"Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • berni71
    Musteruser
    Fuchs
    • 27.01.2005
    • 1612
    • Privat

    • Meine Reisen

    "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

    Hallo zusammen,

    immer wieder begegnen mir Befahrungsreglementierungen von Gewässern, die es nur für kommerzielle Anbieter oder für DKV-Mitglieder erlauben, einen bestimmten Streckenabschnitt zu befahren.

    Auch der DKV selbst weist in seinen Befahrungsregelungen teilweise darauf hin, dass nur für DKV-Mitglieder eine "Befreiungsregelung" bestehe.

    Wenn ich mir jetzt mal anschaue, was notwendig ist, um DKV-Mitglied zu werden:

    http://www.kanu.de/go/dkv/home/servi...edschaft.xhtml

    ... dann finde ich das doch sehr merkwürdig.

    Man muss nämlich keinerlei Befähigung im Umgang mit Kanus nachweisen.

    Ich frage mich deshalb, ob ich als langjähriger Paddler mich an diese Einschränkungen halten muss und ob diese Diskriminierung von nicht-DKV-Mitgliedern zulässig ist.

    Weiss hierzu jemand vielleicht etwas Konkreteres?

    Schonmal vorab vielen Dank, besonders an Ditschi

    lg, Berni

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12392
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

    Verlink mal eine derartige Regelung. Ich kenne die nicht.
    Ditschi

    Kommentar


    • Torres
      Freak

      Liebt das Forum
      • 16.08.2008
      • 30766
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

      Auf der DKV Seite steht:

      Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten zahlreiche
      Ausnahmegenehmigungen durch den DKV und seine
      Landesverbände erreicht werden. Die Ausnahmeregelungen sind in den folgenden Tabellen aufgeführt. Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur
      gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.
      Und bei den Befahrungsregeln steht z.B.:

      Befahrungen sind bei
      m LKV BRA, Fachwart Umwelt u. Gew.
      anmeldepflichtig, UV außer an Rastplätzen, Wehren u
      nd Ortslagen,
      Befreiungsregelung nur für DKV-Mitglieder, DKV-Ausw
      eis u. DPA
      mitführen
      Hier scheint also das Befahren für alle möglich zu sein, man muss es aber anmelden.

      Edit: Weiß jemand, was DPA ist?
      Zuletzt geändert von Torres; 26.04.2014, 17:03.
      Oha.
      (Norddeutsche Panikattacke)

      Kommentar


      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12392
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

        Es geht Berni nicht um Befahrensregeln allgemein, die für alle gelten, sondern um eine unterschiedliche Behandlung von DKV- Mitgliedern, kommerziellen Anbietern und " gewöhnlichen Kanuten".

        Generell: Werden unterschiedliche Gruppen von Bürgern in einer Rechtsnorm unterschiedlich behandelt, kann ein Verstoß gegen den Gleichheitsatz Art. 3 GG vorliegen. Dabei kommt es dann darauf an, ob es für die unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe gibt , die eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermögen. Ist die unterschiedliche Behandlung willkürlich und nicht durch sachliche Gründe gedeckt, kann eine solche Norm verfassungswidrig sein.

        Es kommt also darauf an , ob der Verabschieder der Norm sachliche Gründe hat, z.B. DKV- Mitglieder priviligiert zu behandeln.
        Das kann ich so nicht sagen. Da müßte man mal hören, was ihn zur unterschiedlichen Behandlung bewogen hat. Erst wenn man das weiß, kann man prüfen, ob man der Argumentation folgen kann.

        Muß Berni die Befahrensregel gleichwohl beachten, wenn er sie für verfassungswidrig hält? Ja, da sie nicht nichtig ist und Bestand hat, bis sie aufgehoben wurde.
        Bei einem förmlichen Gesetz darf nur das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit feststellen und die Norm aufheben.
        Bei einer Norm, die von der Exekutive erlassen wurde ( Rechtsverordnung / Satzung) , ist ein einfacherer Weg gegeben, wenn Landesrecht den Weg zuläßt: Die Feststellung der Ungültigkeit nach § 47 Abs 1 Ziff. 2 VwGO durch das Oberverwaltungsgericht. Den Antrag kann jeder Bürger stellen, der darlegt, daß die Ungleichbehandlungsnorm ihn in seinen Rechten verletzt.
        Derartige Befahrensregeln werden in aller Regel duch regionale Satzungen oder Rechtsverordnungen festgelegt, so daß der Weg über § 47 VwGO wohl gegeben sein dürfte.
        Jetzt kommt das große Aber: der Antrag ist befristet. Er ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift stellen ( § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO). Wird die Frist versäumt, hat die Regel Bestand und bleibt beachtlich.

        Mir ist nicht bekannt, ob eine derartige unterschiedliche Behandlungen in Befahrensregeln schon einmal Gegenstand einer gerichtlichen Prüfung waren . Vielleicht findet ja jemand etwas.

        Gruß Ditschi
        Zuletzt geändert von Ditschi; 26.04.2014, 21:39. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

        Kommentar


        • Goettergatte
          Freak

          Liebt das Forum
          • 13.01.2009
          • 27473
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

          Wie kann man eine gerichtliche Prüfung herbeiführen,
          ohne den eigenen Geldbeutel zu belasten.

          Öffentliche Bevorzugung, auf Grund einer Vereinsmitgliedschaft, halte ich für einen "dicken Hund"
          "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
          Mit erkaltetem Knie;------------------------------
          Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
          Der über Felsen fuhr."________havamal
          --------

          Kommentar


          • Torres
            Freak

            Liebt das Forum
            • 16.08.2008
            • 30766
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

            Wenn ich die Befahrungsregel oben nehme, besteht die Bevorzugung doch nur darin, dass die Mitglieder des DKV automatisch angemeldet sind, die anderen Paddler dagegen sich selbst anmelden müssen, oder sehe ich das falsch? Dafür sind DKV Mitglieder verpflichtet, den Ausweis mitzuführen und sich entsprechend zu legitimieren. Tun sie das nicht, haben also den Ausweis nicht dabei, gilt für sie die gleiche Regelung, wie für alle anderen, oder?

            Im Grunde ist es doch nur ein leicht erhöhter formaler Aufwand, denn jeder sollte sich doch vorher mit den Befahrensregeln auseinandersetzen, bevor er eine Strecke auswählt.
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

            Kommentar


            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 12392
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

              Wenn ich die Befahrungsregel oben nehme, besteht die Bevorzugung doch nur darin, dass die Mitglieder des DKV automatisch angemeldet sind, die anderen Paddler dagegen sich selbst anmelden müssen, oder sehe ich das falsch?
              Ich glaube auch nicht, daß Berni diese Regelung meint, in der ich auch keine Bevorzugung sehe. Aber ich erinnere mich dunkel, so eine Ausnahme vom Befahrensverbot für DKV- Mitglieder schon gesehen zu haben. Aber wo?
              Berni schuldet immer noch einen link, damit wir die Ausnahme mal sehen.
              Von einer Bevorzugung von Kanuten eines kommerziellen Anbieters habe ich noch nichts gehört. Auch da fehlt noch der Beleg.
              Zitat bernie: immer wieder begegnen mir
              Je ein link würde mir schon genügen.
              Ditschi

              Kommentar


              • Nordman
                Fuchs
                • 10.03.2010
                • 1726
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Zitat bernie: immer wieder begegnen mir
                Je ein link würde mir schon genügen.
                Ditschi
                ich vermute, er meint die realität draussen auf dem wasser und keine internetseite.
                wer kontrolliert diese DKV ausweise den auf dem wasser?
                An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.

                Käpt´n Blaubär

                Kommentar


                • Goettergatte
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 13.01.2009
                  • 27473
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                  Ich frag mich auch:
                  Wer hat im Öffentlichen Raum die erlaubnis zur Kontrolle,
                  und
                  was ist, wenn ich mich der Kontrolle entziehe
                  (ich sag oft schon mal wenn er/sie/die nicht schneller seien als ich)
                  "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
                  Mit erkaltetem Knie;------------------------------
                  Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
                  Der über Felsen fuhr."________havamal
                  --------

                  Kommentar


                  • Mika Hautamaeki
                    Alter Hase
                    • 30.05.2007
                    • 3979
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                    Zitat von Goettergatte Beitrag anzeigen
                    Ich frag mich auch:
                    Wer hat im Öffentlichen Raum die erlaubnis zur Kontrolle,
                    und
                    was ist, wenn ich mich der Kontrolle entziehe
                    (ich sag oft schon mal wenn er/sie/die nicht schneller seien als ich)
                    Wenn ich das aus meinen Kursen richtig erinnere nur solche mit Hoheitsrechten. Also Polizei, Zoll etc. Irgendwie hab ich in Erinnerung, daß Förster als Staatsbeamte auch einige Rechte diesbezüglich haben, weiß es aber nicht genau.
                    Fest steht: Ist dein Vergehen eine Straftat, darf jeder, also auch ich, deine Personalien aufnehmen oder dich bis zum eintreffen der Polizei festhalten.
                    Man mag mich korrigieren, wenn ich irre, da ich kein Jurist bin.
                    So möchtig ist die krankhafte Neigung des Menschen, unbekümmert um das widersprechende Zeugnis wohlbegründeter Thatsachen oder allgemein anerkannter Naturgesetze, ungesehene Räume mit Wundergestalten zu füllen.
                    A. v. Humboldt.

                    Kommentar


                    • ryo
                      Dauerbesucher
                      • 10.01.2011
                      • 545
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                      Eine Kontrolle von solchen Mitgliedsausweisen sollte jeden dazu ermächtigtem Kontrolleur erlaubt sein. Ich kenne es nur aus dem Angelbereich, hier werden die (meist ehrenamtlichen) Kontrolleure durch die Fischereibehörde ermächtigt und offiziell auch mit Dienstausweis und -marke ausgestattet. Damit dürfen sie dann am Wasser eben Fischereipapiere kontrollieren und teilweise sogar mehr (Einzug von Gerät bei Zuwiderhandlungen, Kontrolle von Behältnissen und sogar Fahrzeugen). Auch Behördenmitarbeiter z.B. einer Naturschutzbehörde oder ehrenamtliche Kontrolleure dürften also problemlos mit dem Recht dazu ausgestattet werden können einen anzuhalten und die Berechtigungspapiere zu verlangen. Dürfte aber sicher Landesrecht sein, sprich wieder mal etwas anders überall.

                      Ich sehe die Pauschalerlaubnis hier auch durchaus kritisch:

                      Fall1: man will einfach nur sehen wie viele Leute das Gewässer durchfahren --> warum dann keine Anmeldung für alle
                      Fall2: man will die Menge der Personen begrenzen --> Warum kann dann eine Personengruppe unbegrenzt durchfahren

                      Kommentar


                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12392
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                        Zitat Nordmann: ich vermute, er meint die realität draussen auf dem wasser und keine internetseite.
                        Ach, hätte ich doch weiter zitiert oder Du mitgelesen. Jetzt Bernis vollständiges Zitat:

                        immer wieder begegnen mir Befahrungsreglementierungen von Gewässern, die es nur für kommerzielle Anbieter oder für DKV-Mitglieder erlauben, einen bestimmten Streckenabschnitt zu befahren.
                        Befahrensreglementierungen fahren nicht draußen auf dem Wasser, sondern stehen irgendwo auf den Papier und dann wahrscheinlich auch im Internet. Und wenn Bernie ihnen immer wieder begegnet, sollte er in der Lage sein, sie uns exemplarisch vorzustellen. Dann können wir die konkreten Beispiele erörtern und hängen nicht in der Luft.

                        Wer Befahrensreglementierungen kontrolliert, ist wieder eine völlig andere Frage.

                        Gruß Ditschi

                        Kommentar


                        • Nordman
                          Fuchs
                          • 10.03.2010
                          • 1726
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                          papier oder das internet begegnen mir auch nicht.

                          ich hab schon mitgelesen, seinen text aber anders interpretiert.
                          als würden da schilder stehen oder halt kontrolleure.
                          An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.

                          Käpt´n Blaubär

                          Kommentar


                          • Goettergatte
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 13.01.2009
                            • 27473
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                            Befahrungsreglementierungen finden sich u.A. in den Wasserwanderkarten verzeichnet.
                            "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
                            Mit erkaltetem Knie;------------------------------
                            Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
                            Der über Felsen fuhr."________havamal
                            --------

                            Kommentar


                            • Torres
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 16.08.2008
                              • 30766
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                              Oder hier:

                              http://www.kanu.de/go/dkv/_ws/mediab...regelungen.pdf
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

                              Kommentar


                              • Nordman
                                Fuchs
                                • 10.03.2010
                                • 1726
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                hab HIER mal etwas gestöbert und dort steht häufiger mal sowas:

                                ganzjährig gesperrt - Sondererlaubnis möglich (gebührenpflichtig).
                                Die Sondererlaubnis muss bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel beantragt werden.


                                gut möglich, dass der DKV für seine mitglieder eine sondererlaubnis "erworben" hat und der abschnitt gesperrt ist für andere, es sei den, sie "erwerben" ebenfalls eine sondererlaubnis.
                                kommt dem dann ziemlich nahe was Torres schon geschrieben hat mit der anmeldung, der verein ist halt bereits angemeldet.
                                An diesem Tag habe ich alles gelernt, was man über das Scheitern wissen muß.

                                Käpt´n Blaubär

                                Kommentar


                                • ryo
                                  Dauerbesucher
                                  • 10.01.2011
                                  • 545
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #17
                                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                  Aschau NDS 3,7 19,2 Eschede - Einmündung in die Lachte
                                  BV außer: 16.05.-14.10. (für geübte DKV-Mitglieder ganzj., Ausweismitführen) 9-18 Uhr erlaubt für Boote bis 6m L und 1m B bei Pegel grün an Einstiegsstellen. Kennzeichnungspflicht für Boote. UV

                                  Das ist mir da mal als Erstes ins Auge gesprungen. Also DKV Mitglieder (geübt klingt nach allgemeinem und im Zweifel nicht nachweisbarem Wischi Waschi) dürfen das ganze Jahr, alle anderen nur in dem genannten Zeitraum.
                                  Das klingt schon komisch, hier würde mich im Zweifel wirklich interessieren wer Gewässerbesitzer ist und warum dieses Gebot besteht.

                                  Kommentar


                                  • Torres
                                    Freak

                                    Liebt das Forum
                                    • 16.08.2008
                                    • 30766
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                    Möglicherweise hat das mit dem Sportverbandstatus zu tun. Ist nur eine Theorie von mir, aber der DKV vertritt ja vor allem den Leistungssport. Vielleicht beruht die Sonderregelung auf der Grundlage, den Mitgliedern den Sport im Sinne von Training zu ermöglichen?
                                    Das wären dann andere Motive als die, welche der Freizeit- oder Leihkanupaddler hat, auch wenn sich durchaus Faltbootfahrer oder Freizeitpaddler im DKV finden, sich also Gruppen überschneiden. Wieviele Freizeit-DKVler und Leihkanufahrer aber im Winter paddeln, wäre eine andere Frage. Ich denke, man definiert damit eine Schonzeit, die eben den Tourismus begrenzt.
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

                                    Kommentar


                                    • German Tourist
                                      Dauerbesucher
                                      • 09.05.2006
                                      • 849
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #19
                                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                      Die Befahrung der Donau im Bereich Beuron ist mit "Kontingenten" für kommerzielle Anbieter, privaten Paddlern und DKV-Mitgliedern geregelt. Die DKV-Mitglieder haben die größtmöglichen Freiheiten, vor allem in zeitlicher Hinsicht. Rechtliche Grundlage hierfür sind eine "einheitliche neue Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung" des Landratsamtes Sigmaringen.

                                      Quelle: siehe hier
                                      http://christinethuermer.de/ 53.000 zu Fuß, 30.000 km per Fahrrad, 6.500 km im Boot

                                      Kommentar


                                      • Torres
                                        Freak

                                        Liebt das Forum
                                        • 16.08.2008
                                        • 30766
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #20
                                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                        Anscheinend gäbe es ohne den DKV noch mehr Einschränkungen? Oder anders ausgedrückt: Ohne den DKV wäre für alle Paddler das Paddeln eingeschränkt, während auf diese Weise überhaupt eine Möglichkeit des Paddelns ausserhalb der Schonzeiten besteht? http://www.kanu.de/go/dkv/home/dkv.xhtml
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X