Hallo zusammen,
als Neu-Besitzer zweier Grabner-Schlauchkajaks haben wir beim zuständigen Landratsamt, Abteilung Schifffahrtsamt, mal nachgefragt, was zu beachten ist, wenn man die Kajaks auf dem Bodensee mit Segel oder Motor betreiben möchte. Folgende Antwort haben wir erhalten:
im Anhang erhalten Sie den Antrag auf Registrierung, damit Sie das Kajak auch unter Segel auf dem Bodensee führen können. Dies würde einmalig 18 € kosten und die Registrierung ist unbefristet gültig.
Wenn Sie es rein als Kajak (ohne Segel) nutzen möchten, reicht es wenn Sie mit einem wasserfesten Stift Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Innenseite des Kajaks schreiben.
Kajaks dürfen auf dem Bodensee grundsätzlich nicht motorisiert werden, daher ist es nicht möglich einen Elektromotor an dem Kajak zu installieren.
Der letzte Absatz hat uns doch sehr überrascht, wenn man bedenkt, was so alles auf dem Bodensee rumschippert. Kann jemand diese Aussage bestätigen oder hat vielleicht jemand eine anderweitige Auskunft von anderer Stelle erhalten? In der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung konnte ich diesbezüglich nichts finden. Wie sieht es denn in anderen Gegenden aus? Gibt es da auch solche Regelungen?
Gruß
die Bodenseecrew
als Neu-Besitzer zweier Grabner-Schlauchkajaks haben wir beim zuständigen Landratsamt, Abteilung Schifffahrtsamt, mal nachgefragt, was zu beachten ist, wenn man die Kajaks auf dem Bodensee mit Segel oder Motor betreiben möchte. Folgende Antwort haben wir erhalten:
im Anhang erhalten Sie den Antrag auf Registrierung, damit Sie das Kajak auch unter Segel auf dem Bodensee führen können. Dies würde einmalig 18 € kosten und die Registrierung ist unbefristet gültig.
Wenn Sie es rein als Kajak (ohne Segel) nutzen möchten, reicht es wenn Sie mit einem wasserfesten Stift Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Innenseite des Kajaks schreiben.
Kajaks dürfen auf dem Bodensee grundsätzlich nicht motorisiert werden, daher ist es nicht möglich einen Elektromotor an dem Kajak zu installieren.
Der letzte Absatz hat uns doch sehr überrascht, wenn man bedenkt, was so alles auf dem Bodensee rumschippert. Kann jemand diese Aussage bestätigen oder hat vielleicht jemand eine anderweitige Auskunft von anderer Stelle erhalten? In der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung konnte ich diesbezüglich nichts finden. Wie sieht es denn in anderen Gegenden aus? Gibt es da auch solche Regelungen?
Gruß
die Bodenseecrew
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