Hallo zusammen,
immer wieder begegnen mir Befahrungsreglementierungen von Gewässern, die es nur für kommerzielle Anbieter oder für DKV-Mitglieder erlauben, einen bestimmten Streckenabschnitt zu befahren.
Auch der DKV selbst weist in seinen Befahrungsregelungen teilweise darauf hin, dass nur für DKV-Mitglieder eine "Befreiungsregelung" bestehe.
Wenn ich mir jetzt mal anschaue, was notwendig ist, um DKV-Mitglied zu werden:
http://www.kanu.de/go/dkv/home/servi...edschaft.xhtml
... dann finde ich das doch sehr merkwürdig.
Man muss nämlich keinerlei Befähigung im Umgang mit Kanus nachweisen.
Ich frage mich deshalb, ob ich als langjähriger Paddler mich an diese Einschränkungen halten muss und ob diese Diskriminierung von nicht-DKV-Mitgliedern zulässig ist.
Weiss hierzu jemand vielleicht etwas Konkreteres?
Schonmal vorab vielen Dank, besonders an Ditschi
lg, Berni
immer wieder begegnen mir Befahrungsreglementierungen von Gewässern, die es nur für kommerzielle Anbieter oder für DKV-Mitglieder erlauben, einen bestimmten Streckenabschnitt zu befahren.
Auch der DKV selbst weist in seinen Befahrungsregelungen teilweise darauf hin, dass nur für DKV-Mitglieder eine "Befreiungsregelung" bestehe.
Wenn ich mir jetzt mal anschaue, was notwendig ist, um DKV-Mitglied zu werden:
http://www.kanu.de/go/dkv/home/servi...edschaft.xhtml
... dann finde ich das doch sehr merkwürdig.
Man muss nämlich keinerlei Befähigung im Umgang mit Kanus nachweisen.
Ich frage mich deshalb, ob ich als langjähriger Paddler mich an diese Einschränkungen halten muss und ob diese Diskriminierung von nicht-DKV-Mitgliedern zulässig ist.
Weiss hierzu jemand vielleicht etwas Konkreteres?
Schonmal vorab vielen Dank, besonders an Ditschi
lg, Berni
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