grundeigentümer verzeichnet sind, gibt ist: das Grundbuchamt. Wird beim Amtsgericht geführt. Nach § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung darf jedermann Einblick nehmen, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Ob Dein Anliegen allerdingst als berechtigtes Interesse anerkannt wird, weiß ich nicht. Bin skeptisch. Ditschi
      Also könnten die mich bei Bedarf im Grundbuchamt abblitzen oder sich bei der Bearbeitung Zeit lassen... Abgesehen von dem Unterschied zwischen Eigentum und Nutzungsberechtigung, der damit auch nicht gelöst ist.
      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Aber Du fragst zu recht nach der Erlaubnis des Waldbesitzers. Das muß nicht der Eigentümer sein. Es kann auch ein Nutzungsdberechtigter sein, der den Wald als unmittelbarer Besitzer nutzt. Z.B. ein Pächter. Den findest Du nicht im Grundbuch. Mir ist auch nicht bekannt, daß über solche privaten Verträge sonst irgendwo ein Register oder eine Liste geführt würde. Da müßtest Du dich durchfragen bei der Gemeinde oder beim Frisör.
      Ditschi
      Das hab ich in einem Kaff hier im Wald tatsächlich gemacht. Der Förster ließ dann von der Frisöse ausrichten, dass ich solange ich kein Feuer mache und im Schussfeld der Hochstände rumlunger sowie Urzustand wiederherstelle, es ihm egal sei. Der Baron "von zu blablabla" sei eh selten anwesend.
      In der Fläche ist das aber schwer händelbar. Mittlerweile weiß ich auch, welche Gemarkung ich meiden muss, weil dort seit Corona der Waldbesitzer öfter rumfährt und die örtliche Bevölkerung stellenweise grenzwertig von der Betretung des Waldes abhalten will. Beim erwischten Biwak auf seinem Grund ohne jegliche Schäden wollte er mir ein Lagerfeuer andichten, wo die Feuerstelle aber ziemlich zugeschneit war usw. Später ließ er genau auf der Stelle einen riesen Stein platzieren.

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Wenn Du allerdings den Wald nur betreten willst und dort nicht wegen Zeltens um Erlaubnis bitten willst ( Nächtigen unterm Tarp gehört m.E. nicht zum Zelten) , kanns Dir egal sein, wer Besitzer ist. Das darfst Du, ohne zu fragen.
      Zelten im Wald mit Erlaubnis des Waldbesitzers gilt in Thürigen. Andere Bundesländer, andere Regeln!
      Ditschi
      Jau schöne Regel, den Waldbesitzer fragen zu müssen, der aber für normal Sterbliche seeehr schwer aufzutreiben ist? Wo genau kann ich das mit dem "Freien Nächtigen" ohne Zelt nachlesen?

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      • windriver
        Moderator
        Fuchs
        • 25.11.2014
        • 2073
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        • Meine Reisen

        #4
        Nachlesen kannst du in den Wald-, Jagd- und Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. Das wird je nach Land unterschiedlich und in anderen Gesetzen geregelt.

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        • Bennsen
          Erfahren
          • 27.06.2021
          • 209
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Zitat von windriver Beitrag anzeigen
          Nachlesen kannst du in den Wald-, Jagd- und Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer. Das wird je nach Land unterschiedlich und in anderen Gesetzen geregelt.
          Das einzige, was ich für Thüringen gefunden habe:

          https://landesrecht.thueringen.de/bs...tSchGTH2019pG6

          Über eine Regelung zum Übernachten oder gar vorher fragen kein Sterbenswörtchen ...

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          • windriver
            Moderator
            Fuchs
            • 25.11.2014
            • 2073
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Thüringen regelt das im Waldgesetz. Betreten und naturschonendes Erholen erlaubt, Zelten verboten. Unter welchen Begriff Tarp, Hängematte und Biwacksack fallen, klärt im Ernstfall das Gericht.

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            • hrrh
              Dauerbesucher
              • 18.03.2005
              • 609

              • Meine Reisen

              #7
              Zitat von Bennsen Beitrag anzeigen
              Also könnten die mich bei Bedarf im Grundbuchamt abblitzen oder sich bei der Bearbeitung Zeit lassen... Abgesehen von dem Unterschied zwischen Eigentum und Nutzungsberechtigung, der damit auch nicht gelöst ist.
              Der Eigentümer kann sicher über den Nutzungsberechtigen auskunft geben. Teilweise steht der Nutzungsberechtigte auch direkt im Grundbuch, etwa bei Erbpacht oder alte Holzrechte...
              Indirekt kann an auch beim Jagdpächter oder der Jagdgenossenschaft nachfragen; die können meist auch Auskunft geben. Wenn sie wollen...

              Beim erwischten Biwak auf seinem Grund ohne jegliche Schäden wollte er mir ein Lagerfeuer andichten, wo die Feuerstelle aber ziemlich zugeschneit war usw. Später ließ er genau auf der Stelle einen riesen Stein platzieren.
              Ich wäre auch relativ unenspannt, wenn irgendjemand auf meinem Grund ohne zu fragen zeltet. Besonders dann, wenn sich davor schon einige daneben benommen haben: Müll liegengelassen, Lagerfeuer, womöglich sogar bei Waldbrandgefahr, ohne zu fragen Brennholz fürs Lagerfeuer sägen...

              Jau schöne Regel, den Waldbesitzer fragen zu müssen, der aber für normal Sterbliche seeehr schwer aufzutreiben ist?
              Die Regelungen zum Zelten im Wald zielen wohl eher auf die örtliche Dorfjugend(gruppen) und Pfadfinder. Die kennen meist den Waldbesitzer...

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              • Scrat79
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                • 11.07.2008
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                • Meine Reisen

                #8
                Eine Möglichkeit wäre vorab den zuständigen Förster zu ermitteln. Sollte es im Netz geben. Aelf.de oder so. Such Mal nach Försterfinder. Ich hoffe, das ist nicht nur ne Bayerische Seite...
                dieser wird, wenn er kein Vollidiot ist natürlich nicht einfach personenbezogene Daten raus rücken von den Waldbesitzern.
                Vielleicht leidet er aber (wenn er Zeit und Lust hat) deine Kontaktdaten mit deinem Wunsch an einige Waldbesitzer weiter.
                Und mit viel Glück meldet sich dann ein Waldbesitzer bei dir und erlaubt es.
                Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                • hrrh
                  Dauerbesucher
                  • 18.03.2005
                  • 609

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                  Vielleicht leidet er aber (wenn er Zeit und Lust hat) deine Kontaktdaten mit deinem Wunsch an einige Waldbesitzer weiter.
                  Oder er kann Auskunft geben wo der Staats- und Stadtwald ist.
                  Wobei man da auch erstmal eine Genehmigung bekommen muss...
                  In der Praxis wird es wohl eher auf ein wohlwollendes wegschauen auf dem kleinen Dienstweg hinauslaufen

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                  • Bennsen
                    Erfahren
                    • 27.06.2021
                    • 209
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Zitat von windriver Beitrag anzeigen
                    Thüringen regelt das im Waldgesetz. Betreten und naturschonendes Erholen erlaubt, Zelten verboten. Unter welchen Begriff Tarp, Hängematte und Biwacksack fallen, klärt im Ernstfall das Gericht.
                    Thüringer Wald Gesetz §6 Absatz6:
                    5)Waldbesitzer haben die Kennzeichnung von Loipen, Rad- und Wanderwegen durch
                    behördlich ermächtigte Organisationen entschädigungslos zu dulden, soweit sie da-
                    durch in ihren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Ermächtigung zur
                    Kennzeichnung von Loipen, Rad- und Wanderwegen erteilt die untere Forstbehörde.
                    (6)Die Benutzung von Waldwegen durch Kraftfahrzeuge ist zur Erfüllung forstwirt-
                    schaftlicher Aufgaben gestattet. Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten. Inner
                    halb des Waldes sind insbesondere
                    1.das Fahren mit Kraftfahrzeugen außerhalb forstwirtschaftlicher Aufgaben,
                    2.das Abstellen von Wohn-, Bienen- und sonstigen Wagen außerhalb der nach § 25
                    Abs. 4 Satz 1 genehmigten Anlagen,
                    3.das Zelten,
                    4.das Anlegen von Loipen und Skiwander wegen mit Loipenfahrzeugen,
                    5.das Rad fahren, insbesondere das Mountainbiking, abseits fester Wege und Straßen

                    nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Die Waldfunktionen und sonstigen
                    Rechtsgüter sowie Belange des Naturschutzes dürfen dadurch nicht beeinträchtigt
                    werden.
                    Ok fürs Zelten muss ich die Erlaubnis von schwer auffindbaren Waldbesitzern einholen . Beim Nächtigen ohne Zelt würde ich draußen vorsichtig Diskussionsbedarf anmelden. Zumal in Thüringen immer mehr die Unsitte unter den Übernachtungsanbietern um sich greift, einzelne Wanderer für eine Nacht abzuwimmeln. Das ist mir von RENNSTEIG-Wanderern berichtet worden!

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                    • Scrat79
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                      • 11.07.2008
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                      #11
                      Ohne Erlaubnis darfst du halt nicht zelten. Klar geregelt.

                      Zur leichten Empörung, die ich da raus lese, das sich die Waldbesitzer schlecht ermitteln lassen: schreib doch bitte kurz Mal deinen Klarnamen und Adresse hier rein.
                      Nur so für den Fall der Fälle. Scheinen ja keine sonderlich sensiblen Daten zu sein.
                      Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                      Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                      • Bennsen
                        Erfahren
                        • 27.06.2021
                        • 209
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                        #12
                        Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                        Der Eigentümer kann sicher über den Nutzungsberechtigen auskunft geben. Teilweise steht der Nutzungsberechtigte auch direkt im Grundbuch, etwa bei Erbpacht oder alte Holzrechte...
                        Indirekt kann an auch beim Jagdpächter oder der Jagdgenossenschaft nachfragen; die können meist auch Auskunft geben. Wenn sie wollen...
                        Ist also mit immensem Aufwand und Goodwill verbunden, oder?

                        Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                        Ich wäre auch relativ unenspannt, wenn irgendjemand auf meinem Grund ohne zu fragen zeltet. Besonders dann, wenn sich davor schon einige daneben benommen haben: Müll liegengelassen, Lagerfeuer, womöglich sogar bei Waldbrandgefahr, ohne zu fragen Brennholz fürs Lagerfeuer sägen...
                        Mag sein, dass er die Erfahrung gemacht hat. Dann hat er aber nicht geschaut, was ich da nun konkret verzapft habe und welche Schäden meine Wenigkeit hinterlassen hat - gar keine. Ansonsten glänzt besagter Waldbesitzer dadurch, Wanderschilder zu beseitigen, Wanderwege unpassierbar zu machen, während gleich daneben Rückgassen entstanden. Außerdem wollte er von einer Bungalowsiedlung und einer Viehweide unterhalb Wassergeld einfordern und hat kurzerhand die Quelle mit Zement versucht zu versiegeln!
                        An vermüllter Landschaft und Waldbrände bin ich selbst nicht interessiert.


                        Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                        Die Regelungen zum Zelten im Wald zielen wohl eher auf die örtliche Dorfjugend(gruppen) und Pfadfinder. Die kennen meist den Waldbesitzer...
                        Teile dieser "Dorfjugend" sind aber in der Gegend genau das Problem. Wanderer schleppen selten Motorsägen in den Wald, um dann, weil das Holz im Wald ja so nass ist, die halbe Schutzhütte zerlegen und verfeuern! Pfadfinder gibt es hier nicht viele. Meist treffe ich welche, die genauso halblegal übernachten wie ich und aus anderen Bundesländern sind.

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                        • Bennsen
                          Erfahren
                          • 27.06.2021
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                          #13
                          Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                          Ohne Erlaubnis darfst du halt nicht zelten. Klar geregelt.

                          Zur leichten Empörung, die ich da raus lese, das sich die Waldbesitzer schlecht ermitteln lassen: schreib doch bitte kurz Mal deinen Klarnamen und Adresse hier rein.
                          Nur so für den Fall der Fälle. Scheinen ja keine sonderlich sensiblen Daten zu sein.
                          Das sind freilich sensible Daten. Ich verstehe deinen Humor. Wie kann ich dann aber gesetzlich fordern, die Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen, wenn er, durch von mir aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, schwer ermittelbar ist? Hat das irgendwer zuende gedacht oder wird hier Verantwortung elegant abgewälzt?

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                          • Scrat79
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                            #14
                            Zumindest wird eine Rest Chance gegeben.
                            aber sehe es Mal so: Du zeltest wild, Polizei findet dich.
                            Die Fragen den Besitzer, dann hast du zumindest die Chance darauf mit nem blauen Auge durch zu kommen. (Wenn der Besitzer mitspielt)
                            Wenn es generell verboten wäre, würdest du gleich ein Ticket kriegen.
                            Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                            Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                            • Ditschi
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                              #15
                              Zitat von Bennsen Beitrag anzeigen

                              Wie kann ich dann aber gesetzlich fordern, die Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen, wenn er, durch von mir aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, schwer ermittelbar ist? Hat das irgendwer zuende gedacht oder wird hier Verantwortung elegant abgewälzt?
                              Wie wäre es mit Verzicht, wenn`s nicht geht ? Oder möchtest Du aus dem Erfordernis, eine Erlaubnis einzuholen, einen Anspruch herleiten ? Den gibt es nicht. Wer sollte da was warum zu Ende denken ? Übrigens: Der Waldbesitzer kann auch schlicht " nein" sagen. Dann stehst Du genauso da.

                              Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 09.01.2022, 09:19. Grund: Schreibfehler berichtigt

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                              • ApoC

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                                • 6656
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                                #16
                                Zitat von Bennsen Beitrag anzeigen
                                Wie kann ich dann aber gesetzlich fordern, die Erlaubnis des Waldbesitzers einzuholen, wenn er, durch von mir aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, schwer ermittelbar ist? Hat das irgendwer zuende gedacht oder wird hier Verantwortung elegant abgewälzt?
                                Da hat einfach jemand die Möglichkeit geschaffen das Zelten im Wald relativ einfach durch ein OK des Besitzers zu erlauben. Das schließt nicht ein, dass jeder ganz einfach an die Erlaubnis ran kommt nur weil er eine Nacht irgendwo pennen möchte. Die Alternative wäre die Möglichkeit des Erlaubens einfach nicht aufzuführen. In NRW und NDS gibt es die möglichkeit zum Beispiel nicht. Da wird es dann aber auch sehr viel schwieriger so etwas mal für etwas "wirklich Wichtiges" zu erlauben.



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                                • Ditschi
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                                  #17
                                  Ja, richtig, ApoC, das Zelten im Wald mit Erlaubnis des Waldbesitzers ist ein Entgegenkommen, das es nun wirklich nicht in jedem Bundesland gibt. Aber ohne Erlaubnis darf man es auch dort nicht. Und ob und wie man an die Erlaubnis kommt, ist einzig das Problem des Campers. Ob man den Waldbesitzer namentlich nicht ausfindig macht ? Oder ob man ihn namentlich ausfindig macht, er aber nicht da ist ? Oder man macht ihn ausfindig und er ist auch da, sagt aber nein? Bleibt sich in allen drei Fällen gleich. Dann geht`s halt nicht, zumindest nicht legal.
                                  Ditschi

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                                    #18
                                    Mitarbeiter der Amtsgerichte interpretieren die Auskunftsregeln unterschiedlich. U. u. gibt es einen Tipp. Auch in Dorfkneipen oder Jägern, Harvesterfahrern und forstlichen Lohnunternehmetn gibt es Info‘s. Frag einfach wer die die Erlaubnis zum Holz oder Pilzesammeln gibt.
                                    Daneben listen die AG auf, wer Auskünfte bekommt…. z. B. Notare. Steht auf der Website der AG.
                                    Wenn mir als Waldbesitzer bekannt ist, das auf meine Flächen regelmäßig (was heißt das?) zum übernachten o.ä. genutzt werden kann die Duldung durchaus Haftungsprobleme für mich verursachen. Das gilt besonders dann wenn auf den Flächen eingeschlagen oder gejagt wird.

                                    Beispiel: Ich verpachte mein Waldstück als Jagdrevier. Der Jäger zahlt dafür, andere Nutzer vergrämen durch übernachten etc. das Wild. Es kommt zwangsläufig zu, Konflikt zwischen den Waldbesitzer und den Pächter.
                                    Truppenübungsplätze und Wälder haben gemeinsam das dort Wölfe leben und geschossen wird. In Wäldern meist nicht mit Übungsmunition.
                                    Wald ist nun mal kein allgemeines Eigentum. Nicht in D und auch sonst nicht in Europa.

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                                      #19
                                      Zitat von Bulli53 Beitrag anzeigen
                                      Truppenübungsplätze und Wälder haben gemeinsam das dort Wölfe leben und geschossen wird. In Wäldern meist nicht mit Übungsmunition.
                                      OT: Auf Truppenübungsplätzen wird übrigens auch nicht immer nur mit Übungsmunition geschossen! (Falls jemand falsche Schlüsse daraus ziehen will, dass da ja regelmäßig übernachtet wird )

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                                        #20
                                        Zitat von Bulli53 Beitrag anzeigen
                                        Beispiel: Ich verpachte mein Waldstück als Jagdrevier. Der Jäger zahlt dafür, andere Nutzer vergrämen durch übernachten etc. das Wild. Es kommt zwangsläufig zu, Konflikt zwischen den Waldbesitzer und den Pächter.
                                        Eigentlich verpachtet fast jeder Wald- oder Ackerbesitzer das Jagdrecht. Meist über die Jagdgenossenschaft, die dann den Gewinn ausschüttet.

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